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   ArbG Mannheim, 15.02.2024 - 8 Ca 181/23   

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https://dejure.org/2024,3288
ArbG Mannheim, 15.02.2024 - 8 Ca 181/23 (https://dejure.org/2024,3288)
ArbG Mannheim, Entscheidung vom 15.02.2024 - 8 Ca 181/23 (https://dejure.org/2024,3288)
ArbG Mannheim, Entscheidung vom 15. Februar 2024 - 8 Ca 181/23 (https://dejure.org/2024,3288)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 75 Abs 1 BetrVG, Art 3 Abs 1 GG, § 15 Abs 1 AGG, § 3 Nr 11c EStG
    Entgelterhöhung - Strukturerhöhung - Inflationsausgleichsprämie - Gleichbehandlung - Arbeitszeitkonto - Vorruhestand

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 526/09

    Hemmung der Stufenlaufzeit durch Elternzeit

    Auszug aus ArbG Mannheim, 15.02.2024 - 8 Ca 181/23
    Dies kann der Fall sein, wenn Vorschriften im Wesentlichen oder ganz überwiegend Personen, die eines der verpönten Merkmale erfüllen, betreffen, wenn sie an Voraussetzungen knüpfen, die von Personen, die von § 1 AGG nicht erfasst sind, leichter erfüllt werden oder wenn sich die Tatbestandsvoraussetzungen einer Norm besonders zum Nachteil von Personen, für die ein Merkmal des § 1 AGG gilt, auswirken (BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 526/09, juris).

    Bei Betriebsvereinbarungen ist deshalb auf den gesamten Kreis der von der fraglichen Bestimmung erfassten Normunterworfenen abzustellen (für Gesetze siehe EuGH, 30. November 1993 - C-189/91, juris; für Tarifverträge BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 526/09, juris).

    Im Vergleich dieser Gruppen ist zu prüfen, ob die Träger eines Merkmals des § 1 AGG im oben genannten Sinn besonders benachteiligt sind (BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 526/09, juris).

    Die Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis unter Suspendierung der wechselseitigen Hauptpflichten ruht, und die aktiven Beschäftigten sind grundsätzlich nicht vergleichbar (vgl. zur Elternzeit BAG 27. Januar 2022 - 6 AZR 526/09).

  • BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 730/19

    Gesamtzusage - Gleichbehandlungsgrundsatz - AGB-Recht

    Auszug aus ArbG Mannheim, 15.02.2024 - 8 Ca 181/23
    Stellt der Arbeitgeber hingegen nur einzelne Arbeitnehmer unabhängig von abstrakten Differenzierungsmerkmalen in Einzelfällen besser oder ist die Anzahl der begünstigten Arbeitnehmer im Verhältnis zur Gesamtzahl der betroffenen Arbeitnehmer sehr gering, kann ein nicht begünstigter Arbeitnehmer aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz nichts herleiten (vgl. BAG 3. Juni 2020 - 3 AZR 730/19 -, Rn. 42. juris; BAG 20. März 2018 - 3 AZR 861/16 - Rn. 28, juris; BAG 21. August 2012 - 3 AZR 81/10 - Rn. 24 f., juris).

    Dieser muss die Gruppenbildung rechtfertigen (vgl. dazu etwa BAG 3. Juni 2020 - 3 AZR 730/19 - Rn. 43, juris; BAG 14. November 2017 - 3 AZR 516/16 - Rn. 20, juris).

  • BAG, 19.01.2016 - 9 AZR 564/14

    Altersteilzeit im Blockmodell - keine Anpassung des Arbeitsentgelts bei

    Auszug aus ArbG Mannheim, 15.02.2024 - 8 Ca 181/23
    Eine Gehaltserhöhung für die Arbeitsleistung in vergangenen Zeiträumen ist aber gerade nicht mit einer Gehaltserhöhung für zukünftig zu erbringende Arbeitsleistung vergleichbar (vgl. auch zur unterlassenen Entgeltanpassung in der Freistellungsphase der Altersteilzeit BAG, Urt. v. 19. Januar 2016 - 9 AZR 564/14 -, juris).
  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 216/09

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

    Auszug aus ArbG Mannheim, 15.02.2024 - 8 Ca 181/23
    Die Betriebsparteien haben - ebenso wie andere Normgeber - einen Beurteilungsspielraum und eine Einschätzungsprärogative hinsichtlich der tatsächlichen Voraussetzungen und Folgen der von ihnen gesetzten Regelungen (BAG, 16. Februar 2010 - 3 AZR 216/09, juris).
  • BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 226/19

    Altersdiskriminierung - Verbot geltungserhaltender Reduktion

    Auszug aus ArbG Mannheim, 15.02.2024 - 8 Ca 181/23
    Dies ist nicht allgemein und abstrakt, sondern spezifisch und konkret von den nationalen Gerichten im Einzelfall anhand des Zwecks und der Voraussetzungen für die Gewährung der fraglichen Leistungen festzustellen (BAG 3. Juni 2020 - 3 AZR 226/19, juris).
  • BAG, 16.09.1998 - 5 AZR 598/97

    Anspruch auf Gehaltserhöhung aus betrieblicher Übung

    Auszug aus ArbG Mannheim, 15.02.2024 - 8 Ca 181/23
    f) Ein Anspruch aus betrieblicher Übung scheidet bereits deshalb aus, soweit alle Gehaltserhöhungen in der Vergangenheit im Rahmen des Normenvollzugs erfolgt sind (vgl. hierzu BAG, 16. September 1998 - 5 AZR 598/97, juris).
  • EuGH, 30.11.1993 - C-189/91

    Kirsammer-Hack / Sidal

    Auszug aus ArbG Mannheim, 15.02.2024 - 8 Ca 181/23
    Bei Betriebsvereinbarungen ist deshalb auf den gesamten Kreis der von der fraglichen Bestimmung erfassten Normunterworfenen abzustellen (für Gesetze siehe EuGH, 30. November 1993 - C-189/91, juris; für Tarifverträge BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 526/09, juris).
  • BAG, 14.11.2017 - 3 AZR 516/16

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung

    Auszug aus ArbG Mannheim, 15.02.2024 - 8 Ca 181/23
    Dieser muss die Gruppenbildung rechtfertigen (vgl. dazu etwa BAG 3. Juni 2020 - 3 AZR 730/19 - Rn. 43, juris; BAG 14. November 2017 - 3 AZR 516/16 - Rn. 20, juris).
  • EuGH, 16.07.2009 - C-537/07

    Gómez-Limón Sánchez-Camacho - Richtlinie 96/34/EG - Rahmenvereinbarung über

    Auszug aus ArbG Mannheim, 15.02.2024 - 8 Ca 181/23
    Eine mittelbare Diskriminierung kann daher nur vorliegen, wenn die benachteiligten und die begünstigten Personen vergleichbar sind (EuGH, 16. Juli 2009 - C-537/07, juris).
  • BAG, 17.12.2015 - 8 AZR 421/14

    Unmittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts bzw. der sexuellen Identität -

    Auszug aus ArbG Mannheim, 15.02.2024 - 8 Ca 181/23
    § 7 AGG verbietet sowohl unmittelbare als auch mittelbare Benachteiligung (vgl. BAG 17. Dezember 2015 - 8 AZR 421/14, juris).
  • BAG, 26.04.2016 - 1 AZR 435/14

    Betriebsvereinbarung - Gleichbehandlung

  • BAG, 08.12.2015 - 1 AZR 595/14

    Beurlaubte Beamte - Abfindung - Klageverzichtsprämie

  • BAG, 12.08.2014 - 3 AZR 764/12

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung

  • BAG, 21.08.2012 - 3 AZR 81/10

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung

  • BAG, 14.12.2010 - 3 AZR 939/08

    Versorgungsordnung - Auslegung - Beschäftigungsverhältnis

  • BAG, 20.03.2018 - 3 AZR 861/16

    Betriebliche Altersversorgung - zeitlich begrenzte Leistung

  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 418/11

    Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer

  • ArbG Köln, 28.02.2024 - 18 Ca 4857/23

    Gleichbehandlungsgrundsatz - Inflationsausgleichsprämie

    a) Die Beklagte hat mit dem Versprechen und der Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie nach ihrem Vortrag einerseits den begünstigten Arbeitnehmern eine Entlastung in Hinblick auf die stark gestiegenen Lebenshaltungskosten bieten (insoweit anders als im Sachverhalt zu ArbG Mannheim, Urteil vom 15. Februar 2024 - 8 Ca 181/23 -, Rn. 89, juris) und andererseits die Arbeitsbelastung und Leistung der Mitarbeiter im zurückliegenden Jahr belohnen wollen (zutreffend zur [arbeitsrechtlichen] Zulässigkeit mehrerer Zwecksetzungen: ArbG Stuttgart, Urteil vom 14. November 2023 - 3 Ca 2713/23 -, Rn. 28, juris; Uffmann, NZA 2023, 65, 72).
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