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   ArbG Kiel, 19.09.2014 - ö.D. 2 Ca 1194 c/14   

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https://dejure.org/2014,31158
ArbG Kiel, 19.09.2014 - ö.D. 2 Ca 1194 c/14 (https://dejure.org/2014,31158)
ArbG Kiel, Entscheidung vom 19.09.2014 - ö.D. 2 Ca 1194 c/14 (https://dejure.org/2014,31158)
ArbG Kiel, Entscheidung vom 19. September 2014 - ö.D. 2 Ca 1194 c/14 (https://dejure.org/2014,31158)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 15 Abs 2 AGG, § 15 Abs 1 AGG, § 22 AGG, Art 33 GG
    Entschädigung - Schadensersatz - Benachteiligung aufgrund Behinderung

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Entschädigungsklage, Schadensersatz, Schwerbehinderung, Diskriminierung, Ausschreibung, Beschränkung, Arbeitslosigkeit

  • IWW
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine Diskriminierung schwerbehinderter Bewerber durch ausschließliche Stellenausschreibung für Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit Bedrohte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschränkung einer öffentlichen Ausschreibung von Altersteilzeitstellen auf Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit Bedrohte

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Benachteiligung aufgrund Behinderung - Schadensersatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Einladung eines Schwerbehinderten zum Bewerbungsgespräch

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schwerbehinderten nicht zum Bewerbungsgespräch eingeladen ...

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Nicht zum Bewerbungsgespräch eingeladen - Schwerbehinderter Bewerber hat nicht immer Entschädigungsanspruch - Öffentlicher Arbeitgeber darf frei gewordene Stelle ausschließlich für Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit Bedrohte ausschreiben

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 530/09

    Entschädigung - Schadensersatz - Bewerbung - altersbedingte Benachteiligung

    Auszug aus ArbG Kiel, 19.09.2014 - 2 Ca 1194c/14
    Ein auf Zahlung einer in der Höhe nach in das Ermessen des Gerichts gestellten Entschädigung gerichtete Klageantrag ist hinreichend bestimmt (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, BAG 19. August 2010 - 8 AZR 530/09 - Rn. 26, juris).

    In diesem Fall muss der Arbeitgeber Tatsachen vortragen und gegebenenfalls beweisen, aus denen sich ergibt, dass es ausschließlich andere Gründe waren, als die Behinderung, die zu der weniger günstigen Behandlung geführt haben (BAG 21. Juli 2009 - 9 AZR 431/08 - Rn. 33, 37 f., juris; vgl. auch BAG 19. August 2010 - 8 AZR 530/09 - Rn. 61, juris).

  • BAG, 22.08.2013 - 8 AZR 563/12

    Entschädigungsanspruch - schwerbehinderter Bewerber - Nichteinladung zum

    Auszug aus ArbG Kiel, 19.09.2014 - 2 Ca 1194c/14
    Der Kläger hat seinen Anspruch gemäß § 15 Abs. 4 S. 1 AGG rechtzeitig innerhalb von 2 Monaten geltend gemacht (vgl. BAG 22. August 2013 - 8 AZR 563/12 -Rn. 32, juris).

    a) Unterlässt es der öffentliche Arbeitgeber entgegen § 82 S. 2 SGB IX, einen objektiv geeigneten Schwerbehinderten Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen, so ist dies nach ständiger Rechtsprechung eine geeignete Hilfstatsache ("Indiz") nach § 22 AGG, die mit überwiegender Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer Benachteiligung wegen der Behinderung spricht (ständige Rechtsprechung BAG, zuletzt 22. August 2013 - 8 AZR 563/12 - Rn. 51, juris).

  • BAG, 26.09.2013 - 8 AZR 650/12

    AGG - Entschädigungsanspruch - Benachteiligung wegen der Behinderung -

    Auszug aus ArbG Kiel, 19.09.2014 - 2 Ca 1194c/14
    Art. 33 Abs. 2 GG begründet zugleich ein grundrechtsgleiches Recht auf rechtsfehlerfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl und auf deren Durchführung nur anhand der dort genannten Auswahlkriterien (sog. Bewerbungsverfahrensanspruch), (BAG 26. September 2013 - 8 AZR 650/12 - Rn. 22, juris).

    Die Behinderung muss mithin nicht - gewissermaßen als vorherrschender Beweggrund, Hauptmotiv oder "Triebfeder" des Verhaltens - handlungsleitend oder bewusstseinsdominant gewesen sein; eine bloße Mitursächlichkeit genügt (BAG 26. September 2013 - 8 AZR 650/12 - Rn. 25, juris).

  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 431/08

    Schwerbehinderung - öffentlicher Dienst

    Auszug aus ArbG Kiel, 19.09.2014 - 2 Ca 1194c/14
    In diesem Fall muss der Arbeitgeber Tatsachen vortragen und gegebenenfalls beweisen, aus denen sich ergibt, dass es ausschließlich andere Gründe waren, als die Behinderung, die zu der weniger günstigen Behandlung geführt haben (BAG 21. Juli 2009 - 9 AZR 431/08 - Rn. 33, 37 f., juris; vgl. auch BAG 19. August 2010 - 8 AZR 530/09 - Rn. 61, juris).
  • BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 642/08

    Entschädigung - Benachteiligung wegen Behinderung - krankheitsbedingte Kündigung

    Auszug aus ArbG Kiel, 19.09.2014 - 2 Ca 1194c/14
    Dies vermag eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für eine gesetzwidrige Motivation der Auswahlentscheidung oder deren Verknüpfung mit einem pönalisierten Merkmal nach § 1 AGG nicht zu begründen (vgl. BAG 22. Oktober 2009 - 8 AZR 642/08 - Rn. 28, juris).
  • LAG Thüringen, 24.02.2011 - 6 SaGa 8/10

    Untersagung einer Stellenbesetzung beim Thüringer Landesamt für Statistik;

    Auszug aus ArbG Kiel, 19.09.2014 - 2 Ca 1194c/14
    Beschränkungen des Bewerberkreises müssen auf einem sachlich vertretbaren Grund beruhen (LAG Thüringen 24. Februar 2011 - 6 SaGa 8/10 - Rn. 25; OVG Nordrhein-Westfalen 6. März 2007 - 6 B 48/07 - Rn. 8, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2007 - 6 B 48/07

    Zulassung von Bewerbungen um eine Lehrerstelle von Laufbahnwechslern nur zu

    Auszug aus ArbG Kiel, 19.09.2014 - 2 Ca 1194c/14
    Beschränkungen des Bewerberkreises müssen auf einem sachlich vertretbaren Grund beruhen (LAG Thüringen 24. Februar 2011 - 6 SaGa 8/10 - Rn. 25; OVG Nordrhein-Westfalen 6. März 2007 - 6 B 48/07 - Rn. 8, juris).
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