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   BGH, 08.10.2014 - 2 StR 337/14   

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BGH, 08.10.2014 - 2 StR 337/14 (https://dejure.org/2014,40951)
BGH, Entscheidung vom 08.10.2014 - 2 StR 337/14 (https://dejure.org/2014,40951)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 2014 - 2 StR 337/14 (https://dejure.org/2014,40951)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 132 GVG; § 406 StPO; § 406a Abs. 2 Satz 1 StPO; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK
    Anfrage- und Vorlageverfahren zu den Maßstäben der Adhäsionsentscheidung (Entschädigung der Verletzten; Höhe des Schmerzensgeldes; Teilerledigung und Teilrechtskraft bei rechtsstaatsgemäßer Verfahrensverlängerung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 406 Abs 1 S 3 StPO, § 132 GVG, § 253 Abs 2 BGB, § 176 StGB
    Adhäsionsentscheidung: Berücksichtigung der Vermögenslage des Geschädigten und des Schädigers bei Zuerkennung eines Schmerzensgeldanspruchs im Rahmen eines Strafverfahrens wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 132 GVG, § 406 StPO, § 253 Abs. 2 BGB, § 406 Abs. 1 Satz 3 StPO, § 406a Abs. 2 Satz 1 StPO, §§ 353, 354 StPO, Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK, § 406a Abs. 2 Satz 2 StPO, § 237 StPO

  • Wolters Kluwer

    Darlegungsanforderungen bei der Feststellung einer Ersatzpflicht für künftige Schäden der Opfer eines Sexualdelikts

  • rewis.io

    Anfrage beim Großen Senat für Zivilsachen und den anderen Strafsenaten: Berücksichtigung der Vermögenslage des Geschädigten und des Schädigers bei Zuerkennung eines Schmerzensgeldanspruchs im Adhäsionsverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlegungsanforderungen bei der Feststellung einer Ersatzpflicht für künftige Schäden der Opfer eines Sexualdelikts

  • rechtsportal.de

    StPO § 406
    Darlegungsanforderungen bei der Feststellung einer Ersatzpflicht für künftige Schäden der Opfer eines Sexualdelikts

  • datenbank.nwb.de

    Adhäsionsentscheidung: Berücksichtigung der Vermögenslage des Geschädigten und des Schädigers bei Zuerkennung eines Schmerzensgeldanspruchs im Rahmen eines Strafverfahrens wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 06.07.2004 - 4 StR 85/03

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Beschleunigungsgebot; Vorabteilentscheidung

    Auszug aus BGH, 08.10.2014 - 2 StR 337/14
    a) Eine Teilerledigung, die zur Herbeiführung von Teilrechtskraft führt, ist nur dann zulässig, wenn der rechtskräftige ebenso wie der nichtrechtskräftige Urteilsteil von dem übrigen Urteilsinhalt losgelöst, selbständig geprüft und rechtlich beurteilt werden kann; die Grenzen bestimmen sich nach denselben Grundsätzen, nach denen sich die Wirksamkeit der Teilanfechtung beurteilt (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juli 2004 - 4 StR 85/03, BGHSt 49, 209, 211; Beschluss vom 20. Januar 2011 - 4 StR 650/10; LR/Franke, 26. Aufl., § 353 Rn. 5; Meyer-Goßner, StPO, 57. Aufl., § 353 Rn. 6; KK-Gericke, StPO, 7. Aufl., § 353 Rn. 10, jeweils mwN).

    b) Im vorliegenden Fall gebieten auch schwerwiegende Interessen des Revisionsführers ein Abweichen von der gesetzlichen Regel einer einheitlichen Entscheidung durch das Revisionsgericht (vgl. §§ 353, 354 StPO) durch "horizontale" Teilentscheidung (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juli 2004 - 4 StR 85/03, BGHSt 49, 209, 212 f.; Beschluss vom 20. Januar 2011 - 4 StR 650/10; Senat, Beschlüsse vom 19. November 2004 - 2 StR 431/04, vom 20. August 2004 - 2 StR 434/03 und 2 StR 211/04).

  • BGH, 20.01.2011 - 4 StR 650/10

    Zurückstellung einer Entscheidung über die Sicherungsverwahrung im Hinblick auf

    Auszug aus BGH, 08.10.2014 - 2 StR 337/14
    a) Eine Teilerledigung, die zur Herbeiführung von Teilrechtskraft führt, ist nur dann zulässig, wenn der rechtskräftige ebenso wie der nichtrechtskräftige Urteilsteil von dem übrigen Urteilsinhalt losgelöst, selbständig geprüft und rechtlich beurteilt werden kann; die Grenzen bestimmen sich nach denselben Grundsätzen, nach denen sich die Wirksamkeit der Teilanfechtung beurteilt (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juli 2004 - 4 StR 85/03, BGHSt 49, 209, 211; Beschluss vom 20. Januar 2011 - 4 StR 650/10; LR/Franke, 26. Aufl., § 353 Rn. 5; Meyer-Goßner, StPO, 57. Aufl., § 353 Rn. 6; KK-Gericke, StPO, 7. Aufl., § 353 Rn. 10, jeweils mwN).

    b) Im vorliegenden Fall gebieten auch schwerwiegende Interessen des Revisionsführers ein Abweichen von der gesetzlichen Regel einer einheitlichen Entscheidung durch das Revisionsgericht (vgl. §§ 353, 354 StPO) durch "horizontale" Teilentscheidung (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juli 2004 - 4 StR 85/03, BGHSt 49, 209, 212 f.; Beschluss vom 20. Januar 2011 - 4 StR 650/10; Senat, Beschlüsse vom 19. November 2004 - 2 StR 431/04, vom 20. August 2004 - 2 StR 434/03 und 2 StR 211/04).

  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus BGH, 08.10.2014 - 2 StR 337/14
    Dies wäre im Ansatz nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht zu beanstanden, da die Strafsenate des Bundesgerichtshofs vor dem Hintergrund der Entscheidung des Großen Senats für Zivilsachen vom 6. Juli 1955 - GZ 1/55 (BGHZ 18, 149, 159 ff.) die Erörterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers und des Geschädigten regelmäßig für erforderlich erachten (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 2. September 2014 - 3 StR 325/14 und vom 18. Juni 2014 - 4 StR 217/14 juris Rn. 3; Senat, Urteil vom 5. März 2014 - 2 StR 503/13, insoweit in NStZ-RR 2014, 185 nicht abgedruckt).
  • BGH, 08.10.2014 - 2 StR 137/14

    Anfragebeschluss; Vorlagebeschluss; Bemessung der billigen Entschädigung in Geld

    Auszug aus BGH, 08.10.2014 - 2 StR 337/14
    Der Senat hat durch Plenumsbeschluss vom 8. Oktober 2014 das hiesige Verfahren zum Verfahren 2 StR 137/14 hinzuverbunden, um für die Durchführung des Anfrageverfahrens eine breitere Beurteilungsgrundlage zu schaffen.
  • BGH, 05.03.2014 - 2 StR 503/13

    Beweisantrag auf Einholung eines psychologischen Gutachtens (Ablehnung wegen

    Auszug aus BGH, 08.10.2014 - 2 StR 337/14
    Dies wäre im Ansatz nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht zu beanstanden, da die Strafsenate des Bundesgerichtshofs vor dem Hintergrund der Entscheidung des Großen Senats für Zivilsachen vom 6. Juli 1955 - GZ 1/55 (BGHZ 18, 149, 159 ff.) die Erörterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers und des Geschädigten regelmäßig für erforderlich erachten (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 2. September 2014 - 3 StR 325/14 und vom 18. Juni 2014 - 4 StR 217/14 juris Rn. 3; Senat, Urteil vom 5. März 2014 - 2 StR 503/13, insoweit in NStZ-RR 2014, 185 nicht abgedruckt).
  • BGH, 26.09.2013 - 2 StR 306/13

    Ablehnung eines Beweisantrags; Adhäsionsanspruch (Umfang: Ersatzpflicht für

    Auszug aus BGH, 08.10.2014 - 2 StR 337/14
    a) Soweit das Landgericht ausgeführt hat, künftige materielle und immaterielle Schäden seien bei der Nebenklägerin "denkbar", genügt dies - worauf der Generalbundesanwalt zu Recht hinweist - nicht den Darlegungsanforderungen bei Feststellung einer Ersatzpflicht für künftige Schäden (vgl. nur Senat, Beschluss vom 26. September 2013 - 2 StR 306/13 juris Rn. 12 mwN); im Übrigen geht der Anspruch auf Ersatz des immateriellen Schadens nicht auf den Sozialversicherungsträger über (Palandt/Grüneberg, BGB, 74. Aufl., vor § 249 Rn. 117).
  • BGH, 02.09.2014 - 3 StR 325/14

    Unzureichend begründete Adhäsionsentscheidung (formelhafte allgemeine Erwägungen;

    Auszug aus BGH, 08.10.2014 - 2 StR 337/14
    Dies wäre im Ansatz nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht zu beanstanden, da die Strafsenate des Bundesgerichtshofs vor dem Hintergrund der Entscheidung des Großen Senats für Zivilsachen vom 6. Juli 1955 - GZ 1/55 (BGHZ 18, 149, 159 ff.) die Erörterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers und des Geschädigten regelmäßig für erforderlich erachten (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 2. September 2014 - 3 StR 325/14 und vom 18. Juni 2014 - 4 StR 217/14 juris Rn. 3; Senat, Urteil vom 5. März 2014 - 2 StR 503/13, insoweit in NStZ-RR 2014, 185 nicht abgedruckt).
  • BGH, 19.11.2004 - 2 StR 431/04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Recht auf Verfahrensbeschleunigung

    Auszug aus BGH, 08.10.2014 - 2 StR 337/14
    b) Im vorliegenden Fall gebieten auch schwerwiegende Interessen des Revisionsführers ein Abweichen von der gesetzlichen Regel einer einheitlichen Entscheidung durch das Revisionsgericht (vgl. §§ 353, 354 StPO) durch "horizontale" Teilentscheidung (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juli 2004 - 4 StR 85/03, BGHSt 49, 209, 212 f.; Beschluss vom 20. Januar 2011 - 4 StR 650/10; Senat, Beschlüsse vom 19. November 2004 - 2 StR 431/04, vom 20. August 2004 - 2 StR 434/03 und 2 StR 211/04).
  • BGH, 20.08.2004 - 2 StR 434/03

    Vorabteilentscheidung im Revisionsrechtszug (Recht auf Verfahrensbeschleunigung

    Auszug aus BGH, 08.10.2014 - 2 StR 337/14
    b) Im vorliegenden Fall gebieten auch schwerwiegende Interessen des Revisionsführers ein Abweichen von der gesetzlichen Regel einer einheitlichen Entscheidung durch das Revisionsgericht (vgl. §§ 353, 354 StPO) durch "horizontale" Teilentscheidung (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juli 2004 - 4 StR 85/03, BGHSt 49, 209, 212 f.; Beschluss vom 20. Januar 2011 - 4 StR 650/10; Senat, Beschlüsse vom 19. November 2004 - 2 StR 431/04, vom 20. August 2004 - 2 StR 434/03 und 2 StR 211/04).
  • BGH, 20.08.2004 - 2 StR 211/04

    Vorabteilentscheidung im Revisionsrechtszug (Recht auf Verfahrensbeschleunigung

    Auszug aus BGH, 08.10.2014 - 2 StR 337/14
    b) Im vorliegenden Fall gebieten auch schwerwiegende Interessen des Revisionsführers ein Abweichen von der gesetzlichen Regel einer einheitlichen Entscheidung durch das Revisionsgericht (vgl. §§ 353, 354 StPO) durch "horizontale" Teilentscheidung (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juli 2004 - 4 StR 85/03, BGHSt 49, 209, 212 f.; Beschluss vom 20. Januar 2011 - 4 StR 650/10; Senat, Beschlüsse vom 19. November 2004 - 2 StR 431/04, vom 20. August 2004 - 2 StR 434/03 und 2 StR 211/04).
  • BGH, 18.06.2014 - 4 StR 217/14

    Adhäsionsverfahren (Bemessung von Schmerzensgeld)

  • BGH, 08.10.2014 - 2 StR 137/14

    Anfragebeschluss; Vorlagebeschluss; Bemessung der billigen Entschädigung in Geld

    Das Verfahren 2 StR 337/14.

    In beiden Fällen hat der Senat die Revision des Angeklagten entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwaltes als unbegründet im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO verworfen, soweit sie sich gegen den Schuldspruch und den Strafausspruch richtet, und die Entscheidung über den Adhäsionsausspruch zurückgestellt (Beschlüsse vom 8. Oktober 2014 - 2 StR 137/14 und 2 StR 337/14).

    Im Verfahren 2 StR 337/14 hat das Landgericht dagegen die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten und des Opfers ausdrücklich berücksichtigt, allerdings ohne dass erkennbar wäre, ob es ihnen anspruchserhöhende oder anspruchsmindernde Wirkung zugebilligt hat.

  • LG Bielefeld, 08.05.2015 - 9 KLs 16/14
    Zwar hat der 2. Strafsenat beim BGH mit seinem Vorlagebeschluss vom 08.10.2014 (2 StR 137/14 und 2 StR 337/14) diese Entscheidungspraxis mit näherer Begründung in Frage gestellt, wonach bei der billigen Entschädigung in Geld weder die wirtschaftlichen Verhältnisse des Geschädigten noch die des Schädigers zu berücksichtigen seien und bei dem Großen Senat für Zivilsachen und den anderen Strafsenaten angefragt, ob an der entgegenstehenden Rechtsprechung festgehalten wird (s. auch weiterer Beschluss dieses Senats v. 09.04.2015 - 2 StR 324/14).
  • BGH, 29.12.2014 - 2 StR 211/14

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit (Anforderungen an die

    Der Senat hält indes aus den im Beschluss vom 8. Oktober 2014 (2 StR 337/14) dargelegten Gründen sowohl die Einbeziehung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers als auch eine Erörterung der Vermögensverhältnisse der Geschädigten bei der Entscheidung über die Höhe der billigen Entschädigung im Sinne des § 253 Abs. 2 BGB für rechtsfehlerhaft.
  • BGH, 12.02.2015 - 2 StR 388/14

    Vergewaltigung (Nötigung mit Gewalt)

    Auf den Anfragebeschluss des Senats vom 8. Oktober 2014 - 2 StR 137/14 und 2 StR 337/14 wird hingewiesen.
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