Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
| Teil 1 - Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 1 - 47l) |
| Kapitel 6 - Befugnisse der Kartellbehörden, Schadensersatz und Vorteilsabschöpfung (§§ 32 - 34a) |
| Abschnitt 1 - Befugnisse der Kartellbehörden (§§ 32 - 32g) |
(1) 1Bieten Unternehmen im Rahmen eines Verfahrens nach § 30 Absatz 3, § 31b Absatz 3 oder § 32 an, Verpflichtungen einzugehen, die geeignet sind, die ihnen von der Kartellbehörde nach vorläufiger Beurteilung mitgeteilten Bedenken auszuräumen, so kann die Kartellbehörde für diese Unternehmen die Verpflichtungszusagen durch Verfügung für bindend erklären. 2Die Verfügung hat zum Inhalt, dass die Kartellbehörde vorbehaltlich des Absatzes 2 von ihren Befugnissen nach den § 30 Absatz 3, § 31b Absatz 3, §§ 32 und 32a keinen Gebrauch machen wird. 3Sie kann befristet werden.
(2) Die Kartellbehörde kann die Verfügung nach Absatz 1 aufheben und das Verfahren wieder aufnehmen, wenn
Fassung aufgrund des Achten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vom 26.06.2013
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 30.06.2013 | Achtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen | 26.06.2013 |
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Rechtsprechung zu § 32b GWB
44 Entscheidungen zu § 32b GWB in unserer Datenbank:
- BGH, 31.08.2026 - KVB 18/26
Beschwerdezuständigkeit
- BGH, 25.02.2025 - KVZ 64/21
Telekom/EWE - Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens zum gemeinsamen Ausbau und ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 12.09.2023 - KVZ 64/21
Berücksichtigung von Verpflichtungszusage bei Zusammenschlusskontrolle und ...
- OLG Düsseldorf, 22.09.2021 - Kart 5/20
Beschwerde gegen einen Beschluss des Bundeskartellamts Angebote von ...
- BGH, 12.09.2023 - KVZ 64/21
- BGH, 04.04.2023 - KZR 20/21
Vertriebskooperation im SPNV - Kartellschadensersatz: Glaubhaftmachung der ...
Zum selben Verfahren:
- LG Frankfurt/Main, 09.10.2019 - 6 O 245/18
- OLG Frankfurt, 09.03.2021 - 11 U 164/19
Schadenersatz wegen überhöhter Vertriebsprovisionen für Verkauf von Fahrscheinen ...
- BGH, 12.06.2018 - KVR 38/17
Zur Wiederaufnahme eines durch Verpflichtungszusagen beendeten ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Düsseldorf, 15.03.2017 - Kart 10/15
Rundholz-Vermarktung: Land Baden-Württemberg verstößt gegen europäisches ...
- OLG Düsseldorf, 15.03.2017 - Kart 10/15
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.01.2024 - 15 A 2286/20
Anspruch der Betreiberin eines bundesweiten Tankstellennetzes auf Gewährung von ...
Querverweise
Auf § 32b GWB verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Wettbewerbsbeschränkungen
- Marktbeherrschung, sonstiges wettbewerbsbeschränkendes Verhalten
- § 19a (Missbräuchliches Verhalten von Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb)
- Befugnisse der Kartellbehörden, Schadensersatz und Vorteilsabschöpfung
- Befugnisse der Kartellbehörden
- § 32f (Maßnahmen nach einer Sektoruntersuchung)
- Verfahren
- Verwaltungssachen
- Verfahren vor den Kartellbehörden
- Bußgeldsachen
- Bußgeldvorschriften
- § 81 (Bußgeldtatbestände)
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)
- Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern
- Allgemeine Grundsätze
- § 69 (Anwendungsbereich)