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   AG Erfurt, 03.02.2021 - 5 C 29/20   

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https://dejure.org/2021,4862
AG Erfurt, 03.02.2021 - 5 C 29/20 (https://dejure.org/2021,4862)
AG Erfurt, Entscheidung vom 03.02.2021 - 5 C 29/20 (https://dejure.org/2021,4862)
AG Erfurt, Entscheidung vom 03. Februar 2021 - 5 C 29/20 (https://dejure.org/2021,4862)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    § 150 Abs 2 BGB, § 164 BGB, § 280 BGB, § 281 BGB, § 284 BGB
    Kaufvertrag über Umwälzpumpen: Passivelegitimation des Vertreters für Gewährleistungsansprüche; konkludente Vertragsannahme durch Bezahlung und Verwendung der gelieferten Ware; vorgedruckte Klausel über Bestimmung des Vertragspartners als Allgemeine Geschäftsbedingung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.02.1985 - IVb ZR 72/83

    Arztbehandlungsvertrag und Schlüsselgewalt

    Auszug aus AG Erfurt, 03.02.2021 - 5 C 29/20
    Dies gilt nach ständiger Rechtsprechung - wie vorliegend - auch für die Bestimmung des Vertragspartners (vgl. BGH NJW 1985, S. 1394 m.w.N.).
  • BGH, 22.03.1995 - VIII ZR 20/94

    Stillschweigende Annahme einer modifizierten Auftragsbestätigung

    Auszug aus AG Erfurt, 03.02.2021 - 5 C 29/20
    Durch Entgegennahme der Lieferung und unbeanstandete Bezahlung von Waren hat die Klägerin konkludent die Annahme dieses modifizierten Angebots erklärt (vgl. hierzu statt vieler BGHZ 18, S. 212; BGH NJW 1995, S. 1671; Palandt, 79. Aufl., Rn. 3 zu § 150 BGB).
  • BGH, 07.11.2001 - VIII ZR 13/01

    Zum Zustandekommen eines Kaufvertrages bei einer Internet-Auktion

    Auszug aus AG Erfurt, 03.02.2021 - 5 C 29/20
    Der Abschlusstatbestand hat von Haus aus individuellen Charakter, selbst wenn er in Teilen der Willenserklärung eine vorformulierte Grundlage besitzt (BGH NJW 2002, S. 363; KG NJW 1981, S. 2822; Palandt, 79. Aufl., Rn. 6 zu § 305 BGB; Staudinger/Mäsch (2019) Rn. 7 zu § 305 BGB).
  • BGH, 29.09.1955 - II ZR 210/54

    Bestätigungsschreiben und Auftragsbestätigung

    Auszug aus AG Erfurt, 03.02.2021 - 5 C 29/20
    Durch Entgegennahme der Lieferung und unbeanstandete Bezahlung von Waren hat die Klägerin konkludent die Annahme dieses modifizierten Angebots erklärt (vgl. hierzu statt vieler BGHZ 18, S. 212; BGH NJW 1995, S. 1671; Palandt, 79. Aufl., Rn. 3 zu § 150 BGB).
  • OLG Düsseldorf, 06.10.2015 - 21 U 70/15

    Schadensersatzansprüche des Erwerbers einer Immobilie gegen die als

    Auszug aus AG Erfurt, 03.02.2021 - 5 C 29/20
    Die Beklagte müsste dabei durch ihr Auftreten im Hinblick auf besondere Sachkunde oder Zuverlässigkeit den Eindruck vermittelt haben, sie wolle eine persönliche Gewähr für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags übernehmen (vgl. z. B. BGH NJW-RR 2016, S. 169; OLG Düsseldorf BauR 2016, S. 2090; w. N. bei Staudinger / Feldmann (2018) Rn. 189 zu § 311 BGB).
  • BGH, 22.10.2015 - III ZR 264/14

    Prospekthaftung bei treuhandvermitteltem Beitritt zu einer Filmfondsgesellschaft:

    Auszug aus AG Erfurt, 03.02.2021 - 5 C 29/20
    Die Beklagte müsste dabei durch ihr Auftreten im Hinblick auf besondere Sachkunde oder Zuverlässigkeit den Eindruck vermittelt haben, sie wolle eine persönliche Gewähr für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags übernehmen (vgl. z. B. BGH NJW-RR 2016, S. 169; OLG Düsseldorf BauR 2016, S. 2090; w. N. bei Staudinger / Feldmann (2018) Rn. 189 zu § 311 BGB).
  • KG, 16.09.1981 - 21 W 3129/81

    Voraussetzungen für das Zustandekommen eines wirksamen Spielvertrags bzw.

    Auszug aus AG Erfurt, 03.02.2021 - 5 C 29/20
    Der Abschlusstatbestand hat von Haus aus individuellen Charakter, selbst wenn er in Teilen der Willenserklärung eine vorformulierte Grundlage besitzt (BGH NJW 2002, S. 363; KG NJW 1981, S. 2822; Palandt, 79. Aufl., Rn. 6 zu § 305 BGB; Staudinger/Mäsch (2019) Rn. 7 zu § 305 BGB).
  • AG Emden, 10.06.2021 - 5 C 373/20

    Zur demnächstigen Zustellung einer Anfechtungsklage bei schleppender Bearbeitung

    Auf der von der Klägerin durch Ermächtigung des Amtsgerichts Emden mit Anerkenntnisurteil vom 28.06.2020 ziim Aktenzeichen 5 C 29/20 einberufenen EigentümerversamrnIung vom 07.09.2020, an we)cher gegen den Widerspruch der Klägerin auch die Ehefrau des weiteren Beteiligten teilnahm, wählten die Miteigentümer unter dem Tagungsordnungspunkt 1).

    Das Gericht hat deshalb nach Beiziehung des zwischen den Beteiligten zuvor zum Aktenzeichen 5 C 29/20 geführten Rechtsstreites am 24.11.2020 die am 09.12.2020 von der Geschäftsstelle ausgeführte Zustellung der Anfechtungsschrm an die Beklagten und den weiteren Beteiligten unter der aus dem Vorverfahren bekannten Anschrtft verfügt.

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