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   BGH, 05.05.2021 - AK 32/21   

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https://dejure.org/2021,13798
BGH, 05.05.2021 - AK 32/21 (https://dejure.org/2021,13798)
BGH, Entscheidung vom 05.05.2021 - AK 32/21 (https://dejure.org/2021,13798)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 2021 - AK 32/21 (https://dejure.org/2021,13798)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 112 Abs. 1 Satz 1 StPO, § ... 7 Abs. 1 Nr. 5 VStGB, § 211, § 224 Abs. 1 Nr. 2 und 4, § 226 Abs. 1 Nr. 1, §§ 22, 52, 53 StGB, § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO, § 112 Abs. 3 StPO, § 116 Abs. 1 StPO, § 121 Abs. 1 StPO, § 120 Abs. 1 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Verbrechen gegen die Menschlichkeit während des Syrien-Krieges; Voraussetzungen für die Fortdauer einer Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Verbrechen gegen die Menschlichkeit während des Syrien-Krieges; Voraussetzungen für die Fortdauer einer Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.08.2019 - StB 21/19

    Fortdauer der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts der Beihilfe zu

    Auszug aus BGH, 05.05.2021 - AK 32/21
    Insoweit ist eine ins Einzelne gehende Glaubhaftigkeitsanalyse der unterschiedlichen Zeugenaussagen in diesem Stadium des Verfahrens weder rechtlich geboten noch tatsächlich möglich (vgl. BGH, Beschluss vom 22. August 2019 - StB 21/19, juris Rn. 17 mwN).
  • BGH, 24.01.2019 - AK 57/18

    Voraussetzungen für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus

    Auszug aus BGH, 05.05.2021 - AK 32/21
    Es bestehen weiterhin aus den dort dargelegten Erwägungen die Haftgründe der Fluchtgefahr gemäß § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO sowie - auch bei der gebotenen restriktiven Auslegung des § 112 Abs. 3 StPO (s. BGH, Beschluss vom 24. Januar 2019 - AK 57/18, juris Rn. 30 ff.) - der Schwerkriminalität.
  • BGH, 03.02.2021 - AK 50/20

    Vollzug der Untersuchungshaft "wegen derselben Tat" vor dem Erlass eines Urteils;

    Auszug aus BGH, 05.05.2021 - AK 32/21
    Der Senat hat mit Beschluss vom 3. Februar 2021 (AK 50/20) entschieden, dass eine Haftprüfung durch ihn seinerzeit nicht veranlasst gewesen sei; denn der zweite Haftbefehl habe neue selbständige Taten zum Gegenstand, die noch nicht Gegenstand des vorangegangenen gewesen sowie erst im Laufe der Ermittlungen bekannt geworden seien, für sich genommen den Haftbefehlserlass rechtfertigten und sich erst am 16. Oktober 2020 zu einem dringenden Tatverdacht verdichtet hätten.
  • BGH, 07.12.2021 - AK 51/21

    Untersuchungshaft: Beachtung des Beschleunigungsgebots im Eröffnungsverfahren;

    Der Senat hat mit Beschluss vom 3. Februar 2021 (AK 50/20, NStZ-RR 2021, 155 f.) eine Haftprüfung durch ihn seinerzeit als nicht veranlasst angesehen und mit Beschlüssen vom 5. Mai (AK 32/21) sowie 11. August 2021 (AK 41/21) die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet.
  • BGH, 11.08.2021 - AK 41/21

    Fortdauer der Untersuchungshaft

    Der Senat hat mit Beschluss vom 3. Februar 2021 (AK 50/20, NStZ-RR 2021, 155 f.) eine Haftprüfung durch ihn seinerzeit als nicht veranlasst angesehen und mit Beschluss vom 5. Mai 2021 (AK 32/21) die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet.
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