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Rechtsprechung
   BGH, 30.03.2022 - 2 StR 64/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,13723
BGH, 30.03.2022 - 2 StR 64/21 (https://dejure.org/2022,13723)
BGH, Entscheidung vom 30.03.2022 - 2 StR 64/21 (https://dejure.org/2022,13723)
BGH, Entscheidung vom 30. März 2022 - 2 StR 64/21 (https://dejure.org/2022,13723)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 345 StPO; § 44 StPO
    Revisionsbegründungsfrist (Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle: Beteiligung der die Erklärung aufnehmenden Gerichtsperson, Übernahme von Verantwortung für den Inhalt, Bezugnahme auf eigene schriftliche Ausführung des Angeklagten in der Revisionsbegründung); ...

  • HRR Strafrecht

    § 45 StPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Revisionsbegründung durch Angeklagten zu Protokoll der Geschäftsstelle: Verantwortungsübernahme durch den Urkundsbeamten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 345 Abs 2 StPO
    Revisionsbegründung durch Angeklagten zu Protokoll der Geschäftsstelle: Verantwortungsübernahme durch den Urkundsbeamten

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 45 Abs. 1, Abs. 2 StPO, § 345 Abs. 2 StPO, § 45 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 45 Abs. 2 Satz 1 StPO, § 51 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 2, Abs. 4 Satz 2 StGB, § 73e Abs. 1 Satz 1 StGB, § 73 Abs. 1 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzungsantrag zur Nachholung der vorgebrachten Verfahrensrügen; Nachholungsfrist nach Wegfall eines Hindernisses; Glaubhaftmachung der den Antrag begründenden Tatsachen; Korrektur der Einziehungsentscheidung; Anrechung der in der Dominikanischen Republik ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 45 Abs. 1 S. 1
    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist

  • rechtsportal.de

    StPO § 45 Abs. 1 S. 1
    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wiedereinsetzung: Nachholung von Verfahrensrügen - Revisionsbegründung beim Rechtspfleger

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2022, 797 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.06.1996 - 3 StR 88/96

    Revisionsbegründung in Protokollform - Persönlich durch Angeklagten - …

    Auszug aus BGH, 30.03.2022 - 2 StR 64/21
    a) Die Beteiligung der die Erklärung aufnehmenden Gerichtsperson darf sich nicht in einer formellen Beurkundung des von einem Angeklagten Vorgebrachten erschöpfen; diese muss sich vielmehr an der Anfertigung der Revisionsbegründung gestaltend beteiligen und die Verantwortung für deren Inhalt übernehmen, damit die von ihr beurkundete Erklärung Eingang in das Revisionsverfahren finden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juni 1996 - 3 StR 88/96, NStZ-RR 1997, 9).

    Es genügt daher regelmäßig nicht, dass in einer Revisionsbegründung auf eigene schriftliche Ausführungen des Angeklagten Bezug genommen bzw. die Begründungsschrift zum Inhalt der Niederschrift erklärt wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Juni 1996 - 3 StR 88/96, aaO;… vom 22. Januar 1988 - 3 StR 533/87, BGHR StPO § 345 Abs. 2 Begründungsschrift 2; BayObLG, NStZ-RR 1996, 312, jeweils mwN).

  • BGH, 17.11.1999 - 3 StR 385/99

    Formelhafte Aufzählung aller Beweismittel zum Eingang der Beweiswürdigung; …

    Auszug aus BGH, 30.03.2022 - 2 StR 64/21
    Dabei darf kein Zweifel bestehen, dass sie die volle Verantwortung für den Inhalt der Schrift übernommen hat; andernfalls ist die Revisionsbegründung unwirksam (vgl. BGH, Beschluss vom 17. November 1999 - 3 StR 385/99, BGHR StPO § 345 Abs. 2 Begründungsschrift 6).

    Angesichts dessen bestehen erhebliche Zweifel, dass die Rechtspflegerin gestaltend an der Revisionsbegründung mitgewirkt und die volle Verantwortung für deren Inhalt übernommen hat (vgl. zur Verantwortungsübernahme durch einen Verteidiger BGH, Beschluss vom 17. November 1999 - 3 StR 385/99, BGHR StPO § 345 Abs. 2 Begründungsschrift 6; vgl. auch Nr. 150 RiStBV).

  • BGH, 25.04.2007 - 2 StR 25/07

    Gerichtliche Zuständigkeit (Prüfung durch das Revisionsgericht; Verweisung an das …

    Auszug aus BGH, 30.03.2022 - 2 StR 64/21
    Er setzt diesen, dem Antrag des Generalbundesanwalts folgend, auf 1:3 fest (vgl. Senat, Beschluss vom 25. April 2007 - 2 StR 25/07, wistra 2007, 306).
  • BGH, 13.08.2009 - 3 StR 255/09

    Bestimmung des Anrechnungsmaßstabs für erlittene Freiheitsentziehung durch das …

    Auszug aus BGH, 30.03.2022 - 2 StR 64/21
    bb) Der Senat kann hier ferner entsprechend § 354 Abs. 1 StPO den Anrechnungsmaßstab für die von dem Angeklagten in der Dominikanischen Republik erlittene kurzfristige Freiheitsentziehung selbst bestimmen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. August 2009 - 3 StR 255/09, NStZ-RR 2009, 370).
  • BGH, 22.01.1988 - 3 StR 533/87

    Anforderungen an eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand von Amts wegen - …

    Auszug aus BGH, 30.03.2022 - 2 StR 64/21
    Es genügt daher regelmäßig nicht, dass in einer Revisionsbegründung auf eigene schriftliche Ausführungen des Angeklagten Bezug genommen bzw. die Begründungsschrift zum Inhalt der Niederschrift erklärt wird (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Juni 1996 - 3 StR 88/96, aaO; vom 22. Januar 1988 - 3 StR 533/87, BGHR StPO § 345 Abs. 2 Begründungsschrift 2; BayObLG, NStZ-RR 1996, 312, jeweils mwN).
  • OLG Oldenburg, 14.03.1996 - 1 Ws 8/96

    Geltung des Verschlechterungsverbotes für Entscheidungen des Berufungsgericht im …

    Auszug aus BGH, 30.03.2022 - 2 StR 64/21
    a) Die Beteiligung der die Erklärung aufnehmenden Gerichtsperson darf sich nicht in einer formellen Beurkundung des von einem Angeklagten Vorgebrachten erschöpfen; diese muss sich vielmehr an der Anfertigung der Revisionsbegründung gestaltend beteiligen und die Verantwortung für deren Inhalt übernehmen, damit die von ihr beurkundete Erklärung Eingang in das Revisionsverfahren finden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juni 1996 - 3 StR 88/96, NStZ-RR 1997, 9).
  • BayObLG, 29.04.1996 - 3 ObOWi 49/96
    Auszug aus BGH, 30.03.2022 - 2 StR 64/21
    Es genügt daher regelmäßig nicht, dass in einer Revisionsbegründung auf eigene schriftliche Ausführungen des Angeklagten Bezug genommen bzw. die Begründungsschrift zum Inhalt der Niederschrift erklärt wird (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Juni 1996 - 3 StR 88/96, aaO;… vom 22. Januar 1988 - 3 StR 533/87, BGHR StPO § 345 Abs. 2 Begründungsschrift 2; BayObLG, NStZ-RR 1996, 312, jeweils mwN).
  • BVerfG, 18.09.2006 - 2 BvR 1612/06
    Auszug aus BGH, 30.03.2022 - 2 StR 64/21
    c) Der Angeklagte ist hierauf sowie auf die Möglichkeit eines weiteren Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand und die Unzulässigkeit seines bisherigen Wiedereinsetzungsantrags vom 1. Juni 2021 durch Schreiben des Senatsvorsitzenden vom 17. Januar 2022 hingewiesen worden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. September 2006 - 2 BvR 1612/06, juris Rn. 6 f. und 9).
  • OLG Köln, 19.09.2023 - 1 ORs 109/23

    Richterlicher Hinweis zur Wiedereinsetzung in die Frist

    Die Beteiligung der die Erklärung aufnehmenden Gerichtsperson darf sich dabei nicht in einer formellen Beurkundung des von einem Angeklagten Vorgebrachten erschöpfen; diese muss sich vielmehr an der Anfertigung der Revisionsbegründung gestaltend beteiligen und die Verantwortung für deren Inhalt übernehmen, damit die von ihr beurkundete Erklärung Eingang in das Revisionsverfahren finden kann (vgl. BGH, Beschluss v. 21.06.1996 - 3 StR 88/96, NStZ-RR 1997, 9; BGH, Beschluss v. 30.03.2022 - 2 StR 64/21, juris).

    Dabei darf kein Zweifel bestehen, dass die aufnehmende Gerichtsperson die volle Verantwortung für den Inhalt der Schrift übernommen hat (BGH, Beschluss v. 17.11.1999 - 3 StR 385/99; BGH, Beschluss v. 30.03.2022 - 2 StR 64/21, juris).

    Eine Revisionsbegründung ist daher regelmäßig formunwirksam, wenn sich der Rechtspfleger den Inhalt des Protokolls vom Angeklagten diktieren lässt, wenn er sich darauf beschränkt, einen vom Angeklagten überreichten Schriftsatz des Angeklagten abzuschreiben oder einen solchen Schriftsatz lediglich mit den üblichen Eingangs- und Schlussformeln des Protokolls zu umkleiden (BGH, Beschluss v. 21.06.1996 - NStZ-RR 1997, 8; BGH, Beschluss v. 30.03.2022 - 2 StR 64/21, juris).

  • OLG Köln, 19.01.2026 - 1 ORbs 7/26

    Rechtsbeschwerde, Begründung zu Protokoll, Belehrung durch Rechtspfleger, …

    Hierzu muss er sich an der Anfertigung der Begründung gestaltend beteiligen und die Verantwortung für deren Inhalt übernehmen, damit die von ihm beurkundete Erklärung Eingang in das Beschwerdeverfahren finden kann (vgl. BGH, Beschluss v. 17.12.2015 - 4 StR 483/15, juris; BGH, Beschluss v. 21.06.1996 - 3 StR 88/96, juris; BGH, Beschluss v. 30.03.2022 - 2 StR 64/21, juris; SenE v. 19.09.2023 - 1111 ORs 109/23; OLG Bremen, Beschluss v. 07.03.2023 - 2 Ss 81/12, juris).

    Dabei darf kein Zweifel bestehen, dass der Rechtspfleger die volle Verantwortung für den Inhalt der Schrift übernommen hat (vgl. BGH, Beschluss v. 17.11.1999 - 3 StR 385/99, juris; BGH, Beschluss v. 17.12.2015 - 4 StR 483/15, juris; BGH, Beschluss v. 30.03.2022 - 2 StR 64/21, juris; SenE v. 19.09.2023 - III 1 ORs 109/23).

    Eine Begründung ist daher regelmäßig formunwirksam, wenn sich der Rechtspfleger den Inhalt des Protokolls vom Angeklagten diktieren lässt, wenn er sich darauf beschränkt, einen vom Angeklagten überreichten Schriftsatz des Angeklagten abzuschreiben oder einen solchen Schriftsatz lediglich mit den üblichen Eingangs- und Schlussformeln des Protokolls zu umkleiden (vgl. BGH, Beschluss v. 21.06.1996 - 3 StR 88/96, juris; BGH, Beschluss v. 30.03.2022 - 2 StR 64/21, juris; SenE v. 19.09.2023 - Ill 1 ORs 109/23).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 14.07.2026 - VerfGH 107/24
    Er muss sich vielmehr an der Revisionsbegründung gestaltend beteiligen und die Verantwortung für deren Inhalt übernehmen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 11. November 2001 - 2 BvR 1471/01, Rpfleger 2002, 279 = juris, Rn. 12; BGH, Beschluss vom 30. März 2022 - 2 StR 64/21, ECLI:DE:BGH:2022:300322B2STR64.21.0, juris, Rn. 5; Brem. OLG, Beschluss vom 7. März 2013 - 2 Ss 81/12, juris, Rn. 13; Schl.-H. OLG, Beschluss vom 9. März 2006 - 2 Ss 31/06 (27/06), juris, Rn. 31; OLG Hamm, Beschluss vom 29. August 2005 - 2 Ss OWi 605/05, juris, Rn. 5).
  • BayObLG, 07.07.2026 - 206 StRR 166/26

    Revision, Formunwirksamkeit, Revisionsbegründung, Urkundsbeamter, …

    Es darf kein Zweifel daran bestehen, dass die Gerichtsperson die volle Verantwortung für den Inhalt der Schrift übernommen hat; anderenfalls ist die Revisionsbegründung unwirksam (BGH, Beschluss vom 30. März 2022, 2 StR 64/21 - juris).
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