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   BFH, 29.02.2012 - I B 88/11   

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https://dejure.org/2012,10884
BFH, 29.02.2012 - I B 88/11 (https://dejure.org/2012,10884)
BFH, Entscheidung vom 29.02.2012 - I B 88/11 (https://dejure.org/2012,10884)
BFH, Entscheidung vom 29. Februar 2012 - I B 88/11 (https://dejure.org/2012,10884)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Nichtzulassungsbeschwerde: Rechtmäßigkeit von Auskunftsersuchen

  • openjur.de

    Nichtzulassungsbeschwerde: Rechtmäßigkeit von Auskunftsersuchen

  • Bundesfinanzhof

    AO § 41 Abs 2, AO § 42, AO § 93, AO § 117, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 116 Abs 3 S 3, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1, FGO § 119 Nr 2, FGO § 119 Nr 6
    Nichtzulassungsbeschwerde: Rechtmäßigkeit von Auskunftsersuchen

  • Bundesfinanzhof

    Nichtzulassungsbeschwerde: Rechtmäßigkeit von Auskunftsersuchen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 41 Abs 2 AO, § 42 AO, § 93 AO, § 117 AO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO
    Nichtzulassungsbeschwerde: Rechtmäßigkeit von Auskunftsersuchen

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde: Rechtmäßigkeit von Auskunftsersuchen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerliche Erheblichkeit des Auskunftersuchens des Finanzamts bei Bestehen von Zweifel an das Vorliegen der tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen des Steuertatbestandes

  • datenbank.nwb.de

    Berechtigung des Finanzamts zu einem Auskunftsersuchen; ordnungsgemäße Konkretisierung einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (39)

  • BFH, 23.03.2009 - II B 119/08

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung der

    Auszug aus BFH, 29.02.2012 - I B 88/11
    Nur dann, wenn klar und eindeutig jeglicher Anhaltspunkt für die Steuererheblichkeit fehlt, ist das Auskunftsverlangen rechtswidrig (BFH-Urteile vom 23. Oktober 1990 VIII R 1/86, BFHE 162, 539, BStBl II 1991, 277; vom 4. Oktober 2006 VIII R 54/04, BFH/NV 2007, 190; BFH-Beschluss vom 23. März 2009 II B 119/08, juris).

    Im Streitfall geht es um die Rechtmäßigkeit von Auskunftsersuchen und eines Schreibens an das BZSt, in den von der Klägerin genannten Entscheidungen des Senats hingegen um die Rechtmäßigkeit von Körperschaftsteuerbescheiden bzw. von Bescheiden über Körperschaftsteuer und die Feststellung von Besteuerungsgrundlagen gemäß § 47 Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes a.F. (zur mangelnden Vergleichbarkeit in solchen Fällen vgl. BFH-Beschluss vom 23. März 2009 II B 119/08, juris).

  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZN 792/06

    Grundsatzbeschwerde

    Auszug aus BFH, 29.02.2012 - I B 88/11
    Unzulässig ist jedoch eine Fragestellung, deren Beantwortung von den Umständen des Einzelfalls abhängt und damit auf die Antwort "Kann sein" hinausläuft (Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 23. Januar 2007  9 AZN 792/06, BAGE 121, 52; Lange in Hübschmann/Hepp/ Spitaler, § 116 FGO Rz 171).
  • BFH, 22.07.2008 - II B 47/07

    Keine Erstreckung einer steuerlichen Amnestie auf Steuerehrliche - Bewertung

    Auszug aus BFH, 29.02.2012 - I B 88/11
    Eine bloß zu kurze, lücken- oder fehlerhafte Begründung stellt hingegen keinen Verfahrensmangel dar (BFH-Beschlüsse vom 5. Dezember 2007 VIII B 79/07, BFH/NV 2008, 732; vom 22. Juli 2008 II B 47/07, BFH/NV 2008, 1846).
  • BFH, 10.04.2013 - I R 45/11

    Verpflichtung zur Verrechnungspreisdokumentation nach § 90 Abs. 3 AO ist

    Nur wenn klar und eindeutig jeglicher Anhaltspunkt für die Steuererheblichkeit fehlt, ist der informatorische Eingriff rechtswidrig (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Februar 2012 I B 88/11, BFH/NV 2012, 1089, m.w.N.).
  • BFH, 21.09.2016 - VI B 34/16

    Aufwendungen für nach § 153a Abs. 2 StPO eingestelltes Strafverfahren keine

    Unzulässig ist jedoch eine Fragestellung, deren Beantwortung von den Umständen des Einzelfalls abhängt und damit auf die Antwort "Kann sein" hinausläuft (BFH-Beschluss vom 29. Februar 2012 I B 88/11).

    Unzulässig ist jedoch eine Fragestellung, deren Beantwortung von den Umständen des Einzelfalls abhängt und damit auf die Antwort "Kann sein" hinausläuft (BFH-Beschluss vom 29. Februar 2012 I B 88/11, BFH/NV 2012, 1089, m.w.N.).

  • BFH, 14.04.2020 - VII B 53/19

    Die Revision ist zuzulassen, soweit über Säumniszuschläge für die Zeit nach dem

    Die Beantwortung der Frage, ob ein Klageverfahren gegen einen Abrechnungsbescheid gemäß § 74 FGO bis zur Feststellung der Nichtigkeit der Einkommensteuerbescheide bzw. des Vorauszahlungsbescheids zur Einkommensteuer zwingend gemäß § 74 FGO hätte ausgesetzt werden müssen, liefe auf ein Rechtsgutachten hinaus, weshalb eine Zulassung der Revision nicht in Betracht kommt (vgl. etwa BFH-Beschluss vom 29.02.2012 - I B 88/11, BFH/NV 2012, 1089).
  • BFH, 21.08.2013 - I B 60/12

    Minderung einer Rückstellung wegen künftiger Vorteile

    a) Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache zu, wenn die für die Beurteilung des Streitfalls maßgebliche Rechtsfrage das (abstrakte) Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (Senatsbeschluss vom 29. Februar 2012 I B 88/11, BFH/NV 2012, 1089, m.w.N.).

    Die ordnungsgemäße Konkretisierung einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 Alternative 1 FGO erfordert grundsätzlich, dass die Rechtsfrage mit "Ja" oder "Nein" beantwortet werden kann; nicht ausreichend ist hingegen eine Rechtsfrage, deren Beantwortung von den Umständen des Einzelfalls abhängt und damit auf die Antwort "Kann sein" hinausläuft (Senatsbeschluss in BFH/NV 2012, 1089, m.w.N.).

  • BSG, 19.06.2018 - B 1 KR 87/17 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Unzulässig ist jedoch eine Fragestellung, deren Beantwortung von den Umständen des Einzelfalles abhängt und damit auf die Antwort "Kann sein" hinausläuft (vgl BSG Beschluss vom 19.3.2015 - B 1 A 2/14 B - Juris RdNr 6; BFH Beschluss vom 29.2.2012 - I B 88/11 - BFH/NV 2012, 1089 - Juris RdNr 26; BAGE 121, 52, 53; vgl ähnlich BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7 S 10) .
  • BFH, 14.08.2018 - XI B 2/18

    Berechtigung zur Hinzuschätzung

    Dies ist eine Frage, die nur für den Einzelfall entschieden werden kann, so dass sie einer allgemeingültigen Klärung nicht zugänglich ist (BFH-Beschlüsse vom 29. Februar 2012 I B 88/11, BFH/NV 2012, 1089, Rz 26; vom 21. September 2016 VI B 34/16, BFH/NV 2017, 26, Rz 5; vom 26. April 2018 XI B 117/17, BFH/NV 2018, 953, Rz 51).
  • BFH, 18.12.2017 - VI B 66/17

    Doppelte Haushaltsführung: Außerhalb des Beschäftigungsorts belegene Wohnung des

    Denn sie lässt sich nicht mit "Ja" oder "Nein" beantworten (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 29. Februar 2012 I B 88/11, BFH/NV 2012, 1089, m.w.N.), sondern hängt von den spezifischen Umständen des Einzelfalls ab, wobei die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitnehmer außerhalb seines Beschäftigungsorts einen eigenen Hausstand unterhält, in der Rechtsprechung des BFH zudem hinreichend geklärt ist (Senatsbeschluss vom 20. Januar 2016 VI B 61/15, BFH/NV 2016, 747).
  • FG Hessen, 07.08.2012 - 4 V 3084/11

    Anfragen im Rahmen einer Prüfungsanordnung keine vollziehbaren Verwaltungsakte -

    Ob die Auffassung des FA zutreffend ist, ist gegebenenfalls in einem anschließenden Rechtsbehelfsverfahren gegen einen nach Abschluss der Außenprüfung ergehenden Rückforderungsbescheid zu entscheiden (vgl. BFH vom 29.02.2012 - I B 88/11, BFH/NV 2012, 1089).

    Die Möglichkeit und Vertretbarkeit einer entsprechenden Prüfungsfeststellung ist für die Rechtmäßigkeit der erweiterten Prüfungsanordnung ausreichend (BFH vom 29.02.2012 - I B 88/11, BFH/NV 2012, 1089).

    Wegen des eindeutigen Gesetzeswortlauts des § 50b EStG und der höchstrichterlich geklärten Grundsätze zur Überprüfung der einer Außenprüfungsmaßnahme zu Grunde liegenden Auffassung des FA (BFH vom 29.02.2012 - I B 88/11, BFH/NV 2012, 1089) hat die Sache insbesondere keine grundsätzliche Bedeutung i.S.v. §§ 115 Abs. 2 Nr. 1, 128 Abs. 3 Satz 2 FGO.

  • BFH, 26.04.2018 - XI B 117/17

    Konkludente Vereinbarung der Unverzinslichkeit eines Darlehens; Verfahrensfehler

    Unzulässig ist jedoch eine Fragestellung, deren Beantwortung von den Umständen des Einzelfalls abhängt und damit auf die Antwort "Kann sein" hinausläuft (BFH-Beschlüsse vom 29. Februar 2012 I B 88/11, BFH/NV 2012, 1089, Rz 26; vom 21. September 2016 VI B 34/16, BFH/NV 2017, 26, Rz 5).
  • BSG, 11.11.2019 - B 1 KR 87/18 B

    Ausstellung einer elektronischen Gesundheitskarte ohne Lichtbild aus religiösen

    Unzulässig ist jedoch eine Fragestellung, deren Beantwortung von den Umständen des Einzelfalles abhängt und damit auf die Antwort "kann sein" hinausläuft (vgl BSG Beschluss vom 19.3.2015 - B 1 A 2/14 B - juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 19.6.2018 - B 1 KR 87/17 B - juris RdNr 6; BFH Beschluss vom 29.2.2012 - I B 88/11 - BFH/NV 2012, 1089 - juris RdNr 26; BAGE 121, 52, 53; vgl ähnlich BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7 S 10) .
  • BFH, 29.10.2013 - V B 58/13

    Zur Steuerbefreiung heilberuflicher Leistungen

  • BSG, 19.03.2015 - B 1 A 2/14 B

    Krankenversicherung - Krankenkasse - keine finanzielle Förderung von

  • BFH, 12.06.2012 - I B 148/11

    Ausschluss eines Richters wegen der Mitwirkung im vorausgegangenen

  • BFH, 25.09.2012 - I B 189/11

    Verfassungsmäßigkeit einer Übergangsregelung (kein Verstoß gegen

  • BFH, 29.10.2012 - I S 11/12

    Begründetheit einer Anhörungsrüge

  • BFH, 11.01.2016 - I B 41/15

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

  • BFH, 29.03.2022 - VI B 61/21

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und

  • FG Hessen, 20.02.2014 - 4 K 1120/12

    Datenzugriff auf die Identitäten der Kunden im Rahmen einer

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