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Rechtsprechung
   BGH, 20.02.2020 - V ZB 17/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,9268
BGH, 20.02.2020 - V ZB 17/19 (https://dejure.org/2020,9268)
BGH, Entscheidung vom 20.02.2020 - V ZB 17/19 (https://dejure.org/2020,9268)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 2020 - V ZB 17/19 (https://dejure.org/2020,9268)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Vollstreckungsschutz bei Suizidgefahr durch eine Zwangsversteigerung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 765a ZPO
    Vollstreckungsschutz bei Suizidgefahr durch eine Zwangsversteigerung

  • IWW

    Art. 2 Abs. 2 GG, § 96 ZVG, § ... 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 2 ZPO, § 575 ZPO, § 83 Nr. 6 ZVG, § 765a ZPO, § 1906 BGB, § 577 Abs. 6 Satz 3 ZPO, § 577 Abs. 4 Satz 1 ZPO, § 575 Abs. 5, § 570 Abs. 3 ZPO, § 26 Nr. 2 RVG, §§ 91 ff. ZPO

  • Wolters Kluwer

    Aussetzung einer Vollstreckung nach Rechtsbeschwerde; Zwangsversteigerung eines Grundstück

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    ZPO § 765a
    Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens trotz fehlender Mitwirkung des Schuldners zur Überwindung seiner geltend gemachten Suizidgefährdung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aussetzung einer Vollstreckung nach Rechtsbeschwerde; Zwangsversteigerung eines Grundstück

  • rechtsportal.de

    ZVG § 100 Abs. 3 ; ZVG § 83 Nr. 6
    Aussetzung einer Vollstreckung nach Rechtsbeschwerde; Zwangsversteigerung eines Grundstück

  • datenbank.nwb.de

    Vollstreckungsschutz bei Suizidgefahr durch eine Zwangsversteigerung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zwangsversteigerung und Suizidgefahr - und die Beschwerde gegen den Zuschlagsbeschluss

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Schutzbedürftigkeit eines suizidgefährdeten Schuldners (IVR 2020, 103)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (14)

  • BGH, 19.09.2019 - V ZB 16/19

    Zwangsversteigerung: Einstellung des Verfahrens wegen Suizidgefahr des Schuldners

    Auszug aus BGH, 20.02.2020 - V ZB 17/19
    Einer Beschwerde gegen den Zuschlagsbeschluss ist nach § 100 Abs. 3 i.V.m. § 83 Nr. 6 ZVG stattzugeben, wenn wegen eines Vollstreckungsschutzantrags des Schuldners nach § 765a ZPO bereits der Zuschlag wegen einer mit dem Eigentumsverlust verbundenen konkreten Gefahr für das Leben des Schuldners oder eines nahen Angehörigen nicht hätte erteilt werden dürfen (st. Rspr., vgl. nur Senat, Beschluss vom 19. September 2019 - V ZB 16/19, WuM 2020, 47 Rn. 4;… Beschluss vom 16. März 2017 - V ZB 140/16, NJW-RR 2017, 695 Rn. 5 jeweils mwN).

    Vielmehr ist zur Wahrung der ebenfalls grundrechtlich geschützten Interessen des Vollstreckungsgläubigers und des Erstehers (Senat…, Beschluss vom 28. Januar 2016 - V ZB 115/15, NJW-RR 2016, 336 Rn. 6) zu prüfen, ob der Lebens- oder Gesundheitsgefährdung auch anders als durch eine Einstellung oder Aufhebung der Zwangsversteigerung wirksam begegnet werden kann (Senat, Beschluss vom 19. September 2019 - V ZB 16/19, aaO;… Beschluss vom 9. Juni 2011 - V ZB 319/10, NZM 2011, 789 Rn. 9;… Beschluss vom 7. Oktober 2010 - V ZB 82/10, NJW-RR 2011, 421 Rn. 29).

    Kann die ernsthafte Gefahr einer Selbsttötung des Schuldners nicht ausgeschlossen werden, muss das Vollstreckungsgericht - ungeachtet des ebenfalls schutzwürdigen Interesses der Gläubiger an der Fortsetzung des Verfahrens - dafür Sorge tragen, dass sich die mit der Fortsetzung des Verfahrens verbundene Lebens- oder Gesundheitsgefahr nicht realisiert (BGH, Beschluss vom 19. September 2019 - V ZB 16/19, WuM 2020, 47 Rn. 7).

    Von der Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens darf das Vollstreckungsgericht aber nur absehen, wenn es die Geeignetheit der in Betracht gezogenen Maßnahmen sorgfältig geprüft und deren Vornahme sichergestellt hat (Senat, Beschluss vom 19. September 2019 - V ZB 16/19, WuM 2020, 47 Rn. 5;… BVerfG, NJW 2019, 2012 Rn. 20).

    Rn. 13 2. Da aus dem Zuschlagsbeschluss schon vor dem Eintritt der Rechtskraft vollstreckt werden kann und die Aufhebung der Entscheidung des Beschwerdegerichts dem Zuschlagsbeschluss die Vollstreckbarkeit nicht nimmt, ist dessen Vollziehung bis zur erneuten Entscheidung des Beschwerdegerichts gemäß § 575 Abs. 5, § 570 Abs. 3 ZPO auszusetzen (vgl. Senat, Beschluss vom 19. September 2019 - V ZB 16/19, WuM 2020, 47 Rn. 10 mwN).

  • BVerfG, 15.05.2019 - 2 BvR 2425/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Vollstreckungsschutz …

    Auszug aus BGH, 20.02.2020 - V ZB 17/19
    Rn. 7 a) Die Vollstreckungsgerichte haben in ihrer Verfahrensgestaltung die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, damit Verfassungsverletzungen durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgeschlossen werden und dadurch der sich aus dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ergebenden Schutzpflicht staatlicher Organe Genüge getan wird (BVerfG, NJW 2019, 2012 Rn. 20).

    Der auf Tatsachen gestützte Einwand des Schuldners, ihm oder einem nahen Angehörigen drohe bei Fortsetzung des Verfahrens die Gefahr der Selbsttötung, ist stets zu berücksichtigen; er kann es erfordern, dass den damit verbundenen Beweisangeboten besonders sorgfältig nachgegangen wird (vgl. BVerfG, NJW 2019, 2012 Rn. 20; Senat…, Beschluss vom 31. März 2011 - V ZB 313/10, WuM 2011, 533 Rn. 14).

    Von der Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens darf das Vollstreckungsgericht aber nur absehen, wenn es die Geeignetheit der in Betracht gezogenen Maßnahmen sorgfältig geprüft und deren Vornahme sichergestellt hat (Senat…, Beschluss vom 19. September 2019 - V ZB 16/19, WuM 2020, 47 Rn. 5; BVerfG, NJW 2019, 2012 Rn. 20).

  • BGH, 16.03.2017 - V ZB 150/16

    Zwangsversteigerung: Versagung des Zuschlags wegen Suizidgefährdung des …

    Auszug aus BGH, 20.02.2020 - V ZB 17/19
    Einer Beschwerde gegen den Zuschlagsbeschluss ist nach § 100 Abs. 3 i.V.m. § 83 Nr. 6 ZVG stattzugeben, wenn wegen eines Vollstreckungsschutzantrags des Schuldners nach § 765a ZPO bereits der Zuschlag wegen einer mit dem Eigentumsverlust verbundenen konkreten Gefahr für das Leben des Schuldners oder eines nahen Angehörigen nicht hätte erteilt werden dürfen (st. Rspr., vgl. nur Senat…, Beschluss vom 19. September 2019 - V ZB 16/19, WuM 2020, 47 Rn. 4; Beschluss vom 16. März 2017 - V ZB 140/16, NJW-RR 2017, 695 Rn. 5 jeweils mwN).

    Rn. 8 b) Besteht danach eine Suizidgefahr, ist zu prüfen, ob dieser anders als durch Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens begegnet werden kann, etwa durch die Unterbringung des Schuldners nach den einschlägigen Landesgesetzen, durch eine betreuungsrechtliche Unterbringung (§ 1906 BGB) oder andere Maßnahmen der für den Lebensschutz zuständigen Stellen (vgl. Senat…, Beschluss vom 7. November 2019 - V ZB 135/18, juris Rn. 11; Beschluss vom 16. März 2017 - V ZB 150/16, NJW-RR 2017, 695 Rn. 7).

    Gegebenenfalls ist auch zu prüfen, ob die Durchführung der ärztlich empfohlenen Behandlung durch bestimmte flankierende Maßnahmen, wie etwa eine vorübergehende Unterbringung des Schuldners oder eine ihm aufzuerlegende stationäre Behandlung sichergestellt werden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 16. März 2017 - V ZB 150/16, NJW-RR 2017, 695 Rn. 10).

  • BGH, 07.11.2019 - V ZB 135/18

    Teilungsversteigerung: Einstweilige Einstellung wegen Suizidgefahr des die …

    Auszug aus BGH, 20.02.2020 - V ZB 17/19
    Rn. 8 b) Besteht danach eine Suizidgefahr, ist zu prüfen, ob dieser anders als durch Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens begegnet werden kann, etwa durch die Unterbringung des Schuldners nach den einschlägigen Landesgesetzen, durch eine betreuungsrechtliche Unterbringung (§ 1906 BGB) oder andere Maßnahmen der für den Lebensschutz zuständigen Stellen (vgl. Senat, Beschluss vom 7. November 2019 - V ZB 135/18, juris Rn. 11;… Beschluss vom 16. März 2017 - V ZB 150/16, NJW-RR 2017, 695 Rn. 7).

    Es muss vielmehr auch dann den Lebensschutz gewährleisten, regelmäßig durch eine - auch wiederholte - einstweilige Einstellung des Verfahrens (vgl. Senat, Beschluss vom 7. November 2019 - V ZB 135/18, juris Rn. 20), in seltenen Ausnahmefällen auch durch eine dauernde (…vgl. dazu BVerfG, NJW 2019, 2995 Rn. 40).

  • BGH, 25.01.2007 - V ZB 125/05

    Rechtsfolgen der Eigentumsumschreibung aufgrund einer nachrangigen …

    Auszug aus BGH, 20.02.2020 - V ZB 17/19
    Diese Kosten sind, weil eine Kostenentscheidung nach den §§ 91 ff. ZPO bei der Zuschlagsbeschwerde nicht ergeht (Senat, Beschluss vom 25. Januar 2007 - V ZB 125/05, BGHZ 170, 378 Rn. 7), von der Schuldnerin zu tragen.
  • BGH, 04.05.2005 - I ZB 10/05

    Einstellung der Räumungsvollstreckung wegen Suizidgefahr naher Angehöriger des …

    Auszug aus BGH, 20.02.2020 - V ZB 17/19
    Das bedeutet jedoch nicht, dass die Zwangsversteigerung ohne Weiteres einstweilen einzustellen oder aufzuheben wäre, wenn die Fortführung des Verfahrens mit einer konkreten Gefahr für Leben und Gesundheit des Schuldners oder eines nahen Angehörigen verbunden ist (Senat…, Beschluss vom 15. Juli 2010 - V ZB 1/10, NJW-RR 2010, 1649 Rn. 11 f.; BGH, Beschluss vom 4. Mai 2005 - I ZB 10/05, BGHZ 163, 66, 73).
  • BVerfG, 08.08.2019 - 2 BvR 305/19

    Stattgebender Kammerbeschluss: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die …

    Auszug aus BGH, 20.02.2020 - V ZB 17/19
    Es muss vielmehr auch dann den Lebensschutz gewährleisten, regelmäßig durch eine - auch wiederholte - einstweilige Einstellung des Verfahrens (vgl. Senat…, Beschluss vom 7. November 2019 - V ZB 135/18, juris Rn. 20), in seltenen Ausnahmefällen auch durch eine dauernde (vgl. dazu BVerfG, NJW 2019, 2995 Rn. 40).
  • BGH, 15.07.2010 - V ZB 1/10

    Zwangsversteigerungsverfahren: Vollstreckungsschutz bei Suizidgefahr

    Auszug aus BGH, 20.02.2020 - V ZB 17/19
    Das bedeutet jedoch nicht, dass die Zwangsversteigerung ohne Weiteres einstweilen einzustellen oder aufzuheben wäre, wenn die Fortführung des Verfahrens mit einer konkreten Gefahr für Leben und Gesundheit des Schuldners oder eines nahen Angehörigen verbunden ist (Senat, Beschluss vom 15. Juli 2010 - V ZB 1/10, NJW-RR 2010, 1649 Rn. 11 f.; BGH, Beschluss vom 4. Mai 2005 - I ZB 10/05, BGHZ 163, 66, 73).
  • BGH, 28.01.2016 - V ZB 115/15

    Vollstreckungsschutz bei Suizidgefahr des Schuldners: Sachaufklärung durch …

    Auszug aus BGH, 20.02.2020 - V ZB 17/19
    Vielmehr ist zur Wahrung der ebenfalls grundrechtlich geschützten Interessen des Vollstreckungsgläubigers und des Erstehers (Senat, Beschluss vom 28. Januar 2016 - V ZB 115/15, NJW-RR 2016, 336 Rn. 6) zu prüfen, ob der Lebens- oder Gesundheitsgefährdung auch anders als durch eine Einstellung oder Aufhebung der Zwangsversteigerung wirksam begegnet werden kann (Senat…, Beschluss vom 19. September 2019 - V ZB 16/19, aaO;… Beschluss vom 9. Juni 2011 - V ZB 319/10, NZM 2011, 789 Rn. 9;… Beschluss vom 7. Oktober 2010 - V ZB 82/10, NJW-RR 2011, 421 Rn. 29).
  • BGH, 16.12.2010 - V ZB 215/09

    Vorläufige Einstellung der Zwangsversteigerung trotz Verdachts der Vorspiegelung …

    Auszug aus BGH, 20.02.2020 - V ZB 17/19
    Dieses Gebot gilt auch dann, wenn der Schuldner unfähig ist, aus eigener Kraft oder mit zumutbarer fremder Hilfe die Konfliktsituation angemessen zu bewältigen, und zwar unabhängig davon, ob dieser Unfähigkeit Krankheitswert zukommt oder nicht (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - V ZB 215/09, NJW-RR 2011, 423 Rn. 9).
  • BGH, 07.10.2010 - V ZB 82/10

    Rechtsbeschwerde im Zwangsversteigerungsverfahren: Gefährdung des Grundrechts auf …

  • BGH, 31.03.2011 - V ZB 313/10

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Vollstreckungsschutz wegen Suizidgefährdung des …

  • BGH, 06.12.2012 - V ZB 80/12

    Zwangsversteigerungsverfahren: Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses wegen …

  • BGH, 09.06.2011 - V ZB 319/10

    Zwangsversteigerung: Pflichten des Vollstreckungsgerichts zur Flankierung von …

  • BGH, 26.10.2022 - VIII ZR 390/21

    Fortsetzung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit bei unabsehbar …

    Eine solche Sichtweise würde dem in Art. 2 Abs. 2 GG enthaltenen Gebot zum Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit nicht gerecht, das auch dann gilt, wenn der Schuldner unfähig ist, aus eigener Kraft oder mit zumutbarer fremder Hilfe die Konfliktsituation angemessen zu bewältigen, unabhängig davon, ob dieser Unfähigkeit Krankheitswert zukommt oder nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Februar 2020 - V ZB 17/19, WuM 2020, 364 Rn. 9 mwN [zur Berücksichtigung der Suizidgefahr eines Schuldners im Zwangsversteigerungsverfahren]).
  • BGH, 10.04.2024 - VIII ZR 114/22

    Eigenbedarfskündigung: Gefahr eines Suizids des Mieters bei Verurteilung zur …

    Rn. 29 Das gerichtliche Verfahren ist daher so durchzuführen, dass der sich aus dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ergebenden Schutzpflicht staatlicher Organe Genüge getan wird (…vgl. BVerfG NJW-RR 2014, 584 Rn. 10;… NZM 2024, 104 Rn. 16 mwN; BGH, Beschluss vom 20. Februar 2020 - V ZB 17/19, WuM 2020, 364 Rn. 7; jeweils zu § 765a ZPO).

    Rn. 30 (bb) Im Hinblick auf die sich aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ergebende Pflicht des Staates zum Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit hat der Senat dementsprechend - nach Erlass des Berufungsurteils - eine Härte im Sinne des § 574 Abs. 1 Satz 1 BGB beim Bestehen der (sehr) hohen Gefahr eines Suizids des Mieters für den Fall des Erlasses eines Räumungsurteils angenommen (…vgl. Senatsurteil vom 26. Oktober 2022 - VIII ZR 390/21, NZM 2023, 35 Rn. 24, 30; siehe auch BGH, Beschluss vom 20. Februar 2020 - V ZB 17/19, aaO [zu § 765a ZPO]).

  • BGH, 18.07.2024 - V ZB 43/23

    Gebot fairer Verfahrensführung bei Versteigerungsverfahren mit abschreckenden …

    Die Vorschrift stellt einen Auffangtatbestand für sämtliche Fälle dar, in denen die Zwangsversteigerung oder die Fortsetzung des Verfahrens aus einem anderen Grund als den in § 83 Nr. 1 bis 5 ZVG genannten - hier nicht einschlägigen - Verfahrensmängeln unzulässig ist (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Januar 2004 - IXa ZB 285/03, WM 2004, 838, 839; zur Einstellung des Verfahrens wegen der Gefahr des Suizids des Schuldners vgl. Senat, Beschluss vom 20. Februar 2020 - V ZB 17/19, WuM 2020, 364 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 25.06.2020 - V ZB 90/17

    Zwangsversteigerung: Schutzpflicht des Vollstreckungsgericht bei Suizidgefährdung …

    Dieses Gebot gilt nicht nur dann, wenn der Schuldner unfähig ist, aus eigener Kraft oder mit zumutbarer fremder Hilfe die Konfliktsituation angemessen zu bewältigen, (Senat, Beschluss vom 20. Februar 2020 - V ZB 17/19, WuM 2020, 346 Rn. 9).
  • BGH, 19.09.2024 - V ZB 29/23

    Zwangsversteigerungsverfahren: Beschränkung der Zulassung der Rechtsbeschwerde …

    Dies ist u.a. dann der Fall, wenn das Verfahren einzustellen war oder ist (…vgl. Böttcher, ZVG, 7. Aufl., § 83 Rn. 7;… Stöber/Becker, ZVG, 23. Aufl., § 83 Rn. 22; zur Einstellung des Verfahrens wegen der Gefahr des Suizids des Schuldners vgl. Senat, Beschluss vom 20. Februar 2020 - V ZB 17/19, WuM 2020, 364 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 11.12.2025 - V ZB 3/25

    Zurückweisung der Rechtsbeschwerde wegen rechtmäßiger Abweisung des …

    Einer Beschwerde gegen den Zuschlagsbeschluss ist nach § 100 Abs. 3 i.V.m. § 83 Nr. 6 ZVG stattzugeben, wenn wegen eines begründeten Vollstreckungsschutzantrags des Schuldners nach § 765a ZPO bereits der Zuschlag nicht hätte erteilt werden dürfen (st. Rspr., vgl. nur Senat, Beschluss vom 20. Februar 2020 - V ZB 17/19, WuM 2020, 364 Rn. 5 mwN).
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