Rechtsprechung
| BVerfG, 14.01.1969 - 1 BvR 553/64 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- DFR
Durchsetzung von Parteiverboten
- opinioiuris.de
Durchsetzung von Parteiverboten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Parteienverbot - Bestrafung wegen Meinungsäußerung - Unterstützung organisatorischen Zusammenhalts - Beschränkung der Meinungsfreiheit - Ansicht einer verbotenen Partei
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 17.02.1964 - 30 KMs 62/63
- BGH, 19.08.1964 - 3 StR 27/64
- BVerfG, 14.01.1969 - 1 BvR 553/64
Papierfundstellen
- BVerfGE 25, 44
- NJW 1969, 738
- DÖV 1969, 244
Wird zitiert von ... (53) Zitiert selbst (15)
- BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51
KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei
Auszug aus BVerfG, 14.01.1969 - 1 BvR 553/64
Die KPD wurde durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. August 1956 (BVerfGE 5, 85 ff.) für verfassungswidrig erklärt und aufgelöst; wegen der besonderen Verhältnisse im Saarland (vgl. BVerfGE 6, 300 ff.; 13, 165 ff.) war der Beschwerdeführer noch bis 1960 Mitglied des saarländischen Landtags.Grundsätzlich stünden in der Ebene der Verfassung das Parteiverbot und das Grundrecht der freien Meinungsäußerung gleichwertig nebeneinander (BVerfGE 5, 85 [137]).
Der Übertragung der Zuständigkeit für den Auflösungsausspruch auf das Bundesverfassungsgericht stehen das Prinzip des Rechtsstaats und der Gewaltenteilung nicht entgegen (BVerfGE 5, 85 [391 f.; 134 ff.; 142 f.]).
Es soll einmal verhindert werden, daß der Zusammenhalt der Partei unter dem Vorwand der Vermögensauseinandersetzung von den Organen der aufgelösten Partei aufrechterhalten wird (BVerfGE 5, 85 [392 f.]).
Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Eingriffen in die Meinungsfreiheit des Außenstehenden läßt sich jedoch noch nicht den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts im Urteil vom 17. August 1956 über das Verhältnis von Art. 21 Abs. 2 GG zu Art. 5 GG entnehmen (BVerfGE 5, 85 [134 ff.]).
Rn. 51 Äußere Umstände, die den erforderlichen Bezug auf die verbotene Organisation schaffen, können etwa gegeben sein, wenn sich der Äußernde in Aufmachung und Stil seiner Ausführungen oder der Art der Agitation der verbotenen Partei anpaßt (vgl. BVerfGE 5, 85 [380]).
Grund der Verurteilung war vielmehr seine aktive politische Betätigung, mag diese auch von der Theorie des Marxismus-Leninismus bestimmt gewesen sein (vgl. BVerfGE 5, 85 [145 f.]).
- BGH, 20.03.1963 - 3 StR 5/63
Strafbarkeit von Handlung zur Förderung einer verbotenen Partei (KPD) - …
Auszug aus BVerfG, 14.01.1969 - 1 BvR 553/64
Das Handeln des Beschwerdeführers stelle aber nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20. März 1963 (BGHSt 18, 296 ff.) eine strafbare Förderung der illegalen KPD dar.Rn. 11 Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (BGHSt 18, 296 ff.) liege bei den früheren KPD-Funktionären, die sich im Sommer 1961 als "unabhängige kommunistische Einzelkandidaten" am Bundestagswahlkampf beteiligten, in aller Regel eine nach §§ 42, 47 BVerfGG strafbare Zuwiderhandlung vor.
Rn. 56 Die angegriffenen Strafurteile nehmen wiederholt auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20. März 1963 (BGHSt 18, 296 ff.) Bezug.
- BVerfG, 21.03.1957 - 1 BvB 2/51
Vollstreckung eines Urteils des BVerfG
Auszug aus BVerfG, 14.01.1969 - 1 BvR 553/64
Die KPD wurde durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. August 1956 (BVerfGE 5, 85 ff.) für verfassungswidrig erklärt und aufgelöst; wegen der besonderen Verhältnisse im Saarland (vgl. BVerfGE 6, 300 ff.; 13, 165 ff.) war der Beschwerdeführer noch bis 1960 Mitglied des saarländischen Landtags.Verboten wird durch einen Auflösungsausspruch "die einer politischen Partei eigentümliche politische Betätigung eines kommunistischen Organisationsapparates" (BVerfGE 6, 300 [306]).
- BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
Auszug aus BVerfG, 14.01.1969 - 1 BvR 553/64
Vielmehr muß das Strafgesetz als allgemeines, das Grundrecht beschränkende Gesetz im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG seinerseits im Lichte der Bedeutung dieses Grundrechts gesehen und so ausgelegt werden, daß der besondere Wertgehalt dieses Rechts, der in der freiheitlichen Demokratie zu einer grundsätzlichen Vermutung für die Freiheit der Äußerung von Meinungen namentlich im öffentlichen Leben führen muß, auf jeden Fall gewahrt bleibt (BVerfGE 7, 198 [208 ff.]). - BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51
SRP-Verbot
Auszug aus BVerfG, 14.01.1969 - 1 BvR 553/64
Rn. 54 Mögen gegen den Einzelnen bei seiner Beteiligung am organisierten Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zugleich auch Maßnahmen nach Art. 18 GG getroffen werden können (vgl. BVerfGE 2, 1 [74 f.]), so stehen bei der Durchsetzung eines Parteiverbots die durch Art. 21 Abs. 2 GG zugelassenen Mittel des Straf- und Verwaltungsrechts auf jeden Fall zur Verfügung. - BVerfG, 10.05.1957 - 1 BvR 550/52
Strafvorschriften gegen männliche Homosexualität verstoßen nicht gegen …
Auszug aus BVerfG, 14.01.1969 - 1 BvR 553/64
Sie kann angesichts der großen Bedeutung, die der Ausschaltung verfassungswidriger Parteien für die Bewahrung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zukommt, nicht als unangemessen angesehen werden (vgl. BVerfGE 1, 332 [348]; 6, 389 [439]). - BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 14.01.1969 - 1 BvR 553/64
Rn. 55 4. Bei der Gesamtwürdigung der angefochtenen Urteile gemäß der beschränkten Prüfungsbefugnis des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 18, 85 [92 f.]) geben zwar einzelne Ausführungen zu Bedenken Anlaß. - BVerfG, 25.07.1962 - 2 BvL 4/62
Blankettstrafgesetz
Auszug aus BVerfG, 14.01.1969 - 1 BvR 553/64
Die Voraussetzungen der Strafbarkeit ergeben sich mittelbar aus einem Gesetz (vgl. BVerfGE 14, 245 [252]), denn der Umfang des den Straftatbestand ausfüllenden Ausspruches des Bundesverfassungsgerichts ist in § 46 Abs. 3 BVerfGG genau vorgezeichnet. - BVerfG, 03.02.1959 - 1 BvR 419/54
Hochverrat ohne Parteienverbot
Auszug aus BVerfG, 14.01.1969 - 1 BvR 553/64
In der Entscheidung vom 3. Februar 1959 (BVerfGE 9, 162 [165]) wird den Vorschriften, die wie die §§ 80, 81 StGB (Hochverrat) den Schutz von Verfassungseinrichtungen gegen Angriffe Einzelner bewirken, Art. 21 Abs. 2 GG als Norm gegenübergestellt, "die die Parteiorganisation als solche betrifft; sie soll Gefahren, die der in Abs. 1 dieser Vorschrift garantierten Freiheit der politischen Willensbildung von einer verfassungswidrigen Partei drohen können, rechtzeitig abwehren". - BVerfG, 13.06.1952 - 1 BvR 137/52
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Vollstreckung eines sowjetzonalen …
Auszug aus BVerfG, 14.01.1969 - 1 BvR 553/64
Sie kann angesichts der großen Bedeutung, die der Ausschaltung verfassungswidriger Parteien für die Bewahrung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zukommt, nicht als unangemessen angesehen werden (vgl. BVerfGE 1, 332 [348]; 6, 389 [439]). - BVerfG, 22.06.1960 - 2 BvR 125/60
Jugendgefährdende Schriften I
- BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64
Freiwillige Gerichtsbarkeit
- BVerfG, 14.01.1969 - 1 BvR 176/66
Verfassungsfeindliche Äußerungen
- BVerfG, 10.10.1961 - 2 BvN 1/60
Wegfall der Vorlagefrage durch "Erledigung" des Ausgangsverfahrens
- BGH, 19.08.1964 - 3 StR 27/64
Rechtsmittel
- BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13
Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche …
Art. 21 Abs. 2 GG ist darauf gerichtet, Risiken zu begegnen, die von der Existenz einer Partei mit verfassungsfeindlicher Grundtendenz und ihren typischen verbandsmäßigen Wirkungsmöglichkeiten ausgehen (vgl. BVerfGE 25, 44 ). - BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04
Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot
Aus den aufgeführten Normen des Grundgesetzes können aber keine weiter gehenden Rechtsfolgen als die ausdrücklich angeordneten abgeleitet werden (vgl. BVerfGE 10, 118 ; 13, 46 ; 25, 44 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats…, Beschluss vom 5. September 2003 - 1 BvQ 32/03 -, NVwZ 2004, S. 90 ).Ermächtigungen zur Beschränkung grundrechtlicher Freiheiten knüpfen nicht an die Gesinnung, sondern an Gefahren für Rechtsgüter an, die aus konkreten Handlungen folgen (vgl. BVerfGE 25, 44 ).
- BVerfG, 18.03.2003 - 2 BvB 1/01
NPD-Verbotsverfahren
Rn. 76 Die Annahme eines Verfahrenshindernisses mit der Folge sofortiger Verfahrenseinstellung kommt freilich nur als ultima ratio möglicher Rechtsfolgen von Verfassungsverstößen und nur insoweit in Betracht, als dies mit den spezifischen Gefahrenabwehrzwecken des Verfahrens gemäß Art. 21 Abs. 2 GG (vgl. BVerfGE 5, 85 ; 25, 44 ) vereinbar ist.Im Rahmen des Verfahrens nach Art. 21 Abs. 2 GG - einer Vorschrift, die den besonderen Gefahren begegnen soll, welche mit der Existenz einer von einer verfassungsfeindlichen Grundtendenz geprägten Partei und ihrer verbandsmäßigen Wirkungsmöglichkeiten typischerweise verbunden sind (vgl. BVerfGE 25, 44 ) - sind deshalb auch die rechtlichen Möglichkeiten und Befugnisse staatlicher Stellen zu berücksichtigen, durch die sie ihren Auftrag zum Verfassungsschutz erst wirksam erfüllen können.
- LG Mannheim, 29.05.2024 - 5 Qs 42/23
Strafbarkeit der Verwendung des Slogans "From the river to the sea - Palestine …
Art. 5 Abs. 1 GG hat dort nicht schon dann zurückzutreten, wenn jemand gleiche Meinungen vertritt wie die verbotene Organisation, wohl aber, wenn sich für einen unbefangenen Betrachter der Eindruck ergibt, es handele sich um eine Aktion unmittelbar zugunsten der verbotenen Partei selbst (vgl. BVerfGE 25, 44, ).In die Meinungsfreiheit des Einzelnen würde in einer nicht zumutbaren Weise eingegriffen, wenn eine Äußerung allein deshalb verboten wäre, weil sich jemand inhaltlich für Ziele einsetzt, die ebenfalls von der verbotenen Organisation verfolgt werden (vgl. BVerfGE 25, 44 )." [VGH Kassel Beschl. v. 22.3.2024 - 8 B 560/24, BeckRS 2024, 5140 Rn. 29, beck-online.][VGH Kassel Beschl. v. 22.3.2024 - 8 B 560/24, BeckRS 2024, 5140 Rn. 29, beck-online.].
- VGH Hessen, 22.03.2024 - 8 B 560/24
Rechtmäßigkeit einer versammlungsrechtlichen Beschränkung betreffend eine …
Art. 5 Abs. 1 GG hat dort nicht schon dann zurückzutreten, wenn jemand gleiche Meinungen vertritt wie die verbotene Organisation, wohl aber, wenn sich für einen unbefangenen Betrachter der Eindruck ergibt, es handele sich um eine Aktion unmittelbar zugunsten der verbotenen Partei selbst (vgl. BVerfGE 25, 44, ).In die Meinungsfreiheit des Einzelnen würde in einer nicht zumutbaren Weise eingegriffen, wenn eine Äußerung allein deshalb verboten wäre, weil sich jemand inhaltlich für Ziele einsetzt, die ebenfalls von der verbotenen Organisation verfolgt werden (vgl. BVerfGE 25, 44 ).".
- BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2793/04
Verfassungsmäßigkeit der Erteilung von Auflagen gegenüber den Veranstaltern einer …
Ermächtigungen zur Beschränkung grundrechtlicher Freiheiten knüpfen nicht an die Gesinnung, sondern an Gefahren für Rechtsgüter an, die aus konkreten Handlungen folgen (vgl. BVerfGE 25, 44 ; 111, 147 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. September 2006 - 1 BvR 605/04 u.a. -, JURIS, Rn. 51). - BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73
Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte - …
Nicht gedeckt von Art. 4 Abs. 1 GG wird überdies ein auf weltanschaulicher Grundlage beruhendes Tätigwerden, mit dem konkrete tagespolitische Ziele verfolgt werden (BVerfGE 25, 44 [63, 64]) und das erhebliche Rechtsgüter und Gemeinschaftswerte beeinträchtigen kann (BVerfGE 25, 230 [233, 234]). - BVerfG, 28.04.1970 - 1 BvR 690/65
Pätsch-Fall
Rn. 29 2. Über die Bedeutung des Grundrechts der Meinungsfreiheit für die Auslegung des einfachen Rechts, insbesondere der "allgemeinen Gesetze" im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG, hat sich das Bundesverfassungsgericht mehrfach ausgesprochen (BVerfGE 7, 198; 12, 113; 25, 44; 26, 186; 27, 71 und 104). - BVerfG, 03.10.1969 - 1 BvR 46/65
Leipziger Volkszeitung
Bei einer derartigen unmittelbaren Unterstützung des organisatorischen Zusammenhalts der verbotenen KPD ist die Beschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit wegen der organisationsfördernden Wirkung zulässig und die Anwendung der Strafvorschriften insoweit verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfGE 25, 44 [55 ff.]).Diese Vorschriften als allgemeine, das Grundrecht im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG beschränkende Gesetze müssen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Lichte der Bedeutung des Grundrechts der Informationsfreiheit gesehen und so ausgelegt werden, daß der besondere Wertgehalt des Grundrechts auf jeden Fall gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 7, 198 [208 ff.]; 25, 44 [55]).
- BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvR 1078/80
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
Rn. 13 1. Beide Verfassungsnormen betreffen die Rechtsfolgen eines Kampfes gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und durchbrechen für diesen Fall das zuvor erörterte Diskriminierungsverbot (zu ihrem Verhältnis zueinander vgl. BVerfGE 25, 44 [55 ff.]). - BVerfG, 17.01.1979 - 2 BvL 12/77
Strafbarkeit von Bagatelldelikten
- BVerfG, 26.09.2006 - 1 BvR 605/04
Verfassungsmäßigkeit strafgerichtlicher Verurteilungen zu Geldstrafen wegen …
- BVerfG, 15.11.2001 - 1 BvR 98/97
Verfassungsmäßigkeit eines vereinsrechtlichen Betätigungsverbots
- BVerfG, 02.07.1974 - 2 BvA 1/69
Herausgeber der Deutschen National-Zeitung
- BVerfG, 09.03.1971 - 2 BvR 326/69
Absicherungsgesetz
- BVerfG, 07.11.2008 - 1 BvQ 43/08
Verbot der Demonstration vom 8. November 2008 in Aachen aufgehoben
- BVerfG, 04.04.1978 - 2 BvR 1108/77
Inkompatibilität/Kommunal beherrschtes Unternehmen
- VG Düsseldorf, 25.09.2024 - 18 K 8760/23
Untersagung der Parole From the river to the sea - Palestine will be free bei …
- VGH Hessen, 22.03.2024 - 8 B 565/24
Rechtmäßigkeit versammlungsrechtlicher Beschränkungen betreffend eine …
- VG Düsseldorf, 25.09.2024 - 18 K 3322/24
Untersagung der Parole From the river to the sea - Palestine will be free bei …
- BVerfG, 16.01.1979 - 2 BvL 4/77
Verfassungsmäßigkeit der Rückfallstrafbarkeit bei Vergehen mit geringem Schaden
- BGH, 24.01.1996 - 3 StR 530/95
Verwendung oder Verbreitung von Kennzeichen eines von einem vollziehbaren …
- BVerfG, 23.03.2022 - 2 BvC 22/19
Wahlprüfungsbeschwerde der NPD wegen Nichtzulassung der Landesliste im Land …
- BVerfG, 16.05.1973 - 2 BvR 590/71
Anhalten eines beleidigenden Briefs eines Untersuchungsgefangenen
- BVerfG, 15.01.1969 - 1 BvR 438/65
Berufsverbot II
- BVerfG, 14.01.1969 - 1 BvR 176/66
Verfassungsfeindliche Äußerungen
- BGH, 09.04.1997 - 3 StR 387/96
Verstoß gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot durch Veröffentlichung von …
- OVG Brandenburg, 12.11.2004 - 4 B 317/04
Versammlungsrecht, Halbe 2004, Motto: "Ruhm und Ehre dem deutschen …
- OVG Hamburg, 07.09.2022 - 5 Bf 303/20
Einbürgerung eines türkischen Staatsangehörigen in den deutschen Staatsverband; …
- BVerfG, 05.06.2000 - 2 BvR 566/00
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung wegen …
- BVerfG, 31.01.1994 - 2 BvR 1723/93
Verfassungsrechtliche Anforderungen an Disziplinarmaßnahmen im Strafvollzug
- BVerfG, 31.08.2012 - 1 BvR 1840/12
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Verbot von evtl als …
- BVerfG, 14.10.1969 - 1 BvR 93/67
Beschlagnahme einer aus der DDR stammenden Zeitschrift
- BVerfG, 28.02.1994 - 2 BvR 1567/93
Beleidigungen von Vollzugsbediensteten und Meinungsfreiheit des Strafgefangenen
- BVerfG, 11.02.1994 - 2 BvR 1750/93
Disziplinarrechtliche Würdigung von Gefangenenbriefen und Meinungsfreiheit
- BVerfG, 15.11.2001 - 1 BvR 2180/98
Verfassungsmäßigkeit eines vereinsrechtlichen Betätigungsverbots
- BVerfG, 15.11.2001 - 1 BvR 289/00
Verfassungsmäßigkeit eines vereinsrechtlichen Betätigungsverbots
- BVerfG, 15.01.1969 - 1 BvR 323/66
Meinungsäußerungsfreiheit und § 90a Abs. 2 StGB
- VG Magdeburg, 14.02.2012 - 8 A 6/11
Disziplinarrecht: beamtenrechtliches Mäßigungs- und Zurückhaltungsgebot, …
- BGH, 13.01.1988 - IVa ZR 152/86
Rückgriff des Sozialversicherungsträgers gegen den Fahrer bei Leistungsfreiheit …
- VG Düsseldorf, 24.05.2024 - 18 L 1285/24
Eilantrag gegen das Verbot der für morgen in Duisburg geplanten Versammlung zum …
- BGH, 12.03.1997 - 3 StR 607/96
- BGH, 09.04.1997 - 3 StR 584/96
Zuwiderhandlung gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot - Voraussetzungen …
- VerfGH Bayern, 06.11.1990 - 74-VI-88
- VG Bremen, 28.05.2009 - 5 K 1408/08
Die versammlungsrechtliche Auflage gem. § 15 VersG, keine Bildnisse von Abdullaah …
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.08.2006 - 2 M 268/06
Zulässigkeit versammlungsrechtlicher Auflagen
- LG Lübeck, 19.02.1980 - 7 T 781/79
Berichtigung des Personenstandsregisters; Entlassung aus dem polnischen …
- BVerfG, 14.01.1969 - 1 BvR 511/64
Meinungsfreiheit und Parteiverbot
- BGH, 10.11.1976 - 3 StR 354/76
- BGH, 11.11.1976 - 3 StR 354/76
Erstreckung des Parteienprivilegs auf mit einer Partei in Zusammenhang stehenden …
- LG Karlsruhe, 24.02.2023 - 201 StVK 97/22
Strafvollzug in Baden-Württemberg: Zulässigkeit einer im Vollzugsplan geforderten …
- BVerwG, 04.12.1973 - I C 31.62
Verbot der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) - Voraussetzungen für das …
- VG Karlsruhe, 04.05.1972 - III 47/72
Untersagung eines Vortrages in den Räumen einer Universität durch das …
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