11.11.2003

Bundestag - Drucksache 15/1971

Gesetzentwurf, Urheber: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion der CDU/CSU, Fraktion der FDP, Fraktion der SPD

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2004 S. 718   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,50669
BGBl. I 2004 S. 718 (https://dejure.org/2004,50669)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 21, ausgegeben am 12.05.2004, Seite 718
  • Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (Kostenrechtsmodernisierungsgesetz - KostRMoG)
  • vom 05.05.2004

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)

  • 13.11.2003   BT   Alle vier Fraktionen wollen eine Modernisierung des Kostenrechts
  • 29.01.2004   BT   Bundesregierung: Länder wollen sich auf Kosten der Rechtsuchenden entlasten

In Nachschlagewerken (2)

  • Wikipedia

    Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz

  • Wikipedia

    Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

 
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Wird zitiert von ... (1496)

  • BGH, 17.09.2015 - IX ZR 280/14

    Verzugsschadensersatz: Ersatzfähige Rechtsanwaltskosten für Mahnschreiben

    Dann kommt Nr. 2302 VV RVG aF (= Nr. 2301 VV RVG) nicht zur Anwendung (BT-Drucks. 15/1971 S. 207 zu Nr. 2402-E).

    Die nunmehr in Nr. 2300 VV RVG geregelte einheitliche Geschäftsgebühr ist an die Stelle des § 118 BRAGO getreten, soweit dieser für die außergerichtliche Vertretung anwendbar war (BT-Drucks. 15/1971 S. 206 zu Nr. 2400-E).

    Der weite Gebührenrahmen von 0, 5 bis 2, 5 soll das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information und der Teilnahme an Besprechungen sowie das Mitwirken bei der Gestaltung eines Vertrags abgelten und dadurch die außergerichtliche Erledigung einer Angelegenheit fördern (BT-Drucks. 15/1971 S. 207).

  • BGH, 26.04.2016 - VI ZR 50/15

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Prüfungspflichten des Geschädigten

    ee) Entgegen der Auffassung des Klägers ist es revisionsrechtlich auch nicht zu beanstanden, dass das Berufungsgericht im Rahmen der Schätzung der tatsächlich erforderlichen Nebenkosten mit Ausnahme der Fahrtkosten gemäß § 287 ZPO die Bestimmungen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718, 776) in der bis 31. Juli 2013 geltenden Fassung vom 22. März 2005 als Orientierungshilfe herangezogen hat.
  • BGH, 09.05.2018 - I ZB 62/17

    Zur Frage der Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines nicht im Bezirk des

    Eine Schlechterstellung von außerhalb des Gerichtsbezirks ansässigen Rechtsanwälten war vom Gesetzgeber auch mit der Streichung des § 92 Abs. 2 Satz 2 ZPO aF nicht beabsichtigt (vgl. BT-Drucks. 15/1971, S. 233) und wäre mit Blick auf Art. 3 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich bedenklich gewesen.
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