Rechtsprechung
| ArbG Herne, 30.10.2012 - 4 Ca 1237/12 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
1. Wird ein Interessenausgleich mit Namensliste eingereicht, so muss letztere ein äußeres Merkmal aufweisen, das sie als Bestandteil des Interessenausgleichs ausweist, um den Anwendungsbereich des § 1 Abs. 5 KSchG zu eröffnen. Interessenausgleich und Namensliste bilden ...
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 1 Abd. 2,5 KSchG, § 111 S. 3 Nr. 3 BetrVG, § 174 Abs. 1 BGB
1. Wird ein Interessenausgleich mit Namensliste eingereicht, so muss letztere ein äußeres Merkmal aufweisen, das sie als Bestandteil des Interessenausgleichs ausweist, um den Anwendungsbereich des § 1 Abs. 5 KSchG zu eröffnen. Interessenausgleich und Namensliste bilden ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Widerlegung der Vermutung der Betriebsbedingtheit einer Kündigung
Verfahrensgang
- ArbG Herne, 30.10.2012 - 4 Ca 1237/12
- LAG Hamm, 16.05.2013 - 17 Sa 1708/12
- BAG, 25.09.2014 - 2 AZR 567/13
- LAG Hamm, 22.01.2015 - 17 Sa 1617/14
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (11)
- BAG, 05.11.2009 - 2 AZR 676/08
Interessenausgleich mit Namensliste - grob fehlerhafte Sozialauswahl - …
Auszug aus ArbG Herne, 30.10.2012 - 4 Ca 1237/12
Die Vermutung der Betriebsbedingtheit der Kündigung ist gleichwohl erst widerlegt, wenn der Arbeitnehmer dartut und gegebenenfalls beweist, dass das Beschäftigungsbedürfnis in Wirklichkeit nicht weggefallen ist (BAG vom 05.11.2009 - 2 AZR 676/08 - , juris; BAG vom 22.10.2008 - 2 AZR 163/07 - ). - BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 682/10
Insolvenz - Unterhaltspflichten bei der Sozialauswahl
Auszug aus ArbG Herne, 30.10.2012 - 4 Ca 1237/12
Jedenfalls eine nur der Erhaltung der vorhandenen Altersstruktur dienende Altersgruppenbildung verletzt keine Diskriminierungsverbote (BAG vom 28.06.2012 - 6 AZR 682/10 - , juris). - BAG, 11.07.1991 - 2 AZR 107/91
Kündigung durch Prokuristen ohne Vorlage einer Vollmachtsurkunde
Auszug aus ArbG Herne, 30.10.2012 - 4 Ca 1237/12
Der gekündigte muss die Prokuraerteilung gem. § 15 Abs. 2 HGB gegen sich geltend lassen (BAG vom 11.07.1991 - 2 AZR 107/91 - BAG vom 21.05.2008 - 8 AZR 84/07 -, juris).
- BAG, 03.04.2008 - 2 AZR 879/06
Betriebsbedingte Kündigung - Namensliste - "grobe Fehlerhaftigkeit
Auszug aus ArbG Herne, 30.10.2012 - 4 Ca 1237/12
Nur wo dies nicht der Fall ist, sondern der vom Gesetzgeber gewährte Spielraum verlassen wird, so dass der Sache nach nicht mehr von einer sozialen Auswahl die Rede sein kann, darf grobe Fehlerhaftigkeit angenommen werden (BAG vom 03.04.2008 - 2 AZR 879/06 - , juris). - BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 163/07
Betriebsbedingte Kündigung
Auszug aus ArbG Herne, 30.10.2012 - 4 Ca 1237/12
Die Vermutung der Betriebsbedingtheit der Kündigung ist gleichwohl erst widerlegt, wenn der Arbeitnehmer dartut und gegebenenfalls beweist, dass das Beschäftigungsbedürfnis in Wirklichkeit nicht weggefallen ist (BAG vom 05.11.2009 - 2 AZR 676/08 - , juris; BAG vom 22.10.2008 - 2 AZR 163/07 - ). - BAG, 21.05.2008 - 8 AZR 84/07
Betriebsübergang: Indiztatsachen - Massenentlassung: Ende des …
Auszug aus ArbG Herne, 30.10.2012 - 4 Ca 1237/12
Der gekündigte muss die Prokuraerteilung gem. § 15 Abs. 2 HGB gegen sich geltend lassen (BAG vom 11.07.1991 - 2 AZR 107/91 - BAG vom 21.05.2008 - 8 AZR 84/07 -, juris). - BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 715/06
Ordentliche Kündigung - Vermutung der Betriebsbedingtheit - Verfassungsgemäßheit
Auszug aus ArbG Herne, 30.10.2012 - 4 Ca 1237/12
Denn die nach § 1 Abs. 5 Satz 1 KSchG eingreifende Vermutung der Betriebsbedingtheit umfasst auch das Fehlen einer anderweitigen Beschäftigungsmöglichkeit (BAG vom 06.09.2007 - 2 AZR 715/06 - , juris). - BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 581/00
Interessenausgleich mit Namensliste und betriebsbedingte Kündigung
Auszug aus ArbG Herne, 30.10.2012 - 4 Ca 1237/12
Auch ein bloßer Personalabbau ohne Verringerung der sächlichen Betriebsmittel kann eine Betriebseinschränkung sein, wenn eine größere Anzahl von Arbeitnehmern betroffen ist; maßgeblich für die erforderliche Zahl von Entlassungen ist § 17 Abs. 1 KSchG (BAG vom 21.02.2002 - 2 AZR 581/00 -). - BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 180/99
Interessenausgleich mit Namensliste - Teilbetriebsübergang
Auszug aus ArbG Herne, 30.10.2012 - 4 Ca 1237/12
Die Darlegungs- und Beweislast liegt nach der Rechtsprechung des BAG mithin bei demjenigen, der ein unbefugtes Handeln des Betriebsratsvorsitzenden geltend macht (BAG vom 24.02.1999 - 8 AZR 180/99 - zu § 26 Abs. 3 Satz 1 BetrVG). - BAG, 24.09.1986 - 7 AZR 669/84
Zulässigkeit der Einreichung einer Revisionsbegründung durch Telekopie - Wirksame …
- LAG Hamm, 23.03.2000 - 4 Sa 1554/99
Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses und Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung …
- LAG Hamm, 16.05.2013 - 17 Sa 1708/12
Zurückweisung einer Kündigung mangels Vorlage einer Vollmacht
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 30.10.2012 - 4 Ca 1237/12 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:. - LAG Hamm, 22.01.2015 - 17 Sa 1617/14
Zurückweisung der Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen unterbliebener …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 30.10.2012 - 4 Ca 1237/12 - wird zurückgewiesen.
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