Parteiengesetz
| Sechster Abschnitt - Verfahren bei unrichtigen Rechenschaftsberichten sowie Straf- und Bußgeldvorschriften (§§ 31a - 31e) |
1Stellt der Präsident des Deutschen Bundestages im Rahmen seiner Prüfung nach § 23a Unrichtigkeiten im Rechenschaftsbericht fest, entsteht gegen die Partei ein Anspruch in Höhe des Zweifachen des den unrichtigen Angaben entsprechenden Betrages, soweit kein Fall des § 31c vorliegt. 2Betreffen Unrichtigkeiten in der Vermögensbilanz oder im Erläuterungsteil das Haus- und Grundvermögen oder Beteiligungen an Unternehmen, beträgt der Anspruch 10 vom Hundert der nicht aufgeführten oder der unrichtig angegebenen Vermögenswerte. 3Der Präsident stellt die Verpflichtung der Partei zur Zahlung des Betrages durch Verwaltungsakt fest. 4§ 31a Abs. 2 bis 5 gilt entsprechend.
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Rechtsprechung zu § 31b PartG
27 Entscheidungen zu § 31b PartG in unserer Datenbank:
- BVerfG, 09.07.2019 - 2 BvR 547/13
Erfolglose Verfassungsbeschwerde der NPD gegen Zahlungsverpflichtungen nach dem ...
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 14.05.2013 - 2 BvR 547/13
Bundestag muss Abschlagszahlungen an die NPD einstweilen weiter auszahlen
- BVerfG, 11.11.2013 - 2 BvR 547/13
Erfolgloser Antrag der NPD auf Wiederholung einer einstweiligen Anordnung gegen ...
- BVerwG, 12.12.2012 - 6 C 32.11
Politische Partei; Rechenschaftsbericht; Feststellung von Unrichtigkeiten; ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2011 - 3a B 1.11
Unrichtigkeit eines Rechenschaftsberichts einer politischen Partei; ...
- VG Berlin, 15.05.2009 - 2 K 39.09
Strafzahlung gegen NPD in Höhe von ca. 1,27 Mio. Euro rechtmäßig
- BVerfG, 14.05.2013 - 2 BvR 547/13
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2024 - 3 B 21722
Parteienrecht - Sanktion - Verfassungsmäßigkeit - Unionsrechtskonformität - ...
- BVerfG, 28.01.2014 - 2 BvB 1/13
Ablehnung des Erlasses einer eA im Parteiverbotsverfahren sowie Ablehnung der ...
- VG Berlin, 30.09.2025 - 2 K 78.24
Berliner CDU durfte Spenden in Höhe von 800.000 Euro annehmen
- BGH, 04.11.2021 - 6 StR 12/20
Urteile in der Regensburger Korruptions-Affäre teilweise aufgehoben
Querverweise
Auf § 31b PartG verweisen folgende Vorschriften:
- Parteiengesetz (PartG)
- Staatliche Finanzierung
- § 19a (Festsetzungsverfahren)
- Rechenschaftslegung
- § 23b (Anzeigepflicht bei Unrichtigkeiten im Rechenschaftsbericht)