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   BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 628/11   

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https://dejure.org/2012,44461
BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 628/11 (https://dejure.org/2012,44461)
BAG, Entscheidung vom 19.09.2012 - 5 AZR 628/11 (https://dejure.org/2012,44461)
BAG, Entscheidung vom 19. September 2012 - 5 AZR 628/11 (https://dejure.org/2012,44461)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Zweistufige tarifliche Ausschlussfrist - Annahmeverzugsvergütung - vermögenswirksame Leistungen

  • openjur.de

    Zweistufige tarifliche Ausschlussfrist; Annahmeverzugsvergütung; vermögenswirksame Leistungen

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Zweistufige tarifliche Ausschlussfrist - Annahmeverzugsvergütung - vermögenswirksame Leistungen

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zweistufige tarifliche Ausschlussfristen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zweistufige Ausschlussfrist - Vergütung wegen Annahmeverzugs - vermögenswirksame Leistungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2013, 330
  • BB 2013, 372
  • DB 2013, 879
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1682/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz im Zivilprozess (Art 2 Abs 1

    Auszug aus BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 628/11
    b) An dieser Rechtsprechung kann nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Dezember 2010 (- 1 BvR 1682/07 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 196 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 197) nicht festgehalten werden.

    Die Rechtsfrage, welche Anforderungen an die Wahrung der zweiten Stufe einer tariflichen Ausschlussfrist für Ansprüche, die vom Ausgang einer Bestandschutzstreitigkeit abhängen, zu stellen sind, ist wegen des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Dezember 2010 (- 1 BvR 1682/07 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 196 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 197) neu zu beantworten.

    Die rechtliche Grundlage der früheren Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts ist durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Dezember 2010 (- 1 BvR 1682/07 - aaO) entfallen.

  • BGH, 21.03.2000 - 4 StR 287/99

    Zulässigkeit der Vorlage; Entscheidungserheblichkeit; Fahrlässige Nichtzahlung

    Auszug aus BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 628/11
    Schon im Hinblick auf § 31 BVerfGG entfällt die Vorlagepflicht, wenn das Bundesverfassungsgericht die entscheidungserhebliche Rechtsfrage abweichend von der bisherigen Rechtsprechung selbst entschieden hat (vgl. BGH 21. März 2000 - 4 StR 287/99 - zu II 2 b aa der Gründe, BGHSt 46, 17; 26. Januar 1977 - 3 StR 527/76 - NJW 1977, 686; 17. März 2011 - IX ZR 63/10 - Rn. 30, BGHZ 189, 1) .

    Nichts anderes gilt, wenn es den Fachgerichten aufgegeben hat, einen bestimmten rechtlichen Komplex insgesamt anhand der von ihm entwickelten Maßstäbe neu zu gestalten (BGH 21. März 2000 - 4 StR 287/99 - zu II 2 b aa der Gründe, aaO; 5. August 1998 - 5 AR (VS) 1/97 - BGHSt 44, 171) .

  • BAG, 26.04.2006 - 5 AZR 403/05

    Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 628/11
    a) Nach bisheriger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts war für die Wahrung der zweiten Stufe einer tariflichen Ausschlussfrist regelmäßig die Erhebung einer bezifferten Klage erforderlich (BAG 3. November 1961 - 1 AZR 302/60 - SAE 1962, 155; 26. April 2006 - 5 AZR 403/05 - Rn. 20, BAGE 118, 60; 17. November 2009 - 9 AZR 745/08 -) .

    Die Frist für diese Klage wurde mit Zugang des Klageabweisungsantrags beim Arbeitnehmer in Gang gesetzt, ohne dass es einer ausdrücklichen Ablehnungserklärung bedurfte (BAG 17. November 2009 - 9 AZR 745/08 - Rn. 36; 26. April 2006 - 5 AZR 403/05 - Rn. 18, aaO) .

  • BAG, 26.04.2022 - 9 AZR 228/21

    Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung - Auslandsbezug

    Es fehlt zudem im Hinblick auf die Entscheidung des Gerichtshofs vom 17. März 2022 (- C-232/20 - [Daimler]) an der für eine Anrufung des Großen Senats erforderlichen Identität der Rechtsfrage (vgl. hierzu BAG 19. Dezember 2018 - 10 AZR 231/18 - Rn. 62, BAGE 165, 1; 19. September 2012 - 5 AZR 628/11 - Rn. 25; 28. Juni 2012 - 6 AZR 780/10 - Rn. 81, BAGE 142, 202) .
  • BAG, 10.12.2013 - 9 AZR 279/12

    Tarifliche Berechnung der Urlaubsvergütung und der Entgeltfortzahlung im

    bb) Auch dann, wenn vermögenswirksame Leistungen arbeitsrechtlich als Bestandteil der Vergütung eingeordnet werden (vgl. BAG 19. September 2012 - 5 AZR 628/11 - Rn. 33 mwN auch zum Sozialversicherungs- und Steuerrecht; vgl. allerdings EuGH 7. November 2013 - C-522/12 - [Isbir] Rn. 44, der davon ausgeht, dass vermögenwirksame Leistungen grds. keinen Arbeitslohn darstellen) , hat der Kläger keinen Anspruch darauf, dass diese bei der Berechnung seines durchschnittlichen Arbeitsverdienstes nach § 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG berücksichtigt werden (vgl. BAG 17. Januar 1991 - 8 AZR 644/89 - BAGE 67, 94; 14. März 1966 - 5 AZR 468/65 -; Schaub/Linck ArbR-HdB 15. Aufl. § 104 Rn. 123; ErfK/Gallner 14. Aufl. § 11 BUrlG Rn. 13; Arnold/Tillmanns/Thiel-Koch BUrlG 2. Aufl. § 11 Rn. 25) .
  • LAG Baden-Württemberg, 12.02.2016 - 12 Sa 2/15

    Annahmeverzug - Hausverbot des Auftraggebers - Arbeitsausfallrisiko

    Auf eine Bezifferung im Einzelnen kommt es nicht an (vgl. BAG, Urteil vom 19.09.2012, 5 AZR 628/11, NZA 2013, 330, Rn. 14).
  • LAG Baden-Württemberg, 03.06.2019 - 1 Sa 1/18

    Arbeitnehmerstatus - Grafikdesignerin bei einer Rundfunkanstalt

    Die verfassungskonforme Auslegung von Rechtsnormen gebietet, die Wertentscheidungen der Verfassung zu beachten und die Grundrechte der Beteiligten möglichst weitgehend in praktischer Konkordanz zur Geltung zu bringen (vgl. nur BAG 19. September 2012 - 5 AZR 628/11 - Rn 19).
  • LAG Sachsen, 15.11.2016 - 8 Sa 335/16

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf gesonderte Vergütung von Umkleidezeiten

    Allein die Vorlage der Einsatzzeitnachweise genügt ohne ein entsprechendes Rechenwerk im Schriftsatz jedenfalls nicht, denn das Gericht ist nicht verpflichtet, die Berechnung aus den Anlagen heraus allein nachzuvollziehen (BAG vom 19.09.2012 - 5 AZR 628/11 - NZA 2013, 330 ).
  • LAG Köln, 11.10.2013 - 10 Sa 223/13

    Aufstockungsantrag des Arbeitnehmers

    Hieran fehlt es bei verfassungskonformer Auslegung des Tarifvertrages (vgl. zu alldem Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.09.2012 - 5 AZR 628/11 -, zitiert nach juris; Urteil vom 19.09.2012 - 5 AZR 627/11 -, zitiert nach juris).
  • LAG Köln, 22.11.2013 - 10 Sa 454/13

    Bezahlung von Breakstunden

    Hieran fehlt es bei verfassungskonformer Auslegung des Tarifvertrages (vgl. zu alldem Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.09.2012 - 5 AZR 628/11 -, zitiert nach juris; Urteil vom 19.09.2012 - 5 AZR 627/11 -, zitiert nach juris).
  • LAG Köln, 02.11.2016 - 11 TaBV 22/15

    Mitbestimmung; Unterstützungskasse

    Die "ersetzten" vermögenswirksamen Leistungen sind arbeitsrechtlich Bestandteil der Vergütung für geleistete Arbeit (vgl. u.a.: BAG, Urt. v. 19.09.2012 - 5 AZR 628/11 - m.w.N.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.02.2014 - 15 Sa 1353/13

    Ausschlussfrist - Mehrarbeitsvergütung - Verjährung

    Sie dienen dazu, dem Schuldner zeitnah Gewissheit darüber zu verschaffen, mit welchen Ansprüchen er noch zu rechnen hat (BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 628/11 NZA 2013, 330 Rd.-Nr. 22).
  • LAG Schleswig-Holstein, 07.05.2013 - 1 Sa 342/12

    Tarifauslegung - zweistufige Ausschlussfrist - Zahlungsansprüche

    Hinsichtlich der Zuschüsse des Arbeitgebers zur Vermögensbildung des Arbeitnehmers kann regelmäßig nur Zahlung auf das entsprechende vermögenswirksame Konto verlangt werden (vgl. zuletzt BAG vom 19.09.2012 - 5 AZR 628/11 - [...], Rn 33 m.w.N.).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.03.2014 - 2 Sa 216/13

    Befristetes Arbeitsverhältnis - nochmalige Erprobung

  • LAG Sachsen, 08.06.2023 - 9 Sa 86/22

    Höhe vermögenswirksame Leistungen - anteilige Kürzung - Altersteilzeit

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