Parteiengesetz
| Sechster Abschnitt - Verfahren bei unrichtigen Rechenschaftsberichten sowie Straf- und Bußgeldvorschriften (§§ 31a - 31e) |
1Hat eine Partei Spenden unter Verstoß gegen § 25 Abs. 2 angenommen und nicht gemäß § 25 Abs. 4 an den Präsidenten des Deutschen Bundestages weitergeleitet, entsteht gegen sie ein Anspruch in Höhe des Dreifachen des rechtswidrig erlangten Betrages; bereits abgeführte Spenden werden angerechnet. 2Hat eine Partei Spenden nicht den Vorschriften dieses Gesetzes entsprechend im Rechenschaftsbericht veröffentlicht (§ 25 Abs. 3), entsteht gegen sie ein Anspruch in Höhe des Zweifachen des nicht den Vorschriften dieses Gesetzes entsprechend veröffentlichten Betrages. 3Der Präsident stellt die Verpflichtung der Partei zur Zahlung des Betrages durch Verwaltungsakt fest. 4§ 31a Abs. 2 bis 5 gilt entsprechend.
Fassung aufgrund des Zehnten Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes vom 22.12.2015
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2016 | Zehntes Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes | 22.12.2015 |
berichts § 31cRechtswidrig erlangte oder nicht veröffentlichte Spenden § 31dStrafvorschriften § 31eBußgeldvorschriften
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Rechtsprechung zu § 31c PartG
35 Entscheidungen zu § 31c PartG in unserer Datenbank:
- BGH, 08.02.2023 - 3 StR 167/22
Verurteilung des ehemaligen Bürgermeisters der Stadt Oppenheim wegen Untreue und ...
- BGH, 04.11.2021 - 6 StR 12/20
Urteile in der Regensburger Korruptions-Affäre teilweise aufgehoben
Zum selben Verfahren:
- LG Regensburg, 04.07.2019 - 6 KLs 152 Js 16476/16
Öffentlich geförderte Wohnungen, Reservierungsvereinbarung, ...
- LG Regensburg, 04.07.2019 - 6 KLs 152 Js 16476/16
- VG Berlin, 30.09.2025 - 2 K 78.24
Berliner CDU durfte Spenden in Höhe von 800.000 Euro annehmen
- VG Berlin, 07.05.2026 - 2 K 410.25
Plakatspende in Millionenhöhe an AfD unzulässig
- VG Berlin, 09.01.2020 - 2 K 170.19
Verstoß gegen ein Spendenannahmeverbot
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2024 - 3 B 21722
Parteienrecht - Sanktion - Verfassungsmäßigkeit - Unionsrechtskonformität - ...
Zum selben Verfahren:
- VG Berlin, 16.02.2022 - 2 K 213.20
Die AfD - und das Spendenannahmeverbot des Parteiengesetzes
- VG Berlin, 16.02.2022 - 2 K 213.20
- BGH, 11.12.2014 - 3 StR 265/14
Verurteilung wegen gesetzeswidriger Wahlkampffinanzierung rechtskräftig
- OVG Berlin-Brandenburg, 02.03.2023 - 3 B 28.21
AfD muss Sanktionszahlungen wegen Parteispende leisten
Querverweise
Auf § 31c PartG verweisen folgende Vorschriften:
- Parteiengesetz (PartG)
- Staatliche Finanzierung
- § 19a (Festsetzungsverfahren)
- Rechenschaftslegung
- § 23b (Anzeigepflicht bei Unrichtigkeiten im Rechenschaftsbericht)
- Verfahren bei unrichtigen Rechenschaftsberichten sowie Straf- und Bußgeldvorschriften
- § 31b (Unrichtigkeit des Rechenschaftsberichts)