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AG Bad Waldsee, 30.11.2017 - 1 C 100/17 |
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- BGH, 24.01.2017 - VI ZR 146/16
Kein Ersatz der Kosten einer Reparaturbestätigung
Auszug aus AG Bad Waldsee, 30.11.2017 - 1 C 100/17
- Seite 3 - Der vorliegende Fall, bei dem tatsächlich repariert und nicht bloß fiktiv abgerechnet wurde, unterscheidet sich deshalb entscheidend von dem vom BGH am 24.01.2017 entschiedenen Fall (NJW 2017, 1664- 1665).Dort ging es um eine fiktive Schadensabrechnung, bei der nur ausnahmsweise eine Reparaturbestätigung zur Schadensabrechnung erforderlich ist, weil ansonsten ja auf einer objektiven Grundlage, auf der Basis etwa eines Gutachtens, abgerechnet wird, so dass es auf die tatsächlich anfallenden Kosten nicht ankommt.