Parteiengesetz
Sechster Abschnitt - Verfahren bei unrichtigen Rechenschaftsberichten sowie Strafvorschriften (§§ 31a - 31d) |
(1) 1Soweit im Rechenschaftsbericht Zuwendungen (§ 18 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3) zu Unrecht ausgewiesen worden sind und dadurch der Betrag der der Partei zustehenden staatlichen Mittel unrichtig festgesetzt worden ist, nimmt der Präsident des Deutschen Bundestages die gemäß § 19a Abs. 1 erfolgte Festsetzung der staatlichen Mittel zurück. 2Dies gilt nicht, wenn die Berichtigung im Rechenschaftsbericht für das folgende Jahr erfolgt (§ 23a Abs. 5 Satz 3). 3§ 48 Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes findet keine Anwendung.
(2) Nach Ablauf der in § 24 Abs. 2 bestimmten Frist ist die Rücknahme ausgeschlossen.
(3) 1Mit der Rücknahme setzt der Präsident des Deutschen Bundestages den von der Partei zu erstattenden Betrag durch Verwaltungsakt fest. 2Ergibt sich im Zuge der weiteren staatlichen Finanzierung eine Verrechnungslage, ist der Unterschiedsbetrag mit der nächsten Abschlagszahlung an die Partei zu verrechnen.
(4) Die Festsetzungen und Zahlungen an die übrigen Parteien bleiben unverändert.
(5) Die Parteien sollen in die Satzungen Regelungen für den Fall aufnehmen, dass Maßnahmen nach Absatz 1 durch Landesverbände oder diesen nachgeordnete Gebietsverbände verursacht werden.
berichts § 31cRechtswidrig erlangte oder nicht veröffentlichte Spenden § 31dStrafvorschriften
Rechtsprechung zu § 31a PartG
20 Entscheidungen zu § 31a PartG in unserer Datenbank:
- BVerfG, 09.07.2019 - 2 BvR 547/13
Erfolglose Verfassungsbeschwerde der NPD gegen Zahlungsverpflichtungen nach dem ...
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 14.05.2013 - 2 BvR 547/13
Bundestag muss Abschlagszahlungen an die NPD einstweilen weiter auszahlen
- VG Berlin, 15.05.2009 - 2 K 39.09
Strafzahlung gegen NPD in Höhe von ca. 1,27 Mio. Euro rechtmäßig
- BVerfG, 14.05.2013 - 2 BvR 547/13
- BVerwG, 25.04.2013 - 6 C 5.12
Politische Partei; Gewährung staatlicher Mittel; Rücknahme; Spendenannahmeverbot; ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2011 - 3a B 2.11
Parteien; Parteienfinanzierung; Spenden; Spendenannahmeverbot; rechtswidrig ...
- VG Berlin, 08.12.2009 - 2 K 126.09
FDP muss Strafzahlungen wegen Möllemann-Spenden leisten
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2011 - 3a B 2.11
- VG Berlin, 21.09.2017 - 2 K 413.16
DIE PARTEI: Kein falscher Rechenschaftsbericht 2014
Zum selben Verfahren:
- OVG Berlin-Brandenburg, 07.03.2018 - 3 B 26.17
Rechenschaftsbericht über Einnahmen einer politischen Partei aus Goldhandel
- OVG Berlin-Brandenburg, 07.03.2018 - 3 B 26.17
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Rückforderung staatlicher Parteienfinanzierung
- BVerfG, 28.01.2014 - 2 BvB 1/13
Ablehnung des Erlasses einer eA im Parteiverbotsverfahren sowie Ablehnung der ...
Querverweise
Auf § 31a PartG verweisen folgende Vorschriften:
- Parteiengesetz (PartG)
- Staatliche Finanzierung
- § 19a (Festsetzungsverfahren)