23.03.1962

Bundestag - Drucksache IV/270

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1965 S. 1273   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,3112
BGBl. I 1965 S. 1273 (https://dejure.org/1965,3112)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1965 Teil I Nr. 51, ausgegeben am 16.09.1965, Seite 1273
  • Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)
  • vom 09.09.1965

Gesetzestext

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia

    Urheberrechtsgesetz (Deutschland)

 
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Wird zitiert von ... (114)

  • EuGH, 15.09.2016 - C-484/14

    Ein Geschäftsinhaber, der der Öffentlichkeit kostenlos ein WiFi-Netz zur

    18 § 97 des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) vom 9. September 1965 (BGBl. I S. 1273) in der durch das Gesetz vom 1. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3728) geänderten Fassung (im Folgenden: Urheberrechtsgesetz) bestimmt:.
  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Zu den allgemeinen Gesetzen im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG gehören auch die den angefochtenen Entscheidungen zugrunde liegenden Vorschriften der §§ 22, 23 des Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie vom 9. Januar 1907 (RGBl. S. 7), die gemäß § 141 Nr. 5 des Urheberrechtsgesetzes vom 9. September 1965 (BGBl. I S. 1273) weitergelten.
  • BGH, 18.09.2014 - I ZR 76/13

    CT-Paradies - Urheberschutz: Übliche Benennung des Urhebers bei

    Bei einer unkörperlichen Wiedergabe des Werkes - wie etwa einem öffentlichen Vortrag oder einer öffentlichen Aufführung - kann der Urheber die Richtigkeit der Namensangabe nicht in gleichem Maße überwachen, wie es bei der Anbringung der Urheberbezeichnung auf dem Original oder auf Vervielfältigungsstücken des Werkes möglich ist (vgl. Begründung des Regierungsentwurfs zum Urheberrechtsgesetz, BT-Drucks. IV/270, S. 42).
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