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14.12.2000

Bundestag - Drucksache 14/4987

Gesetzentwurf, Urheber:Bundesregierung,BundesministeriumderJustiz(federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2001 S. 1542   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,37620
BGBl. I 2001 S. 1542 (https://dejure.org/2001,37620)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 35, ausgegeben am 18.07.2001, Seite 1542
  • Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr
  • vom 13.07.2001

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)

  • 22.12.2000   BT   DEUTSCHES PRIVATRECHT AN ENTWICKLUNG DER IUK-TECHNOLOGIEN ANPASSEN
  • 07.03.2001   BT   Gerichtliche Zustellungen künftig auch per e-mail ermöglichen
 
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Wird zitiert von ... (60)

  • BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03

    Geschäftsgeheimnisse

    Die beiden ersten Absätze hatten in der Fassung des Gesetzes vom 13. Juli 2001 (BGBl I S. 1542) folgenden Wortlaut:.
  • OLG Hamm, 24.09.2015 - 27 W 104/15

    Schriftform in der Vereinssatzung - Email kann reichen

    Rn. 25 Mit dem Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr vom 13.7.2001, in Kraft seit dem 1.8.2001 (BGBl. I Seite 1542) wurde auch die bisherige Regelung des § 127 BGB nunmehr in Absatz 1 u.a. auf die elektronische Form erweitert und in Absatz 2 die telekommunikative - und nicht wie bis dahin lediglich die telegrafische - Übermittlung der Erklärung im Zweifel für ausreichend erklärt..

    Rn. 32 Zwecke einer Form können nicht losgelöst von den zu schützenden Interessen betrachtet werden (siehe hierzu Bundestagdrucksache, 14/4987, S.19).

    Viele der Funktionen der Schriftform (siehe Bundestagsdrucksache 14/4987, Seite 16) sind bei der Einladung zu einer Mitgliederversammlung von jedenfalls gänzlich untergeordneter Bedeutung.

  • BVerwG, 25.01.2021 - 9 C 8.19

    Rechtsbehelfsbelehrung ohne Hinweis auf die Möglichkeit der elektronischen …

    Rn. 48 § 55a VwGO ersetzt § 86a VwGO in der Fassung des Gesetzes zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr vom 13. Juli 2001 (BGBl. I S. 1542).
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