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   BGH, 11.04.2016 - II ZR 194/15   

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https://dejure.org/2016,7926
BGH, 11.04.2016 - II ZR 194/15 (https://dejure.org/2016,7926)
BGH, Entscheidung vom 11.04.2016 - II ZR 194/15 (https://dejure.org/2016,7926)
BGH, Entscheidung vom 11. April 2016 - II ZR 194/15 (https://dejure.org/2016,7926)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 47 Abs. 3 GKG, § 47 Abs. 1 Satz 2 GKG, § 171 Abs. 2, § 174 Abs. 4 HGB, § 3 ZPO, § 26 Nr. 8 EGZPO, §§ 675, 670 BGB, § 257 BGB, § 47 Abs. 3, Abs. 1 Satz 2 GKG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Gebührenstreitwerts im Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung des Rechtsmittels; Beendigung des Verfahrens ohne Einreichung von Rechtsmittelanträgen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung des Gebührenstreitwerts im Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung des Rechtsmittels; Beendigung des Verfahrens ohne Einreichung von Rechtsmittelanträgen

  • rechtsportal.de

    GKG § 47 Abs. 1 S. 2; GKG § 47 Abs. 3 ; ZPO § 3
    Bestimmung des Gebührenstreitwerts im Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung des Rechtsmittels; Beendigung des Verfahrens ohne Einreichung von Rechtsmittelanträgen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.09.2015 - II ZR 403/13

    Treuhandvermittelte Kommanditbeteiligung an einer Wohnungsbaugesellschaft:

    Auszug aus BGH, 11.04.2016 - II ZR 194/15
    Demgegenüber besteht zwar die mit dem Klageantrag zu V angesprochene (Außen) Haftung als Gesellschafter gemäß § 171 Abs. 2, § 174 Abs. 4 HGB (ggf. mittelbar über einen gegen ihn gerichteten Freistellungsanspruch der Beklagten zu 3 als Rechtsnachfolgerin der Treuhänderin entweder aus dem Treuhandvertrag oder gemäß §§ 675, 670 BGB in Verbindung mit § 257 BGB, vgl. BGH, Urteil vom 29. September 2015 - II ZR 403/13, ZIP 2015, 2268 Rn. 20 mwN) fort.
  • BGH, 14.07.2011 - III ZR 23/11

    Streitwert einer Klage auf Befreiung von einer Verbindlichkeit

    Auszug aus BGH, 11.04.2016 - II ZR 194/15
    aa) Für die Ermittlung der formellen Beschwer des Klägers durch die Abweisung der auf Freistellung von eventuellen Verpflichtungen gerichteten Klageanträge zu IV und V ist, sofern entsprechende Anhaltspunkte vorliegen, unter anderem darauf abzustellen, wie wahrscheinlich eine Inanspruchnahme (noch) ist (BGH, Beschluss vom 26. November 2015 - III ZR 304/15, juris Rn. 4 unter Verweis auf BGH, Beschluss vom 14. Juli 2011 - III ZR 23/11, ZIP 2011, 1686 Rn. 2 mwN auch zur Gegenauffassung).
  • BGH, 19.02.2015 - VII ZR 176/14

    Bewertung der Beschwer bei der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 11.04.2016 - II ZR 194/15
    Eine andere, entgegen der Auffassung der Beklagten zu 3 nicht einschlägige Frage betrifft es, dass sich der das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren durchführende Kläger für das Erreichen der Wertgrenze gemäß § 26 Nr. 8 EGZPO an seinen Streitwertangaben in der Klageschrift festhalten lassen muss, wenn er insoweit keine bereits in den Tatsacheninstanzen vorgebrachten Umstände, die die Festsetzung eines höheren Streitwerts rechtfertigen, glaubhaft macht (hierzu BGH, Beschluss vom 19. Februar 2015 - VII ZR 176/14, BauR 2015, 1009; Beschluss vom 29. Juli 2014 - II ZR 73/14, juris Rn. 10).
  • BGH, 29.07.2014 - II ZR 73/14

    Verwerfen der Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig bei Nichterreichen des

    Auszug aus BGH, 11.04.2016 - II ZR 194/15
    Eine andere, entgegen der Auffassung der Beklagten zu 3 nicht einschlägige Frage betrifft es, dass sich der das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren durchführende Kläger für das Erreichen der Wertgrenze gemäß § 26 Nr. 8 EGZPO an seinen Streitwertangaben in der Klageschrift festhalten lassen muss, wenn er insoweit keine bereits in den Tatsacheninstanzen vorgebrachten Umstände, die die Festsetzung eines höheren Streitwerts rechtfertigen, glaubhaft macht (hierzu BGH, Beschluss vom 19. Februar 2015 - VII ZR 176/14, BauR 2015, 1009; Beschluss vom 29. Juli 2014 - II ZR 73/14, juris Rn. 10).
  • BGH, 27.07.2011 - IV ZR 31/11

    Nichtzulassung der Revision: Bemessung des Streitwerts im Verfahren über die

    Auszug aus BGH, 11.04.2016 - II ZR 194/15
    Endet das Verfahren, ohne dass Rechtsmittelanträge eingereicht werden, ist gemäß § 47 Abs. 1 Satz 2 GKG die - formelle (BGH, Beschluss vom 27. Juli 2011 - IV ZR 31/11, juris Rn. 3) - Beschwer maßgebend.
  • BGH, 26.11.2015 - III ZR 304/15

    Festsetzung des Streitwerts für das Beschwerdeverfahren; Beruhen von späteren

    Auszug aus BGH, 11.04.2016 - II ZR 194/15
    aa) Für die Ermittlung der formellen Beschwer des Klägers durch die Abweisung der auf Freistellung von eventuellen Verpflichtungen gerichteten Klageanträge zu IV und V ist, sofern entsprechende Anhaltspunkte vorliegen, unter anderem darauf abzustellen, wie wahrscheinlich eine Inanspruchnahme (noch) ist (BGH, Beschluss vom 26. November 2015 - III ZR 304/15, juris Rn. 4 unter Verweis auf BGH, Beschluss vom 14. Juli 2011 - III ZR 23/11, ZIP 2011, 1686 Rn. 2 mwN auch zur Gegenauffassung).
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