05.03.1991
Bundestag - Drucksache 12/192
Gesetzentwurf, Urheber:Bundesregierung,BundesministeriumderJustiz(federführend)
Deutscher BundestagGesetzgebung
| BGBl. I 1994 S. 1440 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1994 Teil I Nr. 40, ausgegeben am 05.07.1994, Seite 1440
- Einunddreißigstes Strafrechtsänderungsgesetz - Zweites Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität - (31. StrÄndG - 2. UKG)
- vom 27.06.1994
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 06.06.1997 - 2 StR 339/96
BGH bestätigt drastische Strafen wegen umweltgefährdender Abfallbeseitigung
Gleichzeitig blieb nach Art. 9 Abs. 2 i.V.m. Anlage II Kap. III Sachgebiet C Abschnitt II Einigungsvertrag § 191 a StGB-DDR i.d.F. des Einigungsvertrages (bis zum 30. Oktober 1994, Art. 12 2. UKG vom 27. Juni 1994, BGBl. I S. 1440) in Kraft. - OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2015 - 11 A 3048/11
Rechtmäßigkeit eines bergrechtlichen Hauptbetriebsplanes für die Gewinnung von …
Dieses Recht beruhte ursprünglich auf der Grundlage eines preußischen Wasserrechts vom 18. Dezember 1931 und einer Bewilligung vom 18. Dezember 1995 im Sinne des seinerzeit geltenden § 8 Abs. 1 WHG in der Fassung vom 27. Juli 1957, BGBl. I S. 110, 1386, im Zeitpunkt der Bewilligung zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Juni 1994, BGBl. I S. 1440 (im Folgenden: WHG a. F.). - BGH, 27.02.2004 - 2 StR 146/03
Urteil wegen Handeltreibes mit Heroin rechtskräftig
Mit der Einfügung von § 75 Satz 1 Nr. 4 StGB durch das Zweite Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität (2. UKG vom 27. Juni 1994, BGBl. I 1440) sollte die Zurechnung des Verhaltens von Personen, die die Geschicke von Personenvereinigungen verantwortlich bestimmen, zwar über den Kreis von organ- oder vertretungsberechtigten Gesellschaftern hinaus ausgedehnt werden (BT-Drucks. 12/192 S. 14).
- OLG Karlsruhe, 02.05.2001 - 3 Ss 35/01
Einziehung eines Pitbullterriers ; Strafrechtlicher Sachbegriff; Nötigung; …
- FG Köln, 10.11.2004 - 14 K 459/02
Lohnsteuerpflicht aus einer übernommenen Geldbuße nach § 153a StPO
Die Bestimmung, dass eine Geldbuße gegen das Unternehmen auch dann festgesetzt werden kann, wenn die Tat durch einen Prokuristen begangen worden ist (§ 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 OWiG) ist erst für Taten, die nach dem 1.11.1994 begangen worden sind, anwendbar (BGBl. I 1994, 1440). - OLG Zweibrücken, 25.06.1998 - 1 Ss 100/98
Verletzung der betrieblichen Aufsichtspflicht bei der Überschreitung der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Niedersachsen, 04.03.1999 - 3 K 1304/97
Grenzziehung eines Wasserschutzgebietes; Erforderlichkeit einer Grenzziehung
Nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes - WHG - vom 27. Juli 1957 (BGBl. I S. 1110) in der hier maßgeblichen Fassung vom 27. Juni 1994 (BGBl. I S. 1440), § 48 Abs. 1 Nr. 1 NWG können Wasserschutzgebiete festgesetzt werden, soweit es das Wohl der Allgemeinheit erfordert, Gewässer im Interesse der derzeitig bestehenden oder künftigen öffentlichen Wasserversorgung vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen. - BGH, 27.11.1996 - 3 StR 508/96
Gesetzesänderung - Urteil - Kombinationsverbot
Durch das am 1. November 1994 in Kraft getretene 31. Strafrechtsänderungsgesetz (BGBl 1994 I 1440) ist für § 326 StGB ein höherer Strafrahmen eingeführt, gleichzeitig aber durch den neugefaßten § 330 b StGB die Möglichkeit geschaffen worden, in den Fällen des § 326 StGB bei tätiger Reue die Strafe nach § 49 Abs. 2 StGB zu mildern oder ganz von Strafe abzusehen. - OLG Hamburg, 13.10.2025 - 1 Ws 10/25 Die Vorschrift wurde in dieser Form beschlossen mit dem 31. StrÄndG vom 27. Juni 1994 (BGBl. I 1994, S. 1440) und damit unmittelbar vor dem Abfallverbringungsgesetz vom 30. September 1994 und dem dort nahezu gleichlautend formulierten Anwendungsbereich gemäß § 1 AbfVerbrG.
- OVG Niedersachsen, 28.08.1995 - 3 L 1466/93
Beteiligungsrechte von Naturschutzverbänden; Beteiligungsrecht; Bodenabbau; …
Der Kläger geht überdies zu Unrecht davon aus, der Beklagte hätte wegen der Beseitigung eines Gewässers durch die Ablagerung des Bodenaushubs auch ein Planfeststellungsverfahren nach § 31 Abs. 1 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.9.1986 (BGBl. I S. 1529, 1654), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.6.1994 (BGBl. I S. 1440), durchführen müssen. - OVG Niedersachsen, 25.09.1995 - 3 K 6089/93
Fahrverbot für Wasserfahrzeuge auf dem Dümmer; Dümmer; Gemeingebrauch …
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