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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 04.03.1997 - C-189/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,30392
Generalanwalt beim EuGH, 04.03.1997 - C-189/95 (https://dejure.org/1997,30392)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 04.03.1997 - C-189/95 (https://dejure.org/1997,30392)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 04. März 1997 - C-189/95 (https://dejure.org/1997,30392)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (40)

  • EuGH, 29.06.1995 - C-391/92

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.03.1997 - C-189/95
    Im Urteil in der Rechtssache C-391/92, Kommission/Griechenland (Säuglingsmilch)(42), in der es um eine griechische Vorschrift ging, wonach der Verkauf verarbeiteter Milch für Säuglinge den Apotheken vorbehalten war, entschied der Gerichtshof in Randnummer 20, daß die griechische Regelung lediglich die Orte beschränke, an denen die betroffenen Erzeugnisse vertrieben werden dürften, und damit die Vermarktung dieser Erzeugnisse regele, ohne dadurch den Marktzugang für Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten zu behindern oder diese Erzeugnisse spezifisch zu benachteiligen.

    So hat der Gerichtshof im Urteil Kommission/Griechenland (…a. a. O.) entschieden, daß das ausschließliche Einfuhr- und Vertriebsrecht für Erdölerzeugnisse sowohl gegen Artikel 30 als auch gegen Artikel 37 Absatz 1 verstösst.

    Ferner ist darauf hinzuweisen, daß der Gerichtshof in dem bereits angeführten Urteil Kommission/Griechenland festgestellt hat, daß ein staatliches Einfuhrmonopol nicht von einem staatlichen Monopol für die Raffinierung von Erdöl unterschieden werden könne.

    (38) - Vgl. Urteil vom 29. Juni 1995 in der Rechtssache C-391/92 (Kommission/Griechenland, Slg. 1995, I-1621; nachstehend: Urteil Säuglingsmilch).

  • EuGH, 14.12.1995 - C-387/93

    Strafverfahren gegen Banchero

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.03.1997 - C-189/95
    Die gegen das Urteil Banchero in der Literatur erhobenen Bedenken(44) scheinen zu übersehen, daß die Schlußfolgerung des Urteils allein auf dieser Würdigung des Akteninhalts bezueglich der praktischen Wirkungen der Regelung beruht und daß der Gerichtshof somit in seinem Urteil, wie zu vermuten ist, entschieden hat, daß eine rechtliche oder tatsächliche Zentralisierung des Handels geeignet ist, den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen, und für diesen Fall unter das Verbot des Artikels 30 des Vertrages fällt(45).

    Im Urteil Banchero hat der Gerichtshof festgestellt, daß Vorschriften, nach denen der Einzelhandel mit Tabakwaren zugelassenen Vertriebshändlern vorbehalten ist, die aber dadurch den Vertrieb von Erzeugnissen aus anderen Mitgliedstaaten nicht stärker erschweren als für einheimische Erzeugnisse, nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 30 des Vertrages fallen.

    (39) - Vgl. Urteil vom 14. Dezember 1995 in der Rechtssache C-387/93 (Banchero, Slg. 1995, I-4663).

    (74) - Artikel 37 betrifft nur die Tätigkeiten, die in ihrem Kern mit der Ausübung der besonderen Aufgabe des Monopols zusammenhängen, ist dagegen nicht maßgebend für Vorschriften, die ganz allgemein die Erzeugung und den Vertrieb von Waren betreffen, gleichgültig, ob diese nun zum Monopol gehören oder nicht; vgl. Urteil vom 13. März 1979 in der Rechtssache 119/78 (Peureux, Slg. 1979, 975, Randnr. 28) sowie Urteil Banchero (zitiert in Fußnote 37, Randnr. 29).

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.05.1990 - 347/88

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Griechische Republik. - Ein- und …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.03.1997 - C-189/95
    Rn. 96 Aus den Urteilen in der Rechtssache Manghera u. a. und der Rechtssache C-347/88 (Kommission/Griechenland)(72) ergibt sich, daß staatliche Einfuhrmonopole im allgemeinen diskriminierend im Sinne von Artikel 37 wirken.

    In dem zitierten Urteil in der Rechtssache C-347/88 (Kommission/Griechenland) hat der Gerichtshof nämlich, ohne zwischen Artikel 30 und Artikel 37 zu unterscheiden, geprüft, ob ein ausschließliches Einfuhr- und Vertriebsrecht für Erdölprodukte aus Gründen der öffentlichen Sicherheit - eine der in Artikel 36 angeführten Ausnahmen - gerechtfertigt sein kann.

    (57) - Urteil vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache C-347/88 (Slg. 1990, I-4747, Randnr. 44).

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