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11.11.2003

Bundestag - Drucksache 15/1971

Gesetzentwurf, Urheber:FraktionBündnis90/DieGrünen,FraktionderCDU/CSU,FraktionderFDP,FraktionderSPD

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2004 S. 718   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,50669
BGBl. I 2004 S. 718 (https://dejure.org/2004,50669)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 21, ausgegeben am 12.05.2004, Seite 718
  • Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (Kostenrechtsmodernisierungsgesetz - KostRMoG)
  • vom 05.05.2004

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)

  • 13.11.2003   BT   Alle vier Fraktionen wollen eine Modernisierung des Kostenrechts
  • 29.01.2004   BT   Bundesregierung: Länder wollen sich auf Kosten der Rechtsuchenden entlasten

In Nachschlagewerken (2)

  • Wikipedia

    Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz

  • Wikipedia

    Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

 
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Wird zitiert von ... (1450)

  • BGH, 26.04.2016 - VI ZR 50/15

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Prüfungspflichten des Geschädigten …

    ee) Entgegen der Auffassung des Klägers ist es revisionsrechtlich auch nicht zu beanstanden, dass das Berufungsgericht im Rahmen der Schätzung der tatsächlich erforderlichen Nebenkosten mit Ausnahme der Fahrtkosten gemäß § 287 ZPO die Bestimmungen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718, 776) in der bis 31. Juli 2013 geltenden Fassung vom 22. März 2005 als Orientierungshilfe herangezogen hat.
  • BGH, 24.05.2007 - IX ZR 89/06

    Anwaltsregress - Aufklärungspflichten eines Rechtsanwalts hinsichtlich der Höhe …

    a) Nach § 49b Abs. 5 BRAO, der mit Wirkung vom 1. Juli 2004 durch das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718) eingefügt worden ist, muss der Anwalt, wenn sich seine Gebühren nach dem Gegenstandswert richten (§ 2 Abs. 1 RVG), seinen Mandanten vor Übernahme des Auftrags hierauf hinweisen.
  • BGH, 14.06.2016 - VIII ZR 43/15

    Streitwert einer Klage auf Feststellung einer Minderung der Miete

    Dies entsprach bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (Kostenrechtsmodernisierungsgesetz - KostRMoG) vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718) der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschlüsse vom 21. September 2005 - XII ZR 256/03, NJW-RR 2006, 16 unter II 3; vgl. BGH, Beschluss vom 17. März 2004 - XII ZR 162/00, NZM 2004, 423 unter [II] 1 d) und gilt entgegen einer teilweise vertretenen Ansicht auch nach der Erstreckung des § 41 Abs. 5 GKG auf Ansprüche des Mieters wegen der Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. April 2005 - XII ZR 248/04, NJW-RR 2005, 938 unter II 1 a).
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