29.04.2009
Bundestag - Drucksache 16/12813
Gesetzentwurf, Urheber:Bundesregierung,BundesministeriumderJustiz(federführend)
Deutscher BundestagGesetzgebung
| BGBl. I 2009 S. 3145 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 63, ausgegeben am 29.09.2009, Seite 3145
- Gesetz zur Erleichterung elektronischer Anmeldungen zum Vereinsregister und anderer vereinsrechtlicher Änderungen
- vom 24.09.2009
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- bundestag.de
Gesetz zur Erleichterung elektronischer Anmeldungen zum Vereinsregister und anderer vereinsrechtlicher Änderungen
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung
- 12.05.2009 BT Anmeldungen zum Vereinsregister auch elektronisch ermöglichen
Wird zitiert von ... (12)
- BSG, 23.02.2021 - B 12 R 15/19 R
Sozialversicherungspflicht eines Mitglieds des Vorstandes einer rechtsfähigen …
Rn. 26 Nach § 86 Satz 1 BGB (idF des Gesetzes zur Erleichterung elektronischer Anmeldungen zum Vereinsregister und anderer vereinsrechtlicher Änderungen vom 24.9.2009 <BGBl I 3145>) findet außerdem grundsätzlich auch § 27 Abs. 3 BGB (idF der Bekanntmachung vom 2.1.2002 <BGBl I 42>) auf Stiftungen entsprechende Anwendung. - KG, 16.02.2016 - 22 W 71/15
Amtslöschungsverfahren im Vereinsregister: Kindertagesstätten betreibender Verein …
Seit dem Wegfall des § 43 Abs. 2 BGB a.F. durch das Gesetz zur Erleichterung elektronischer Anmeldungen zum Vereinsregister und anderer vereinsrechtlicher Änderungen vom 24.09.2009 (BGBl. I, S. 3145) gilt dies auch, wenn der Zweck des Vereins nach der Satzung nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, der Verein jedoch (durch seine unerlaubte wirtschaftliche Betätigung) tatsächlich einen solchen Zweck verfolgt (…vgl. BT-Drs. 16/13542, S. 14;… Palandt/Ellenberger, BGB, 75. Aufl. 2016, § 43 Rn. 3;… Stöber/Otto, a.a.O., Rn. 1421; Segna, Non Profit Law Yearbook 2014/2015, 47, 68; a.A. offenbar Brandenburgisches OLG…, Beschluss vom 04.08.2014, 7 W 83/14, juris Rn. 7 f., das anderenfalls gar nicht zur Ermessenserwägung gelangt wäre). - VGH Baden-Württemberg, 28.02.2011 - 9 S 499/11
Chancengleichheitsgrundsatz bei Podiumsdiskussionsveranstaltung politischer …
Rn. 3 Aus dem auch und gerade in Wahlkampfzeiten gebotenen Grundsatz der Gleichbehandlung der politischen Parteien (Art. 3 Abs. 1 und Art. 21 GG mit § 5 Gesetz über die politischen Parteien vom 31.01.1994, BGBl. I S. 149, zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.09.2009, BGBl. I S. 3145 - PartG -) folgt, dass auch zu der in Rede stehenden schulischen Veranstaltung ein Vertreter der Antragstellerin - hier: der im örtlichen Wahlkreis kandidierende Bewerber um ein Landtagsmandat - einzuladen ist (2).
- KG, 16.02.2016 - 22 W 88/14
Amtslöschungsverfahren im Vereinsregister: Kindertagesstätten betreibender Verein …
Seit dem Wegfall des § 43 Abs. 2 BGB a.F. durch das Gesetz zur Erleichterung elektronischer Anmeldungen zum Vereinsregister und anderer vereinsrechtlicher Änderungen vom 24.09.2009 (BGBl. I, S. 3145) gilt dies auch, wenn der Zweck des Vereins nach der Satzung nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, der Verein jedoch (durch seine unerlaubte wirtschaftliche Betätigung) tatsächlich einen solchen Zweck verfolgt (…vgl. BT-Drs. 16/13542, S. 14;… Palandt/Ellenberger, BGB, 75. Aufl. 2016, § 43 Rn. 3;… Stöber/Otto, a.a.O., Rn. 1421; Segna, Non Profit Law Yearbook 2014/2015, 47, 68; a.A. offenbar Brandenburgisches OLG…, Beschluss vom 04.08.2014, 7 W 83/14, juris Rn. 7 f., das anderenfalls gar nicht zur Ermessenserwägung gelangt wäre). - OLG Nürnberg, 26.09.2014 - 12 W 2015/14
Vereinsregistersache: Inhaltliche Anforderungen an einen Eintragungsantrag für …
Die diesbezügliche Prüfung soll dem Registergericht dadurch erleichtert werden, dass gemäß § 71 Abs. 1 Sätze 3 und 4 BGB immer auch das Vorliegen des vollständigen aktuellen Wortlauts der Satzung gewährleistet ist (vgl. Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Erleichterung elektronischer Anmeldungen zum Vereinsregister und anderer vereinsrechtlicher Änderungen vom 29.04.2009, Bundestags-Drucksache 16/12813, Seiten 12-13). - OLG Frankfurt, 28.10.2010 - 20 W 254/10
Vereinsregisterlöschung: Wegfall der Gemeinnützigkeit bei Betrieb einer …
Rn. 19 Im Hinblick darauf, dass das Löschungsprüfungsverfahren durch das Amtsgericht erst aufgrund der Anregung der Beteiligten zu 2) vom 10.12.2009 eingeleitet wurde, hat es auf das Verfahren zum einen zu Recht das ab 01.09.2009 geltende Verfahrensrecht des FamFG (Artikel 111 FGG-RG) angewendet und war zum anderen auch zur Entscheidung berufen, da § 43 Absatz 2 BGB durch das Gesetz zur Erleichterung elektronischer Anmeldungen zum Vereinsregister und anderer vereinsrechtlicher Änderungen vom 24.09.2009 (BGBl. I S.3145) mit Wirkung ab 30.09.2009 aufgehoben worden ist. - KG, 31.07.2015 - 22 W 12/15
Vereinsregister: Anforderungen an die Anmeldung einer Satzungsänderung
Vielmehr hat der Gesetzgeber mit dem Vereinsrechtsänderungsgesetz vom 24. September 2009 (BGBl. I S. 3145) die Prüfungsbefugnis des Vereinsregistergerichts zunächst beschränkt. - KG, 11.04.2016 - 22 W 40/15
Löschung eines Vereins im Vereinsregister: Wirtschaftliche Betätigung durch …
Seit dem Wegfall des § 43 Abs. 2 BGB a.F. durch das Gesetz zur Erleichterung elektronischer Anmeldungen zum Vereinsregister und anderer vereinsrechtlicher Änderungen vom 24.09.2009 (BGBl. I, S. 3145) gilt dies auch dann, wenn der Zweck des Vereins nach der Satzung nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, der Verein jedoch (durch seine unerlaubte wirtschaftliche Betätigung) tatsächlich einen solchen Zweck verfolgt (…vgl. BT-Drs. 16/13542, S. 14;… Palandt/Ellenberger, BGB, 75. Aufl. 2016, § 43 Rn. 3;… Stöber/Otto, a.a.O., Rn. 1421; Segna, Non Profit Law Yearbook 2014/2015, 47, 68; a.A. offenbar Brandenburgisches OLG…, Beschluss vom 04.08.2014, 7 W 83/14, juris Rn. 7 f., das anderenfalls gar nicht zur Ermessenserwägung gelangt wäre). - OLG Hamm, 16.11.2010 - 15 W 214/10
Anforderungen an die Anmeldung einer Satzungsänderung
In der Begründung des Gesetzes heißt es hierzu (Bt-Drs. 16/12813, S. 9; 12):. - VG Berlin, 14.01.2010 - 2 K 118.09
DIE.LINKE muss wegen Fehlers im Rechenschaftsbericht Sanktionszahlung leisten
Rn. 14 Rechtsgrundlage der Feststellung der Zahlungsverpflichtung gegenüber der Klägerin ist § 31c Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über die politischen Parteien (Parteiengesetz - PartG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (BGBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. September 2009 (BGBl. I S. 3145). - VG Berlin, 03.12.2010 - 2 K 108.10
Weitere Strafzahlung gegen NPD in Höhe von 33.000 Euro rechtmäßig
- VGH Baden-Württemberg, 23.02.2011 - 12 K 574/11
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