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   AG Ludwigshafen, 20.03.2019 - 2h C 55/19   

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AG Ludwigshafen, 20.03.2019 - 2h C 55/19 (https://dejure.org/2019,19888)
AG Ludwigshafen, Entscheidung vom 20.03.2019 - 2h C 55/19 (https://dejure.org/2019,19888)
AG Ludwigshafen, Entscheidung vom 20. März 2019 - 2h C 55/19 (https://dejure.org/2019,19888)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 24.10.2017 - VI ZR 61/17

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzung der für die Begutachtung des

    Auszug aus AG Ludwigshafen, 20.03.2019 - 2h C 55/19
    Der Darlegungslast hinsichtlich des erforderlichen Herstellungsaufwandes genügt der Geschädigte regelmäßig durch Vorlage der Rechnung des mit der Begutachtung seines Fahrzeugs beauftragten Sachverständigen, ein einfaches Bestreiten der Erforderlichkeit des ausgewiesenen Rechnungsbetrages zur Schadensbehebung reicht dann grundsätzlich nicht aus, um die geltend gemachte Schadenshöhe in Frage zu stellen (BGH NJW 2018, 693).

    Eine BVSK-Honorarbefragung ist zur Schätzung erforderlicher Nebenkosten dagegen grundsätzlich nicht geeignet (BGH NJW 2018, 693).

  • BGH, 26.04.2016 - VI ZR 50/15

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Prüfungspflichten des Geschädigten

    Auszug aus AG Ludwigshafen, 20.03.2019 - 2h C 55/19
    Für die tatsächlich erforderlichen Nebenkosten können als Schätzungsgrundlage gemäß § 287 ZPO die Bestimmungen des JVEG herangezogen werden, welche auf einer umfangreichen Untersuchung auch der Vergütung privater Sachverständiger beruhen (BGH NJW 2016, 3092).

    Die angesetzte Kilometerpauschale von 0, 70 EUR hat die Beklagte dagegen nicht beanstandet, diese ist daher auch nicht entsprechend § 5 JVEG zu kürzen (vgl. zudem BGH NJW 2016, 3092, wo eine Zuerkennung von 0, 70 EUR/km ausdrücklich unbeanstandet geblieben ist).

  • EuGH, 27.06.2018 - C-90/17

    Turbogás - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2003/96/EG - Besteuerung

    Auszug aus AG Ludwigshafen, 20.03.2019 - 2h C 55/19
    Entgegen des nicht nachvollziehbaren Vorbringens der Beklagten hat das Gericht auch nicht mit Urteil vom 25.04.2017 - 2h C 90/17 - entschieden, eine Abtretung des Anspruchs auf Erstattung von Gutachterkosten sei im allgemeinen unwirksam, etwa weil der Unfallgeschädigte in die Situation kommen könne, dass er die Sachverständigenkosten bezahlen müsse, ohne seinerseits beim Unfallverursacher Regress nehmen zu können (so Beklagtenschriftsatz vom 9.01.2019).

    In dem Rechtsstreit 2h C 90/17 verstieß die Abtretung gegen das Bestimmtheitsgebot, weil sämtliche Ansprüche aus dem Unfall "in Höhe der Gutachterkosten" abgetreten wurden.

  • BGH, 05.06.2018 - VI ZR 171/16

    Einfaches Bestreiten der Schadenshöhe durch den beklagten Schädiger oder

    Auszug aus AG Ludwigshafen, 20.03.2019 - 2h C 55/19
    Entfällt die Indizwirkung der Rechnung, weil diese noch nicht bezahlt wurde, steht dem Sachverständigen gleichwohl die übliche Vergütung zu (BGH NJW 2019, 430, juris Rn. 18).
  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

    Auszug aus AG Ludwigshafen, 20.03.2019 - 2h C 55/19
    Allein der Umstand, dass etwa vom Schadensgutachter abgerechnete Kosten die aus einer BVSK-Honorarbefragung ersichtlichen Höchstsätze überschreiten, rechtfertigt die Annahme eines solchen Verstoßes noch nicht (BGH NJW 2014, 1947).
  • BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung

    Auszug aus AG Ludwigshafen, 20.03.2019 - 2h C 55/19
    Die mit jeweils 20 EUR netto abgerechnete Positionen "EDV-Abrufgebühr" und "EDV-Fahrzeugbewertung" sind zwar nicht von vornherein mit der Grundgebühr abgegolten, jedoch - wie beklagtenseits auch ausgeführt - nur insoweit (entsprechend § 12 Abs. 1 Nr. 1 JVEG) als Nebenkosten abrechenbar, als sie dem Kläger tatsächlich einzelfallbezogen als (Fremd-)Auslagen für die Nutzung von Informationssystemen angefallen sind (s. BGH NJW 2014, 3151, juris Rn. 21: Ersatz der "EDV-Abrufgebühr", die "tatsächlich angefallen war").
  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Ludwigshafen, 20.03.2019 - 2h C 55/19
    Deshalb trägt eine an der Schadenshöhe orientierte angemessene Pauschalierung des Honorars dem nach der Rechtsprechung entscheidend ins Gewicht fallenden Umstand Rechnung, dass das Honorar des Sachverständigen die Gegenleistung für die Feststellung des wirtschaftlichen Wertes der Forderung des Geschädigten ist (BGH NJW 2007, 1450).
  • BGH, 19.11.2008 - IV ZR 293/05

    Rechtsnatur und Rechtsfolgen der Regulierungszusage des Haftpflichtversicherung

    Auszug aus AG Ludwigshafen, 20.03.2019 - 2h C 55/19
    In der Regulierungszusage des Haftpflichtversicherers liegt ein deklaratorisches (kausales) Anerkenntnis (BGH NJW-RR 2009, 382); der Haftpflichtversicherer ist danach mit Einwendungen, die er bereits während der ihm zustehenden angemessenen Prüfungs- und Überlegungsfrist hätte erheben können, grundsätzlich ausgeschlossen.
  • BGH, 07.06.2011 - VI ZR 260/10

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Fehlende Bestimmbarkeit der Abtretung der

    Auszug aus AG Ludwigshafen, 20.03.2019 - 2h C 55/19
    Die erfüllungshalber erfolgte Abtretung des Anspruchs "auf Erstattung der Sachverständigenkosten" ist wirksam, sie genügt insbesondere dem Bestimmtheitsgebot (vgl. BGH NJW 2011, 2713).
  • BGH, 17.07.2018 - VI ZR 274/17

    Inanspruchnahme eines Kraftfahrzeughaftpflichtversicherers nach einem

    Auszug aus AG Ludwigshafen, 20.03.2019 - 2h C 55/19
    Es liegen auch keine Sonderfälle wie in den Entscheidungen BGH NJW 2019, 51 (intransparente Regelung über einen "Verzicht" "auf die Rechte aus der Abtretung" bei gleichzeitiger Weiterabtretung des Anspruchs an einen Dritten) oder BGH Urt. v. 21.06.2016 - VI ZR 477/15 - (überraschende Klausel der hilfsweisen Abtretung weiterer Schadensersatzansprüche aus dem Verkehrsunfall) vor.
  • BGH, 28.04.1988 - IX ZR 127/87

    Enteignung im Iran und Bürgschaft

  • BGH, 07.11.2006 - X ZR 138/04

    Sachverständigenentschädigung IV

  • BGH, 21.06.2016 - VI ZR 477/15

    Einordnung einer formularmäßig in einem Vertrag über die Erstellung eines

  • AG Ludwigshafen, 25.01.2022 - 2h C 390/21

    Schadensersatz: Orientierungshilfe für die bei Erstellung eines

    Es ist insbesondere keine unklare Klausel über die Rechte des Zedenten wie in den in den beklagtenseits genannten Entscheidungen des BGH NJW 2019, 51, NJW 2020, 1888 enthalten, sondern ausdrücklich geregelt, dass dieser erst nach Rückabtretung auf Zahlung der Vergütung in Anspruch genommen werden kann (vgl. auch Urteil des Gerichts vom 20.03.2019 - 2h C 55/19 , juris).
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