Rechtsprechung
| ArbG Bielefeld, 02.12.2020 - 3 Ca 1733/20 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 626 BGB, § 1 Abs. 2 KSchG, § 102 BetrVG
Corona, Covid 19, Verpflichtung zur Offenbarung einer Nebentätigkeit - arbeitsrechtsiegen.de
Fristverkürzende Stellungnahme des Betriebsrats in Verfahren gemäß § 102 BetrVG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (12)
- BAG, 25.05.2016 - 2 AZR 345/15
Änderungskündigung - Betriebsratsanhörung
Auszug aus ArbG Bielefeld, 02.12.2020 - 3 Ca 1733/20
Rn. 29 aa) Das Bundesarbeitsgericht hat zu den Grundsätzen einer abschließenden, das Anhörungsverfahren nach § 102 BetrVG vorzeitig beendenden Stellungnahme folgende Grundsätze aufgestellt (BAG, Urt. v. 25.05.2016 - 2 AZR 345/15):.Es bedarf gerade besonderer Anhaltspunkte dafür, dass der Arbeitgeber nicht mehr mit der Möglichkeit rechnen muss, dass der Betriebsrat noch eine weitere Stellungnahme abgeben wird (BAG, Urt. v. 25.05.2016 - 2 AZR 345/15).
- LAG Köln, 15.04.2020 - 4 Ta 55/20
Einstweilige Verfügung; Weiterbeschäftigung nach außerordentlicher Kündigung; …
Auszug aus ArbG Bielefeld, 02.12.2020 - 3 Ca 1733/20
Bis zur Entscheidung der ersten Instanz im Kündigungsschutzprozess ist nach Ablauf der Kündigungsfrist ein überwiegendes Interesse des Arbeitgebers an der Nichtbeschäftigung des gekündigten Arbeitnehmers anzuerkennen, (NZA-RR 2020, 475 Rn. 43, 44). - BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 32/13
Zustimmungsverweigerung - Beweiswert einer Sitzungsniederschrift - …
Auszug aus ArbG Bielefeld, 02.12.2020 - 3 Ca 1733/20
Die Abfassung und Zuleitung der vom Arbeitgeber vor dem Kündigungsausspruch zu berücksichtigenden Stellungnahme obliegt - unabhängig von den im Betriebsrat erörterten Gründen - nach § 26 II 1 BetrVG dem Betriebsratsvorsitzenden (zur Erklärung der Gründe für die Zustimmungsverweigerung nach § 99 III 1 BetrVG: BAGE 149, 182 = NZA 2015, 370 Rn. 54).
- BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 461/03
Anhörung des Betriebsrats zu einer ordentlichen Kündigung
Auszug aus ArbG Bielefeld, 02.12.2020 - 3 Ca 1733/20
Der Arbeitgeber muss aufgrund der bisherigen Äußerung des Betriebsrats davon ausgehen können, dieser werde unter keinen Umständen mehr tun als bereits geschehen (BAG, NZA 2004, 1330 = NJW 2005, 239 Ls. [zu B II 2 b bb]). - BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 736/13
Außerordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats
Auszug aus ArbG Bielefeld, 02.12.2020 - 3 Ca 1733/20
Das Beteiligungsverfahren ist mit Eingang einer solchen Äußerung vorzeitig beendet und der Arbeitgeber kann die Kündigung umgehend erklären (BAG, NZA 2015, 476 = NJW 2015, 1469 Rn. 13). - BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 348/11
Keine Zurückweisung der Betriebsratsanhörung
Auszug aus ArbG Bielefeld, 02.12.2020 - 3 Ca 1733/20
Rn. 30 Durch das in § 102 BetrVG ausgestaltete Beteiligungsverfahren wird dem Betriebsrat vor dem Kündigungsausspruch eine Einflussnahme auf den Kündigungsentschluss des Arbeitgebers eingeräumt (BAGE 144, 125 = NZA 2013, 669 Rn. 76 = NJW 2013, 2221 Ls.; BAGE 78, 39 = NZA 1995, 363 [zu II 2]). - BAG, 22.09.1994 - 2 AZR 31/94
Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung
Auszug aus ArbG Bielefeld, 02.12.2020 - 3 Ca 1733/20
Rn. 30 Durch das in § 102 BetrVG ausgestaltete Beteiligungsverfahren wird dem Betriebsrat vor dem Kündigungsausspruch eine Einflussnahme auf den Kündigungsentschluss des Arbeitgebers eingeräumt (…BAGE 144, 125 = NZA 2013, 669 Rn. 76 = NJW 2013, 2221 Ls.; BAGE 78, 39 = NZA 1995, 363 [zu II 2]). - BAG, 08.04.2003 - 2 AZR 515/02
Betriebsratsanhörung
Auszug aus ArbG Bielefeld, 02.12.2020 - 3 Ca 1733/20
Die Frist des § 102 Abs. 2 S. 1 und Abs. 3 BetrVG endete nach § 188 Abs. 2 BGB mit Ablauf des Tages der nächsten Woche, der durch seine Benennung dem Tag entspricht, an dem der Betriebsrat die Arbeitgebermitteilung erhalten hat (BAGE 106, 14 = NZA 2003, 961 [zu II 1 b aa];… BAG, Urt. v. 12.12.1996 - 2 AZR 803/95, BeckRS 1996, 30765782 [zu II 1 b]). - BAG, 12.03.1987 - 2 AZR 176/86
Abschließende Stellungnahme des Betriebsrats vor fristloser Kündigung
- BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 386/94
Außerordentliche Kündigung - ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung
Auszug aus ArbG Bielefeld, 02.12.2020 - 3 Ca 1733/20
Diese muss eindeutig ergeben, dass der Betriebsrat sich bis zum Ablauf der Anhörungsfrist nicht noch einmal - und sei es "nur" zur Ergänzung der Begründung seiner bereits eröffneten Entschließung - äußern möchte (BAG, NZA 1995, 672 = NJW 1995, 2743 Ls. [zu II 1 b]). - BAG, 12.12.1996 - 2 AZR 803/95
Betriebsrat: Anhörung - Zugang von Willenserklärungen - wertende Stellungnahme …
- BAG, 09.11.1977 - 5 AZR 132/76
Geltung des Betriebsverfassungsrecht bei Betrieben mit Auslandsberührung
- ArbG Bielefeld, 17.12.2020 - 1 Ca 1741/20
Corona, Covid 19, Verpflichtung zur Offenbarung einer Nebentätigkeit
Die 3. Kammer des erkennenden Gerichts hat am 02.12.2020 zwei Parallelverfahren (Z. 3 Ca 1733/20 sowie T. 3 Ca 1739/20) entschieden.Rn. 9 Der Kläger war vor gut einem Jahr von seinem Arbeitskollegen Z. (3 Ca 1733/20) angesprochen worden, ob er Interesse hätte, sich etwas hinzu zu verdienen.
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