Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion

24.03.2010

Bundestag - Drucksache 17/1224

Gesetzentwurf, Urheber:Bundesrat

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2013 S. 935   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,68967
BGBl. I 2013 S. 935 (https://dejure.org/2013,68967)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,68967) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 20, ausgegeben am 30.04.2013, Seite 935
  • Gesetz zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren
  • vom 25.04.2013

Gesetzestext

Gesetzesbegründung (2)

  • Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Stellungnahmen, Anhörung)
  • bundestag.de

    Gesetz zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (6)

  • 01.04.2010   BT   Bundesrat: Mehr Videokonferenztechnik in gerichtlichen Verfahren einsetzen
  • 12.12.2012   BT   Rechtsausschuss terminiert erste Expertenanhörungen für 2013
  • 14.01.2013   BT   Fachleute sprechen sich mehrheitlich für Videokonferenztechnik in Gerichten aus
  • 14.01.2013   BT   Experten begrüßen Videokonferenztechnik im Gericht
  • 20.02.2013   BT   Rechtsausschuss unterstützt Gesetzentwurf des Bundesrates zur Videokonferenztechnik
  • 21.02.2013   BT   Einsatz von Videokonferenztechnik im Gerichtssaal (in: Die Beschlüsse des Bundestages am 21. und 22. Februar)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Celle, 15.09.2022 - 24 W 3/22

    Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils; Sofortige Beschwerde gegen einen …

    Der Norm, die durch das Gesetz zur Reform des Zivilprozesses vom 27. Juli 2001 (BGBl. I S. 1887) eingeführt wurde und durch das Gesetz zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren vom 25. April 2013 (BGBl. I S. 935) ihre heutige Fassung erhielt, liegt das Bestreben zugrunde, durch die Nutzung moderner Kommunikationstechnik das Verfahren effektiver und prozessökonomischer zu gestalten (…Kern in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl., § 128a Rn. 1; Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses vom 15. Mai 2001, BT-Drucks. 14/6036 S. 116, 119).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2024 - 13 S 1456/24

    Videoverhandlung mit Prozessbevollmächtigtem im Auslandsurlaub

    Rn. 3 Die Vorschrift ist - auch in der neuen Fassung, die sie mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten vom 15.07.2024 (BGBl. I Nr. 237) am 19.07.2024 erhalten hat - nach dem eindeutigen Willen des Gesetzgebers als Befugnisnorm für das Gericht zu verstehen, in dessen Ermessen es steht, Videokonferenztechnik in geeigneten Fällen einzusetzen (…vgl. BT-Drs. 20/8095, S. 26, 49;… Müller in jurisPK-ERV, § 102a VwGO Rn. 43 und 114; zu § 102a Abs. 1 und 2 in der mit dem Gesetz zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren vom 25.04.2013 [BGBl. I S. 935] eingeführten, bis zum 18.07.2024 geltenden Fassung [§ 102a a. F.] vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 12.01.2022 - 5 B 8.21 - juris Rn. 23…, vom 04.06.2021 - 5 B 22.20 D - juris Rn. 12 …und vom 07.04.2020 - 5 B 30.19 D - juris Rn. 31;… R. P. Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 30. Aufl., § 102a Rn. 6;… Ulrich a. a. O. Rn. 31).
  • OVG Sachsen, 22.08.2022 - 6 A 122/20

    Verfahrensmangel; rechtliches Gehör; Beweisantrag; Zeugenvernehmung mittels …

    Diese Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Intensivierung des Einsatzes der Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren vom 25. April 2013 (BGBl. I S. 935) mit Wirkung vom 1. November 2013 in die Verwaltungsgerichtsordnung eingefügt.
  • BFH, 29.12.2020 - VII B 92/20

    Verlegungsantrag

    Seine heutige Fassung erhielt die Vorschrift durch das Gesetz zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltlichen Verfahren vom 25.04.2013 (BGBl I 2013, 935).
  • BFH, 26.04.2023 - X B 102/22

    Teilnahme an der mündlichen Verhandlung per Videokonferenz - keine Hinweispflicht …

    Rn. 11 Die Regelungen in § 91a FGO über die Möglichkeit, an einer mündlichen Verhandlung im Wege der Videokonferenz teilzunehmen, sind mit Wirkung ab 01.01.2001 durch das Zweite Gesetz zur Änderung der Finanzgerichtsordnung und anderer Gesetze vom 19.12.2000 (BGBl I 2000, 1757) geschaffen und mit Wirkung ab 01.11.2013 durch das Gesetz zur Intensivierung des Einsatzes von Videotechnik in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren vom 25.04.2013 (BGBl I 2013, 935) neu gefasst worden.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.01.2018 - L 9 KR 149/17

    Krankenversicherung der Rentner - Fortbestehen der Pflichtversicherung bei Wegzug …

    Mit dem "Gesetz zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren" (juris: VideokonfIntensG) vom 25.4.2013 (BGBl I 2013, 935) sollten die Prozessordnungen für diese technische Möglichkeit lediglich geöffnet werden; ein Anspruch Verfahrensbeteiligter auf technische Ausstattung der Gerichte und Justizbehörden ergibt sich aus den gesetzlichen Regelungen nicht.
  • BFH, 05.05.2025 - V B 20/24

    Unzulässige Selbstentscheidung über ein Ablehnungsgesuch

    Rn. 12 Dabei berücksichtigt der Senat auch, dass sich das Ablehnungsgesuch vorliegend zwar auf die Sachbehandlung zu einer Ermessensentscheidung des Gerichts nach § 91a Abs. 1 FGO (i.d.F. des Gesetzes zur Intensivierung von Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren vom 25.04.2013, BGBl I 2013, 935 --a.F.--; aufgehoben mit Wirkung vom 19.07.2024 durch Art. 12 Nr. 7 des Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten vom 15.07.2024, BGBl. 2024 I Nr. 237) bezog, bei der der zu treffende Beschluss nach § 91a Abs. 3 Satz 2 FGO a.F. unanfechtbar und demgemäß nach § 113 Abs. 2 Satz 1 FGO nicht zu begründen war, dass dies aber nicht ausschließt, bei einem späteren Rechtsmittel gegen die abschließende Entscheidung nachzuprüfen, ob das FG durch eine rechtsfehlerhafte Ermessensentscheidung Verfahrensrechte des Beteiligten verletzt hat (vgl. Schallmoser in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 91a FGO Rz 29; Brandis in Tipke/Kruse, § 91a FGO Rz 11;… Holle in Gosch, FGO § 91a Rz 44, Gräber/Herbert, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 91a Rz 18).
  • BayObLG, 06.08.2019 - 203 StObWs 892/19

    Formerfordernis

    Auch das StVollzG wurde durch das Gesetz zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren vom 25.04.2013 (BGBl 2013, 935) geändert.
  • OVG Thüringen, 30.04.2014 - 2 EO 366/13

    Vorläufige Untersagung der Besetzung eines Dienstpostens - Auswahlentscheidung …

    Rn. 35 Die Streitwertfestsetzung beruht bei der Vergabe eines Beförderungsdienstpostens auf §§ 47 Abs. 1 Satz 1, 63 Abs. 2 i. V. m. § 52 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 GKG (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13. März 2014 - 2 EO 511/11 und vom 27. März 2014 - 2 VO 105/14 - (wobei gem. § 71 Abs. 1 Satz 1 GKG das Gerichtskostengesetz in der bis zum 31. Juli 2013 geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718; zuletzt geändert durch Art. 8 Nummer 1 des Gesetzes vom 25. April 2013 - BGBl. I 935) Anwendung findet, da die Beschwerde am 5. Juni 2013 eingegangen ist.
  • VG Ansbach, 30.08.2017 - AN 7 P 17.01180

    Mitbestimmungsrecht der Personalvertretung bei der Einführung eines …

    Rn. 38 Zur Abrundung sei außerdem noch darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber selbst für den - nicht weniger sensiblen - Gerichtsbereich inzwischen ausdrücklich die Video-Dolmetscher-Technik zugelassen hat (vgl. § 185 Abs. 1a GVG in der seit 1.11.2013 gültigen Fassung, eingeführt durch Art. 1 des Gesetzes vom 25.4.2013, BGBl. I 935), worauf die beteiligte Dienststellenleitung zutreffend hingewiesen hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht Bundesgesetzblatt
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht