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   BFH, 20.04.2023 - III R 7/21   

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https://dejure.org/2023,12033
BFH, 20.04.2023 - III R 7/21 (https://dejure.org/2023,12033)
BFH, Entscheidung vom 20.04.2023 - III R 7/21 (https://dejure.org/2023,12033)
BFH, Entscheidung vom 20. April 2023 - III R 7/21 (https://dejure.org/2023,12033)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 3, EStG § 33b, OEG § 1 Abs 1, BVG § 31, EStG VZ 2019, EStG § 62 Abs 1, EStG § 63 Abs 1 S 2, BGB § 1360, BGB § 1609
    Kindergeld; Opferrente als Bezug eines behinderten volljährigen Kindes

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 4 S 1 Nr 3 EStG 2009, § 33b EStG 2009, § 1 Abs 1 OEG, § 31 BVG, EStG VZ 2019
    Kindergeld; Opferrente als Bezug eines behinderten volljährigen Kindes

  • IWW

    § 1 des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit, § 1 des Gesetzes über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (Opferentschädigungsgesetz, § ... 70 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG, § 33b Abs. 3 Satz 2 EStG, § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG, § 52 Abs. 40 Satz 5 EStG, § 52 Abs. 32 Satz 1 EStG, § 33b Abs. 1 bis 3 EStG, § 1 Abs. 1 OEG, § 82 Abs. 1 Satz 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, § 1609 des Bürgerlichen Gesetzbuches, § 135 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung

  • Wolters Kluwer

    Kindergeldberechtigung eines behinderten volljährigen Kindes; Anrechnung einer Schmerzensgeldrente

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergeldberechtigung eines behinderten volljährigen Kindes; Anrechnung einer Schmerzensgeldrente

  • datenbank.nwb.de

    Kindergeld; Opferrente als Bezug eines behinderten volljährigen Kindes

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kindergeld - und die Opferrente des behinderten volljährigen Kindes

  • lto.de (Kurzinformation)

    Staatliche Hilfen für Opfer von Gewalttaten: Opferentschädigung bricht nicht Kindergeld

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kindergeld für ein behindertes Kind, das Opfer einer Gewalttat wurde

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Kindergeld für ein behindertes Kind, das Opfer einer Gewalttat wurde

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Kindergeld für ein behindertes Kind, das Opfer einer Gewalttat wurde

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Kindergeld für ein behindertes Kind, das Opfer einer Gewalttat wurde

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Elternrecht auf Kindergeld trotz Opferrente

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anspruch auf Kindergeld trotz Grundrente für nach Gewalttat behindertes Kind - Beschädigtengrundrente steht Gewährung des Kindergeldes nicht entgegen

Sonstiges (2)

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 3 ; OEG § 1 ; EStG § 62 Abs 1 ; EStG § 63 Abs 1

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 3, OEG § 1, EStG § 62 Abs 1, EStG § 63 Abs 1
    Kindergeld, Entschädigung, Selbstunterhalt, Behinderung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 2446
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 13.04.2016 - III R 28/15

    Kindergeld: Keine Berücksichtigung einer Schmerzensgeldrente bei den finanziellen

    Auszug aus BFH, 20.04.2023 - III R 7/21
    Bei der Ermittlung ihrer Einkünfte und Bezüge ließ das FG die Rente nach dem OEG unberücksichtigt und verwies dazu auf das Senatsurteil vom 13.04.2016 - III R 28/15 (BFHE 253, 249, BStBl II 2016, 648), betreffend Schmerzensgeldrente.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist ein behindertes Kind dann außerstande, sich selbst zu unterhalten, wenn es seinen Lebensunterhalt nicht bestreiten kann (z.B. BFH-Urteil vom 15.10.1999 - VI R 183/97, BFHE 189, 442, BStBl II 2000, 72, unter 1.b; Senatsurteile vom 05.02.2015 - III R 31/13, BFHE 249, 144, BStBl II 2015, 1017, Rz 13, und in BFHE 253, 249, BStBl II 2016, 648, Rz 10, m.w.N.).

    Die Fähigkeit zum Selbstunterhalt ist dabei anhand eines Vergleichs zweier Bezugsgrößen zu prüfen, nämlich des aus dem Grundbedarf und dem behinderungsbedingten Mehrbedarf bestehenden gesamten existenziellen Lebensbedarfs des Kindes einerseits und seiner finanziellen Mittel andererseits (z.B. Senatsurteile in BFHE 253, 249, BStBl II 2016, 648, Rz 10; vom 19.01.2017 - III R 44/14, BFH/NV 2017, 735, Rz 29, und vom 27.11.2019 - III R 28/17, BFHE 268, 13, BStBl II 2021, 807, Rz 16).

    a) Eine Schmerzensgeldrente ist bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit eines behinderten Kindes nicht zu berücksichtigen, weil dies der Sonderfunktion des Schmerzensgeldes widersprechen würde, immaterielle Schäden abzumildern; Schmerzensgeld hat nicht die Funktion, zur materiellen Existenzsicherung beizutragen (Senatsurteil in BFHE 253, 249, BStBl II 2016, 648).

  • BFH, 20.10.2022 - III R 13/21

    Kindergeldanspruch für ein volljähriges behindertes Kind; Pflegegeld;

    Auszug aus BFH, 20.04.2023 - III R 7/21
    Denn --anders als in der von der Familienkasse angestellten Berechnung-- wäre im Streitfall dann auch als behinderungsbedingter Mehrbedarf ein Betrag in Höhe der Rente anzusetzen, wie dies z.B. auch bei der Eingliederungshilfe (Senatsurteil vom 09.02.2012 - III R 53/10, BFHE 236, 417, BStBl II 2014, 391) oder dem Pflegegeld (Senatsurteil vom 20.10.2022 - III R 13/21, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2023, 941) geschieht.

    Da der Anspruch des Ehegatten auf Ehegattenunterhalt gegenüber dem Unterhaltsanspruch minderjähriger Kinder aber rechtlich nachrangig ist (§ 1609 des Bürgerlichen Gesetzbuches) und Mittel, die der Ehegatte für vorrangigen Kindesunterhalt aufwendet, tatsächlich auch nicht für den Unterhalt des Ehegatten zur Verfügung stehen, mindert dieser Kindesunterhalt den Ehegattenunterhalt (zu den Einzelheiten vgl. Senatsurteil in NJW 2023, 941, Rz 26 ff.).

  • BFH, 27.11.2019 - III R 28/17

    Kindergeld für behinderte Kinder; keine Berücksichtigung des Kindergelds als

    Auszug aus BFH, 20.04.2023 - III R 7/21
    Die Fähigkeit zum Selbstunterhalt ist dabei anhand eines Vergleichs zweier Bezugsgrößen zu prüfen, nämlich des aus dem Grundbedarf und dem behinderungsbedingten Mehrbedarf bestehenden gesamten existenziellen Lebensbedarfs des Kindes einerseits und seiner finanziellen Mittel andererseits (z.B. Senatsurteile in BFHE 253, 249, BStBl II 2016, 648, Rz 10; vom 19.01.2017 - III R 44/14, BFH/NV 2017, 735, Rz 29, und vom 27.11.2019 - III R 28/17, BFHE 268, 13, BStBl II 2021, 807, Rz 16).

    Dazu gehören alle mit einer Behinderung zusammenhängenden außergewöhnlichen Belastungen, insbesondere solche für Hilfen bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens (Senatsurteil in BFHE 268, 13, BStBl II 2021, 807, Rz 19).

  • BFH, 15.12.2021 - III R 48/20

    Kindergeld für behinderte Kinder; Berücksichtigung eines Teils der

    Auszug aus BFH, 20.04.2023 - III R 7/21
    Eine für einen vergangenen Zeitraum geleistete Nachzahlung ist weder ausschließlich im Zuflussmonat noch in den vorangegangenen Monaten zu berücksichtigen; sie ist vielmehr auf den Zuflussmonat und die restlichen Monate des Zuflussjahres zu verteilen (Senatsurteil vom 15.12.2021 - III R 48/20, BFHE 275, 169, BStBl II 2022, 444, Rz 37, m.w.N.).
  • BSG, 30.04.2020 - B 8 SO 12/18 R

    Besonderer Vermögensschutz bei Opfern von Gewalttaten

    Auszug aus BFH, 20.04.2023 - III R 7/21
    cc) Der Senat schließt sich der Auslegung an, dass die Grundrente maßgeblich auch immaterielle Schäden ausgleichen soll und ihre immaterielle und ihre materielle Komponente nicht voneinander getrennt werden können (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts --BSG-- vom 30.04.2020 - B 8 SO 12/18 R, Sozialrecht --SozR-- 4-3500 § 90 Nr. 10, SozR 4-3100 § 25f Nr. 1, Rz 18).
  • BFH, 19.01.2017 - III R 44/14

    Kindergeld: Anspruch auf Kindergeld für ein volljähriges, psychisch erkranktes

    Auszug aus BFH, 20.04.2023 - III R 7/21
    Die Fähigkeit zum Selbstunterhalt ist dabei anhand eines Vergleichs zweier Bezugsgrößen zu prüfen, nämlich des aus dem Grundbedarf und dem behinderungsbedingten Mehrbedarf bestehenden gesamten existenziellen Lebensbedarfs des Kindes einerseits und seiner finanziellen Mittel andererseits (z.B. Senatsurteile in BFHE 253, 249, BStBl II 2016, 648, Rz 10; vom 19.01.2017 - III R 44/14, BFH/NV 2017, 735, Rz 29, und vom 27.11.2019 - III R 28/17, BFHE 268, 13, BStBl II 2021, 807, Rz 16).
  • BVerwG, 27.05.2010 - 5 C 7.09

    Beschädigtengrundrente; Eingliederungshilfe; Einkommen; Einkommensfreistellung;

    Auszug aus BFH, 20.04.2023 - III R 7/21
    bb) Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem die Verwertung einer angesparten Beschädigtengrundrente zur Deckung eines sozialhilferechtlichen Bedarfs betreffenden Urteil vom 27.05.2010 - 5 C 7/09 (BVerwGE 137, 85) ausgeführt, bei der Rente nach § 1 Abs. 1 OEG handele es sich um eine Sozialleistung, die zwar einerseits typisierend und pauschalierend einen besonderen schädigungs- oder behinderungsbedingten Mehraufwand abdecken solle, andererseits aber maßgeblich dadurch geprägt sei, dass sie als Entschädigung für die Beeinträchtigung der körperlichen Integrität immateriellen (ideellen) Zwecken wie der Genugtuung für erlittenes Unrecht diene.
  • BFH, 15.10.1999 - VI R 183/97

    Volljährige behinderte Kinder

    Auszug aus BFH, 20.04.2023 - III R 7/21
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist ein behindertes Kind dann außerstande, sich selbst zu unterhalten, wenn es seinen Lebensunterhalt nicht bestreiten kann (z.B. BFH-Urteil vom 15.10.1999 - VI R 183/97, BFHE 189, 442, BStBl II 2000, 72, unter 1.b; Senatsurteile vom 05.02.2015 - III R 31/13, BFHE 249, 144, BStBl II 2015, 1017, Rz 13, und in BFHE 253, 249, BStBl II 2016, 648, Rz 10, m.w.N.).
  • BFH, 09.02.2012 - III R 53/10

    Kindergeld für ein im Rahmen der Eingliederungshilfe tagsüber teilstationär in

    Auszug aus BFH, 20.04.2023 - III R 7/21
    Denn --anders als in der von der Familienkasse angestellten Berechnung-- wäre im Streitfall dann auch als behinderungsbedingter Mehrbedarf ein Betrag in Höhe der Rente anzusetzen, wie dies z.B. auch bei der Eingliederungshilfe (Senatsurteil vom 09.02.2012 - III R 53/10, BFHE 236, 417, BStBl II 2014, 391) oder dem Pflegegeld (Senatsurteil vom 20.10.2022 - III R 13/21, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2023, 941) geschieht.
  • BFH, 11.04.2013 - III R 35/11

    Kindergeldrechtliche Erfassung monatlich wiederkehrender Einkünfte und Bezüge im

    Auszug aus BFH, 20.04.2023 - III R 7/21
    Diese Prüfung hat für jeden Monat gesondert zu erfolgen (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsurteil vom 11.04.2013 - III R 35/11, BFHE 241, 499, BStBl II 2013, 1037).
  • BFH, 05.02.2015 - III R 31/13

    Elterngeldzahlungen als Bezüge eines behinderten Kindes - Antragsbefugnis und

  • BFH, 08.08.2013 - III R 30/12

    ALG II-Nachzahlung an ein behindertes Kind - ALG II als Bezüge i. S. des § 32

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 28.01.2021 - 3 K 126/20

    Kindergeld für volljähriges behindertes Kind - Einzusetzende finanzielle Mittel

  • OLG Hamm, 13.11.2015 - 6 WF 272/14

    Vergütung des Vormundes: Einsatz einer Opferentschädigungsrente des Mündels

  • FG Thüringen, 28.02.2023 - 3 K 150/20

    Kindergeld für ein verheiratetes, behindertes Kind - Zur Beurteilung der

    Zum einen würden die Unterhaltsansprüche der (Enkel-)Kinder zu einer Verringerung des Einkommens des Ehegatten und damit zu einer Verringerung der Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Ehegatten und zum anderen zu einer Verringerung des Einkommens des behinderten Kindes führten, so dass die Großeltern deshalb einen Kindergeldanspruch erwerben könnten (so auch Niedersächsisches FG Urteil vom 03.09.2020 1 K 129/17, juris, Revision zugelassen - rkr.- und Urteil des FG Mecklenburg -Vorpommern vom 28.01.2021 3 K 126/20, juris, wobei die in der anhängigen Revision der Verwaltung - III R 7/21 - die hier nicht streitige Rechtsfrage betrifft, ob eine zum Opferentschädigungsgesetz gezahlte Rente zu den einzusetzenden finanziellen Mitteln gehört).
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