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   BAG, 08.03.2022 - 1 ABR 20/21   

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https://dejure.org/2022,4408
BAG, 08.03.2022 - 1 ABR 20/21 (https://dejure.org/2022,4408)
BAG, Entscheidung vom 08.03.2022 - 1 ABR 20/21 (https://dejure.org/2022,4408)
BAG, Entscheidung vom 08. März 2022 - 1 ABR 20/21 (https://dejure.org/2022,4408)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW

    § 83 Abs. 3 ArbGG, § ... 10 ArbGG, § 1 Abs. 2 BetrVG, § 21a Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 21b BetrVG, § 21a Abs. 1 BetrVG, § 19 Abs. 1 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, § 256 Abs. 1 ZPO, § 50 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO

  • JurPC

    Unternehmenseinheitliche Nutzung von Microsoft Office 365

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittelbefugnis im Beschlussverfahren; Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats; Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats bei unternehmenseinheitlicher Nutzung von Microsoft Office 365

  • rewis.io

    Technische Überwachungseinrichtung - Gesamtbetriebsrat

  • Betriebs-Berater

    Mitbestimmung bei Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen - unternehmensweite Nutzung von Microsoft Office 365 - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Technische Überwachungseinrichtung; Gesamtbetriebsrat

  • rechtsportal.de

    Technische Überwachungseinrichtung; Gesamtbetriebsrat

  • rechtsportal.de

    Betriebsverfassungsrecht - Mitbestimmung bei Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen; unternehmensweite Nutzung von Microsoft Office 365; Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

  • datenbank.nwb.de

    Technische Überwachungseinrichtung - Gesamtbetriebsrat

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebliche Mitbestimmung bei Einführung und Anwendung des Softwarepakets Microsoft Office 365

Kurzfassungen/Presse (11)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Einführung von Microsoft 365 im Unternehmen - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Einsatz von Microsoft Office 365 im Unternehmen - und die Mitbestimmung des Gesamtbetriebsrats

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auflösung des gemeinsamen Betriebes mehrerer Unternehmen - und der Betriebsrat

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Streit um den Gesamtbetriebsrat - und die Antragsbefugnis des Betriebsrats im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Technische Überwachungseinrichtung: Mitbestimmung des Gesamtbetriebsrats?

  • bag-urteil.com (Tenor)
  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Unternehmensweite Nutzung von Microsoft Office 365 nur mit Zustimmung des Gesamtbetriebsrats

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nutzung von Office 365 - Gesamtbetriebsrat zuständig

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Beim Einführen von MS Office 365 bestimmt der Gesamtbetriebsrat mit

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Beim Einführen von MS Office 365 bestimmt der Gesamtbetriebsrat mit

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Mitbestimmungsrecht des Gesamtbetriebsrats bei Einführung von Microsoft Office 365

Sonstiges

  • Bundesarbeitsgericht (Verfahrensmitteilung)

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Betriebsrats eines Gemeinschaftsbetriebsrats gegenüber der Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats bei Einführung neuer Software

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2022, 1615
  • NZA 2022, 1134
  • MMR 2022, 867
  • DB 2022, 2101
  • K&R 2022, 643
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 14.11.2006 - 1 ABR 4/06

    Mitbestimmung bei elektronischem Datenverarbeitungssystem

    Auszug aus BAG, 08.03.2022 - 1 ABR 20/21
    Bei der Einführung und Anwendung einer zur Überwachung geeigneten technischen Einrichtung handelt es sich um eine - untrennbare - Angelegenheit, die dem einheitlichen Mitbestimmungstatbestand des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG unterfällt (vgl. BAG 14. November 2006 - 1 ABR 4/06 - Rn. 36, BAGE 120, 146) .

    Er übersieht, dass es sich hierbei um eine einheitliche betriebsverfassungsrechtliche Angelegenheit handelt, innerhalb derer eine Aufspaltung der Zuständigkeit auf mehrere betriebsverfassungsrechtliche Organe nicht möglich ist (vgl. BAG 18. Juli 2017 - 1 ABR 59/15 - Rn. 21, BAGE 159, 360; 14. November 2006 - 1 ABR 4/06 - Rn. 33 ff. mwN, BAGE 120, 146) .

    Diese gesetzliche Kompetenzverteilung ist zwingend und unabdingbar (BAG 14. November 2006 - 1 ABR 4/06 - Rn. 34 mwN, BAGE 120, 146) .

    Ist der Gesamtbetriebsrat zuständig, muss er die gesamte Angelegenheit mit dem Arbeitgeber regeln (vgl. BAG 14. November 2006 - 1 ABR 4/06 - Rn. 33, aaO) .

  • BAG, 18.07.2017 - 1 ABR 59/15

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für Gesundheitsschutz

    Auszug aus BAG, 08.03.2022 - 1 ABR 20/21
    Erforderlich ist, dass es sich zum einen um eine mehrere Betriebe betreffende Angelegenheit handelt und zum anderen objektiv ein zwingendes Erfordernis für eine unternehmenseinheitliche oder betriebsübergreifende Regelung besteht (BAG 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 32, BAGE 167, 43; 18. Juli 2017 - 1 ABR 59/15 - Rn. 19 mwN, BAGE 159, 360) .

    Allein der Wunsch des Arbeitgebers nach einer unternehmenseinheitlichen oder betriebsübergreifenden Regelung, sein Kosten- oder Koordinierungsinteresse sowie reine Zweckmäßigkeitsgesichtspunkte genügen nicht, um in Angelegenheiten der zwingenden Mitbestimmung die Zustimmung des Gesamtbetriebsrats zu begründen (BAG 18. Juli 2017 - 1 ABR 59/15 - aaO mwN; 17. März 2015 - 1 ABR 48/13 - Rn. 29 mwN, BAGE 151, 117) .

    Er übersieht, dass es sich hierbei um eine einheitliche betriebsverfassungsrechtliche Angelegenheit handelt, innerhalb derer eine Aufspaltung der Zuständigkeit auf mehrere betriebsverfassungsrechtliche Organe nicht möglich ist (vgl. BAG 18. Juli 2017 - 1 ABR 59/15 - Rn. 21, BAGE 159, 360; 14. November 2006 - 1 ABR 4/06 - Rn. 33 ff. mwN, BAGE 120, 146) .

  • BAG, 25.09.2012 - 1 ABR 45/11

    Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats - Überwachungseinrichtung -

    Auszug aus BAG, 08.03.2022 - 1 ABR 20/21
    Das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts bei einem bestimmten betrieblichen Vorgang betrifft ein betriebsverfassungsrechtliches Rechtsverhältnis zwischen den Betriebsparteien und kann daher Gegenstand eines Feststellungsbegehrens iSv. § 256 Abs. 1 ZPO sein (vgl. nur BAG 26. Januar 2016 - 1 ABR 68/13 - Rn. 17 mwN; 25. September 2012 - 1 ABR 45/11 - Rn. 17 mwN) .

    Diese zentrale Überwachungsmöglichkeit gebietet aus technischen Gründen zwingend eine betriebsübergreifende Regelung (vgl. für die Zuständigkeit eines Konzernbetriebsrats BAG 25. September 2012 - 1 ABR 45/11 - Rn. 26 f.) .

    Der Senat muss nicht darüber entscheiden, ob sie auch durch eine unternehmenseinheitliche Nutzung (vgl. dazu BAG 25. September 2012 - 1 ABR 45/11 - Rn. 26 f.) bedingt wäre, zumal das Landesarbeitsgericht insoweit keine Feststellungen getroffen hat.

  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 62/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Restmandat

    Auszug aus BAG, 08.03.2022 - 1 ABR 20/21
    Der Betriebsrat bleibt in diesem Fall im Amt und behält - neben einem Übergangsmandat iSv. § 21a Abs. 1 BetrVG für den abgespaltenen Betriebsteil - das ihm durch die Wahl übertragene Mandat zur Vertretung der Belegschaftsinteressen und zur Wahrnehmung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben (vgl. BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 62/11 - Rn. 48 mwN, BAGE 142, 36; 18. März 2008 - 1 ABR 77/06 - Rn. 12 mwN, BAGE 126, 169) .

    Entscheidend ist vielmehr auch in einem solchen Fall, ob dessen Identität erhalten bleibt, weil ein räumlicher und funktionaler Zusammenhang mit dem Ursprungsbetrieb gegeben und das betriebliche Substrat, auf das sich das Betriebsratsamt bezieht, weitgehend unverändert geblieben ist (vgl. BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 62/11 - Rn. 49 mwN, BAGE 142, 36) .

  • BAG, 12.06.2019 - 1 ABR 5/18

    Zustimmungsersetzung - Einstellung

    Auszug aus BAG, 08.03.2022 - 1 ABR 20/21
    Erforderlich ist, dass es sich zum einen um eine mehrere Betriebe betreffende Angelegenheit handelt und zum anderen objektiv ein zwingendes Erfordernis für eine unternehmenseinheitliche oder betriebsübergreifende Regelung besteht (BAG 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 32, BAGE 167, 43; 18. Juli 2017 - 1 ABR 59/15 - Rn. 19 mwN, BAGE 159, 360) .
  • BAG, 11.12.2018 - 1 ABR 13/17

    Mitbestimmung des Konzernbetriebsrats im Zusammenhang mit einer konzernweit

    Auszug aus BAG, 08.03.2022 - 1 ABR 20/21
    Auf die subjektive Überwachungsabsicht des Arbeitgebers kommt es nicht an (vgl. etwa BAG 11. Dezember 2018 - 1 ABR 13/17 - Rn. 24 mwN) .
  • BAG, 17.03.2015 - 1 ABR 48/13

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Aufstellung allgemeiner

    Auszug aus BAG, 08.03.2022 - 1 ABR 20/21
    Allein der Wunsch des Arbeitgebers nach einer unternehmenseinheitlichen oder betriebsübergreifenden Regelung, sein Kosten- oder Koordinierungsinteresse sowie reine Zweckmäßigkeitsgesichtspunkte genügen nicht, um in Angelegenheiten der zwingenden Mitbestimmung die Zustimmung des Gesamtbetriebsrats zu begründen (BAG 18. Juli 2017 - 1 ABR 59/15 - aaO mwN; 17. März 2015 - 1 ABR 48/13 - Rn. 29 mwN, BAGE 151, 117) .
  • BAG, 25.02.2020 - 1 ABR 39/18

    Konzernbetriebsvereinbarung - Share Deal

    Auszug aus BAG, 08.03.2022 - 1 ABR 20/21
    Das ist der Fall, wenn er eigene Rechte geltend macht und dies nicht von vornherein als aussichtslos erscheint (vgl. BAG 25. Februar 2020 - 1 ABR 39/18 - Rn. 17 mwN, BAGE 170, 41) .
  • BAG, 17.05.2011 - 1 ABR 121/09

    Unterlassungsanspruch - Mitbestimmung bei der Einführung von Ethikrichtlinien -

    Auszug aus BAG, 08.03.2022 - 1 ABR 20/21
    Den örtlichen Betriebsräten kommt keine "Auffangkompetenz" für den Fall zu, dass ein Gesamtbetriebsrat - gesetzwidrig - nicht oder nicht wirksam errichtet wird (vgl. BAG 17. Mai 2011 - 1 ABR 121/09 - Rn. 18; Fitting 31. Aufl. § 50 Rn. 10; Richardi/Annuß BetrVG 17. Aufl. § 50 Rn. 46; Franzen GK-BetrVG 12. Aufl. § 50 Rn. 18; DKW/Deinert BetrVG 18. Aufl. § 50 Rn. 14) .
  • BAG, 27.07.2011 - 7 ABR 61/10

    Abbruch einer Betriebsratswahl

    Auszug aus BAG, 08.03.2022 - 1 ABR 20/21
    Ein solcher Verstoß hätte aber nicht ihre Nichtigkeit zur Folge gehabt (vgl. etwa BAG 22. November 2017 - 7 ABR 40/16 - Rn. 22, BAGE 161, 101; 27. Juli 2011 - 7 ABR 61/10 - Rn. 42 mwN, BAGE 138, 377) .
  • BAG, 18.03.2008 - 1 ABR 77/06

    Spaltung eines Betriebs

  • BAG, 26.01.2016 - 1 ABR 68/13

    Konzernbetriebsrat - Zuständigkeit - Überwachungseinrichtung

  • LAG Köln, 21.05.2021 - 9 TaBV 28/20

    Mitbestimmungspflicht bei Einführung von Microsoft Office 365; Betriebsbegriff

  • BAG, 19.11.2003 - 7 AZR 11/03

    Kündigung - Betriebsratsanhörung

  • BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 41/18

    Mitbestimmung des Betriebsrats

  • BAG, 22.10.2019 - 1 ABR 17/18

    Unterlassungsanspruch - Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Arbeitszeit

  • BAG, 20.02.2018 - 1 ABR 53/16

    Mitbestimmung bei der betrieblichen Entgeltgestaltung - Tarifvorbehalt

  • BAG, 19.12.2018 - 7 ABR 79/16

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - verfahrensrechtliche Folgen des Ablaufs der

  • BAG, 22.11.2017 - 7 ABR 40/16

    Wahlanfechtung - Gemeinschaftsbetrieb

  • BAG, 01.06.2022 - 7 ABR 41/20

    Gemeinschaftsbetrieb - Gesamtbetriebsrat - Entsendung

    Der Kompetenzstreit war Gegenstand einer beim Ersten Senat des Bundesarbeitsgerichts unter - 1 ABR 20/21 - geführten Rechtsbeschwerde des zu 1.

    Die Rechtsmittelbefugnis im Beschlussverfahren folgt der Beteiligungsbefugnis (BAG 8. März 2022 - 1 ABR 20/21 - Rn. 12) .

    In einem Beschlussverfahren kann nach § 83 Abs. 3 ArbGG nur eine Person, Vereinigung oder Stelle zu hören sein, die nach § 10 ArbGG beteiligtenfähig ist (vgl. BAG 8. März 2022 - 1 ABR 20/21 - Rn. 12) .

    Der Betriebsrat bleibt in diesem Fall im Amt und behält - neben einem Übergangsmandat iSv. § 21a Abs. 1 BetrVG für den abgespaltenen Betriebsteil - das ihm durch die Wahl übertragene originäre Vollmandat zur Vertretung der Belegschaftsinteressen und zur Wahrnehmung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben (vgl. BAG 8. März 2022 - 1 ABR 20/21 - Rn. 20; 24. Mai 2012 - 2 AZR 62/11 - Rn. 48 mwN, BAGE 142, 36; 18. März 2008 - 1 ABR 77/06 - Rn. 12 mwN, BAGE 126, 169) .

    Entscheidend ist vielmehr auch in einem solchen Fall, ob dessen Identität erhalten bleibt, weil ein räumlicher und funktionaler Zusammenhang mit dem Ursprungsbetrieb gegeben und das betriebliche Substrat, auf das sich das Betriebsratsamt bezieht, weitgehend unverändert geblieben ist (vgl. BAG 8. März 2022 - 1 ABR 20/21 - Rn. 20) .

    Durch eine bloße Veränderung in der Betriebsführung wird die betriebliche Organisationseinheit, für die der Betriebsrat gewählt worden ist, nicht berührt (vgl. BAG 8. März 2022 - 1 ABR 20/21 - Rn. 21) .

    bb) Dem Senat ist auch eine Prüfung aufgrund gerichtskundiger, die Verfahren - 1 ABR 19/21 - und - 1 ABR 20/21 - betreffender Tatsachen verwehrt.

    Die "Auflösungsvereinbarung" könnte dann aber erst recht nicht zu einem Verlust der Identität des Kombi-VZ W und der Beteiligtenfähigkeit des Betriebsrats geführt haben (vgl. BAG 8. März 2022 - 1 ABR 20/21 - Rn. 22) .

  • LAG Sachsen, 21.10.2022 - 4 TaBV 9/22

    Bestimmtheitsgebot in Beschlussverfahren zu Mitbestimmungsfragen; Technische

    Auf die subjektive Überwachungsabsicht des Arbeitgebers kommt es nicht an (vgl. etwa BAG 11. Dezember 2018 - 1 ABR 13/17 - Rn. 24 mwN, BAG Beschluss vom 08.03.2022 - 1 ABR 20/21 - Rn. 30.).

    Dies steht zwischen den Beteiligten außer Streit (BAG Beschluss vom 08.03.2022 - 1 ABR 20/21 - Rn. 31).

    Ob der Gesamtbetriebsrat sein Mitbestimmungsrecht nicht oder - wie der antragstellende Betriebsrat meint - nicht im erforderlichen Maß ausübt, ist für die Zuständigkeitsverteilung nicht entscheidend (BAG Beschluss vom 08.03.2022 - 1 ABR 20/21 - Rn. 37).

    Dabei handelt es sich um eine einheitliche Angelegenheit, deren Aufspaltung im Bestandteile, die in die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats fallen, und solche, für welche die örtlichen Betriebsräte zuständig sein könnten, nicht möglich ist (BAG Beschluss 08.03.2022 - 1 ABR 20/21 - Rn. 39).

  • BAG, 24.05.2023 - 7 ABR 21/21

    Restmandatierter Betriebsrat - Auflösung

    Die Rechtsmittelbefugnis im Beschlussverfahren folgt der Beteiligungsbefugnis (BAG 1. Juni 2022 - 7 ABR 41/20 - Rn. 11; 8. März 2022 - 1 ABR 20/21 - Rn. 12) .
  • BVerwG, 04.05.2023 - 5 P 16.21

    Soziale Medien mit Kommentarfunktion können mitbestimmungspflichtige

    Für die Einführung (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 2021 - 5 P 2.20 - BVerwGE 173, 165 Rn. 13) einer technischen Einrichtung, die mit ihrer erstmaligen Anwendung einen einheitlichen Mitbestimmungstatbestand bildet (BAG, Beschlüsse vom 14. November 2006 - 1 ABR 4/06 - BAGE 120, 146 Rn. 36 und vom 8. März 2022 - 1 ABR 20/21 - BB 2022, 2299 Rn. 26), kommt es mithin auf die zu diesem Zeitpunkt geltende Rechtslage an.
  • LAG Düsseldorf, 28.09.2022 - 12 TaBV 10/22

    Überlassung von Kontaktdaten der Beschäftigten an die

    Der Gesamtschwerbehindertenvertretung ist nach § 180 Abs. 6 Satz 1 SGB IX bei bestehender örtlicher Vertretung nur die Behandlung von Angelegenheiten zugewiesen, die das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe betreffen und nicht durch die einzelnen Schwerbehindertenvertretungen innerhalb ihrer Betriebe geregelt werden können (vgl. zum Gesamtbetriebsrat BAG 08.03.2022 - 1 ABR 20/21, juris Rn. 33).
  • BAG, 09.02.2023 - 7 ABR 6/22

    Wahl der Arbeitnehmervertreter zum Aufsichtsrat

    Die Rechtsmittelbefugnis im Beschlussverfahren folgt der Beteiligungsbefugnis ( BAG 1. Juni 2022 - 7 ABR 41/20 - Rn. 11; 8. März 2022 - 1 ABR 20/21  -  Rn. 12 ) .
  • BAG, 17.08.2022 - 7 ABR 3/21

    Entscheidung ohne mündliche Verhandlung - Verkündung - Rügeverzicht

    Die Rechtsmittelbefugnis im Beschlussverfahren folgt der Beteiligungsbefugnis (BAG 1. Juni 2022 - 7 ABR 41/20 - Rn. 11; 8. März 2022 - 1 ABR 20/21 - Rn. 12) .
  • BAG, 14.09.2022 - 7 ABR 17/21

    Schwerbehindertenvertretung - vorzeitiges Amtszeitende - Beendigung der auf einem

    In einem Beschlussverfahren kann nach § 83 Abs. 3 ArbGG nur eine Person, Vereinigung oder Stelle zu hören sein, die nach § 10 ArbGG partei- und damit beteiligtenfähig ist (BAG 8. März 2022 - 1 ABR 20/21 - Rn. 12) .
  • LAG Nürnberg, 06.09.2022 - 1 TaBV 4/22

    Mitbestimmung - Dienstwagen - Konzernbetriebsrat

    Es kann dahinstehen, ob sich die Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats bereits aus der technischen Notwendigkeit für die Verwendung des Konfigurators ergibt (hierzu vgl. zuletzt BAG v. 08.03.2022, 1 ABR 20/21, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.10.2023 - 5 TaBV 5/23

    Betriebsratswahl - Anfechtung - wahlberechtigter Arbeitnehmer - Ausscheiden -

    Das ist regelmäßig nur dann der Fall, wenn er eigene Rechte geltend macht und dies nicht von vornherein als aussichtslos erscheint (vgl. BAG 08.03.2022 - 1 ABR 20/21 - Rn. 41 mwN).
  • LAG Baden-Württemberg, 17.10.2023 - 10 TaBVGa 2/23

    Vorläufiger Rechtsschutz - Feststellungsverfügung - Zulassung eines

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