Rechtsprechung
AG Hamburg-Wandsbek, 09.11.2020 - 713 C 75/20 |
Zitiervorschläge
AG Hamburg-Wandsbek, Entscheidung vom 09. November 2020 - 713 C 75/20 (https://dejure.org/2020,54354)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,54354) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.02.1982 - III ZR 184/80
Zulassung als Streithelfer als Vorausetzung der Revision gegen die Zurückweisung …
Auszug aus AG Hamburg-Wandsbek, 09.11.2020 - 713 C 75/20
Da über den Widerspruch nicht vorab durch Zwischenurteil entschieden worden ist, kann und muss dies im Endurteil erfolgen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 1982, III ZR 184/80, Leitsatz 2, juris). - OLG Düsseldorf, 12.11.2007 - 24 U 217/06
Regress eines Rechtsanwalts aus abgetretenem Recht eines Mandanten wegen …
Auszug aus AG Hamburg-Wandsbek, 09.11.2020 - 713 C 75/20
Das für die Zulässigkeit der Streithilfe zu fordernde "rechtliche Interesse" im Sinne des § 66 Abs. 1 ZPO hätte sich dann bereits aus der gemäß §§ 74 Abs. 3, 68 ZPO eintretenden Bindungswirkung ergeben (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.11.2007, 24 U 217/06, Rn. 8, juris).