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   BGH, 12.09.2023 - KVZ 64/21   

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https://dejure.org/2023,31125
BGH, 12.09.2023 - KVZ 64/21 (https://dejure.org/2023,31125)
BGH, Entscheidung vom 12.09.2023 - KVZ 64/21 (https://dejure.org/2023,31125)
BGH, Entscheidung vom 12. September 2023 - KVZ 64/21 (https://dejure.org/2023,31125)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsrelevante Frage nach der Kausalität zwischen verhaltensbezogener Verpflichtungszusagen und eintretender Verbesserungen eines Marktergebnisses bei der Zusammenschlusskontrolle von reversiblen kooperativen Teilfunktionsgemeinschaftsunternehmen; Möglichkeit der ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 07.09.2022 - XII ZB 215/22

    Elektronischer Rechtsverkehr im Rechtsmittelverfahren: Erfordernis der Wiedergabe

    Auszug aus BGH, 12.09.2023 - KVZ 64/21
    d) Wie auch von A nicht in Frage gestellt wird, hätte Rechtsanwältin D bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt erkennen müssen, dass die Einreichung eines nicht von ihr signierten Schriftsatzes über ihr beA nicht den Formerfordernissen des § 72 Nr. 2 GWB i.V.m. § 130a Abs. 3 ZPO entspricht (vgl. BGH, NJW 2022, 2415 Rn. 15 bis 17; Beschlüsse vom 7. September 2022 - XII ZB 215/22, NJW 2022, 3512 Rn. 15 bis 17; vom 19. Januar 2023 - V ZB 28/22, NJW 2023, 1587 Rn. 16; BAG, Beschluss vom 14. September 2020 - 5 AZB 23/20, BAGE 172, 186 Rn. 25).

    In seiner eigenen Verantwortung liegt es, das Dokument gemäß den gesetzlichen Anforderungen entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen oder das einfach signierte elektronische Dokument auf einem sicheren Übermittlungsweg persönlich einzureichen, damit die Echtheit und die Integrität des Dokuments wie bei einer persönlichen Unterschrift gewährleistet sind (BGH, NJW 2022, 3512 Rn. 15).

  • BGH, 30.03.2022 - XII ZB 311/21

    Geeignetheit eines elektronischen Dokuments für die Bearbeitung durch das Gericht

    Auszug aus BGH, 12.09.2023 - KVZ 64/21
    Hierbei wird ein nicht qualifiziert elektronisch signiertes Dokument nur dann auf einem sicheren Übermittlungsweg aus einem besonderen elektronischen Anwaltspostfach eingereicht, wenn die den Schriftsatz verantwortende Person das Dokument selbst versendet (BGH, Beschlüsse vom 30. März 2022 - XII ZB 311/21, NJW 2022, 2415 Rn. 10 f.; vom 20. September 2022 - IX ZR 118/22, ZInsO 2022, 2579 Rn. 7).

    d) Wie auch von A nicht in Frage gestellt wird, hätte Rechtsanwältin D bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt erkennen müssen, dass die Einreichung eines nicht von ihr signierten Schriftsatzes über ihr beA nicht den Formerfordernissen des § 72 Nr. 2 GWB i.V.m. § 130a Abs. 3 ZPO entspricht (vgl. BGH, NJW 2022, 2415 Rn. 15 bis 17; Beschlüsse vom 7. September 2022 - XII ZB 215/22, NJW 2022, 3512 Rn. 15 bis 17; vom 19. Januar 2023 - V ZB 28/22, NJW 2023, 1587 Rn. 16; BAG, Beschluss vom 14. September 2020 - 5 AZB 23/20, BAGE 172, 186 Rn. 25).

  • BAG, 14.09.2020 - 5 AZB 23/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - einfache Signatur

    Auszug aus BGH, 12.09.2023 - KVZ 64/21
    d) Wie auch von A nicht in Frage gestellt wird, hätte Rechtsanwältin D bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt erkennen müssen, dass die Einreichung eines nicht von ihr signierten Schriftsatzes über ihr beA nicht den Formerfordernissen des § 72 Nr. 2 GWB i.V.m. § 130a Abs. 3 ZPO entspricht (vgl. BGH, NJW 2022, 2415 Rn. 15 bis 17; Beschlüsse vom 7. September 2022 - XII ZB 215/22, NJW 2022, 3512 Rn. 15 bis 17; vom 19. Januar 2023 - V ZB 28/22, NJW 2023, 1587 Rn. 16; BAG, Beschluss vom 14. September 2020 - 5 AZB 23/20, BAGE 172, 186 Rn. 25).
  • BGH, 19.01.2023 - V ZB 28/22

    Qualifizierte elektronische Signatur der über das Elektronische Gerichts- und

    Auszug aus BGH, 12.09.2023 - KVZ 64/21
    d) Wie auch von A nicht in Frage gestellt wird, hätte Rechtsanwältin D bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt erkennen müssen, dass die Einreichung eines nicht von ihr signierten Schriftsatzes über ihr beA nicht den Formerfordernissen des § 72 Nr. 2 GWB i.V.m. § 130a Abs. 3 ZPO entspricht (vgl. BGH, NJW 2022, 2415 Rn. 15 bis 17; Beschlüsse vom 7. September 2022 - XII ZB 215/22, NJW 2022, 3512 Rn. 15 bis 17; vom 19. Januar 2023 - V ZB 28/22, NJW 2023, 1587 Rn. 16; BAG, Beschluss vom 14. September 2020 - 5 AZB 23/20, BAGE 172, 186 Rn. 25).
  • BGH, 14.10.2008 - VI ZB 37/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mangels Hinweises des Berufungsgerichts auf

    Auszug aus BGH, 12.09.2023 - KVZ 64/21
    Eine Partei darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass ihre Schriftsätze alsbald nach ihrem Eingang bei Gericht zur Kenntnis genommen werden und offensichtliche äußere formale Mängel dabei nicht unentdeckt bleiben (BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - VI ZB 37/08, NJW-RR 2009, 564 Rn. 10).
  • BGH, 21.03.2017 - X ZB 7/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Hinweispflicht des Gerichts bei Eingang

    Auszug aus BGH, 12.09.2023 - KVZ 64/21
    Das Gericht ist aber nicht verpflichtet, einen erst am letzten Tag einer Frist eingehenden Schriftsatz unmittelbar auf formelle Mängel zu überprüfen, um erforderlichenfalls sofort durch entsprechende Hinweise auf deren Behebung hinzuwirken (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 2017 - X ZB 7/15, NJW-RR 2017, 689 Rn. 13 mwN).
  • BGH, 20.09.2022 - IX ZR 118/22

    Elektronischer Rechtsverkehr: Anforderungen an die Übermittlung elektronischer

    Auszug aus BGH, 12.09.2023 - KVZ 64/21
    Hierbei wird ein nicht qualifiziert elektronisch signiertes Dokument nur dann auf einem sicheren Übermittlungsweg aus einem besonderen elektronischen Anwaltspostfach eingereicht, wenn die den Schriftsatz verantwortende Person das Dokument selbst versendet (BGH, Beschlüsse vom 30. März 2022 - XII ZB 311/21, NJW 2022, 2415 Rn. 10 f.; vom 20. September 2022 - IX ZR 118/22, ZInsO 2022, 2579 Rn. 7).
  • BGH, 20.11.2018 - VI ZB 32/17

    Zurechnung des Verschuldens des beauftragten Rechtsanwalts bei dessen

    Auszug aus BGH, 12.09.2023 - KVZ 64/21
    Als Bevollmächtigter in diesem Sinne ist auch ein Rechtsanwalt anzusehen, der als Angestellter oder freier Mitarbeiter des Verfahrensbevollmächtigten von diesem mit der selbstständigen Bearbeitung eines Rechtsstreits betraut worden ist und der nicht als bloßer Hilfsarbeiter in untergeordneter Funktion tätig geworden ist (BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 1972 - VII ZB 13/72, VersR 1973, 38 [juris Rn. 6]; vom 27. Januar 2004 - VI ZB 39/03, MDR 2004, 719 [juris Rn. 6]; vom 19. März 2014 - I ZB 32/13, GRUR-RR 2014, 470 Rn. 10; vom 20. November 2018 - VI ZB 32/17, MDR 2019, 178 Rn. 8).
  • BGH, 27.01.2004 - VI ZB 39/03

    Zurechung des Verschuldens eines bei dem Prozessbevollmächtigten angestellten

    Auszug aus BGH, 12.09.2023 - KVZ 64/21
    Als Bevollmächtigter in diesem Sinne ist auch ein Rechtsanwalt anzusehen, der als Angestellter oder freier Mitarbeiter des Verfahrensbevollmächtigten von diesem mit der selbstständigen Bearbeitung eines Rechtsstreits betraut worden ist und der nicht als bloßer Hilfsarbeiter in untergeordneter Funktion tätig geworden ist (BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 1972 - VII ZB 13/72, VersR 1973, 38 [juris Rn. 6]; vom 27. Januar 2004 - VI ZB 39/03, MDR 2004, 719 [juris Rn. 6]; vom 19. März 2014 - I ZB 32/13, GRUR-RR 2014, 470 Rn. 10; vom 20. November 2018 - VI ZB 32/17, MDR 2019, 178 Rn. 8).
  • BGH, 21.08.2019 - XII ZB 93/19

    Anwalt in eigener Sache muss für Vertretung sorgen!

    Auszug aus BGH, 12.09.2023 - KVZ 64/21
    Nach gefestigter Rechtsprechung muss der Verfahrensbevollmächtigte eines Beteiligten alles ihm Zumutbare tun und veranlassen, damit die Frist zur Einlegung oder Begründung eines Rechtsmittels gewahrt wird (BGH, Beschluss vom 21. August 2019 - XII ZB 93/19 - FamRZ 2019, 1880 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 18.05.1993 - KVZ 10/92

    Unwirksame Ausschließlichkeitsbindung - Pauschalreisen-Vermittlung II

  • BGH, 15.10.2015 - KVZ 26/15

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde und der Nichtzulassungsbeschwerde gegen den

  • BGH, 19.03.2014 - I ZB 32/13

    Wiedereinsetzung in eine versäumte Berufungsbegründungsfrist: Prüfungsumfang des

  • BGH, 19.12.1995 - KVZ 23/95

    Nichtzulassungsbeschwerde in Kartellrechtsverfahren - Begriff der Divergenz

  • BGH, 05.10.1972 - VII ZB 13/72

    Anwaltspflicht - Prozeßbevollmächtigter - Verschulden - Angestellter Anwalt -

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