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   BAG, 22.03.2017 - 5 AZR 337/16   

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BAG, 22.03.2017 - 5 AZR 337/16 (https://dejure.org/2017,7262)
BAG, Entscheidung vom 22.03.2017 - 5 AZR 337/16 (https://dejure.org/2017,7262)
BAG, Entscheidung vom 22. März 2017 - 5 AZR 337/16 (https://dejure.org/2017,7262)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 611 Abs 1 BGB, § 615 S 1 BGB, § 11 S 1 Nr 2 KSchG
    Annahmeverzug - unterlassener Zwischenverdienst

  • IWW

    § 562 Abs. 1, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, §§ 293 ff. BGB, § 11 Satz 1 Nr. 2 KSchG, § 615 Satz 2 BGB, § 242 BGB, Art. 12 GG, § 613a Abs. 1 BGB, § 613a BGB, § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB, § 115 Abs. 1 SGB X

  • Wolters Kluwer

    Anrechnung entgangenen Zwischenverdienstes bei unwirksamer Kündigung; Böswilliges Unterlassen des Erzielens anderweitigen Verdienstes; Zumutbarkeit der Aufnahme einer anderweitigen Arbeit; Berechnung des entgangenen Zwischenverdienstes

  • bag-urteil.com

    Annahmeverzug - unterlassener Zwischenverdienst

  • rewis.io

    Annahmeverzug - unterlassener Zwischenverdienst

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 615 S. 1; KSchG § 11 S. 1 Nr. 2
    Vergütung wegen Annahmeverzugs - Annahmeverzug; unterlassener Zwischenverdienst

  • rechtsportal.de

    BGB § 611 Abs. 1 ; BGB § 293
    Anrechnung entgangenen Zwischenverdienstes bei unwirksamer Kündigung

  • datenbank.nwb.de

    Annahmeverzug - unterlassener Zwischenverdienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Annahmeverzugslohn - und der unterlassene Zwischenverdienst beim vermeintlichen Betriebsübernehmer

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Annahmeverzug und unterlassener Zwischenverdienst

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Annahmeverzug - unterlassener Zwischenverdienst

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2017, 988
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 11.01.2006 - 5 AZR 98/05

    Annahmeverzug - Annahme zumutbarer Arbeit

    Auszug aus BAG, 22.03.2017 - 5 AZR 337/16
    Böswilligkeit setzt nicht voraus, dass der Arbeitnehmer in der Absicht handelt, den Arbeitgeber zu schädigen (BAG 11. Januar 2006 - 5 AZR 98/05 - Rn. 18, BAGE 116, 359) .

    Fahrlässiges, auch grob fahrlässiges Verhalten reicht nicht aus (BAG 11. Januar 2006 - 5 AZR 98/05 - aaO; 16. Juni 2004 - 5 AZR 508/03 - zu II 3 a der Gründe, aaO) .

    Die Vorschrift begründet keine Obliegenheit des Arbeitnehmers, eine endgültige Änderung des bestehenden Arbeitsvertrags zu akzeptieren (vgl. BAG 11. Januar 2006 - 5 AZR 98/05 - Rn. 24, BAGE 116, 359; 26. September 2007 - 5 AZR 870/06 - Rn. 23, BAGE 124, 141) .

    Das kann die Abgabe von eigenen Angeboten mit einschließen (BAG 11. Januar 2006 - 5 AZR 98/05 - Rn. 18, BAGE 116, 359) .

  • BAG, 26.09.2007 - 5 AZR 870/06

    Annahmeverzugslohn nach einer Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 22.03.2017 - 5 AZR 337/16
    Die unterlassene Arbeit bei einem anderen Arbeitgeber als gesetzlicher Regelfall von § 11 Satz 1 Nr. 2 KSchG setzt notwendigerweise eine andere vertragliche Grundlage voraus (vgl. BAG 26. September 2007 - 5 AZR 870/06 - Rn. 23, BAGE 124, 141; 17. November 2011 - 5 AZR 564/10 - Rn. 20, BAGE 140, 42) .

    Die Unzumutbarkeit der Beschäftigung kann sich deshalb nur im Ausnahmefall aus schlechteren Vertragsbedingungen ergeben, wenn eine nicht allein auf eine ggf. eintretende Verminderung des Verdiensts abstellende Gesamtbetrachtung ergibt (vgl. BAG 11. Oktober 2006 - 5 AZR 754/05 - Rn. 26) , dass die Abweichungen von den beim bisherigen Arbeitgeber geltenden Vertragsbedingungen nicht hinnehmbar sind (vgl. BAG 17. November 2011 - 5 AZR 564/10 - Rn. 18, aaO; 26. September 2007 - 5 AZR 870/06 - Rn. 24, aaO) .

    Die Vorschrift begründet keine Obliegenheit des Arbeitnehmers, eine endgültige Änderung des bestehenden Arbeitsvertrags zu akzeptieren (vgl. BAG 11. Januar 2006 - 5 AZR 98/05 - Rn. 24, BAGE 116, 359; 26. September 2007 - 5 AZR 870/06 - Rn. 23, BAGE 124, 141) .

    Der Arbeitnehmer, der ein objektiv zumutbares Vertragsangebot eines anderen Arbeitgebers vorbehaltlos ablehnt, weil er einen Betriebsübergang für möglich hält und, bei Vertragsannahme, seine Rechte aus § 613a Abs. 1 BGB als gefährdet ansieht, handelt auf eigenes Risiko, wenn sich die Befürchtung einer Umgehung von § 613a Abs. 1 BGB mangels Vorliegen eines Betriebsübergangs als unzutreffend erweist (vgl. zur Ablehnung eines im Zusammenhang mit einer Kündigung erklärten Änderungsangebots BAG 26. September 2007 - 5 AZR 870/06 - Rn. 23, BAGE 124, 141) .

  • BAG, 24.02.2016 - 5 AZR 425/15

    Annahmeverzug - Anrechnung von Zwischenverdienst - Gesamtberechnung

    Auszug aus BAG, 22.03.2017 - 5 AZR 337/16
    Besteht nach der Entscheidung des Gerichts das Arbeitsverhältnis fort, muss sich der Arbeitnehmer nach § 11 Satz 1 Nr. 2 KSchG auf das Arbeitsentgelt, das ihm der Arbeitgeber für die Zeit nach der Entlassung schuldet, das anrechnen lassen, was er hätte verdienen können, wenn er es nicht böswillig unterlassen hätte, eine ihm zumutbare Arbeit anzunehmen (zum Verhältnis der Norm zu § 615 Satz 2 BGB sh. BAG 16. Juni 2004 - 5 AZR 508/03 - zu II 1 der Gründe, BAGE 111, 123; 24. Februar 2016 - 5 AZR 425/15 - Rn. 13, BAGE 154, 192) .

    Dem ist das gegenüberzustellen, was der Kläger in der betreffenden Zeit zu erwerben böswillig unterlassen hat (vgl. BAG 24. Februar 2016 - 5 AZR 425/15 - Rn. 15, BAGE 154, 192) .

    Der erzielbare Zwischenverdienst ist folglich in dem Umfang anzurechnen, wie er dem Verhältnis der bei der Beklagten ausgefallenen Arbeitszeit zu der bei Annahme zumutbarer Arbeit zu leistenden entspricht (vgl. - zur Anrechnung tatsächlich erzielten Zwischenverdiensts - BAG 24. Februar 2016 - 5 AZR 425/15 - Rn. 16, BAGE 154, 192) .

  • BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 508/03

    Annahmeverzug - Anrechnung von unterlassenem Erwerb

    Auszug aus BAG, 22.03.2017 - 5 AZR 337/16
    Besteht nach der Entscheidung des Gerichts das Arbeitsverhältnis fort, muss sich der Arbeitnehmer nach § 11 Satz 1 Nr. 2 KSchG auf das Arbeitsentgelt, das ihm der Arbeitgeber für die Zeit nach der Entlassung schuldet, das anrechnen lassen, was er hätte verdienen können, wenn er es nicht böswillig unterlassen hätte, eine ihm zumutbare Arbeit anzunehmen (zum Verhältnis der Norm zu § 615 Satz 2 BGB sh. BAG 16. Juni 2004 - 5 AZR 508/03 - zu II 1 der Gründe, BAGE 111, 123; 24. Februar 2016 - 5 AZR 425/15 - Rn. 13, BAGE 154, 192) .

    Fahrlässiges, auch grob fahrlässiges Verhalten reicht nicht aus (BAG 11. Januar 2006 - 5 AZR 98/05 - aaO; 16. Juni 2004 - 5 AZR 508/03 - zu II 3 a der Gründe, aaO) .

    Er blieb, indem er es unterlassen hat der C einen Vertragsschluss unter Vorbehalt anzubieten, vorsätzlich ohne ausreichenden Grund untätig, obwohl ihm alle objektiven Umstände (Arbeitsmöglichkeit, Zumutbarkeit der Arbeit und Nachteilsfolgen für den Arbeitgeber) bekannt waren (vgl. BAG 19. März 1998 - 8 AZR 139/97 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 88, 196; 16. Juni 2004 - 5 AZR 508/03 - zu II 3 a der Gründe, BAGE 111, 123) .

  • BAG, 07.02.2007 - 5 AZR 422/06

    Annahmeverzug - Böswilliges Unterlassen von Erwerb

    Auszug aus BAG, 22.03.2017 - 5 AZR 337/16
    Auch vertragsrechtliche Umstände sind zu berücksichtigen (st. Rspr., zB BAG 7. Februar 2007 - 5 AZR 422/06 - Rn. 15 mwN, BAGE 121, 133; 17. November 2011 - 5 AZR 564/10 - Rn. 17 mwN, BAGE 140, 42) .

    Dieser eingeschränkten Rechtskontrolle hält die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (vgl. BAG 7. Februar 2007 - 5 AZR 422/06 - Rn. 14, BAGE 121, 133) nicht stand.

    aa) § 11 Satz 1 Nr. 2 KSchG regelt nicht Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag, sondern die nach anderen Maßstäben zu beurteilende Obliegenheit, aus Rücksichtnahme gegenüber dem Arbeitgeber einen zumutbaren Zwischenverdienst zu erzielen (vgl. BAG 7. Februar 2007 - 5 AZR 422/06 - Rn. 17, BAGE 121, 133) .

  • BAG, 17.11.2011 - 5 AZR 564/10

    Annahmeverzug - böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs

    Auszug aus BAG, 22.03.2017 - 5 AZR 337/16
    Auch vertragsrechtliche Umstände sind zu berücksichtigen (st. Rspr., zB BAG 7. Februar 2007 - 5 AZR 422/06 - Rn. 15 mwN, BAGE 121, 133; 17. November 2011 - 5 AZR 564/10 - Rn. 17 mwN, BAGE 140, 42) .

    Die unterlassene Arbeit bei einem anderen Arbeitgeber als gesetzlicher Regelfall von § 11 Satz 1 Nr. 2 KSchG setzt notwendigerweise eine andere vertragliche Grundlage voraus (vgl. BAG 26. September 2007 - 5 AZR 870/06 - Rn. 23, BAGE 124, 141; 17. November 2011 - 5 AZR 564/10 - Rn. 20, BAGE 140, 42) .

    Die Unzumutbarkeit der Beschäftigung kann sich deshalb nur im Ausnahmefall aus schlechteren Vertragsbedingungen ergeben, wenn eine nicht allein auf eine ggf. eintretende Verminderung des Verdiensts abstellende Gesamtbetrachtung ergibt (vgl. BAG 11. Oktober 2006 - 5 AZR 754/05 - Rn. 26) , dass die Abweichungen von den beim bisherigen Arbeitgeber geltenden Vertragsbedingungen nicht hinnehmbar sind (vgl. BAG 17. November 2011 - 5 AZR 564/10 - Rn. 18, aaO; 26. September 2007 - 5 AZR 870/06 - Rn. 24, aaO) .

  • BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 754/05

    Annahmeverzug - böswilliges Unterlassen von Verdienst

    Auszug aus BAG, 22.03.2017 - 5 AZR 337/16
    Das Landesarbeitsgericht ist bei der unter Bewertung der gesamten Umstände des konkreten Falls vorzunehmenden Interessenabwägung (vgl. BAG 11. Oktober 2006 - 5 AZR 754/05 - Rn. 24) hinsichtlich des Rechtsbegriffs Zumutbarkeit von einem unzutreffenden Maßstab ausgegangen.

    Die Unzumutbarkeit der Beschäftigung kann sich deshalb nur im Ausnahmefall aus schlechteren Vertragsbedingungen ergeben, wenn eine nicht allein auf eine ggf. eintretende Verminderung des Verdiensts abstellende Gesamtbetrachtung ergibt (vgl. BAG 11. Oktober 2006 - 5 AZR 754/05 - Rn. 26) , dass die Abweichungen von den beim bisherigen Arbeitgeber geltenden Vertragsbedingungen nicht hinnehmbar sind (vgl. BAG 17. November 2011 - 5 AZR 564/10 - Rn. 18, aaO; 26. September 2007 - 5 AZR 870/06 - Rn. 24, aaO) .

  • BAG, 19.03.1998 - 8 AZR 139/97

    Widerspruch bei Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 22.03.2017 - 5 AZR 337/16
    Er blieb, indem er es unterlassen hat der C einen Vertragsschluss unter Vorbehalt anzubieten, vorsätzlich ohne ausreichenden Grund untätig, obwohl ihm alle objektiven Umstände (Arbeitsmöglichkeit, Zumutbarkeit der Arbeit und Nachteilsfolgen für den Arbeitgeber) bekannt waren (vgl. BAG 19. März 1998 - 8 AZR 139/97 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 88, 196; 16. Juni 2004 - 5 AZR 508/03 - zu II 3 a der Gründe, BAGE 111, 123) .
  • LAG Hamburg, 24.02.2016 - 6 Sa 31/15

    Voraussetzungen für böswilliges Unterlassen von Zwischenverdienst i.S. von § 11

    Auszug aus BAG, 22.03.2017 - 5 AZR 337/16
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 24. Februar 2016 - 6 Sa 31/15 - im Kostenausspruch und insoweit aufgehoben, als es der Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 7. April 2015 - 14 Ca 323/14 - stattgegeben hat.
  • BAG, 24.09.2003 - 5 AZR 500/02

    Annahmeverzug - Unterlassen anderweitigen Erwerbs

    Auszug aus BAG, 22.03.2017 - 5 AZR 337/16
    Anhaltspunkte hierfür hat der insoweit darlegungsbelastete Kläger (vgl. BAG 24. September 2003 - 5 AZR 500/02 - zu II 3 b dd der Gründe, BAGE 108, 27) nicht vorgetragen.
  • BAG, 25.10.2012 - 8 AZR 572/11

    Aufhebungsvertrag - Betriebsübergang - Befristung mit Betriebserwerber

  • BAG, 28.09.2016 - 5 AZR 224/16

    Annahmeverzug - Hausverbot

  • LAG Baden-Württemberg, 27.01.2023 - 12 Sa 56/21

    Sachvortragsverwertungsverbot - Privatnutzung dienstlicher Kommunikationsmittel -

    Fahrlässiges, auch grob fahrlässiges Verhalten reicht nicht aus (BAG 22. März 2017 - 5 AZR 337/16 - Rn. 17).

    Das kann die Abgabe von eigenen Angeboten mit einschließen (BAG 22. März 2017 - 5 AZR 337/16 - Rn. 27).

  • BAG, 29.03.2023 - 5 AZR 255/22

    Annahmeverzug - Leistungswille - Prozessbeschäftigung

    Das kann der Senat trotz des dem Tatsachengericht bei der Beurteilung von "Zumutbarkeit" und "Böswilligkeit" zustehenden Beurteilungsspielraums (dazu BAG 19. Januar 2022 - 5 AZR 346/21 - Rn. 18) aufgrund der festgestellten bzw. unstreitigen Tatsachen selbst entscheiden (vgl. BAG 22. März 2017 - 5 AZR 337/16 - Rn. 20) .
  • BAG, 24.01.2024 - 5 AZR 331/22

    Annahmeverzug - Anderweitiger Verdienst aus einer Geschäftsführertätigkeit -

    Fahrlässiges, auch grob fahrlässiges Verhalten reicht allerdings nicht aus (BAG 22. März 2017 - 5 AZR 337/16 - Rn. 17; 11. Januar 2006 - 5 AZR 98/05 - Rn. 18, BAGE 116, 359) .
  • BAG, 12.10.2022 - 5 AZR 30/22

    Böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes

    Denn der Arbeitnehmer darf nach § 11 Nr. 2 KSchG nicht vorsätzlich verhindern, dass ihm eine zumutbare Arbeit überhaupt angeboten wird (BAG 22. März 2017 - 5 AZR 337/16 - Rn. 17) .
  • BAG, 19.05.2021 - 5 AZR 420/20

    Annahmeverzug - unterlassener Zwischenverdienst - Böswilligkeit

    b) Bei der Anwendung der unbestimmten Rechtsbegriffe "Zumutbarkeit" und "Böswilligkeit" kommt dem Tatsachengericht ein Beurteilungsspielraum zu, der vom Revisionsgericht nur beschränkt daraufhin überprüfbar ist, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob bei der Unterordnung des festgestellten Sachverhalts unter diesen Rechtsbegriff Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt worden sind, bei der gebotenen Interessenabwägung nicht alle wesentlichen Umstände berücksichtigt wurden oder das Ergebnis in sich widersprüchlich ist (BAG 22. März 2017 - 5 AZR 337/16 - Rn. 20; 7. November 2002 - 2 AZR 650/00 - zu B I 2 b aa der Gründe - jeweils mwN) .

    Im Übrigen kann aus § 615 Satz 2 BGB nicht abgeleitet werden, der Arbeitnehmer dürfe auf jeden Fall ein zumutbares Angebot abwarten (so zum inhaltsgleichen § 11 Nr. 2 KSchG BAG 22. März 2017 - 5 AZR 337/16 - Rn. 27) .

    Außerdem ist ausschließlich das anzurechnen, was der Arbeitnehmer durch anderweitige Verwendung desjenigen Teils seiner Arbeitskraft hätte erwerben können, den er dem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen verpflichtet war (BAG 22. März 2017 - 5 AZR 337/16 - Rn. 33 mwN) .

  • BAG, 23.02.2021 - 5 AZR 213/20

    Annahmeverzug - unterlassener Zwischenverdienst - Böswilligkeit

    Die Vorschrift stellt - wie § 11 Nr. 2 KSchG - darauf ab, ob dem Arbeitnehmer nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) sowie unter Beachtung des Grundrechts auf freie Arbeitsplatzwahl (Art. 12 GG) die Aufnahme einer anderen Arbeit zumutbar ist (allgA, vgl. nur BAG 22. März 2017 - 5 AZR 337/16 - Rn. 19) .

    Böswillig iSd. § 615 Satz 2 BGB handelt der Arbeitnehmer, dem ein Vorwurf daraus gemacht werden kann, dass er während des Annahmeverzugs trotz Kenntnis aller objektiven Umstände vorsätzlich untätig bleibt und eine ihm nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) zumutbare anderweitige Arbeit nicht aufnimmt oder die Aufnahme der Arbeit bewusst verhindert (st. Rspr., vgl. nur BAG 17. November 2011 - 5 AZR 564/10 - Rn. 17, BAGE 140, 42; 22. März 2017 - 5 AZR 337/16 - Rn. 17, jeweils mwN) .

    Auf der Grundlage der bisherigen Feststellungen des Landesarbeitsgerichts, das - aus seiner Sicht konsequent - Böswilligkeit des Klägers iSd. § 615 Satz 2 BGB nicht umfassend geprüft hat, kann der Senat über die Begründetheit der Klage auf Vergütung wegen Annahmeverzugs nicht endentscheiden, zumal bei der Anwendung der unbestimmten Rechtsbegriffe "Zumutbarkeit" und "Böswilligkeit" dem Tatsachengericht ein Beurteilungsspielraum zukommt, der vom Revisionsgericht nur beschränkt überprüfbar ist (BAG 22. März 2017 - 5 AZR 337/16 - Rn. 20 mwN) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.09.2022 - 6 Sa 280/22

    Risikominimierung im Kündigungsschutzprozess für Unternehmen

    Das kann die Abgabe von eigenen Angeboten mit einschließen (BAG, Urteil vom 22. März 2017 - 5 AZR 337/16 -, NZA 2017, 988-990).
  • LAG Sachsen, 17.07.2019 - 2 Sa 364/18

    Kein ausdrückliches Leistungsangebot des Schuldners bei unwiderruflicher

    Die Unzumutbarkeit der Beschäftigung kann sich aus schlechteren Vertragsbedingungen ergeben, wenn eine nicht allein auf eine ggf. eintretende Verminderung des Verdienstes abstellende Gesamtbetrachtung ergibt, dass die Abweichungen von den beim bisherigen Arbeitgeber geltenden Vertragsbedingungen nicht hinnehmbar sind (vgl. BAG vom 22.03.2017 - 5 AZR 337/16 - Juris Rdnr. 23).

    "Böswillig" unterlässt der Arbeitnehmer anderweitigen Verdienst, wenn er vorsätzlich ohne ausreichenden Grund Arbeit ablehnt (BAG vom 22.03.2017 - 5 AZR 337/16 - Juris Rdnr. 17).

  • BAG, 27.02.2019 - 10 AZR 340/18

    Karenzentschädigung - Auskunft - Gewinnanrechnung

    Mit einem solchen Verhalten verletzte er seine aus § 74c Abs. 2 HGB folgende Obliegenheit, aus Rücksichtnahme auf den früheren Arbeitgeber einen zumutbaren Zwischenverdienst zu erzielen (Grüll/Janert Die Konkurrenzklausel 5. Aufl. S. 61 Fn. 43; Schlegelberger/Schröder HGB 5. Aufl. § 74c Rn. 3a [Verminderung des Nettogewinns durch "ungerechtfertigte Kostengestaltung"]; MüKoHGB/von Hoyningen-Huene 4. Aufl. § 74c Rn. 6 [selbstständige Tätigkeiten mit beabsichtigt unangemessen niedrigem Einkommen]; vgl. auch BAG 22. März 2017 - 5 AZR 337/16 - Rn. 25 [zu § 11 Satz 1 Nr. 2 KSchG]) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2023 - 8 Sa 48/23

    Einzelfallentscheidung zu einer außerordentlichen Kündigung wegen

    Erforderlich für die Beurteilung der Böswilligkeit ist stets eine unter Bewertung aller Umstände des konkreten Falls vorzunehmende Gesamtabwägung der beiderseitigen Interessen, was es ausschließt, einen bei der Gesamtabwägung zu berücksichtigenden Umstand losgelöst von den sonstigen Umständen des Einzelfalls gleichsam absolut zu setzen (BAG 22.03.2017 - 5 AZR 337/16 - Rn. 17 ff.; 23.02.2021 - 5 AZR 213/20 - Rn. 14; 19.05.2021 - 5 AZR 420/20 - Rn. 15; 08.09.2021 - 5 AZR 205/21 - Rn. 13; 19.01.2022 - 5 AZR 346/21 - Rn. 31; 12.10.2022 - 5 AZR 30/22 - Rn. 14 ff. mwN, juris).

    Böswilligkeit setzt nicht voraus, dass der Arbeitnehmer in der Absicht handelt, den Arbeitgeber zu schädigen; vielmehr genügt das vorsätzliche Außerachtlassen einer dem Arbeitnehmer bekannten Gelegenheit zur Erwerbsarbeit (BAG 11.01.2006 - 5 AZR 98/05 - Rn. 18; 22.03.2017 - 5 AZR 337/16 - Rn. 17, juris).

  • BAG, 08.09.2021 - 5 AZR 205/21

    Annahmeverzug - unterlassener Zwischenverdienst - Böswilligkeit

  • BAG, 21.02.2018 - 7 AZR 765/16

    Befristung - Vertretung - Rechtsmissbrauch

  • BAG, 19.01.2022 - 5 AZR 346/21

    Annahmeverzug - Leistungswillen - unterlassener Zwischenverdienst - Böswilligkeit

  • BAG, 30.08.2017 - 7 AZR 440/16

    Befristung - Eigenart der Arbeitsleistung - Schauspieler in einer Krimiserie

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 28.05.2019 - 5 Sa 41/18

    Prozessfähigkeit - Geschäftsfähigkeit - psychische Erkrankung

  • LAG Nürnberg, 12.11.2019 - 7 Sa 81/19

    Annahmeverzug - böswilliges Unterlassen - Beschäftigungsangebot des bisherigen

  • LAG Baden-Württemberg, 26.01.2021 - 19 Sa 51/20

    Prozessarbeitsverhältnis - Beschäftigung aufgrund Titel - zumutbare Arbeit -

  • LAG Hessen, 12.08.2020 - 2 Sa 331/20

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Annahmeverzugslohn; Anrechnung böswillig

  • LAG Hessen, 20.12.2019 - 14 Sa 329/19
  • LAG Hessen, 11.05.2018 - 10 Sa 1628/17

    Der Beweiswert eines Empfangsbekenntnisses ist erschüttert, wenn es zwei

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.08.2020 - 2 Sa 70/19

    Annahmeverzug - Arbeitserlaubnis - Leistungswille - Auslandsaufenthalt

  • ArbG Würzburg, 27.10.2022 - 11 Ca 247/22

    Böswilliges Unterlassen, Betriebsbedingte Änderungskündigung, Ordentliche

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.01.2021 - 15 Sa 1194/20

    Vergütungsanspruch - böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes -

  • LAG Köln, 16.02.2022 - 11 Sa 524/21

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Annahmeverzugslohn

  • LAG Nürnberg, 12.12.2023 - 7 Sa 61/23

    Ordentliche Kündigung - soziale Rechtfertigung - Druckkündigung - Mediation

  • LAG Hessen, 25.06.2021 - 10 Sa 1233/20
  • LAG Köln, 27.04.2023 - 8 Sa 793/22

    Auskunftsanspruch über Bewerbungsbemühungen; Annahmeverzug

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.08.2022 - 2 Sa 2/22

    Annahmeverzug - Gesamtberechnung - erzielter Zwischenverdienst - Anrechnung -

  • LAG Hessen, 22.04.2022 - 14 Sa 797/21

    Anrechnung eines böswillig unterlassenen, anderweitigen Zwischenverdienstes auf

  • ArbG Düsseldorf, 03.05.2021 - 14 Ca 4602/20
  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.07.2022 - 7 Sa 223/20

    Annahmeverzugsvergütung - Einwendung - Darlegungs- und Beweislast -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.08.2020 - 2 Sa 71/19

    Annahmeverzug - Arbeitserlaubnis - Leistungswille - Auslandsaufenthalt

  • LAG Köln, 19.01.2023 - 8 Sa 480/22

    Annahmeverzug; kein böswillig unterlassener anderweitiger Verdienst;

  • ArbG Hamburg, 06.10.2022 - 9 Ca 119/22

    Annahmeverzugslohn - Zwischenverdienst - Auskunftsanspruch über Stellenangebote

  • ArbG Stuttgart, 12.04.2022 - 8 Ca 24/22

    Annahmeverzugslohn nach Beendigungsvergleich

  • LAG Köln, 24.10.2018 - 11 Sa 33/18

    Annahmeverzug, böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs

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