Rechtsprechung
   BAG, 06.02.1974 - 3 AZR 232/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,86
BAG, 06.02.1974 - 3 AZR 232/73 (https://dejure.org/1974,86)
BAG, Entscheidung vom 06.02.1974 - 3 AZR 232/73 (https://dejure.org/1974,86)
BAG, Entscheidung vom 06. Februar 1974 - 3 AZR 232/73 (https://dejure.org/1974,86)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1974,86) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ruhegehalt - Geschäftsgrundlage - Auslegung - Übereinstimmender Parteiwille - Tatsachenrichter - Unterlassen der Beweiserhebung - Revision

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1975, 98
  • DB 1974, 1071
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (65)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 27.08.1970 - 2 AZR 519/69

    Willenserklärung - Kündigung

    Auszug aus BAG, 06.02.1974 - 3 AZR 232/73
    2. Der Beklagten ist zuzugeben, daß auch dann, wenn es darum geht, ob eine Erklärung eindeutig ist oder nicht, nach § 1 3 3 BGB nicht nur auf ihren Wortlaut abzustellen ist, sondern alle Begleitumstände zu würdigen sind, die dafür von Bedeutung sind, welchen Willen der Erklärende bei seiner Erklärung gehabt hat und wie der Empfänger der Erklärung diese verstanden hat oder verstehen mußte (vgl. BAG 22, 424 [426] = AP Nr. 33 zu § 133 BGB [zu 1 a der Gründe]; BAG AP Nr. 36 zu § 133 BGB [zu 2 der Gründe] zu der Frage, ob eine Äußerung überhaupt als Willenserklärung gemeint war; Soergel-Hefermehl, BGB, 10. Auf1., § 133 Rdn. 9 und 18 mit weiteren Nach weisen).
  • BAG, 23.02.1962 - 1 AZR 49/61

    Schlüssigkeit der Prozeßrügen - Umfang der Rechtskraftwirkung

    Auszug aus BAG, 06.02.1974 - 3 AZR 232/73
    Hierzu hätte nach § 554 Abs. 3 Hr. 2 b ZPO die Revision im einzelnen angeben müssen, welche Parteiabreden und Tatsachen die Beklagte im Berufungsrechtszug vorgetragen und welche Beweise sie angetreten hatte (vgl. BAG AP Nr. 3 zu § 554 ZPO [zu I der Gründe]; BAG AP Nr. 8 zu § 322 ZPO [zu I der Gründel).
  • BGH, 17.12.1973 - II ZR 48/71

    Genehmigung einer Wertsicherungsklausel - Zahlung einer Pension - Auslegung eines

    Auszug aus BAG, 06.02.1974 - 3 AZR 232/73
    Erst wenn die Entwicklung der vereinbarten Bezugsgröße die Vorstellungen der Parteien bei VertragsSchluß so sehr übersteigt, daß ihre weitere Anwendung jenseits des mit ihr bezweckten Erfolges läge, könnte erwogen werden, ob der Vertrag wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage anzupassen ist (vgl. dazu BGH, Urteil vom 17. Dezember 1973 - II ZR 46/71 -, DB 1974, 229 [230 zu II 3 und II 4 der Gründe]).
  • BAG, 22.10.1969 - 3 AZR 53/69

    Vertragsauslegung - Treupflichtklausel - Ruhegehalt

    Auszug aus BAG, 06.02.1974 - 3 AZR 232/73
    Unterläßt es der Tatsachenrichter, den wirklichen Willen der Parteien fest zustellen und die hierfür angetretenen Beweise zu erheben, so liegt darin eine Verletzung des § 286 ZPO, die in der Revisionsinstanz nach § 554 Abs. 3 Nr. 2 b ZPO ordnungsmäßig gerügt werden muß (BAG AP Nr. 2 zu § 157 BGB; BAG AP Br. 28 zu § 133 BGB [zu II der Gründe]; BAG 22, 169 [174] = AP Nr. 31 zu § 133 BGB [zu I 2 a der Gründel; BAG AP Nr. 35 zu § 133 BGB [zu I 1 und 2 der Gründe]; BAG AP Nr. 36 zu § 133 BGB [zu 5 a der Gründe]).
  • BAG, 27.10.1956 - 2 AZR 297/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Anforderungen an die Revisionsrüge

    Auszug aus BAG, 06.02.1974 - 3 AZR 232/73
    Hierzu hätte nach § 554 Abs. 3 Hr. 2 b ZPO die Revision im einzelnen angeben müssen, welche Parteiabreden und Tatsachen die Beklagte im Berufungsrechtszug vorgetragen und welche Beweise sie angetreten hatte (vgl. BAG AP Nr. 3 zu § 554 ZPO [zu I der Gründe]; BAG AP Nr. 8 zu § 322 ZPO [zu I der Gründel).
  • BAG, 13.12.2000 - 5 AZR 334/99

    Lohneinbehalt wegen negativen Arbeitskontos

    Dazu hätte es der Darlegung bedurft, über welches genaue Beweisthema der Zeuge hätte vernommen werden sollen und welches Ergebnis diese Beweisaufnahme voraussichtlich gezeitigt hätte (vgl. BAG 6. Februar 1974 - 3 AZR 232/73 - AP BGB § 133 Nr. 38; BAG 29. Juli 1992 - 4 AZR 502/91 - BAGE 71, 56; Zöller/Gummer ZPO 20. Aufl. § 554 Rn. 14).
  • BAG, 23.06.1994 - 2 AZR 617/93

    Kündigung in der Probezeit wegen Homosexualität

    Es sind vielmehr alle Begleitumstände zu würdigen, die Aufschluß darüber geben können, welchen Willen der Erklärende mutmaßlich gehabt hat und wie der Empfänger die Erklärung verstanden hat oder verstehen durfte (BAG Urteil vom 6. Februar 1974 - 3 AZR 232/73 - AP Nr. 38 zu § 133 BGB).
  • BAG, 06.01.2004 - 9 AZR 680/02

    Anforderungen an Revisionsbegründung

    Es muss vielmehr nach Beweisthema und Beweismittel angegeben werden, zu welchem Punkt das Landesarbeitsgericht rechtsfehlerhaft eine an sich gebotene Beweisaufnahme unterlassen haben soll und welches Ergebnis diese Beweisaufnahme hätte zeitigen müssen (BAG 6. Februar 1974 - 3 AZR 232/73 - AP BGB § 133 Nr. 38 = EzA BGB § 133 Nr. 8; 11. April 1985 - 2 AZR 239/84 - BAGE 49, 39; 13. April 2000 - 2 AZR 173/99 - Müller-Glöge in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 4. Aufl. § 74 Rn. 39).

    bb) Von den Anforderungen an die Konkretisierung kann nur abgesehen werden, falls es ohne weiteres klar und einsichtig ist, welchen Vortrag und welchen Beweisantritt das Landesarbeitsgericht nicht berücksichtigt hat (vgl. BAG 6. Februar 1974 - 3 AZR 232/73 - EzA BGB § 133 Nr. 8).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht