Rechtsprechung
   BFH, 07.05.2007 - X B 167/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,15366
BFH, 07.05.2007 - X B 167/06 (https://dejure.org/2007,15366)
BFH, Entscheidung vom 07.05.2007 - X B 167/06 (https://dejure.org/2007,15366)
BFH, Entscheidung vom 07. Mai 2007 - X B 167/06 (https://dejure.org/2007,15366)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,15366) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 82; ; FGO § 84; ; ... ZPO § 384 Nr. 2; ; ZPO § 386; ; ZPO § 386 Abs. 1; ; ZPO § 387; ; ZPO § 387 Abs. 1; ; ZPO § 387 Abs. 3; ; ZPO § 388; ; ZPO § 390; ; AO 1977 § 101; ; AO 1977 § 102; ; AO 1977 § 103; ; AO 1977 § 103 Satz 1; ; StPO § 55 Abs. 1; ; StPO § 56

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 82, § 84; AO § 103 S. 1; ZPO § 386, § 387
    NZB: Zeuge, Zeugnisverweigerung

  • datenbank.nwb.de

    Glaubhaftmachung des Weigerungsgrundes bei Zeugnisverweigerung; keine Zeugnisverweigerung wegen eines schwebenden Strafverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 17.03.1997 - VIII B 41/96

    Entscheidung über Zeugnisverweigerungsrecht eines Zeugen durch Zwischenurteil -

    Auszug aus BFH, 07.05.2007 - X B 167/06
    Gegen das Zwischenurteil findet entsprechend § 387 Abs. 3 ZPO die Beschwerde statt, der das FG nicht abhelfen kann (ständige Rechtsprechung seit dem BFH-Beschluss vom 14. Juli 1971 I R 9/71, BFHE 103, 121, BStBl II 1971, 808; vgl. zuletzt BFH-Beschluss vom 17. März 1997 VIII B 41/96, BFH/NV 1997, 736).

    In diesen Fällen führt das Recht, die Beantwortung einzelner Fragen zu verweigern, im Ergebnis ausnahmsweise zu einer berechtigten Verweigerung der verlangten Auskunft in vollem Umfang (BFH-Beschluss in BFH/NV 1997, 736).

    Dies gilt grundsätzlich auch für den Weigerungsgrund des § 84 FGO i.V.m. § 103 Satz 1 AO (BFH-Beschluss in BFH/NV 1997, 736).

    bb) Dieser Auffassung hat sich der BFH insoweit angeschlossen, als es nach ständiger Rechtsprechung der Angabe und der Glaubhaftmachung der Tatsachen, auf die der Zeuge sein Zeugnisverweigerungsrecht stützen will, dann nicht bedarf, wenn schon der Inhalt der Beweisfrage den Weigerungsgrund glaubhaft macht (BFH-Beschlüsse in BFHE 103, 121, BStBl II 1971, 808; vom 12. Juni 1996 X B 42/96, BFH/NV 1997, 9; in BFH/NV 1997, 736; gleicher Ansicht: List in HHSp, § 82 FGO Rz 61).

  • BFH, 02.02.1989 - IV B 114/88

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Zeugnisverweigerungsrechts

    Auszug aus BFH, 07.05.2007 - X B 167/06
    Das Zwischenurteil ergeht gegenüber den Parteien des (Haupt-)Prozesses sowie gegenüber dem die Aussage verweigernden Zeugen (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. April 1978 II B 43/77, BFHE 124, 497, BStBl II 1978, 377, und vom 2. Februar 1989 IV B 114/88, BFH/NV 1989, 761).

    Nach dieser Regelung steht dem Auskunftsverpflichteten zur Vermeidung einer Selbstbelastung kein umfassendes, sondern nur ein gegenständlich beschränktes Auskunftsverweigerungsrecht zu (BFH-Beschluss in BFH/NV 1989, 761).

    Lässt sich ein weit gefasstes Beweisthema hingegen in Bereiche mit und in solche ohne Verfolgungsgefahr aufteilen, so entfällt für die letztgenannten Bereiche das Verweigerungsrecht (BFH-Beschluss in BFH/NV 1989, 761).

    Da die Gerichte bei der Entscheidung zudem zu beachten haben, dass bereits bei einem prozessual ausreichenden Anfangsverdacht die Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung droht und damit das Zeugnisverweigerungsrecht ausgelöst wird (BFH-Beschluss in BFH/NV 1989, 761; weitergehend BFH-Beschluss in BFH/NV 1989, 82), besteht für eine darüber hinausreichende Einschränkung der Pflicht zur Glaubhaftmachung der Weigerungsgründe keine Veranlassung.

  • BFH, 14.07.1971 - I R 9/71

    Zwischenurteil des Finanzgerichts - Weigerung eines Zeugen - Zeugnis - Revision -

    Auszug aus BFH, 07.05.2007 - X B 167/06
    Gegen das Zwischenurteil findet entsprechend § 387 Abs. 3 ZPO die Beschwerde statt, der das FG nicht abhelfen kann (ständige Rechtsprechung seit dem BFH-Beschluss vom 14. Juli 1971 I R 9/71, BFHE 103, 121, BStBl II 1971, 808; vgl. zuletzt BFH-Beschluss vom 17. März 1997 VIII B 41/96, BFH/NV 1997, 736).

    bb) Dieser Auffassung hat sich der BFH insoweit angeschlossen, als es nach ständiger Rechtsprechung der Angabe und der Glaubhaftmachung der Tatsachen, auf die der Zeuge sein Zeugnisverweigerungsrecht stützen will, dann nicht bedarf, wenn schon der Inhalt der Beweisfrage den Weigerungsgrund glaubhaft macht (BFH-Beschlüsse in BFHE 103, 121, BStBl II 1971, 808; vom 12. Juni 1996 X B 42/96, BFH/NV 1997, 9; in BFH/NV 1997, 736; gleicher Ansicht: List in HHSp, § 82 FGO Rz 61).

  • BFH, 13.04.1988 - V B 158/87

    Bestehen eines Zeugnisverweigerungsrechts - Möglichkeit der Trennung von

    Auszug aus BFH, 07.05.2007 - X B 167/06
    Zur Verweigerung einer insgesamt verlangten Auskunft berechtigt § 103 AO jedoch dann, wenn die geforderte Auskunft nicht in einzelne Fragen aufgeteilt werden kann oder wenn die geforderte Auskunft in einem so engen Zusammenhang mit einem möglicherweise strafbaren oder ordnungswidrigen Verhalten steht, dass nichts übrig bleibt, was beantwortet werden könnte, ohne dass die Auskunftsperson sich oder einen Angehörigen belasten würde (vgl. BFH-Beschluss vom 13. April 1988 V B 158/87, BFH/NV 1989, 82, 84).

    Da die Gerichte bei der Entscheidung zudem zu beachten haben, dass bereits bei einem prozessual ausreichenden Anfangsverdacht die Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung droht und damit das Zeugnisverweigerungsrecht ausgelöst wird (BFH-Beschluss in BFH/NV 1989, 761; weitergehend BFH-Beschluss in BFH/NV 1989, 82), besteht für eine darüber hinausreichende Einschränkung der Pflicht zur Glaubhaftmachung der Weigerungsgründe keine Veranlassung.

  • BGH, 13.11.1998 - StB 12/98

    Zeugnisverweigerungsrecht des Zeugen bei Beteiligungsverdacht auch bei möglichem

    Auszug aus BFH, 07.05.2007 - X B 167/06
    Denn insoweit ist die Strafklage bereits verbraucht (vgl. BGH-Beschluss vom 13. November 1998 StB 12/98, NJW 1999, 1413).
  • BGH, 02.06.2005 - StB 8/05

    Auskunftsverweigerungsrecht bei (nur) rechtskräftigem Schuldspruch

    Auszug aus BFH, 07.05.2007 - X B 167/06
    Dazu zählen zudem solche für den Rechtsfolgenausspruch maßgeblichen Feststellungen nicht, die das Revisionsgericht bei Teilaufhebung des ersten gegen den Zeugen ergangenen Urteils hat bestehen lassen (vgl. BGH-Beschluss vom 2. Juni 2005 StB 8/05, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2005, 2166; Dahs in Löwe-Rosenberg, Die Strafprozessordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz, 25. Aufl., § 55 StPO Rz 14; Meyer-Goßner, a.a.O., § 55 Rz 8).
  • BFH, 02.06.2004 - II R 7/02

    Zeugnisverweigerung

    Auszug aus BFH, 07.05.2007 - X B 167/06
    Demgegenüber richtet sich das Verfahren bei Geltendmachung des Zeugnisverweigerungsrechts gemäß § 82 FGO nach den Bestimmungen der §§ 386 bis 390 ZPO (BFH-Urteil vom 2. Juni 2004 II R 7/02, BFH/NV 2004, 1535).
  • BFH, 12.06.1996 - X B 42/96

    Voraussetzungen für ein Zeugnisverweigerungsrecht

    Auszug aus BFH, 07.05.2007 - X B 167/06
    bb) Dieser Auffassung hat sich der BFH insoweit angeschlossen, als es nach ständiger Rechtsprechung der Angabe und der Glaubhaftmachung der Tatsachen, auf die der Zeuge sein Zeugnisverweigerungsrecht stützen will, dann nicht bedarf, wenn schon der Inhalt der Beweisfrage den Weigerungsgrund glaubhaft macht (BFH-Beschlüsse in BFHE 103, 121, BStBl II 1971, 808; vom 12. Juni 1996 X B 42/96, BFH/NV 1997, 9; in BFH/NV 1997, 736; gleicher Ansicht: List in HHSp, § 82 FGO Rz 61).
  • BFH, 05.04.1978 - II B 43/77

    Zeugenverweigerungsrecht - Prozeßbevollmächtigter - Zwischenurteil - Zustellung

    Auszug aus BFH, 07.05.2007 - X B 167/06
    Das Zwischenurteil ergeht gegenüber den Parteien des (Haupt-)Prozesses sowie gegenüber dem die Aussage verweigernden Zeugen (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. April 1978 II B 43/77, BFHE 124, 497, BStBl II 1978, 377, und vom 2. Februar 1989 IV B 114/88, BFH/NV 1989, 761).
  • FG Münster, 03.11.2014 - 10 K 1512/10

    Fortführung Klageverfahren bei Insolvenz; Einkünftezurechnung,

    Lässt sich ein weit gefasstes Beweisthema hingegen in Bereiche mit und in solche ohne Verfolgungsgefahr aufteilen, so entfällt für die letztgenannten Bereiche das Verweigerungsrecht (BFH-Beschluss vom 7.5.2007 X B 167/06, BFH/NV 2007, 1524 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht