Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 07.11.2024 - 16 W 50/24 |
Volltextveröffentlichung
- Justiz Hessen
Berichterstattung über laufendes Strafverfahren setzt vorausgehende Konfrontation des Betroffenen mit Vorwürfen voraus
Kurzfassungen/Presse (6)
- Justiz Hessen (Pressemitteilung)
Presseberichterstattung - Berichterstattung über laufendes Strafverfahren
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Berichterstattung über laufendes Strafverfahren
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Presseberichterstattung über ein laufendes Strafverfahren
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Bericht über laufendes Strafverfahren: Nur nach Anhörung des Betroffenen
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Zur Berichterstattung über ein laufendes Strafverfahren
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Laufendes Strafverfahren
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 27.08.2024 - 3 O 330/24
- OLG Frankfurt, 07.11.2024 - 16 W 50/24
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (45)
- BGH, 16.11.2021 - VI ZR 1241/20
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Voraussetzungen einer zulässigen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.2024 - 16 W 50/24
Eine den Beschuldigten (§ 157 StPO) identifizierende Berichterstattung über die Verfolgung einer Straftat beeinträchtigt zwangsläufig dessen Recht auf Schutz seiner Persönlichkeit und seines guten Rufes, weil sie sein mögliches Fehlverhalten öffentlich bekannt macht und seine Person in den Augen der Adressaten negativ qualifiziert (…vgl. BVerfG, NJW 2009, 3357, Rn. 15;… BGH, NJW 2022, 1751, Rn. 21; BGH, NJW 2022, 940, Rn. 14, jew. m.w.N.).Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist nur dann rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (…vgl. BGH, NJW 2022, 1751, Rn. 22; BGH, NJW 2022, 940, Rn. 15;… BGH, NJW-RR 2022, 1559, Rn. 17, jew. m.w.N.).
Allerdings ist auch das Interesse der Öffentlichkeit an derartigen Äußerungen zu berücksichtigen (…vgl. BGH, NJW-RR 2022, 1559, Rn. 22;… BGH, NJW 2022, 1751, Rn. 27; BGH, NJW 2022, 940, Rn. 18, jew. m.w.N.).
Im Hinblick auf die aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende und in Art. 6 Abs. 2 EMRK anerkannte Unschuldsvermutung ist aber die Gefahr in den Blick zu nehmen, dass die Öffentlichkeit die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens oder Durchführung eines Strafverfahrens mit dem Nachweis der Schuld gleichsetzt und deshalb im Fall einer späteren Einstellung des Verfahrens oder eines Freispruchs vom Schuldvorwurf "etwas hängenbleibt" (…vgl. BGH, NJW 2022, 1751, Rn. 28; BGH, NJW 2022, 940, Rn. 19, jew. m.w.N.).
Schließlich muss es sich um einen Vorgang von gravierendem Gewicht handeln, dessen Mitteilung durch ein Informationsbedürfnis der Allgemeinheit gerechtfertigt ist (…vgl. BGH, NJW-RR 2022, 1559, Rn. 24;… BGH, NJW 2022, 1751, Rn. 29; BGH, NJW 2022, 940, Rn. 20, jew. m.w.N.).
Für einen solchen Ausnahmefall würde der Antragsgegner die Darlegungs- und Beweislast tragen (BGH, NJW 2022, 940, Rn. 21).
Dieser Auffassung hat sich der Bundesgerichtshof - jedenfalls in dieser Allgemeinheit - nicht angeschlossen (BGH, NJW 2022, 940, Rn. 24).
Das grundsätzliche Erfordernis einer Möglichkeit zur Stellungnahme soll sicherstellen, dass der Standpunkt des von der Verdachtsberichterstattung Betroffenen in Erfahrung und gegebenenfalls zum Ausdruck gebracht wird, der Betroffene also selbst zu Wort kommen kann (vgl. BGH, NJW 2022, 940, Rn. 24; BGH, NJW 1996, 1131;… BGH, NJW 1996, 1131, Rn. 37; BGH, NJW-RR 1988, 733;… BGH, GRUR 1966, 157, Rn. 27;… BVerfG, AfP 2020, 302, Rn. 16).
Wird - wie vorliegend - über ein laufendes Ermittlungsverfahren berichtet, wird es die notwendige publizistische Sorgfalt daher regelmäßig gebieten, der Gefahr, dass die Öffentlichkeit die bloße Einleitung eines Ermittlungsverfahrens mit dem Nachweis der Schuld gleichsetzt, auch durch das Sichtbarmachen einer pauschalen Zurückweisung der Vorwürfe seitens des Beschuldigten entgegenzuwirken, wobei es der Presse freigestellt ist, auf welche Weise dies geschieht (BGH, NJW 2022, 940, Rn. 24).
- BGH, 22.02.2022 - VI ZR 1175/20
Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Presseberichterstattung: Voraussetzungen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.2024 - 16 W 50/24
Eine den Beschuldigten (§ 157 StPO) identifizierende Berichterstattung über die Verfolgung einer Straftat beeinträchtigt zwangsläufig dessen Recht auf Schutz seiner Persönlichkeit und seines guten Rufes, weil sie sein mögliches Fehlverhalten öffentlich bekannt macht und seine Person in den Augen der Adressaten negativ qualifiziert (…vgl. BVerfG, NJW 2009, 3357, Rn. 15; BGH, NJW 2022, 1751, Rn. 21;… BGH, NJW 2022, 940, Rn. 14, jew. m.w.N.).Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist nur dann rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (vgl. BGH, NJW 2022, 1751, Rn. 22;… BGH, NJW 2022, 940, Rn. 15;… BGH, NJW-RR 2022, 1559, Rn. 17, jew. m.w.N.).
Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn die Aussagen geeignet sind, eine erhebliche Breitenwirkung zu entfalten und eine besondere Stigmatisierung des Betroffenen nach sich zu ziehen, so dass sie zum Anknüpfungspunkt für eine soziale Ausgrenzung und Isolierung zu werden drohen (…vgl. BGH, NJW-RR 2022, 1559, Rn. 19; BGH, NJW 2022, 1751, Rn. 25;… BGH, NJW 2019, 1881, Rn. 12, jew. m.w.N.).
Dieses wird umso stärker sein, je mehr sich die Tat in Begehungsweise, Schwere oder wegen anderer Besonderheiten von der gewöhnlichen Kriminalität abhebt (…vgl. BGH, NJW-RR 2022, 1559, Rn. 20, BGH, NJW 2019, 1881, Rn. 13; BGH, NJW 2022, 1751, Rn. 26, jew. m.w.N.).
Allerdings ist auch das Interesse der Öffentlichkeit an derartigen Äußerungen zu berücksichtigen (…vgl. BGH, NJW-RR 2022, 1559, Rn. 22; BGH, NJW 2022, 1751, Rn. 27;… BGH, NJW 2022, 940, Rn. 18, jew. m.w.N.).
Im Hinblick auf die aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende und in Art. 6 Abs. 2 EMRK anerkannte Unschuldsvermutung ist aber die Gefahr in den Blick zu nehmen, dass die Öffentlichkeit die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens oder Durchführung eines Strafverfahrens mit dem Nachweis der Schuld gleichsetzt und deshalb im Fall einer späteren Einstellung des Verfahrens oder eines Freispruchs vom Schuldvorwurf "etwas hängenbleibt" (vgl. BGH, NJW 2022, 1751, Rn. 28;… BGH, NJW 2022, 940, Rn. 19, jew. m.w.N.).
Schließlich muss es sich um einen Vorgang von gravierendem Gewicht handeln, dessen Mitteilung durch ein Informationsbedürfnis der Allgemeinheit gerechtfertigt ist (…vgl. BGH, NJW-RR 2022, 1559, Rn. 24; BGH, NJW 2022, 1751, Rn. 29;… BGH, NJW 2022, 940, Rn. 20, jew. m.w.N.).
Dies setzt voraus, dass der Betroffene nicht nur Gelegenheit zur Stellungnahme erhält, sondern, dass seine etwaige Stellungnahme auch zur Kenntnis genommen und der Standpunkt des Betroffenen in der Berichterstattung sichtbar wird (BGH, NJW 2022, 1751, Rn. 40).
- BGH, 31.05.2022 - VI ZR 95/21
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Voraussetzungen einer zulässigen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.2024 - 16 W 50/24
aa) Der Anwendbarkeit der § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog, § 823 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG steht im hier betroffenen journalistischen Bereich die Datenschutz-Grundverordnung nicht entgegen (so auch BGH, NJW-RR 2022, 1559 Rn. 15 m.w.N.).Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist nur dann rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (…vgl. BGH, NJW 2022, 1751, Rn. 22;… BGH, NJW 2022, 940, Rn. 15; BGH, NJW-RR 2022, 1559, Rn. 17, jew. m.w.N.).
Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn die Aussagen geeignet sind, eine erhebliche Breitenwirkung zu entfalten und eine besondere Stigmatisierung des Betroffenen nach sich zu ziehen, so dass sie zum Anknüpfungspunkt für eine soziale Ausgrenzung und Isolierung zu werden drohen (vgl. BGH, NJW-RR 2022, 1559, Rn. 19;… BGH, NJW 2022, 1751, Rn. 25;… BGH, NJW 2019, 1881, Rn. 12, jew. m.w.N.).
Dieses wird umso stärker sein, je mehr sich die Tat in Begehungsweise, Schwere oder wegen anderer Besonderheiten von der gewöhnlichen Kriminalität abhebt (vgl. BGH, NJW-RR 2022, 1559, Rn. 20, BGH, NJW 2019, 1881, Rn. 13;… BGH, NJW 2022, 1751, Rn. 26, jew. m.w.N.).
Für die Abwägung bedeutsam ist auch, ob die Berichterstattung allein der Befriedigung der Neugier des Publikums dient oder ob sie einen Beitrag zur Meinungsbildung in einer demokratischen Gesellschaft leistet und die Presse mithin ihre Funktion als "Wachhund der Öffentlichkeit" wahrnimmt (vgl. BGH, NJW-RR 2022, 1559, Rn. 21;… BGH, NJW 2019, 1881, Rn. 14, jew. m.w.N.).
Allerdings ist auch das Interesse der Öffentlichkeit an derartigen Äußerungen zu berücksichtigen (vgl. BGH, NJW-RR 2022, 1559, Rn. 22;… BGH, NJW 2022, 1751, Rn. 27;… BGH, NJW 2022, 940, Rn. 18, jew. m.w.N.).
Schließlich muss es sich um einen Vorgang von gravierendem Gewicht handeln, dessen Mitteilung durch ein Informationsbedürfnis der Allgemeinheit gerechtfertigt ist (vgl. BGH, NJW-RR 2022, 1559, Rn. 24;… BGH, NJW 2022, 1751, Rn. 29;… BGH, NJW 2022, 940, Rn. 20, jew. m.w.N.).
- RG, 17.01.1925 - I 39/24
Spediteurhaftung; Allgemeine Geschäftsbedingungen
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.2024 - 16 W 50/24
Ob die Selbstwiderlegung eingetreten ist, ist anhand einer Einzelfallabwägung aller Umstände festzustellen (…OLG Düsseldorf, NZG 2023, 1475, Rn. 31;… OLG Hamburg, GRUR-RS 2019, 9190, Rn. 26, Senat, Beschluss vom 16.10.2024, Az. 16 W 39/24).Hierbei ist der noch hinzunehmende Zeitraum nach der ständigen Praxis des Senats auf sechs Wochen zu bemessen (…vgl. Senat, Beschluss v. 29.11.2022, Az. 16 W 52/22 , Rn. 21 , Senat, Beschluss vom 16.10.2024, Az. 16 W 39/24).
Demnach kann im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände auch bei einer kürzeren Untätigkeit die Vermutung der Dringlichkeit schon früher widerlegt sein, ebenso wie beim Vorliegen besonderer Umstände im Einzelfall auch bei einer geringfügig längeren Untätigkeit noch die Dringlichkeitsfrist gewahrt sein kann (vgl. auch Beschlüsse des Senats vom 14.03.2023, Az. 16 W 7/23 und 16 W 8/23; Senat, Beschluss vom 16.10.2024, Az. 16 W 39/24).
Darlegungs- und Glaubhaftmachungsbelastet für das Bestehen des Verfügungsgrundes in Eilverfahren ist grundsätzlich der Antragsteller (so auch Senat, Beschluss vom 16.10.2024, Az. 16 W 39/24).
Dass der Zeitraum zwischen Veröffentlichung und behaupteter Kenntnisnahme lang ist, spricht für sich genommen nicht gegen das Vorliegen von Dringlichkeit; zumal keine Pflicht zur Recherche oder Beobachtung der Presse bezüglich potentieller Artikel über einen vermeintlichen Straftäter besteht (so auch Senat, Beschluss vom 16.10.2024, Az. 16 W 39/24).
Jedoch ist zu berücksichtigen, dass bei einem solch langen Zeitraum zwischen Veröffentlichung und streitiger Kenntnisnahme durch den darlegungs- und glaubhaftmachungsbelasteten Antragsteller schlüssig darzutun und glaubhaft zu machen ist, weshalb eine derartig zeitverzögerte Kenntnisnahme stattgefunden hat (so auch Senat, Beschluss vom 16.10.2024, Az. 16 W 39/24).
Der Antragsteller hat den streitgegenständlichen Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung mit Schriftsatz vom 11.07.2024, eingegangen beim Landgericht Hamburg am selben Tag (Bl. 17 LGA), gestellt und mithin vor Ablauf der regelmäßig - so auch hier - 6 Wochen betragenden Dringlichkeitsfrist (vgl. auch Senat, Beschluss v. 29.11.2022, Az. 16 W 52/22 , Rn. 21 , Beschluss vom 16.10.2024, Az. 16 W 39/24).
- BGH, 28.05.2013 - VI ZR 125/12
Recht am eigenen Bild: Bildberichterstattung über die Teilnahme eines prominenten …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.2024 - 16 W 50/24
Diese Ausnahme gilt aber nicht für eine Verbreitung, durch die berechtigte Interessen des Abgebildeten gemäß § 23 Abs. 2 KUG verletzt werden (…BGH, MMR 2023, 283, Rn. 16;… BGH, MMR 2023, 839, Rn. 16 m.w.N.; BGH GRUR 2013, 1065, Rn. 10 BGH 28.05.2013 - VI ZR 125/12 - Eisprinzessin Alexandra).Ein Informationsinteresse besteht allerdings nicht schrankenlos, vielmehr wird der Einbruch in die persönliche Sphäre des Abgebildeten durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit begrenzt (…BGH, NJW 2018, 1820, Rn. 10; BGH, GRUR 2013, 1065, Rn. 12 - Eisprinzessin Alexandra; BGH, GRUR 2008, 1024 - Shopping mit Putzfrau auf Mallorca).
Der Informationsgehalt einer Bildberichterstattung ist im Gesamtkontext, in den das Personenbildnis gestellt ist, zu ermitteln, insbesondere unter Berücksichtigung der zugehörigen Wortberichterstattung (BGH, GRUR 2013, 1065, Rn. 13 - Eisprinzessin Alexandra m.w.N.).
- BGH, 17.12.2019 - VI ZR 504/18
Anspruch auf Unterlassung einer identifizierenden Bildberichterstattung über ein …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.2024 - 16 W 50/24
Der für die Frage, ob es sich um ein Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte handelt, maßgebende Begriff des Zeitgeschehens umfasst alle Fragen von allgemeinem gesellschaftlichem Interesse (BGH, NJW 2020, 2032).Im Rahmen der Interessenabwägung spielt der Informationswert der Berichterstattung eine erhebliche Rolle (BGH, NJW 2020, 2032).
Eine Bedürfnisprüfung, ob eine Bebilderung im konkreten Fall veranlasst war, findet nicht statt (…BGH, GRUR 2019, 1084, Rn. 31 - Staranwalt; BGH, NJW 2020, 2032; zum vorstehenden im Ganzen vergleiche auch OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 14.10.2019, Az. 16 U 235/18 m.w.N.).
- BGH, 18.12.2018 - VI ZR 439/17
Anspruch auf Unterlassen der Bereitsstellung einer identifizierende …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.2024 - 16 W 50/24
Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn die Aussagen geeignet sind, eine erhebliche Breitenwirkung zu entfalten und eine besondere Stigmatisierung des Betroffenen nach sich zu ziehen, so dass sie zum Anknüpfungspunkt für eine soziale Ausgrenzung und Isolierung zu werden drohen (…vgl. BGH, NJW-RR 2022, 1559, Rn. 19;… BGH, NJW 2022, 1751, Rn. 25; BGH, NJW 2019, 1881, Rn. 12, jew. m.w.N.).Dieses wird umso stärker sein, je mehr sich die Tat in Begehungsweise, Schwere oder wegen anderer Besonderheiten von der gewöhnlichen Kriminalität abhebt (vgl. BGH, NJW-RR 2022, 1559, Rn. 20, BGH, NJW 2019, 1881, Rn. 13;… BGH, NJW 2022, 1751, Rn. 26, jew. m.w.N.).
Für die Abwägung bedeutsam ist auch, ob die Berichterstattung allein der Befriedigung der Neugier des Publikums dient oder ob sie einen Beitrag zur Meinungsbildung in einer demokratischen Gesellschaft leistet und die Presse mithin ihre Funktion als "Wachhund der Öffentlichkeit" wahrnimmt (…vgl. BGH, NJW-RR 2022, 1559, Rn. 21; BGH, NJW 2019, 1881, Rn. 14, jew. m.w.N.).
- BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07
Caroline von Monaco III
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.2024 - 16 W 50/24
Dieses steht sowohl mit verfassungsrechtlichen Vorgaben als auch mit der EMRK in Einklang (vgl. BVerfGE 120, 180, Rn. 78 ff.;… EGMR, NJW 2012, 1053, Rn. 114 ff.).Die hierdurch bestehende Möglichkeit, auf neutrales Archivmaterial zurückzugreifen, berücksichtigt auch Belange des Persönlichkeitsschutzes, da so Belästigungen durch Pressefotografen zumindest in Grenzen gehalten werden können (BVerfG, AfP 2001, 212, 216 - Prinz Ernst August von Hannover; BVerfG, GRUR 2008, 539, 543 - Caroline von Hannover; Engels/Schulz, AfP 1998, 582).
- BGH, 06.06.2023 - VI ZR 309/22
Unzulässigkeit einer Filmberichterstattung über Kindesentführung wegen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.2024 - 16 W 50/24
a) Die Zulässigkeit einer Bildveröffentlichung richtet sich nach dem abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG (…vgl. BGH, MMR 2023, 283, Rn. 15; BGH, MMR 2023, 839, Rn. 15 m.w.N.).Diese Ausnahme gilt aber nicht für eine Verbreitung, durch die berechtigte Interessen des Abgebildeten gemäß § 23 Abs. 2 KUG verletzt werden (…BGH, MMR 2023, 283, Rn. 16; BGH, MMR 2023, 839, Rn. 16 m.w.N.;… BGH GRUR 2013, 1065, Rn. 10 BGH 28.05.2013 - VI ZR 125/12 - Eisprinzessin Alexandra).
- BGH, 08.11.2022 - VI ZR 22/21
Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Bildberichterstattung über einen Aufnäher auf …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.2024 - 16 W 50/24
a) Die Zulässigkeit einer Bildveröffentlichung richtet sich nach dem abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG (vgl. BGH, MMR 2023, 283, Rn. 15;… BGH, MMR 2023, 839, Rn. 15 m.w.N.).Diese Ausnahme gilt aber nicht für eine Verbreitung, durch die berechtigte Interessen des Abgebildeten gemäß § 23 Abs. 2 KUG verletzt werden (BGH, MMR 2023, 283, Rn. 16;… BGH, MMR 2023, 839, Rn. 16 m.w.N.;… BGH GRUR 2013, 1065, Rn. 10 BGH 28.05.2013 - VI ZR 125/12 - Eisprinzessin Alexandra).
- OLG Frankfurt, 29.11.2022 - 16 W 52/22
Einwilligung in Verbreitung von Fußballbildern als Klubspieler umfasst auch …
- OLG Saarbrücken, 20.12.2019 - 5 W 81/19
Einstweiliges Verfügungsverfahren: kein Verfügungsgrund bei monatelangem Zuwarten …
- OLG Düsseldorf, 20.09.2023 - 4 U 117/23
Einstweilige Verfügung auf Gewährung Versicherungsschutz Schutzschrift des …
- BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12
Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei …
- EGMR, 07.02.2012 - 40660/08
Caroline von Hannover kann keine Untersagung von Bildveröffentlichungen über sie …
- BGH, 06.03.2007 - VI ZR 51/06
Personen der Zeitgeschichte & abgestuftes Schutzkonzept - Veröffentlichung von …
- BGH, 06.02.2018 - VI ZR 76/17
Veröffentlichung von Bildern des ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff bei …
- BGH, 18.06.2019 - VI ZR 80/18
Strafverfahrensbegleitende identifizierende Wort- und Bildberichterstattung: …
- BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94
Lohnkiller
- BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 1107/09
Individualisierende Medienberichterstattung auch bei Sexualstraftaten …
- BGH, 17.09.2015 - I ZR 92/14
Smartphone-Werbung - Wettbewerbsverstoß: Irreführende Internet- und …
- BGH, 28.10.2008 - VI ZR 307/07
Bildberichterstattung über den Strafvollzug eines prominenten Gefängnisinsassen
- BGH, 01.07.2008 - VI ZR 243/06
Shopping mit Putzfrau auf Mallorca
- BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 565/06
Berichterstattung über die Straftat eines Prominenten
- BVerfG, 07.07.2020 - 1 BvR 146/17
Zulässiges Vorhalten von Verdachtsberichterstattung in Online-Pressearchiven
- BGH, 13.04.2010 - VI ZR 125/08
Charlotte - Zulässigkeit von Bild- und Wortberichterstatttung
- BGH, 13.11.2007 - VI ZR 269/06
Vorbeugende Unterlassungsklage gegen Bildberichterstattung
- BGH, 19.03.1998 - I ZR 264/95
Brennwertkessel - Irreführung/Beschaffenheit; Wiederholungsgefahr
- BGH, 12.12.2014 - V ZR 53/14
Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Grenzen der Auslegung von …
- BGH, 16.11.1995 - I ZR 229/93
Wegfall der Wiederholungsgefahr II - Wiederholungsgefahr
- BGH, 14.05.2002 - VI ZR 220/01
Marlene Dietrich III
- OLG Frankfurt, 24.10.2019 - 16 U 235/18
Unzulässigkeit identifizierender Bildberichtersattung im Zusammenhang mit …
- OLG Köln, 15.11.2011 - 15 U 61/11
Grenzen der zulässigen Berichterstattung in Strafverfahren
- BGH, 25.05.1965 - VI ZR 19/64
Passivlegitimation des Verlags bei Veröffentlichung eines ehrverletzenden …
- OLG Hamburg, 11.05.1995 - 3 U 264/94
- OLG Köln, 23.02.2015 - 15 U 219/14
- BGH, 02.03.2010 - VI ZR 23/09
Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Klage gegen Internetveröffentlichung der …
- EuGH, 25.10.2011 - C-509/09
Die Opfer mittels des Internets begangener Persönlichkeitsverletzungen können …
- BGH, 08.05.2012 - VI ZR 217/08
Internationale Zuständigkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch …
- OLG Hamburg, 20.03.2008 - 7 W 19/08
Anforderung an das Vorliegen einer für den Erlass einer einstweiligen Verfügung …
- OLG Stuttgart, 11.08.2010 - 4 U 106/10
Einstweilige Verfügung: Verfügungsgrund bei langem Zuwarten mit der …
- OLG Frankfurt, 27.09.2012 - 6 W 94/12
Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung durch zu langes Zuwarten
- KG, 16.04.2009 - 8 U 249/08
Einstweilige Verfügung: Selbstwiderlegung der Dringlichkeit
- OLG Saarbrücken, 01.10.2007 - 5 W 215/07
Keine PKH im Verfügungsverfahren wegen Untätigkeit des Antragstellers
- LG Dortmund, 17.04.2013 - 19 O 114/13
Frist und Fristbeginn bei einstweiligen Verfügungen
- OLG Frankfurt, 17.07.2025 - 16 U 80/24
Keine wettbewerblichen Unterlassungsansprüche zwischen zwei Influencern
Der streitgegenständliche Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung mit Schriftsatz vom 28.03.2024, eingegangen bei Gericht am selben Tag (Bl. 37 LGA), wurde mithin vor Ablauf der regelmäßig - so auch hier - 6 Wochen betragenden Dringlichkeitsfrist gestellt (vgl. Senat…, Beschluss vom 29.11.2022 - 16 W 52/22 , Rn. 21 , Senat, Beschluss vom 07.11.2024, Az. 16 W 50/24 ).Demnach kann im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände auch bei einer kürzeren Untätigkeit die Vermutung der Dringlichkeit schon früher widerlegt sein, ebenso wie beim Vorliegen besonderer Umstände im Einzelfall auch bei einer geringfügig längeren Untätigkeit noch die Dringlichkeitsfrist gewahrt sein kann (vgl. auch Beschlüsse des Senats vom 14.03.2023, 16 W 7/23 und 16 W 8/23; Senat, Beschluss vom 07.11.2024, Az. 16 W 50/24 ).
- OLG Frankfurt, 06.02.2025 - 16 U 8/24
Berichterstattung über vergangene Beziehung eines Prominenten nicht allein wegen …
Die Klägerseite wendet sich gegen Äußerungen in den am XX. und XX.XX.2023 veröffentlichten Artikeln der Beklagten gemäß dem Anlagenkonvolut AST 1. Der streitgegenständliche Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung mit Schriftsatz vom 03.05.2023, eingegangen bei Gericht am selben Tag (Bl. 1 LGA), wurde mithin vor Ablauf der regelmäßig - so auch hier - 6 Wochen betragenden Dringlichkeitsfrist gestellt (vgl. Senat…, Beschluss vom 29.11.2022 - 16 W 52/22 , Rn. 21 , Senat, Beschluss vom 07.11.2024, Az. 16 W 50/24 ).Demnach kann im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände auch bei einer kürzeren Untätigkeit die Vermutung der Dringlichkeit schon früher widerlegt sein, ebenso wie beim Vorliegen besonderer Umstände im Einzelfall auch bei einer geringfügig längeren Untätigkeit noch die Dringlichkeitsfrist gewahrt sein kann (vgl. auch Beschlüsse des Senats vom 14.03.2023, 16 W 7/23 und 16 W 8/23; Senat, Beschluss vom 07.11.2024, Az. 16 W 50/24 ).
- LG Ellwangen/Jagst, 03.07.2025 - 6 O 125/25
Unterlassung von Äußerungen im Rahmen einer Presseberichterstattung, insbesondere …
Im Äußerungsrecht folgt dabei die Eilbedürftigkeit in der Regel daraus, dass mit einer jederzeitigen Wiederholung der beanstandeten Äußerungen zu rechnen ist, weshalb ein Verfügungsgrund zu bejahen ist, so nicht ein Fall der Selbstwiderlegung der Dringlichkeit gegeben ist (vgl. KG Berlin…, Beschluss vom 14. November 2023 - 10 W 184/23, Rn. 18; KG Berlin…, Urteil vom 07. März 2024 - 10 U 87/22, Rn. 13; OLG Frankfurt, Beschluss vom 07. November 2024 - 16 W 50/24, Rn. 11; zuletzt auch OLG Stuttgart…, Beschluss vom 25. September 2023 - 4 W 42/23 , Rn. 10 , jew. zit. nach juris).Auch die Information über ein bloßes Dementi ist grundsätzlich geeignet, der Gefahr einer Vorverurteilung des Betroffenen zu begegnen (vgl. zu dem Gesamten BGH…, Urteil vom 16. November 2021 - VI ZR 1241/20, Rn. 25; OLG Frankfurt…, Urteil vom 08. Mai 2024 - 16 U 33/23, Rn. 54; OLG Frankfurt, Beschluss vom 07. November 2024 - 16 W 50/24, Rn. 37; OLG Dresden…, Beschluss vom 14. April 2025 - 4 U 1466/24, Rn. 16; auch OLG Stuttgart…, Urteil vom 01. Februar 2023 - 4 U 144/22 , Rn. 183 , jew. zit. nach juris).
Denn die Rechtsprechung, die die Sichtbarkeit dieser Stellungnahme in der Berichterstattung grundsätzlich fordert (vgl. bereits oben BGH…, Urteil vom 16. November 2021 - VI ZR 1241/20, Rn. 25; OLG Frankfurt…, Urteil vom 08. Mai 2024 - 16 U 33/23, Rn. 54; OLG Frankfurt, Beschluss vom 07. November 2024 - 16 W 50/24, Rn. 37; OLG Dresden…, Beschluss vom 14. April 2025 - 4 U 1466/24, Rn. 16; auch OLG Stuttgart…, Urteil vom 01. Februar 2023 - 4 U 144/22 , Rn. 183 , jew. zit. nach juris), ist nach Auffassung der Kammer jedenfalls dann nicht anwendbar, wenn der Angehörte, wie hier der Verfügungskläger, seine Äußerungen ausdrücklich als "nicht zitierfähig" bezeichnet.
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