Rechtsprechung
AG Frankenthal, 28.02.2017 - 3a C 376/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 28 Abs 2 VVG, § 28 Abs 3 S 2 VVG, § 116 Abs 1 VVG, § 286 ZPO, § 142 StGB
Kfz-Haftpflichtversicherung: Regressanspruch gegen den Versicherungsnehmer bei arglistiger Obliegenheitsverletzung durch Verkehrsunfallflucht - IWW
§ 28 Abs. 2 VVG, § 28 Abs. 3 VVG, § 116 Abs. 1 VVG, § 280 BGB, § 823 BGB, § 826 BGB
BGB, VVG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an den Nachweis einer Obliegenheitsverletzung des Beklagten gegenüber der klägerischen Pkw-Haftplichtversicherung bei Entfernung vom Unfallort ohne Hinterlassung einer Adresse o. Angaben zur Person; Voraussetzungen für eine Befreiung vom Nachweis der ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Obliegenheitsverletzung des potenziellen Unfallgegners für Feststellung des Versicherungsfalls
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 04.05.2009 - IV ZR 62/07
Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Leistungsfreiheit des …
Auszug aus AG Frankenthal, 28.02.2017 - 3a C 376/16
Voraussetzung für das Vorliegen von Arglist im Sinne dieser Norm ist, dass der Versicherungsnehmer bzw. Versicherte einen gegen die Interessen des Versicherers gerichteten Zweck verfolgt und weiß, dass sein Verhalten den Versicherer bei der Schadensregulierung möglicherweise beeinflussen kann (BGH NJW-RR 2009, 1036 NJW 1986, 1100 m.w.N.). - LG Bonn, 15.11.2012 - 6 S 63/12
Notwendige Voraussetzungen von Arglist gegenüber dem Haftpflichtversicherer für …
Auszug aus AG Frankenthal, 28.02.2017 - 3a C 376/16
Ein allgemeiner Erfahrungssatz, dass der Versicherungsnehmer oder der lediglich mitversicherte Fahrer, der trotz Kenntnis seiner Verpflichtung eine Unfallstelle verlässt, ohne die erforderlichen Feststellungen zu treffen, dies stets mit dem Willen macht, in Verfolgung eines gegen den Versicherer gerichteten Zweck auf dessen Willen einzuwirken, gibt es nicht (Anschluss an LG Bonn, Urteil vom 15.11.2012 - 6 S 63/12). - BGH, 02.10.1985 - IVa ZR 18/84
Leistungsfreiheit des Feuerversicherers wegen arglistiger Täuschung durch den …
Auszug aus AG Frankenthal, 28.02.2017 - 3a C 376/16
Voraussetzung für das Vorliegen von Arglist im Sinne dieser Norm ist, dass der Versicherungsnehmer bzw. Versicherte einen gegen die Interessen des Versicherers gerichteten Zweck verfolgt und weiß, dass sein Verhalten den Versicherer bei der Schadensregulierung möglicherweise beeinflussen kann (BGH NJW-RR 2009, 1036 NJW 1986, 1100 m.w.N.). - OLG München, 28.10.1966 - 10 U 1667/66
Auszug aus AG Frankenthal, 28.02.2017 - 3a C 376/16
Das Amtsgericht Frankenthal (Pfalz) ist neben dem Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, § 32 ZPO, gemäß §§ 12, 13 ZPO bzw. § 215 Abs. 1 Satz 1 und 2 VVG - für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherungsnehmer ausschließlich - örtlich zuständig, unabhängig von §§ 690 Nr. 5, 35 ZPO und einer fehlenden Zuständigkeitsbestimmung nach §§ 36, 37 ZPO (vgl. Toussaint Beck'scher Online-Kommentar ZPO, Vorwerk/Wolf 23. Edition Stand: 01.12.2016, § 36 ZPO Rn. 39 ff m.w.N sowie OLG München Urteil vom 28.10.1966 - 10 U 1667/66 m.w.N.).