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   BGH, 05.03.1999 - LwZR 7/98   

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https://dejure.org/1999,2368
BGH, 05.03.1999 - LwZR 7/98 (https://dejure.org/1999,2368)
BGH, Entscheidung vom 05.03.1999 - LwZR 7/98 (https://dejure.org/1999,2368)
BGH, Entscheidung vom 05. März 1999 - LwZR 7/98 (https://dejure.org/1999,2368)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 798
  • ZMR 1999, 536
  • NJ 1999, 486
  • WM 1999, 1293
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.03.1990 - V ZR 113/89

    Vollstreckung eines Grundstückskaufvertrages betreffend ein landwirtschaftliches

    Auszug aus BGH, 05.03.1999 - LwZR 7/98
    Schließlich hebt auch die Revision nicht auf eine entsprechende Verkehrssitte (§ 157 BGB) ab (vgl. dazu BGH, Urt. v. 30. März 1990, V ZR 113/89, BGHR BGB § 157, Verkehrssitte 1).
  • BGH, 26.03.1969 - VIII ZR 76/67

    Kündigung eines Mietvertrags - Räumung und Herausgabe eines genutzten Grundstücks

    Auszug aus BGH, 05.03.1999 - LwZR 7/98
    Soweit das Berufungsgericht die Kündigungserklärung vom 15. September 1997 als Abmahnung auslegt (vgl. auch BGH, Urt. v. 26. März 1969, VIII ZR 76/67, WM 1969, 625, 626 re. Sp. oben) und erst in der Klageerhebung die wirksame Kündigungserklärung sieht, erhebt die Revision keine Rügen.
  • BGH, 02.11.1989 - IX ZR 197/88

    Schuldhafte Verkürzung der Zwangsverwaltungsmasse durch den Verwalter

    Auszug aus BGH, 05.03.1999 - LwZR 7/98
    Soweit einem tatsächlichen Verhalten auch ohne ein solches Erklärungsbewußtsein oder ohne einen Rechtsbindungswillen die Wirkungen einer Willenserklärung beigelegt werden (vgl. BGHZ 109, 171, 177), geschieht dies zum Schutze des redlichen Rechtsverkehrs und setzt einen bestimmten Zurechnungsgrund voraus.
  • BGH, 29.11.1994 - XI ZR 175/93

    Behandlung schlüssigen Verhaltens ohne Erklärungsbewußtsein als Willenserklärung

    Auszug aus BGH, 05.03.1999 - LwZR 7/98
    Eine konkludente Willenserklärung setzt in der Regel auch das Bewußtsein voraus, daß eine rechtsgeschäftliche Erklärung wenigstens möglicherweise erforderlich ist (vgl. BGH, Urt. v. 29. November 1994, XI ZR 175/93, NJW 1995, 953).
  • BGH, 28.11.1984 - VIII ZR 186/83

    Miete - Fristlose Kündigung - Unbefugte Untervermietung

    Auszug aus BGH, 05.03.1999 - LwZR 7/98
    Mit Recht verweist das Berufungsgericht darauf, daß das Gesetz selbst die unbefugte Gebrauchsüberlassung an Dritte als erhebliche Verletzung von Vertragspflichten interpretiert ("insbesondere ...") und damit als besonderen Kündigungsgrund herausstellt (vgl. auch BGH, Urt. v. 28. November 1984, VIII ZR 186/83, NJW 1985, 2527 ff; Faßbender/Hötzel/Lukanow, Landpachtrecht 2. Aufl. § 554 e Rdn. 12; Lange/Wulff/Lüdtke-Handjery, Landpachtrecht 4. Aufl. § 594 e Rdn. 20; Staudinger/Pikalo/von Jeinsen, BGB 1996 § 594 e Rdn. 30).
  • BGH, 26.04.2002 - LwZR 20/01

    Rechtsfolgen eines Pächterwechsels infolge einer Umwandlung durch Verschmelzung

    Allerdings trifft dies für das Landpachtverhältnis - wie auch die Regelungen des § 589 Abs. 1 BGB zeigen - in signifikanter Weise zu (vgl. auch Senat, Urt. v. 5. März 1999, LwZR 7/98, WM 1999, 1293).
  • BGH, 13.07.2007 - V ZR 189/06

    Anzuwendendes Recht bei Dauerschuldverhältnissen; Rechtsnatur eines Pflugtauschs

    Sie werden üblicherweise als Pflugtausch bezeichnet (Lange/Wulff/Lüdtke-Handjery, Landpachtrecht, 4. Aufl., § 585 BGB Rdn. 24; Puls, NL-BzAR 2003, 152; ferner BGH, Urteil v. 5. März 1999, LwZR 7/98, VIZ 1999, 1293; OLG Jena OLGR Jena 1999, 59; OLG Naumburg NJW-RR 2000, 388).
  • BGH, 16.09.1999 - III ZR 77/98

    Änderung einer Maklerprovisionsabrede durch schlüssiges Verhalten

    Dieser ist nur dann gegeben, wenn der sich in mißverständlicher Weise Verhaltende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, daß die in seinem Verhalten liegende Äußerung nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte als Willenserklärung aufgefaßt werden durfte, und wenn der Empfänger sie auch tatsächlich so verstanden hat (vgl. BGH, Urteile vom 29. November 1994 - XI ZR 175/93 - NJW 1995, 953; und vom 6. März 1999 - LwZR 7/98 - UA S. 5 f, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • OLG Naumburg, 19.12.2013 - 2 U 34/13

    Landpacht: Fristlose Kündigung wegen wiederholter, verhältnismäßig geringfügiger

    a) Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ist erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig (§ 594 e Abs. 1 i.V.m. § 543 Abs. 3 S. 1 BGB sowie BGH, Urteil v. 05.03.1999, LwZR 7/98, VIZ 1999, 496).
  • BGH, 21.02.2002 - IX ZR 452/00

    Aufhebung des Berufungsurteils wegen fehlenden Tatbestandes; Gestattung der

    Selbst wenn die schuldrechtlichen Vereinbarungen zwischen der Beklagten zu 2 und der S. GbR einerseits sowie zwischen letzterer und dem Kläger andererseits nach § 589 BGB unwirksam gewesen sein sollten (vgl. BGH, Urt. v. 5. März 1999 - LwZR 7/98, WM 1999, 1293), beeinträchtigt ein solcher Mangel des Schuldgrundes die Wirksamkeit der dinglichen Aneignungsgestattung nicht.
  • OLG Naumburg, 31.05.2001 - 2 U (Lw) 22/00

    Pacht - unerlaubte Nutzungsüberlassung - Abmahnung - fristlose Kündigung -

    Das gilt auch dann, wenn die Gebrauchsüberlassung im Wege des Pflugtausches erfolgte (vgl. BGH, AgrarR 1999, 212).
  • OLG Brandenburg, 19.02.2009 - 5 U (Lw) 182/06

    Landwirtschaftsrecht: Herausgabe von landwirtschaftlichen Nutzflächen wegen

    Die Kündigung wurde jedoch konkludent mit der Klageschrift ausgesprochen (BGH AgrarR 1999, 212).
  • OLG Jena, 27.07.2006 - 1 U 65/05
    Der Pflugtausch stellt unter den besonderen Verhältnissen der Ackerbewirtschaftung seit dem Ende der Zwangskollektivierung im Beitrittsgebiet eine Notwendigkeit dar und erfährt hier größere Verbreitung ( BGH RdL 1999, 146 f. = AgrarR 1999, 212 = MDR 1999, 798 f. [BGH 05.03.1999 - LwZR 7/98] ).
  • LG Berlin, 14.11.2002 - 62 S 307/02

    Wirksamkeit einer Staffelmietvereinbarung; Voraussetzungen für das Vorliegen

    Dieser ist nur dann gegeben, wenn der sich in missverständlicher Weise Verhaltende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, dass die in seinem Verhalten liegende Äußerung nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte als Willenserklärung aufgefasst werden durfte, und wenn der Empfänger sie auch tatsächlich so verstanden hat (vgl. BGH, NJW 1995, 953 [BGH 29.11.1994 - XI ZR 175/93] = LM H. 6/1995 § 116 BGB Nr. 5; LM H. 10/1999 § 589 BGB Nr. 2 = VIZ 1999, 496).".
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