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Rechtsprechung
   EuGH, 07.04.2022 - C-249/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,7458
EuGH, 07.04.2022 - C-249/21 (https://dejure.org/2022,7458)
EuGH, Entscheidung vom 07.04.2022 - C-249/21 (https://dejure.org/2022,7458)
EuGH, Entscheidung vom 07. April 2022 - C-249/21 (https://dejure.org/2022,7458)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Buchung abschließen vs. zahlungspflichtig bestellen - Zu den Anforderungen an die Beschriftung des Bestellbuttons im elektronischen Rechtsverkehr (Fuhrmann‑2)

    Kostenlosen MIR-Newsletter abonnieren - Anzeige
  • Europäischer Gerichtshof

    Fuhrmann-2

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 2011/83/EU - Art. 8 Abs. 2 - Auf elektronischem Wege geschlossene Fernabsatzverträge - Informationspflichten des Unternehmers - Aktivierung einer Schaltfläche oder einer ähnlichen Funktion, um eine Bestellung ...

  • kanzlei.biz

    "Buchung abschließen" ist nicht gleich "zahlungspflichtig bestellen"

  • Betriebs-Berater

    Online-Buchung von Hotelzimmern - Beschriftung des Buchungs-Buttons maßgeblich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AEUV Art. 267 ; RL 2011/83/EU Art. 8 Abs. 2
    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 2011/83/EU - Art. 8 Abs. 2 - Auf elektronischem Wege geschlossene Fernabsatzverträge - Informationspflichten des Unternehmers - Aktivierung einer Schaltfläche oder einer ähnlichen Funktion, um eine Bestellung ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zivilrecht: Fuhrmann-2/B.

Kurzfassungen/Presse (17)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Rechtsangleichung - Auf elektronischem Wege geschlossener Vertrag: Damit ein solcher Vertrag wirksam zustande kommt, muss der Verbraucher allein anhand der Worte auf der Schaltfläche für die Bestellung eindeutig verstehen, dass er eine Zahlungsverpflichtung eingeht, ...

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Online-Bestellbutton muss Zahlungspflicht ausweisen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Bestellbutton "Buchung abschließen" genügt nicht den Anforderungen der Button-Lösung und ist nicht mit "zahlungspflichtig bestellen" gleichzusetzen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Booking.com: Führt "Buchung abschließen" zur Zahlung?

  • beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)

    Wirksame Verbraucher-Online-Bestellungen nur bei klarem Schaltflächentext

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der online geschlossene Vertrag

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Hotelbuchung im Internet muss eindeutig sein!

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Booking.com: Ist "Buchung abschließen" auf der Schaltfläche für die Bestellung eindeutig?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Bedeutet "Buchung abschließen" Zahlungspflicht? - Online-Hotelbuchung ist nur wirksam, wenn der Schaltflächen-Text auf die Zahlungspflicht hinweist

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Zur Bedeutsamkeit der Beschriftung buchungsabschließender Schaltflächen bei Online-Buchungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Online-(Reise) Buchungen - Bestell-Buttons müssen eindeutig auf Kostenpflicht hinweisen!

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Beschriftung des Bestellbuttons muss Zahlungspflicht eindeutig erkennen lassen

  • reiserechtfuehrich.com (Kurzinformation)

    Booking.com: Ist "Buchung abschließen" auf der Schaltfläche für die Bestellung eindeutig für eine Zahlungspflicht?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bei Online-Bestellung ist alleine der Text auf dem Bestell-Button entscheidend, äußere Umstände sind unerheblich

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Auf die Beschriftung des Bestellbuttons kommt es an!

  • wbs.legal (Kurzinformation)

    Verbindlichkeit von Online-Buchungen - Beurteilung von Bestell-Buttons

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Online-Bestellbutton muss nicht zahlungspflichtig bestellen lauten

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 1439
  • MDR 2022, 583
  • GRUR 2022, 1071
  • NZM 2022, 651
  • MMR 2022, 550
  • MIR 2022, Dok. 029
  • K&R 2022, 336
 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 10.07.2019 - C-649/17

    Eine Online-Plattform wie Amazon ist nicht verpflichtet, dem Verbraucher vor …

    Auszug aus EuGH, 07.04.2022 - C-249/21
    Zudem ist der Schutz der Verbraucher in der Politik der Union in Art. 169 AEUV und in Art. 38 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert (Urteil vom 10. Juli 2019, Amazon EU, C-649/17, EU:C:2019:576, Rn. 39).

    Rn. 31 Im Übrigen hat der Gerichtshof zwar entschieden, dass bei der Auslegung der Bestimmungen der Richtlinie 2011/83 ein ausgewogenes Verhältnis zwischen einem hohen Verbraucherschutzniveau und der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen sicherzustellen ist, wie aus dem vierten Erwägungsgrund dieser Richtlinie hervorgeht, und dabei die unternehmerische Freiheit des Unternehmers, wie sie in Art. 16 der Charta der Grundrechte gewährleistet wird, zu wahren ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Juli 2019, Amazon EU, C-649/17, EU:C:2019:576, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 03.02.2021 - C-155/19

    Für einen nationalen Sportverband wie den italienischen Fußballverband können die …

    Auszug aus EuGH, 07.04.2022 - C-249/21
    Zwar obliegt diese Prüfung allein dem vorlegenden Gericht, doch kann der Gerichtshof dem nationalen Gericht auf dessen Vorabentscheidungsersuchen hin gegebenenfalls sachdienliche Hinweise für seine Entscheidung geben (Urteil vom 3. Februar 2021, FIGC und Consorzio Ge.Se.Av., C-155/19 und C-156/19, EU:C:2021:88, Rn. 59 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 03.02.2021 - C-156/19

    Auch ein Sportverband kann öffentlicher Auftraggeber sein!

    Auszug aus EuGH, 07.04.2022 - C-249/21
    Zwar obliegt diese Prüfung allein dem vorlegenden Gericht, doch kann der Gerichtshof dem nationalen Gericht auf dessen Vorabentscheidungsersuchen hin gegebenenfalls sachdienliche Hinweise für seine Entscheidung geben (Urteil vom 3. Februar 2021, FIGC und Consorzio Ge.Se.Av., C-155/19 und C-156/19, EU:C:2021:88, Rn. 59 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 30.05.2024 - C-400/22

    Online-Bestellungen: Der Bestell-Button oder die entsprechende Funktion muss …

    Rn. 44 Daraus folgt, dass der Unternehmer, wenn ein Fernabsatzvertrag auf elektronischem Wege durch einen Bestellvorgang geschlossen wird und mit einer Zahlungsverpflichtung des Verbrauchers verbunden ist, diesem zum einen unmittelbar vor der Bestellung die wesentlichen Informationen zum Vertrag zur Verfügung stellen und ihn zum anderen ausdrücklich darüber informieren muss, dass er durch die Bestellung eine Zahlungsverpflichtung eingeht (Urteil vom 7. April 2022, Fuhrmann-2, C-249/21, EU:C:2022:269, Rn. 25).

    Rn. 45 Was letztere Verpflichtung betrifft, ergibt sich aus dem klaren Wortlaut von Art. 8 Abs. 2 Unterabs. 2 Satz 2 der Richtlinie 2011/83, dass die Schaltfläche für die Bestellung oder die ähnliche Funktion mit einer gut lesbaren und eindeutigen Angabe zu kennzeichnen ist, die den Verbraucher darauf hinweist, dass die Bestellung mit einer Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Unternehmer verbunden ist, und dass allein die Worte auf dieser Schaltfläche oder dieser ähnlichen Funktion bei der Prüfung zu berücksichtigen sind, ob der Unternehmer seiner Verpflichtung nachgekommen ist, dafür zu sorgen, dass der Verbraucher bei der Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass diese mit einer Zahlungsverpflichtung verbunden ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. April 2022, Fuhrmann-2, C-249/21, EU:C:2022:269, Rn. 26 bis 28).

    Rn. 48 In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof im Übrigen klargestellt, dass der Abschluss eines Bestellvorgangs, der eine Zahlungsverpflichtung des Verbrauchers zur Folge hat, ein wesentlicher Schritt ist, da er impliziert, dass der Verbraucher damit einverstanden ist, nicht nur an den Fernabsatzvertrag, sondern auch an die Zahlungsverpflichtung gebunden zu sein (Urteil vom 7. April 2022, Fuhrmann-2, C-249/21, EU:C:2022:269, Rn. 30).

    Rn. 49 Zweitens ist in Bezug auf den Kontext und die Ziele, in die sich Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 2011/83 einfügt, festzustellen, dass diese Bestimmung Teil eines Mechanismus ist, der auf einem Bündel von Bestimmungen beruht, die, wie aus Art. 1 dieser Richtlinie im Licht ihrer Erwägungsgründe 4, 5 und 7 hervorgeht, darauf abzielen, dadurch ein hohes Verbraucherschutzniveau sicherzustellen, dass die Information und die Sicherheit der Verbraucher bei Geschäften mit Unternehmern garantiert wird, wobei ein ausgewogenes Verhältnis zwischen einem hohen Verbraucherschutzniveau und der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen ebenfalls zu gewährleisten ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. April 2022, Fuhrmann-2, C-249/21, EU:C:2022:269, Rn. 21, …und vom 5. Mai 2022, Victorinox, C-179/21, EU:C:2022:353, Rn. 39 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 20.10.2022 - C-77/21

    Digi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der …

    Rn. 39 Doch kann der Gerichtshof dem nationalen Gericht auf dessen Vorabentscheidungsersuchen hin sachdienliche Hinweise für diese Prüfung geben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. April 2022, Fuhrmann-2, C-249/21, EU:C:2022:269, Rn. 32).
  • EuGH, 05.10.2023 - C-565/22

    Ein Verbraucher hat ein einziges Mal das Recht, ein im Fernabsatz abgeschlossenes …

    Rn. 46 Die Bedeutung der ausdrücklichen Information des Verbrauchers durch den Unternehmer über den Preis der Dienstleistungen, die Gegenstand des betreffenden Vertrags sind, wurde vom Gerichtshof in den Rn. 25 bis 30 des Urteils vom 7. April 2022, Fuhrmann-2 (C-249/21, EU:C:2022:269), bestätigt.
  • LG Berlin, 02.06.2022 - 67 S 259/21

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der …

    Diese Sichtweise wird von der Kammer einschränkungslos geteilt, da nur sie einer unionsrechtskonformen Auslegung des § 313j Abs. 3 und 4 BGB und der Rechtsprechung des Gerichtshofs entspricht, sämtliche Unternehmer, und nicht nur die Betreiber sog. "Abo- oder Kostenfallen", dem Anwendungsbereich des Art. 8 Abs. 2 UAbs. 2 RL 2011/83/EU zu unterwerfen (vgl. zuletzt EuGH, Urt. v. 7. April 2022, C-249/21 (Fuhrmann-2-GmbH/B), NJW 2022, 1439, beckonline Tz. 20 ff.).
  • KG, 05.11.2024 - 5 UKl 5/24

    Buttonlösung bei Abschluss eines kostenlosen Probeabos

    Rn. 42 (2) Bei der Beschriftung der Schaltfläche steht es den Unternehmern nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Union, der der Senat folgt, frei, jede Angabe ihrer Wahl zu verwenden, sofern aus dieser eindeutig hervorgeht, dass der Verbraucher eine Zahlungsverpflichtung eingeht, sobald er die Schaltfläche für die Bestellung aktiviert (EuGH, Urteil vom 7. April 2022 - C-249/21, Rn. 27 nach juris - Fuhrmann-2).

    Nur wenn die vom Unternehmer gewählte Formulierung nach dem Sprachverständnis und nach der Auffassung des Durchschnittsverbrauchers (zwangsläufig und systematisch) mit der Begründung einer Zahlungsverpflichtung in Verbindung gebracht wird, ist sie dazu geeignet, die Aufmerksamkeit des Verbrauchers auf die Tatsache zu lenken, dass die Abgabe der Bestellung für ihn eine Zahlungsverpflichtung zur Folge hat (vgl. EuGH, Urteil vom 7. April 2022 - C-249/21, Rnrn. 28, 33 nach juris - Fuhrmann-2;… BeckOK BGB/Maume, 63. Ed. 1.8.2022, § 312j Rn. 28).

    Rn. 45 Der Abschluss eines Bestellvorgangs, der eine Zahlungsverpflichtung des Verbrauchers zur Folge hat, ist ein wesentlicher Schritt, da er impliziert, dass der Verbraucher damit einverstanden ist, nicht nur an den Fernabsatzvertrag, sondern auch an die Zahlungsverpflichtung gebunden zu sein (EuGH, Urteil vom 7. April 2022 - C-249/21, Rnrn. 28, 33 nach juris - Fuhrmann-2).

    2 Richtlinie 2011/83EU von ihm bei der Bestellung abzugebende Bestätigung nicht nur vor Augen geführt werden, dass die Abgabe der Bestellung eine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Unternehmer zur Folge hat, sondern auch der Zeitpunkt verdeutlicht werden, zu dem gegenüber dem Unternehmer eine Zahlungsverpflichtung eingegangen wird (vgl. EuGH, Urteil vom 7. April 2022 - C-249/21, Rn. 28, 33 nach juris - Fuhrmann-2; OLG Köln…, Urteil vom 7. Oktober 2018 - I-6 U 48/16, Rn. 39, juris - Bestell-Button II).

  • LG Aachen, 27.05.2026 - 10 O 306/25

    Sportwetten-Verluste: Wettverträge rechtlich unwirksam

    Die Voraussetzung einer "entsprechend eindeutige Formulierung" im Sinne des § 312j Abs. 3 BGB ist nach der Rechtsprechung des EuGH jedenfalls dann erfüllt, wenn die Gestaltung in der deutschen Sprache sowohl im allgemeinen Sprachgebrauch als auch in der Vorstellung des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers zwangsläufig und systematisch mit der Begründung einer Zahlungsverpflichtung in Verbindung gebracht wird (EuGH NJW 2022, 1439 - Fuhrmann 2; Stiegler NJW 2022, 1421).

    Diese muss also die vertragliche Bindung und die Zahlungspflicht vermitteln (EuGH, Urt. vom 07.04.2022, C 249/21 Rn. 28 - Fuhrmann-2;… MüKoBGB/Wendehorst BGB § 312j Rn. 28).

    Rn. 72 Im Übrigen hat der Gerichtshof zwar entschieden, dass bei der Auslegung der Bestimmungen der Richtlinie 2011/83 ein ausgewogenes Verhältnis zwischen einem hohen Verbraucherschutzniveau und der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen sicherzustellen ist, wie aus dem vierten Erwägungsgrund dieser Richtlinie hervorgeht, und dabei die unternehmerische Freiheit des Unternehmers, wie sie in Art. 16 der Charta der Grundrechte gewährleistet wird, zu wahren ist (EuGH, Urt. vom 07.04.2022, C 249/21 Rn. 31 - Fuhrmann 2;… vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10.07.2019, Amazon EU, C-649/17, EU:C:2019:576, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Formulierung oder die Änderung von Worten auf einer Schaltfläche oder einer Funktion zur elektronischen Bestellung stellt jedoch schon keine erhebliche Belastung dar, die der Wettbewerbsfähigkeit oder der unternehmerischen Freiheit der betreffenden Unternehmer schaden kann (EuGH, Urt. vom 07.04.2022, C 249/21 Rn. 31 - Fuhrmann 2).

  • OLG Hamm, 19.02.2026 - 34 U 6/25

    Rückzahlung des geleisteten Kaufpreises nach Widerruf der auf den Abschluss eines …

    Dabei ist nur auf den Wortlaut der Schriftfläche abzustellen; sonstige Begleitumstände des Bestellvorgangs sowie subjektive Vorstellungen der Parteien sind insoweit nicht zu berücksichtigen (vgl. EuGH, Urt. vom 07.04.2022 - C-249/21, NJW 2022, 1439, Rn. 28 ff. - Fuhrmann-2-GmBH/B).

    Rn. 226 Zwar hat der EuGH in seinem weiteren Urteil vom 07.04.2022 (Rs. C-249/21 - Fuhrmann-2-GmbH/B, NJW 2022, 1339) hervorgehoben, dass es für die Feststellung, ob eine Schaltfläche den gesetzlichen Anforderungen entspricht, allein auf die Worte auf dieser Schaltfläche ankomme und die Gesamtumstände des Bestellvorgangs und insbesondere dessen Ausgestaltung hierbei nicht zu berücksichtigen seien.

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2023 - C-400/22

    Conny - Vorabentscheidungsersuchen - Verbraucherschutz - Richtlinie 2011/83/EU - …

    {FN:4} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Juli 2019, Amazon EU (…C-649/17, EU:C:2019:576, Rn. 39), Urteil vom 7. April 2022, Fuhrmann-2 (C-249/21, EU:C:2022:269, Rn. 21).

    {FN:5} Vgl. insbesondere die kürzlich ergangenen Vorgaben des Gerichtshofs zur Auslegung von Art. 8 Abs. 2 Unterabs. 2 der Richtlinie 2011/83 im Urteil vom 7. April 2022, Fuhrmann-2 (C-249/21, EU:C:2022:269).

    {FN:7} Vgl. Urteil vom 7. April 2022, Fuhrmann-2 (C-249/21, EU:C:2022:269, Rn. 30).

    {FN:9} Vgl. Urteil vom 7. April 2022, Fuhrmann-2 (C-249/21, EU:C:2022:269, Rn. 31), nach dem zwar bei der Auslegung der Bestimmungen der Richtlinie 2011/83 ein ausgewogenes Verhältnis zwischen einem hohen Verbraucherschutzniveau und der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen sicherzustellen ist, wie aus dem vierten Erwägungsgrund dieser Richtlinie hervorgeht, und dabei die unternehmerische Freiheit des Unternehmers zu wahren ist, es auf eine solche Abwägung im betreffenden Fall aber nicht ankam, da die Formulierung oder die Änderung von Worten auf einer Schaltfläche oder einer Funktion zur elektronischen Bestellung keine erhebliche Belastung darstellt, die der Wettbewerbsfähigkeit oder der unternehmerischen Freiheit der betreffenden Unternehmer schaden kann.

  • BGH, 18.05.2022 - VIII ZR 343/21

    Abtretung der Ansprüche eines Mieters gegen den Vermieter an einen …

    Dies würde der Zielsetzung der Verbraucherrechterichtlinie zuwiderlaufen, für den Verbraucher eindeutige beziehungsweise unmissverständliche Beschriftungen zu verwenden (vgl. EuGH, C-249/21, NJW 2022, 1439 Rn. 27, 29).
  • OLG Düsseldorf, 08.02.2024 - 20 UKl 4/23

    Buttontext "Abonnieren" oder "Weiter zur Zahlung" in einer App erfüllt nicht § …

    Bei der Frage, ob es sich um eine andere entsprechende eindeutige Formulierung handelt, ist allein der Text der Schaltfläche maßgeblich (EuGH NJW 2022, 1439 zum zugrundeliegenden Art. 8 Abs. 2 UAbs. 2 RL 2011/83/EU).
  • LG Berlin, 23.03.2023 - 67 S 9/23

    Hinweispflichten eines Unternehmers im Internet bei Abschluss einer …

  • OLG Celle, 29.05.2026 - 13 U 21/26

    Internetshop; Bestellprozess; Bestellbutton; wesentliche Eigenschaften; …

  • LG Baden-Baden, 17.03.2026 - 2 O 137/24

    Widerruf Neuwagenkauf: 1,5 Jahre zu spät

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.03.2023 - C-133/22

    LACD - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 2011/83/EU …

  • OLG Hamburg, 21.05.2026 - 5 U 74/24
  • LG Karlsruhe, 15.01.2026 - 13 O 25/25

    "Bestellung aufgeben" genügt nicht den Anforderungen der Button-Lösung - fehlende …

  • LG Berlin II, 11.09.2025 - 12 O 54/24

    Nach § 312j Abs. 3 BGB unzureichender Bestell-Button führt nur zur schwebenden …

  • AG Düsseldorf, 10.01.2023 - 37 C 124/22

    Button, Bußgeld abwehren, Rechtsanwaltsvertrag, AGB

  • LG Berlin, 23.05.2023 - 67 S 12/23

    Hinweispflicht auf Schalflächen - Rückabwicklung einer im Zusammenhang mit einer …

  • OLG Düsseldorf, 02.02.2026 - 10 U 97/25
  • LG Braunschweig, 29.04.2025 - 7 O 3204/23
  • LG Berlin II, 10.02.2025 - 15 O 263/23

    Angebot für Twitter-Blue-Abonnements mit vielen Mängeln

  • LG Berlin II, 02.06.2025 - 46 O 277/24
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