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   BGH, 15.01.2004 - 3 StR 481/03   

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https://dejure.org/2004,3405
BGH, 15.01.2004 - 3 StR 481/03 (https://dejure.org/2004,3405)
BGH, Entscheidung vom 15.01.2004 - 3 StR 481/03 (https://dejure.org/2004,3405)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 2004 - 3 StR 481/03 (https://dejure.org/2004,3405)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 18 Satz 2 VereinsG; § 261 StPO; § 249 Abs. 1 StPO; § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO; § 337 StPO; § 46 StGB
    Zuwiderhandeln gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot (PKK); Inbegriff der Hauptverhandlung (schriftliche Erklärung des Angeklagten: Anlage zum Protokoll, Verlesung als Urkunde, Mündlichkeitsprinzip); Verbot der Rekonstruktion der Hauptverhandlung; Strafzumessung

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Zuwiderhandeln gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot; Vollständige Würdigung eines Hauptverhandlungsprotokolls; Schriftliche Einlassung eines Angeklagten als Urkunde

  • Judicialis

    VereinsG § 18 Satz 2; ; VereinsG § 20 Abs. 1 Nr. 4; ; StPO § 261; ; StPO § 243 Abs. 4 Satz 2; ; StPO § 136 Abs. 2; ; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 243 Abs. 4 § 261
    Bedeutung einer vom Verteidiger verlesenen schriftlichen Erklärung, der der Angeklagte zugestimmt hat

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 392
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BGH, 15.01.2004 - 3 StR 481/03
    Unter Berücksichtigung des Kontextes und der Begleitumstände (vgl. BVerfGE 93, 266, 295) ist die Strafkammer mit schlüssigen und nachvollziehbaren Erwägungen zum Ergebnis gekommen, daß die Einlassung der Angeklagten, es sei ihr lediglich um eine Meinungsäußerung zu dem Betätigungsverbot gegenüber der PKK gegangen und nicht um eine gezielte Beteiligung an einer von der PKK organisierten Kampagne mit dem Ziel, durch massenhafte Herbeiführung von Ermittlungs- und Strafverfahren den Strafverfolgungsbehörden die Ahndung von Verstößen gegen das vereinsrechtliche Betätigungsverbot zumindest zu erschweren, eine Schutzbehauptung darstellt.
  • BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90

    Sitzblockaden III

    Auszug aus BGH, 15.01.2004 - 3 StR 481/03
    Die Strafkammer hat auch bei der Strafzumessung die wertsetzende Bedeutung der Meinungsfreiheit ausdrücklich beachtet (vgl. BVerfG NJW 1999, 204, 205; 2002, 1031, 1034).
  • BGH, 03.07.1991 - 2 StR 45/91

    Gesetzesverstoß durch Nichtberücksichtigung einer wörtlich protokollierten

    Auszug aus BGH, 15.01.2004 - 3 StR 481/03
    Nur wenn das Gericht die Verlesung dieses Schriftstücks angeordnet und durchgeführt hätte, wäre die Urkunde in ihrem Wortlaut in die Hauptverhandlung eingeführt worden und hätte von der Revision als Maßstab zur Überprüfung der Beweiswürdigung herangezogen werden können (vgl. BGHSt 38, 14, 16 f.).
  • BVerfG, 29.07.1998 - 1 BvR 287/93

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen strafgerichtliche Verurteilung

    Auszug aus BGH, 15.01.2004 - 3 StR 481/03
    Die Strafkammer hat auch bei der Strafzumessung die wertsetzende Bedeutung der Meinungsfreiheit ausdrücklich beachtet (vgl. BVerfG NJW 1999, 204, 205; 2002, 1031, 1034).
  • BGH, 27.03.2003 - 3 StR 377/02

    BGH bestätigt Verurteilung wegen PKK-Solidarisierungskampagne

    Auszug aus BGH, 15.01.2004 - 3 StR 481/03
    Im einzelnen wird hierzu auf das Urteil des Senats vom 27. März 2003 - 3 StR 377/02 (NJW 2003, 2621 f.) verwiesen.
  • BGH, 28.03.2000 - 1 StR 637/99

    Aufklärungspflicht; Präsente Beweismittel; Erklärung des Angeklagten; Verlesung

    Auszug aus BGH, 15.01.2004 - 3 StR 481/03
    Allerdings weist der Senat darauf hin, daß ein Gericht grundsätzlich nicht verpflichtet ist, die schriftliche Einlassung eines Angeklagten als Urkunde zu verlesen, da seine mündliche Vernehmung nicht durch die gerichtliche Verlesung einer schriftlichen Erklärung ersetzt werden kann (BGH NStZ 2000, 439).
  • BGH, 14.08.2003 - 3 StR 17/03

    Verurteilung wegen mehrfachen Mordes und Herbeiführens einer Gasexplosion in

    Auszug aus BGH, 15.01.2004 - 3 StR 481/03
    Eine Überprüfung, ob die zusammenfassende Darstellung dieser Einlassung in den Urteilsgründen zutreffend und vollständig ist, ist dem Senat ohne Rekonstruktion der Hauptverhandlung nicht möglich (vgl. Beschluß des Senats vom 14. August 2003 - 3 StR 17/03, zum Abdruck in BGHR StPO § 243 Abs. 4 Äußerung 8 bestimmt; ebenso Park StV 2001, 589, 592).
  • BGH, 20.06.2007 - 2 StR 84/07

    Besorgnis der Befangenheit (Parteilichkeit; Voreingenommenheit; Willkür; Irrtum;

    Die Entscheidung steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, des Reichsgerichts und mit Stimmen in der Literatur, wonach die Vernehmung des Angeklagten zur Sache gemäß § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO mündlich erfolgt und er sich nicht durch seinen Verteidiger vertreten lassen kann (vgl. RGSt 44, 284; BGHSt 3, 368; BGH NStZ 2000, 439; NStZ 2004, 163, 164; NStZ 2004, 392; NStZ 2007, 349; Meyer-Goßner StPO 50. Aufl. § 243 Rdn. 30; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 25. Aufl. § 243 Rdn. 88, 100; Tolksdorf in KK StPO 5. Aufl. § 243 Rdn. 44, 45; Pfeiffer StPO 5. Aufl. § 243 Rdn. 10 f.; Schlüchter in SK StPO § 243 Rdn. 48; Beulke in Festschrift zu Ehren des Strafrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer, 2006, S. 87, 92; Olk, JZ 2006, 204, 206 f.; Meyer-Mews JR 2003, 361, 362; Michel MDR 1994, 658; Fezer JR 1980, 82, 83; a.A. OLG Hamm JR 1980, 82; OLG Saarbrücken NStZ 2006, 182; Salditt StV 1993, 442; Park StV 1998, 59, 60; vgl. auch Beulke a.a.O. S. 93 f. m.w.N.; Eisenberg/Pincus JZ 2003, 397, 403).
  • BVerfG, 26.09.2006 - 1 BvR 605/04

    Strafrechtliche Ahndung einer "Selbstbezichtigung" von PKK-Sympathisanten als

    gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 15. Januar 2004 - 3 StR 481/03 -,.
  • BGH, 27.02.2007 - 3 StR 38/07

    Inbegriff der Hauptverhandlung (zu Protokoll gereichte Erklärung des

    Eine Überprüfung, ob die zusammenfassende Darstellung dieser Einlassung in den Urteilsgründen zutreffend und vollständig ist, ist dem Senat ohne Rekonstruktion der Hauptverhandlung nicht möglich (BGH NStZ 2004, 163; 2004, 392; ebenso Park StV 2001, 589, 592).

    Denn nach § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO erfolgt die Vernehmung eines Angeklagten zur Sache nach Maßgabe des § 136 Abs. 2 StPO, also grundsätzlich durch mündliche Befragung und mündliche Antworten (BGH NStZ 2004, 392 m. w. N.).

  • OLG Hamm, 01.06.2021 - 5 RVs 33/21

    Anforderungen an freisprechendes Berufungsurteil; Unzulässigkeit wortwörtlicher

    Eine Überprüfung, ob die zusammenfassende Darstellung der Einlassungen in den Urteilsgründen zutreffend und vollständig ist, ist dem Senat ohne Rekonstruktion der Hauptverhandlung nicht möglich (vgl. BGH NStZ 2004, 163; 2004, 392).
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