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26.01.1989

Bundestag - Drucksache 11/3919

Gesetzentwurf, Urheber:Bundesregierung,BundesministeriumfürUmwelt,NaturschutzundReaktorsicherheit(federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1990 S. 205   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,20716
BGBl. I 1990 S. 205 (https://dejure.org/1990,20716)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1990 Teil I Nr. 6, ausgegeben am 20.02.1990, Seite 205
  • Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (85/337/EWG)
  • vom 12.02.1990

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia

    Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

 
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Wird zitiert von ... (94)

  • BVerwG, 21.01.2016 - 4 A 5.14

    Energieleitung; 380 kV-Höchstpannungs-Freileitung; Uckermarkleitung; …

    Gestützt auf § 16 Abs. 3 Satz 1 UVPG in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (85/337/EWG) vom 12. Februar 1990 (BGBl. I S. 205) - im Folgenden: UVPG a.F. - hat das Bundesverwaltungsgericht (…Beschluss vom 21. Dezember 1995 - 11 VR 6.95 - juris Rn. 36; insoweit nicht abgedruckt in Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 8 S. 30) bereits entschieden, dass im Planfeststellungsverfahren hinsichtlich der im Raumordnungsverfahren ermittelten und beschriebenen Umweltauswirkungen von den Anforderungen der §§ 5 bis 8 und 11 UVPG a.F. abgesehen werden soll, soweit diese Verfahrensschritte bereits im Raumordnungsverfahren erfolgt sind, und die Anhörung der Öffentlichkeit auf zusätzliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen beschränkt werden soll.
  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88

    'Wasserpfennig'

    Rn. 40 a) nach § 17 a des Wasserhaushaltsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1986 (BGBl I S. 1530, 1654), geändert durch Gesetz vom 12. Februar 1990 (BGBl I S. 205), oder.
  • BVerfG, 10.11.2009 - 1 BvR 1178/07

    Verfassungsbeschwerde gegen "Schacht Konrad" nicht zur Entscheidung angenommen

    Nach der bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (85/337/EWG) (BGBl 1990 I S. 205) am 1. August 1990 gültigen Rechtslage ergaben sich die Voraussetzungen für die Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses aus § 9b Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 7 Abs. 2 Nr. 1 bis 3, 5 und 6, § 9b Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 und 2 AtG a.F., die ebenfalls eine Berücksichtigung der Umweltauswirkungen eines Endlagervorhabens gewährleisteten.
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