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   BGH, 11.11.2004 - 5 StR 472/04   

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https://dejure.org/2004,6403
BGH, 11.11.2004 - 5 StR 472/04 (https://dejure.org/2004,6403)
BGH, Entscheidung vom 11.11.2004 - 5 StR 472/04 (https://dejure.org/2004,6403)
BGH, Entscheidung vom 11. November 2004 - 5 StR 472/04 (https://dejure.org/2004,6403)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 2 EMRK; § 46 StGB
    Strafzumessung (Warnfunktion eines früheren, ohne Verurteilung endenden Strafverfahrens und privater Bezichtigungen wegen einschlägiger Straftaten; Unschuldsvermutung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigungstaugliche Warnfunktion eines früheren Strafverfahrens bei der Strafzumessung trotz Endes mit Freispruch oder Verfahrenseinstellung; Warnfunktion der Bezichtigung einer Privatperson

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 170 Abs. 2; ; StPO § 153 ff.; ; StPO § 260 Abs. 3; ; BtMG § 30a Abs. 2 Nr. 2; ; BtMG § 30a Abs. 3; ; StGB § 56 Abs. 1; ; StGB § 56 Abs. 2 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 2
    Strafschärfende Berücksichtigung einer eingestellten Tat oder eines Freispruchs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 72 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Düsseldorf, 21.12.2007 - 2 Ss OWi 83/07

    Fahrpersonalgesetz - Keine "Lücke" bei Verstößen vor dem 11.4.07

    Zwar können frühere Bußgeldverfahren selbst dann sanktionsschärfend berücksichtigt werden, wenn sie mit einer Einstellung geendet haben (vgl. zum Strafverfahren: BGH NStZ-RR 2005, 72).
  • BGH, 13.12.2018 - 3 StR 386/18

    Strafschärfende Berücksichtigung von Voreintragungen im Erziehungsregister

    Dem Tatgericht ist es zwar nicht prinzipiell verwehrt, strafschärfend zu werten, dass der Angeklagte bei Tatbegehung durch frühere eingestellte Verfahren gewarnt war (s. BGH, Urteil vom 6. Dezember 1972 - 2 StR 499/72, BGHSt 25, 64, 65; Beschluss vom 11. November 2004 - 5 StR 472/04, juris Rn. 4; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 46 Rn. 40).
  • BGH, 25.04.2006 - 4 StR 125/06

    Minder schwerer Fall der schweren räuberischen Erpressung (mangelnde

    Allerdings kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein früheres Strafverfahren eine bei der Strafzumessung berücksichtigungstaugliche Warnfunktion auch dann entfalten, wenn es mit einer Einstellung nach § 170 Abs. 2, §§ 153 ff. oder § 260 Abs. 3 StPO oder - wie hier - gar mit einem Freispruch geendet hat (vgl. BGHSt 25, 64 m.w.N.; BGH MDR 1954, 151; MDR 1979, 635 m.w.N.; StV 1991, 64; NStZ-RR 2005, 72; vgl. auch Gribbohm in LK 11. Aufl. § 46 Rdn. 158, 165, 166; Tröndle/Fischer StGB 53. Aufl. § 46 Rdn. 41; Schäfer, Praxis der Strafzumessung, 3. Aufl. Rdn. 367).
  • OLG Celle, 09.12.2019 - 3 Ss 48/19

    Keine strafmildernde Wirkung alkoholbedingter Enthemmung bei fahrlässiger Tötung

    Dies steht in Widerspruch zu den Strafzumessungserwägungen, in denen das Landgericht noch rechtsfehlerfrei darauf abgestellt hat, dass die Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO nicht daran hindert, den von diesem Ermittlungsverfahren ausgehenden Warneffekt strafschärfend zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 26. Februar 1987 - 1 StR 698/86, BGHSt 34, 299; BGH, Beschluss vom 11. November 2004 - 5 StR 472/04, NStZ-RR 2005, 72).
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