13.10.2000

Bundestag - Drucksache 14/4329

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium des Innern (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2001 S. 904   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,48919
BGBl. I 2001 S. 904 (https://dejure.org/2001,48919)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,48919) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 23, ausgegeben am 22.05.2001, Seite 904
  • Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze
  • vom 18.05.2001

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (5)

  • 20.10.2000   BT   DATENSCHUTZRECHT AN EU-VORGABEN ANPASSEN (GESETZENTWURF)
  • 08.11.2000   BT   ANLIEGEN DES BUNDESRATES ZUM DATENSCHUTZ EINBEZIEHEN (UNTERRICHTUNG)
  • 24.11.2000   BT   ERFASSUNG VON ANGABEN ÜBER DAS SEXUALLEBEN BEGRÜNDEN
  • 19.12.2000   BT   SOZIALDATENSCHUTZ DIENT DEM SCHUTZ DER PRIVATSPHÄRE
  • 04.04.2001   BT   Bundesdatenschutzgesetz soll geändert werden
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)

  • BGH, 23.06.2009 - VI ZR 196/08

    Lehrerbewertungen im Internet

    Deshalb hat der Bund als Rahmengesetzgeber (§ 75 Abs. 1 Nr. 2 GG; aufgehoben durch das Grundgesetzänderungsgesetz vom 28. August 2006, BGBl. I 2006 S. 2034, 2035) in dem im Zuge der Datenschutzreform 2001 geänderten § 41 Abs. 1 BDSG (BGBl. I 2001 S. 904, 918) den Ländern aufgegeben, in ihrer Gesetzgebung den Vorschriften der §§ 5, 9 und 38a BDSG entsprechende Regelungen einschließlich einer hierauf bezogenen Haftungsregelung vorzusehen.
  • BGH, 16.07.2008 - VIII ZR 348/06

    Zur datenschutzrechtliche Einwilligung - Payback

    § 4a Abs. 1 Satz 1 BDSG zielt nach der Gesetzesbegründung auf eine Berücksichtigung der Voraussetzung ab, dass die Einwilligung ohne Zwang erfolgen muss (BT-Drs. 14/4329, S. 34).

    Nach der Gesetzesbegründung soll § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BDSG den Gedanken der Zweckbestimmung der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten als Mittel für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke verdeutlichen (BT-Drs. 14/4329, S. 42).

  • BGH, 04.06.2013 - 1 StR 32/13

    Überwachung von Personen mittels an Fahrzeugen angebrachter GPS-Empfänger ist

    Über die Begrifflichkeit der "allgemein zugänglichen Daten", die aufgrund Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze vom 18. Mai 2001 (BGBl. I 2001, S. 904) auch zum Zwecke der Vereinheitlichung des Sprachgebrauchs (vgl. BT-Drucks. 14/5793 S. 64) an verschiedenen Stellen des BDSG aufgenommen wurde (vgl. § 10 Abs. 5, § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BDSG) und auch im 5. Abschnitt des BDSG insoweit das frühere Merkmal "offenkundig" ersetzte, soll der Informationsfreiheit desjenigen Rechnung getragen werden, der Daten erhebt und verarbeitet.
  • OLG Stuttgart, 04.05.2016 - 4 Ss 543/15

    Bußgeldverfahren: Verwertbarkeit der dashcam-Aufzeichnung einer

    In § 6b Abs. 3 Satz 2 BDSG ging es dem Gesetzgeber um eine Ausnahme von der strikten Zweckbindung des § 6b Absatz 3 Satz 1 BDSG für die durch Videoüberwachung gewonnenen Daten (BT-Drs. 14/5793, S. 62).
  • BVerwG, 25.02.2016 - 1 C 28.14

    EuGH soll datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit für die beim Aufruf einer

    Diese Richtlinie sowie nachfolgende Änderungen wurden u.a. durch das Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze vom 18. Mai 2001 (BGBl. I S. 904) in das nationale Recht umgesetzt.
  • VG Ansbach, 12.08.2014 - AN 4 K 13.01634

    Betrieb einer On-Board-Kamera in einem Pkw; Zur Bestimmtheit

    Außerdem wird im Bericht des Innenausschusses die Hinweispflicht als Ergänzung der nach dem Gesetz bestehenden allgemeinen Verkehrssicherungspflichten betrachtet (BT-Drucks. 14/5793 S. 62), die besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen seien den Abs. 1, 3 und 5 für die verschiedenen Verarbeitungsphasen zu entnehmen (BT-Drucks. 14/5793 S. 61).
  • BSG, 14.05.2020 - B 14 AS 7/19 R

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    b) Dieses Recht hat seit Geltung der DSGVO ab dem 25.5.2018 (vgl Art. 99 Abs. 2 DSGVO) den bis dahin für das SGB maßgeblichen Löschungstatbestand des § 84 Abs. 2 SGB X (zuletzt idF des Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze vom 18.5.2001, BGBl I 904; im Folgenden: BDSGÄndG 2001) abgelöst, den der Gesetzgeber mit Wirkung zum selben Tag aufgehoben und durch eine vorliegend nicht einschlägige Öffnungsklausel hinsichtlich der Löschung nicht automatisiert verarbeiteter Sozialdaten ersetzt hat (vgl § 84 Abs. 1 SGB X idF des insoweit am 25.5.2018 in Kraft getretenen Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften vom 17.7.2017, BGBl I 2541) .
  • BGH, 29.11.2016 - VI ZR 530/15

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts: Vererblichkeit des gegen die

    § 7 BDSG in seiner heutigen Form wurde erst durch das Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze vom 18. Mai 2001 (BGBl. I 2001, S. 904) eingefügt; der frühere § 7 BDSG aF wurde dadurch zum heutigen § 8 BDSG.

    Dieses Gesetz diente der Anpassung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze an die Richtlinie 95/46/EG (vgl. Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze vom 18. August 2000, BT-Drucks. 14/4329 S. 1 = BR-Drucks. 461/00 S. 1).

    Ein Änderungsantrag (BT-Drucks. 14/5820 S. 1 f.), wonach § 7 BDSG unter Aufhebung von § 8 BDSG die Fassung erhalten sollte, dass die verantwortliche Stelle oder ihr Träger dem Betroffenen zum Ersatz des Schadens bei rechtswidriger oder unrichtiger Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten verpflichtet sei und der Betroffene für den Schaden, der nicht Vermögensschaden sei, eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen könne, ist bei der zweiten Beratung im Bundestag am 6. April 2001 abgelehnt worden (vgl. BT-Plenarprotokoll 14/165, S. 16166 C, 16167 A).

  • VerfGH Bayern, 28.03.2003 - 7-VII-00

    Polizeiaufgabengesetz, Schleierfahndung

    Dessen Befugnis zur Identitätsfeststellung sei im Gegensatz zu Art. 13 Abs. 1 Nr. 5 PAG auf den Grenzbereich bis zu einer Tiefe von 30 km begrenzt (§§ 22, 23 des Gesetzes über den Bundesgrenzschutz - BGSG - vom 19. Oktober 1994, BGBl I S. 2978, zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Mai 2001, BGBl I S. 904).
  • OVG Saarland, 14.12.2017 - 2 A 662/17

    Videoüberwachung des Verkaufsraums einer Apotheke

    Für die Frage nach der Wirksamkeit einer Einwilligung im Sinne des § 4a Abs. 1 Satz 1 BDSG sei es unumgänglich, die Vorschrift im Sinne der Richtlinie 95/46/EG, insbesondere hier des Art. 2 h, zu beachten.(vgl. Bundestagsdrucksache 14/4329, Bl. 34) Die Richtlinie verlange eine Willensbekundung ohne Zwang, also einen Akt der Selbstbestimmung und nicht ein fremdgeleitetes Tun.
  • OLG München, 28.09.2006 - 29 U 2769/06

    Zulässiger Inhalt datenschutzrelevanter Vertragsbedingungen

  • OLG Karlsruhe, 09.05.2012 - 6 U 38/11

    Wettbewerbsverstoß: Nutzung personenbezogener Daten durch einen Stromanbieter im

  • LG Hamburg, 02.03.2017 - 327 O 148/16

    Wettbewerbswidriger Verstoß eines Pharmaunternehmens gegen

  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.12.2018 - L 32 AS 2045/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Sozialdatenschutz - Anspruch eines

  • LSG Sachsen, 05.06.2015 - L 3 AL 150/13

    Aufforderung zum schriftlichen Nachweis einer Vollmacht im Widerspruchsverfahren,

  • OVG Niedersachsen, 25.03.2004 - 11 LB 327/03

    Inanspruchnahme für die Kostenerstattung einer Abschiebung nach Albanien;

  • BVerfG, 10.10.2001 - 1 BvR 1970/95

    Mangels Darlegung einer eigenen und gegenwärtigen Beschwer bzw mangels

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2008 - 12 A 144/06
  • VG Köln, 28.11.2002 - 20 K 10510/00

    Löschung von Daten einesösterreichischen Staatsangehörigen aus dem

  • OVG Hamburg, 07.07.2005 - 1 Bf 172/03

    Anordnungen des Datenschutzbeauftragten ggü. Privaten

  • ArbG Frankfurt/Main, 25.01.2006 - 7 Ca 3342/05

    Wirksamkeit einer ausgesprochene außerordentlichenn, hilfsweise ordentlichen

  • VG Osnabrück, 01.06.2005 - 6 A 17/04

    Anwendbarkeit; Auskunftsanspruch; Auskunftspflicht; Automatisierung; Bedarf;

  • LG Karlsruhe, 25.07.2002 - 15 StVK 30/02

    Strafvollzug: Zulässige Speicherung erkennungsdienstlicher Unterlagen bzw.

  • ArbG Bremen-Bremerhaven, 30.03.2010 - 4 Ca 4165/09
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht