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   BAG, 11.05.2023 - 6 AZR 121/22 (A)   

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BAG, 11.05.2023 - 6 AZR 121/22 (A) (https://dejure.org/2023,10135)
BAG, Entscheidung vom 11.05.2023 - 6 AZR 121/22 (A) (https://dejure.org/2023,10135)
BAG, Entscheidung vom 11. Mai 2023 - 6 AZR 121/22 (A) (https://dejure.org/2023,10135)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zulässige Klageanträge gegen eine Kündigung des Betriebsveräußerers und für einen Fortbestand des Arbeitsverhältnisses mit dem Betriebserwerber; Darlegungslast für das Vorliegen eines Betriebsübergangs i.S.d. § 613a Abs. 1 BGB; Kein Inhaberwechsel beim Wet-Lease-Geschäft in ...

  • rewis.io

    Luftfahrt - Wet Lease - Betriebsübergang

  • Betriebs-Berater

    Luftfahrt - Wet Lease - Betriebsübergang - Arbeitnehmerüberlassung - Massenentlassung - Sanktion

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung - Luftfahrt; Wet Lease; Betriebsübergang; Arbeitnehmerüberlassung; Massenentlassung - Sanktion

  • rechtsportal.de

    Kündigung - Luftfahrt; Wet Lease; Betriebsübergang; Arbeitnehmerüberlassung; Massenentlassung - Sanktion

  • datenbank.nwb.de

    Luftfahrt - Wet Lease - Betriebsübergang

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die fehlerhafte Massenentlassungsanzeige - und ihre Auswirkung auf die Kündigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wet Lease in der Luftfahrt - und die Frage des Betriebsübergangs

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wet-Lease-Vereinbarung: Betriebsübergang auf den Leasingnehmer?

Besprechungen u.ä.

  • juris (Entscheidungsbesprechung)

    Wet Lease - Dienstleistung oder illegale Arbeitnehmerüberlassung (jurisPR-ArbR 44/2023 Anm. 1)

Sonstiges

  • Bundesarbeitsgericht (Verfahrensmitteilung)

    Betriebsbedingter Kündigung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens - Betriebsübergang - faktisches Arbeitsverhältnis §§ 9, 10 AÜG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2023, 2112
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (41)

  • BAG, 14.05.2020 - 6 AZR 235/19

    Kündigungen des Kabinen-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter

    Auszug aus BAG, 11.05.2023 - 6 AZR 121/22
    Die zum Wet Lease bei Air Berlin ergangene Rechtsprechung ist daher nicht übertragbar (vgl. hierzu BAG 14. Mai 2020 - 6 AZR 235/19 - Rn. 75 ff., BAGE 170, 244) .

    Dabei hat sie die für einen Betrieb als wirtschaftliche Einheit erforderliche funktionelle Autonomie nicht aufgegeben (vgl. hierzu BAG 14. Mai 2020 - 6 AZR 235/19 - Rn. 59, BAGE 170, 244) .

    übergegangen wäre (vgl. zum Luftverkehrssektor EuGH 9. September 2015 - C-160/14 - [Ferreira da Silva e Brito ua.] Rn. 33; BAG 14. Mai 2020 - 6 AZR 235/19 - Rn. 62, BAGE 170, 244) .

    Einzelne Flugzeuge und Slots sind für sich genommen keine Betriebsteile (BAG 14. Mai 2020 - 6 AZR 235/19 - Rn. 67 f., BAGE 170, 244) .

    Dieser gleichsam hilfsweise erbrachte Vortrag kommt hier zum Tragen, da - wie ausgeführt - kein Betriebsübergang vorliegt (vgl. BAG 14. Mai 2020 - 6 AZR 235/19 - Rn. 88, BAGE 170, 244; 13. Dezember 2012 - 6 AZR 752/11 - Rn. 36) .

    a) Nach den durch das Landesarbeitsgericht getroffenen Feststellungen bestand ein dringendes betriebliches Erfordernis, welches einer Weiterbeschäftigung des Klägers als Copilot iSv. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG entgegenstand (zu den Grundsätzen BAG 14. Mai 2020 - 6 AZR 235/19 - Rn. 90 f. mwN, BAGE 170, 244) .

    hat als Insolvenzverwalter die Stilllegungsentscheidung umgesetzt und in diesem Zusammenhang auch die streitgegenständliche Kündigung erklärt (vgl. hierzu BAG 8. November 2022 - 6 AZR 16/22 - Rn. 33; 14. Mai 2020 - 6 AZR 235/19 - Rn. 94 ff., aaO) .

    aa) Der Arbeitgeber hat nach derzeit herrschender Meinung das Konsultationsverfahren nach § 17 Abs. 2 KSchG abzuschließen, bevor er wirksam die Massenentlassungsanzeige nach § 17 Abs. 3 KSchG erstatten kann (vgl. BAG 14. Mai 2020 - 6 AZR 235/19 - Rn. 136, 139, BAGE 170, 244; MüKoBGB/Hergenröder 9. Aufl. KSchG § 17 Rn. 72; LKB/Bayreuther 16. Aufl. § 17 Rn. 7, 90; APS/Moll 6. Aufl. KSchG § 17 Rn. 125a; MHdB ArbR/Spelge 5. Aufl. § 121 Rn. 147; KR/Weigand/Heinkel 13. Aufl. § 17 KSchG Rn. 145; LSSW/Wertheimer 11. Aufl. § 17 Rn. 50; HWK/Molkenbur 10. Aufl. § 17 KSchG Rn. 30; zur Problematik vgl. auch BVerfG 25. Februar 2010 - 1 BvR 230/09 - Rn. 25 ff.) .

    Die Voraussetzungen des § 17 Abs. 3 Satz 3 KSchG sind nicht erfüllt (vgl. hierzu BAG 14. Mai 2020 - 6 AZR 235/19 - Rn. 135 ff., BAGE 170, 244) .

    c) Nach derzeitigem Stand der Rechtsprechung wäre die Kündigung daher nach § 134 BGB unwirksam (vgl. BAG 14. Mai 2020 - 6 AZR 235/19 - Rn. 135 ff., BAGE 170, 244; 22. September 2016 - 2 AZR 276/16 - Rn. 21, 33, BAGE 157, 1) .

  • BAG, 27.09.2022 - 9 AZR 468/21

    Luftfahrt - Wet-Lease als Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BAG, 11.05.2023 - 6 AZR 121/22
    Es gilt das gesellschaftsrechtliche Trennungsprinzip, demzufolge jede Konzerngesellschaft juristisch eigen- und selbstständig ist (BAG 27. September 2022 - 9 AZR 468/21 - Rn. 48; vgl. auch BAG 10. März 2015 - 3 AZR 739/13 - Rn. 21, BAGE 151, 94; BGH 27. September 2016 - II ZR 57/15 - Rn. 20) .

    Zur Begründung wird auf die zutreffenden Ausführungen im Urteil des Neunten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 27. September 2022 (- 9 AZR 468/21 - Rn. 29 ff.) verwiesen.

    Bezüglich der tatsächlichen Vertragspraxis ergibt sich aus dem Vortrag des Klägers im vorliegenden Verfahren nichts Abweichendes (zur Darlegungs- und Beweislast BAG 27. September 2022 -  9 AZR 468/21 - Rn. 35) .

    Eine Zurechnung rechtsgeschäftlicher Erklärungen allein aufgrund einer konzernrechtlichen Verbundenheit ist nach dem gesellschaftsrechtlichen Trennungsprinzip ausgeschlossen (BAG 27. September 2022 -  9 AZR 468/21 - Rn. 48, 54 ff.) .

  • BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 752/11

    Massenentlassungsanzeige - Konsultationsverfahren

    Auszug aus BAG, 11.05.2023 - 6 AZR 121/22
    Dieses lediglich denklogische Abhängigkeitsverhältnis, welches zu einer prozessualen Verschränkung führt, ist aber erst bei der Prüfung der Schlüssigkeit der Kündigungsschutzklage aufzulösen (vgl. BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 752/11 - Rn. 36; 15. Dezember 2011 - 8 AZR 692/10 - Rn. 20) .

    Dieser gleichsam hilfsweise erbrachte Vortrag kommt hier zum Tragen, da - wie ausgeführt - kein Betriebsübergang vorliegt (vgl. BAG 14. Mai 2020 - 6 AZR 235/19 - Rn. 88, BAGE 170, 244; 13. Dezember 2012 - 6 AZR 752/11 - Rn. 36) .

  • BAG, 08.11.2022 - 6 AZR 16/22

    Die Nachkündigungen des Kabinenpersonals der insolventen Fluggesellschaft Air

    Auszug aus BAG, 11.05.2023 - 6 AZR 121/22
    hat als Insolvenzverwalter die Stilllegungsentscheidung umgesetzt und in diesem Zusammenhang auch die streitgegenständliche Kündigung erklärt (vgl. hierzu BAG 8. November 2022 - 6 AZR 16/22 - Rn. 33; 14. Mai 2020 - 6 AZR 235/19 - Rn. 94 ff., aaO) .

    Die subjektive Überzeugung des Arbeitgebers von der Relevanz oder Irrelevanz bestimmter Umstände ist zudem für den Umfang der Unterrichtung dann nicht maßgeblich, wenn dadurch der Zweck der Anhörung verfehlt würde (BAG 8. November 2022 - 6 AZR 16/22 - Rn. 79) .

  • EuGH, 06.03.2014 - C-458/12

    Amatori u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Übergang von

    Auszug aus BAG, 11.05.2023 - 6 AZR 121/22
    Danach kann zwar ein Betriebsübergang auch zwischen Tochtergesellschaften desselben Konzerns bzw. zwischen einer Tochtergesellschaft und der Muttergesellschaft erfolgen (EuGH 6. März 2014 - C-458/12 - [Amatori ua.] Rn. 48; vgl. bereits EuGH 2. Dezember 1999 - C-234/98 - [Allen ua.] Rn. 17) .

    Anderenfalls wäre die auch vom EuGH anerkannte Selbstständigkeit von Tochtergesellschaften (EuGH 6. März 2014 - C-458/12 - [Amatori ua.] Rn. 48 f.) nicht denkbar.

  • BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 516/08

    Wartezeitkündigung - Personalratsanhörung

    Auszug aus BAG, 11.05.2023 - 6 AZR 121/22
    Ist eine Sozialauswahl nach der erkennbaren Auffassung des Arbeitgebers wegen der Stilllegung des gesamten Betriebs nicht vorzunehmen, muss der Arbeitgeber den Betriebsrat nicht über Familienstand und Unterhaltspflichten des zu kündigenden Arbeitnehmers unterrichten (BAG 23. April 2009 - 6 AZR 516/08 - Rn. 22, BAGE 130, 369) .
  • BAG, 27.04.2021 - 2 AZR 342/20

    Erteilung einer "Datenkopie" nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO

    Auszug aus BAG, 11.05.2023 - 6 AZR 121/22
    Ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV ist diesbezüglich auch mit Blick auf den Äquivalenz- und den Effektivitätsgrundsatz nicht veranlasst (vgl. hierzu BAG 27. April 2021 - 2 AZR 342/20 - Rn. 23 mwN, BAGE 174, 351) .
  • BAG, 04.05.2022 - 5 AZR 359/21

    Überstundenvergütung

    Auszug aus BAG, 11.05.2023 - 6 AZR 121/22
    Ferner kann den Beklagten unter Umständen eine sekundäre Darlegungslast treffen (dazu zuletzt BAG 4. Mai 2022 - 5 AZR 359/21 - Rn. 29) .
  • BAG, 11.05.2023 - 6 AZR 157/22

    "in der Regel" beschäftigte Arbeitnehmer iSv. § 17 KSchG

    Auszug aus BAG, 11.05.2023 - 6 AZR 121/22
    Der Senat hat das Verfahren daher bis zu einer Entscheidung des EuGH entsprechend § 148 Abs. 1 ZPO ausgesetzt (vgl. hierzu BAG 11. Mai 2023 - 6 AZR 157/22 (A) - Rn. 30 ff.) .
  • BAG, 27.01.2022 - 6 AZR 155/21

    Massenentlassung - Zweck des § 17 Abs. 3 Satz 1 KSchG

    Auszug aus BAG, 11.05.2023 - 6 AZR 121/22
    Vor dem Hintergrund des beim EuGH unter - C-134/22 - anhängigen Vorabentscheidungsersuchens des Senats (BAG 27. Januar 2022 - 6 AZR 155/21 (A) -) ist derzeit jedoch unklar, ob an dem vom Bundesarbeitsgericht entwickelten Sanktionssystem festzuhalten ist.
  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 276/16

    Massenentlassung - Konsultationsverfahren

  • BAG, 13.06.2019 - 6 AZR 459/18

    Massenentlassung - Kündigung sofort nach Eingang der Massenentlassungsanzeige

  • BAG, 27.02.2020 - 8 AZR 215/19

    Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter

  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 693/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung

  • BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 562/14

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsübergang

  • BAG, 15.12.2011 - 8 AZR 692/10

    Betriebsstilllegung - selbständiger Betriebsteil - Abgrenzung zum

  • BAG, 28.02.2019 - 8 AZR 201/18

    Betriebsübergang - Verzicht auf das Widerspruchsrecht

  • BAG, 27.06.2019 - 2 AZR 38/19

    Betrieb nach § 3 BetrVG - Stilllegung - Betriebsratsmitglied

  • BVerfG, 25.02.2010 - 1 BvR 230/09

    Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters durch Unterlassen einer Vorlage

  • EuGH, 09.09.2015 - C-160/14

    Der portugiesische Staat muss den Arbeitnehmern von Air Atlantis, einer früheren

  • EuGH, 23.04.2009 - C-378/07

    Angelidaki u.a. - Richtlinie 1999/70/EG - Paragrafen 5 und 8 der

  • BAG, 16.02.2006 - 8 AZR 211/05

    Übergang eines Handwerksbetriebs - Gemeinschaftsbetrieb

  • BAG, 04.03.1993 - 2 AZR 507/92

    Betriebsübergang; französische Streitkräfte in Berlin

  • BAG, 08.03.2022 - 1 ABR 19/21

    Gemeinschaftsbetrieb - Auflösung einer Betriebsführungsgemeinschaft -

  • EuGH, 29.10.2009 - C-63/08

    SCHWANGEREN ARBEITNEHMERINNEN, DENEN GEKÜNDIGT WURDE, MUSS EIN WIRKSAMER

  • BAG, 15.12.2020 - 1 AZR 499/18

    Tarifvorrang - Öffnungsklausel

  • BAG, 15.05.1985 - 5 AZR 276/84

    Betriebsmittel - Anscheinsbeweis - Betriebsnachfolge - Betriebsübernahme

  • BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 162/99

    Betriebsübergang

  • BAG, 25.01.2018 - 8 AZR 309/16

    Betriebsübergang - wirtschaftliche Einheit - Verantwortlichkeit

  • BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 348/11

    Keine Zurückweisung der Betriebsratsanhörung

  • EuGH, 09.09.2020 - C-674/18

    TMD Friction - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik -

  • EuGH, 21.10.2010 - C-242/09

    Albron Catering - Sozialpolitik - Übergang von Unternehmen - Richtlinie

  • BAG, 23.03.2017 - 8 AZR 91/15

    Übergang iSd. Richtlinie 2001/23/EG - Übergang iSv. § 613a BGB

  • BAG, 10.03.2015 - 3 AZR 739/13

    Berechnungsdurchgriff - Beherrschungsvertrag

  • EuGH, 13.06.2019 - C-664/17

    Ellinika Nafpigeia

  • EuGH, 07.08.2018 - C-472/16

    Colino Sigüenza - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2001/23/EG -

  • BGH, 27.09.2016 - II ZR 57/15

    Betriebsrentenanpassung: Berechnungsdurchgriff bei Bestehen eines

  • LAG Düsseldorf, 25.02.2022 - 10 Sa 686/21

    Kein Betriebsübergang einer insolventen Luftfahrtgesellschaft; Wirksamkeit der

  • EuGH, 26.05.2005 - C-478/03

    Celtec - Richtlinie 77/187/EWG - Artikel 3 Absatz 1 - Wahrung von Ansprüchen der

  • EuGH, 02.12.1999 - C-234/98

    Allen u.a.

  • BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 720/08

    Massenentlassung - Freifrist - Anzeigepflicht - eventuelle Klagehäufung

  • BAG, 11.05.2023 - 6 AZR 115/22

    Luftfahrt - Wet Lease - Betriebsübergang

    Die bloße Übernahme von Gesellschaftsanteilen stellt keinen Wechsel des Inhabers als natürliche oder juristische Person dar (zum Erfordernis des Inhaberwechsels vgl. die Parallelentscheidung BAG 11. Mai 2023 - 6 AZR 121/22 (A) - Rn. 43 ff.) .

    zur Folge (BAG 11. Mai 2023 - 6 AZR 121/22 (A) - Rn. 47 ff.) .

    Entscheidend ist, dass die gewählte Konstruktion der Schuldnerin die für einen Betrieb als wirtschaftliche Einheit iSd. § 613a Abs. 1 BGB erforderliche funktionelle Autonomie beließ (BAG 11. Mai 2023 - 6 AZR 121/22 (A) - Rn. 49) .

    Eine Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG war wegen der Kündigung aller Beschäftigten der Schuldnerin nicht veranlasst (vgl. BAG 11. Mai 2023 - 6 AZR 121/22 (A) - Rn. 64 ff.) .

    Die E-Mail vom 21. Juli 2020 enthielt die erforderlichen Angaben (vgl. BAG 11. Mai 2023 - 6 AZR 121/22 (A) - Rn. 67 ff.) .

    Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts hat die Schuldnerin die nach § 17 Abs. 1 Satz 1 KSchG erforderliche Massenentlassungsanzeige nicht ordnungsgemäß iSd. § 17 Abs. 3 KSchG erstattet (vgl. hierzu BAG 11. Mai 2023 - 6 AZR 121/22 (A) - Rn. 71 ff.) .

    Der Senat ist gehalten, die Entscheidung des EuGH im Verfahren - C-134/22 - abzuwarten, um dann seine Rechtsprechung insbesondere bezüglich der Rechtsfolgen eines solchen Verstoßes einer Überprüfung unterziehen zu können (vgl. BAG 11. Mai 2023 - 6 AZR 121/22 (A) - Rn. 75) .

  • BAG, 11.05.2023 - 6 AZR 482/21

    Luftfahrt - Wet Lease - Betriebsübergang

    Die bloße Übernahme von Gesellschaftsanteilen stellt keinen Wechsel des Inhabers als natürliche oder juristische Person dar (zum Erfordernis des Inhaberwechsels vgl. die Parallelentscheidung BAG 11. Mai 2023 - 6 AZR 121/22 (A) - Rn. 43 ff.) .

    zur Folge (BAG 11. Mai 2023 - 6 AZR 121/22 (A) - Rn. 47 ff.) .

    Entscheidend ist, dass die gewählte Konstruktion der Schuldnerin die für einen Betrieb als wirtschaftliche Einheit iSd. § 613a Abs. 1 BGB erforderliche funktionelle Autonomie beließ (BAG 11. Mai 2023 - 6 AZR 121/22 (A) - Rn. 49) .

    Eine Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG war wegen der Kündigung aller Beschäftigten der Schuldnerin nicht veranlasst (vgl. BAG 11. Mai 2023 - 6 AZR 121/22 (A) - Rn. 64 ff.) .

    Die E-Mail vom 21. Juli 2020 enthielt die erforderlichen Angaben (vgl. BAG 11. Mai 2023 - 6 AZR 121/22 (A) - Rn. 67 ff.) .

    Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts hat die Schuldnerin die nach § 17 Abs. 1 Satz 1 KSchG erforderliche Massenentlassungsanzeige nicht ordnungsgemäß iSd. § 17 Abs. 3 KSchG erstattet (vgl. hierzu BAG 11. Mai 2023 - 6 AZR 121/22 (A) - Rn. 71 ff.) .

    Der Senat ist gehalten, die Entscheidung des EuGH im Verfahren - C-134/22 - abzuwarten, um dann seine Rechtsprechung insbesondere bezüglich der Rechtsfolgen eines solchen Verstoßes einer Überprüfung unterziehen zu können (vgl. BAG 11. Mai 2023 - 6 AZR 121/22 (A) - Rn. 75) .

  • BAG, 20.07.2023 - 6 AZR 228/22

    Organstellung und Betriebsübergang - § 14 KSchG

    Das Landesarbeitsgericht wird daher im fortgesetzten Berufungsverfahren zu prüfen haben, ob ein Betriebsübergang iSd. § 613a BGB vorliegt (vgl. hierzu zB BAG 14. Mai 2020 - 6 AZR 235/19 - Rn. 58 mwN, BAGE 170, 244; zuletzt BAG 11. Mai 2023 - 6 AZR 121/22 (A) - Rn. 43 ff.) und ob die streitgegenständliche Kündigung gegebenenfalls wegen eines Verstoßes gegen das Kündigungsverbot nach § 613a Abs. 4 BGB unwirksam ist.
  • LAG Köln, 23.08.2023 - 11 Sa 27/23

    Rücksichtnahmepflicht; Abwägung

    Nach den allgemeinen Grundsätzen zur Darlegungs- und Beweislast, trägt der Anspruchsteller die Darlegungs- und Beweislast für die rechtsbegründenden, der Anspruchsgegner trägt sie für die rechtsvernichtenden, rechtshindernden und rechtshemmenden Tatbestandsmerkmale (BAG, 11.05.2023 - 6 AZR 121/22 (A) - m.w.N.).
  • KAGH, 22.12.2023 - M 1/23
    Es bestehen erhebliche Gestaltungsmöglichkeiten, in denen sich die durch Artikel 12 Abs. 1 GG geschützte unternehmerische Handlungsfreiheit manifestiert (vgl. BAG vom 28.02.2023 - 2 AZR 227/27; BAG vom 11.05.2023 - 6 AZR 121/22 - A -).
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