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   BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 587/06   

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https://dejure.org/2007,2927
BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 587/06 (https://dejure.org/2007,2927)
BAG, Entscheidung vom 14.08.2007 - 9 AZR 587/06 (https://dejure.org/2007,2927)
BAG, Entscheidung vom 14. August 2007 - 9 AZR 587/06 (https://dejure.org/2007,2927)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Dauer der Ausbildungszeit - Verweisung - Auslegung des Begriffs "Bestimmungen

  • openjur.de

    Dauer der wöchentlichen Ausbildungszeit; Auslegung der tariflichen Verweisungsnorm des § 8 Abs 1 MTV Schüler; Auslegung des Begriffs "Bestimmungen"

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Geltendmachung einer Vergütung für Mehrarbeiten im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § ... 157; ; BGB §§ 305 ff.; ; TVG § 3; ; TVG § 4; ; Bundes-Angestelltentarifvertrag § 15; Manteltarifvertrag zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Schülerinnen/Schüler, die nach Maßgabe des Krankenpflegegesetzes oder des Hebammengesetzes ausgebildet werden (MTV Schüler) vom 28. Februar 1986 idF vom 31. Januar 2003 §§ 8, 10, 11

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dauer der Ausbildungszeit; Verweisung; Auslegung des Begriffs "Bestimmungen"

  • rechtsportal.de

    Dauer der Ausbildungszeit; Verweisung; Auslegung des Begriffs "Bestimmungen"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • htw-saarland.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 133, 157, 305, 307 BGB; §§ 3, 4 TVG; § 15 BAT; §§ 8, 10, 11 MTV Schüler
    Dauer der wöchentlichen Ausbildungszeit gemäß § 8 Abs. 1 MTV Schüler - Auslegung des Begriffs ,,Bestimmungen" [Ausbildungszeit, Dauer der Ausbildungszeit, Ausbildungsvertrag, Mehrarbeitsvergütung, Arbeitszeitregelung, MTV]

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2007, 2777
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 03.11.2004 - 5 AZR 648/03

    Änderungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 587/06
    Zwar hat ein Arbeitnehmer, der die Vergütung von Mehrarbeit verlangt, im Einzelnen darzulegen, an welchen Tagen und zu welchen Zeiten er über die übliche Arbeitszeit hinaus gearbeitet hat (vgl. BAG 3. November 2004 - 5 AZR 648/03 - AP BGB § 611 Mehrarbeitsvergütung Nr. 49).
  • BAG, 04.08.1993 - 4 AZR 499/92

    Tarifbindung nach Verbandsaustritt

    Auszug aus BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 587/06
    Ein Arbeitnehmer kann daher durch Eintritt in die Gewerkschaft während des Nachbindungszeitraums noch die beiderseitige Tarifbindung herstellen (vgl. BAG 4. August 1993 - 4 AZR 499/92 - BAGE 74, 41; 7. November 2001 - 4 AZR 703/00 - BAGE 99, 283).
  • BAG, 15.07.1993 - 6 AZR 401/92

    Heilpraktikeraufwendungen - Beihilfeanspruch - Anspruch auf Beihilfe für

    Auszug aus BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 587/06
    Begrifflich genügt jede abstrakt-generelle Regelung, die der Arbeitgeber zur Anwendung bringt und an die er sich selbst bindet (vgl. zur Verweisung in § 40 BAT auf "Bestimmungen" des Beihilferechts: BAG 15. Juli 1993 - 6 AZR 401/92 - ZTR 1993, 509).
  • BAG, 07.11.2001 - 4 AZR 703/00

    Verbandsaustritt - Ende der Nachbindung - Tarifänderung

    Auszug aus BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 587/06
    Ein Arbeitnehmer kann daher durch Eintritt in die Gewerkschaft während des Nachbindungszeitraums noch die beiderseitige Tarifbindung herstellen (vgl. BAG 4. August 1993 - 4 AZR 499/92 - BAGE 74, 41; 7. November 2001 - 4 AZR 703/00 - BAGE 99, 283).
  • LAG Baden-Württemberg, 18.05.2006 - 3 Sa 58/05

    Auslegung eines Tarifvertrags - Bindung der Arbeitszeit von Auszubildenden an die

    Auszug aus BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 587/06
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichtsgerichts Baden-Württemberg vom 18. Mai 2006 - 3 Sa 58/05 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 18.09.2007 - 9 AZR 822/06

    Werkdienstwohnung - Rechtsnatur - Minderung

    Begrifflich genügt jede abstrakt-generelle Regelung, die der öffentliche Arbeitgeber zur Anwendung bringt und an die er sich selbst bindet, wie zB eine Verwaltungsvorschrift (vgl. Senat 14. August 2007 - 9 AZR 587/06 - Rn. 28, ZTR 2007, 682; zur Verweisung in § 40 BAT auf "Bestimmungen" des Beihilferechts: BAG 15. Juli 1993 - 6 AZR 401/92 - juris Rn. 13, ZTR 1993, 509).
  • LAG Saarland, 09.01.2008 - 2 Sa 78/07

    Beendigungszeitpunkt der Bindung eines Arbeitgebers an den Tarifvertrag bei

    Auch wenn ein Arbeitgeber aus dem Arbeitgeberverband austritt, bleibt seine Tarifgebundenheit nach § 3 Absatz 3 TVG bestehen, bis der Tarifvertrag endet (dazu beispielsweise BAG, Urteil vom 14. August 2007, 9 AZR 587/06, ZTR 2007, 684 mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Baden-Württemberg, 28.11.2008 - 7 Sa 54/08

    Tarifbindung - Mitgliedschaftserwerb des Arbeitnehmers in der Nachbindung des

    Es entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 04.08.1993 - 4 AZR 499/92 - AP Nr. 15 zu § 3 TVG, zu I 2 a der Gründe = Randnummer 16; Urteil vom 07.11.2001 - 4 AZR 703/00 - AP Nr. 11 zu § 3 TVG Verbandsaustritt, zu 1 b der Gründe = Randnummer 15; Urteil vom 14.08.2007 - 9 AZR 587/06 - AP Nr. 41 zu § 611 BGB Ausbildungsverhältnis, zu I 4 a der Gründe = Randnummer 25), von der abzuweichen die Berufungskammer keine Veranlassung hat, dass beiderseitige Tarifgebundenheit auch dann gegeben ist, wenn ein im Arbeitsverhältnis stehender Arbeitnehmer im Nachbindungszeitraum in die Gewerkschaft eintritt.
  • ArbG Stuttgart, 01.04.2008 - 7 Ca 8902/07

    Verfall des Anspruchs auf Korrektur eines Arbeitszeitkontos vor Schließung des

    Diese Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht mit seinen Entscheidungen vom 07.11.2001 (Az.: 4 AZR 703/00) und v. 14.08.2007 (Az.: 9 AZR 587/06) trotz der hiergegen vorgebrachten Kritik bestätigt.

    Das BAG hat diese Rechtsauffassung aber in der Entscheidung vom 07.11.2001 (Az.: 4 AZR 703/00) und in der Entscheidung vom 14.08.2007 (Az.: 9 AZR 587/06) wiederholt bestätigt.

  • ArbG Stuttgart, 02.10.2008 - 1 Ca 3100/08

    Verbandsaustritt des Arbeitgebers während der Einführungsphase des

    Mit § 3 Abs. 3 TVG fingiert das Gesetz die fehlende Verbandsmitgliedschaft auf Zeit und stellt damit bis zur Beendigung des Tarifvertrages eine atypische Tarifgebundenheit her (vgl. BAG, Urteil v. 04.08.1993 - 4 AZR 499/92 = NZA 1994, 34; BAG, Urteil v. 07.11.2001 - 4 AZR 703/00 = NZA 2002, 748; BAG, Urteil v. 27.11.2002 - 4 AZR 540/01 = NZA 2003, 1278; BAG, Urteil v. 14.08.2007 - 9 AZR 587/06 = AP Nr. 41 zu § 611 Ausbildungsverhältnis).

    Beiderseitige Tarifgebundenheit gem. §§ 3 Abs. 3, 4 Abs. 1 TVG besteht, wenn der Arbeitnehmer bereits Gewerkschaftsmitglied ist oder während des Nachbindungszeitraumes in die Gewerkschaft eintritt (vgl. BAG, Urteil v. 14.08.2007 - 9 AZR 587/06 = AP Nr. 41 zu § 611 BGB Ausbildungsverhältnis).

  • LAG Saarland, 09.01.2008 - 2 (1) Sa 79/07

    Beendigung der Bindung eines Arbeitgebers an einen Tarifvertrag nach Austritt

    Auch wenn ein Arbeitgeber aus dem Arbeitgeberverband austritt, bleibt seine Tarifgebundenheit nach § 3 Absatz 3 TVG bestehen, bis der Tarifvertrag endet (dazu beispielsweise BAG, Urteil vom 14. August 2007, 9 AZR 587/06, ZTR 2007, 684 mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Baden-Württemberg, 16.09.2009 - 17 Sa 44/08

    Beendigung der Nachbindung nach § 3 Abs. 3 TVG bzw. der Nachwirkung nach § 4 Abs.

    b) Der beiderseitigen Tarifgebundenheit steht nicht entgegen, dass die Klägerin erst im Nachbindungszeitraum der tarifschließenden Gewerkschaft beigetreten ist (BAG, Urteil vom 14.08.2007, 9 AZR 587/06, AP Nr. 41 zu § 611 BGB Ausbildungsverhältnis, BB 2007, 2777, Rdn. 25 m.w.N.).
  • LAG Thüringen, 05.03.2009 - 3 Sa 71/07

    Anforderungen an die Schlüssigkeit einer Klage auf Geltendmachung von Überstunden

    Hierzu muss er zunächst vortragen, von welcher Normalarbeitszeit er ausgeht (BAG 14.8.2007 - 9 AZR 587/06 - juris; 25.5.2005 - 5 AZR 319/04 - juris; 3.11.2004 - 5 AZR 648/03 - juris).
  • ArbG Stuttgart, 15.01.2009 - 21 Ca 8899/07

    Verbandsaustritt des Arbeitgebers während der Einführungsphase des

    Insoweit fingiert das Gesetz die fehlende Verbandsmitgliedschaft auf Zeit und stellt insoweit eine atypische Tarifgebundenheit für diesen Zeitraum her (BAG, Urteil vom 04.08.1993 - 4 AZR 499/92; BAG Urteil vom 07.11.2001 - 4 AZR 703/00; BAG Urteil vom 14.08.2007 - 9 AZR 587/06).
  • LAG Thüringen, 27.09.2007 - 3 Ta 71/07

    Darlegungspflichten des Arbeitnehmers bei der Geltendmachung von Vergütung für

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