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   BGH, 15.12.2021 - XII ZB 245/20   

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https://dejure.org/2021,57196
BGH, 15.12.2021 - XII ZB 245/20 (https://dejure.org/2021,57196)
BGH, Entscheidung vom 15.12.2021 - XII ZB 245/20 (https://dejure.org/2021,57196)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 2021 - XII ZB 245/20 (https://dejure.org/2021,57196)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 4 VBVG, § ... 90 SGB XII, §§ 1908 i Abs. 1 Satz 1, 1836 Abs. 1 Satz 2, 3 BGB, § 1 Abs. 2 Satz 2 VBVG, § 1 Abs. 2 Satz 1 VBVG, § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII, § 90 Abs. 2 Nr. 9 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 VBVG, § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VBVG, §§ 1908 i Abs. 1, 1836 d BGB, § 1836 c Nr. 2 BGB, § 90 Abs. 1 SGB XII, § 90 Abs. 2 SGB XII, § 90 Abs. 3 SGB XII, 1836 e Abs. 1 Satz 1 BGB, § 277 Abs. 5 Satz 1 FamFG, § 9 Satz 1 VBVG, § 9 VBVG

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Vermögensstatus eines Betreuten; Nichtberücksichtigung der den Vermögenswerten gegenüberstehenden Schulden oder Verpflichtungen; Voraussetzungen der Mittellosigkeit eines Betreuten

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    A) Bei der Ermittlung des für die Vergütung eines Berufsbetreuers einzusetzenden Vermögens des Betreuten ist grundsätzlich nicht zu berücksichtigen, ob den Vermögenswerten Schulden oder Verpflichtungen des Hilfebedürftigen gegenüberstehen (im Anschluss an Senatsbeschluss ...

  • rechtsportal.de

    Bestimmung des Vermögensstatus eines Betreuten; Nichtberücksichtigung der den Vermögenswerten gegenüberstehenden Schulden oder Verpflichtungen; Voraussetzungen der Mittellosigkeit eines Betreuten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betreuervergütung - und der Abrechnungszeitraum

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betreuervergütung - und die Schulden des Betreuten

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ermittlung des für die Vergütung eines Berufsbetreuers einzusetzenden Vermögens ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2022, 526
  • FGPrax 2022, 124
  • FamRZ 2022, 731
  • Rpfleger 2022, 387
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.07.2021 - XII ZB 106/18

    Vergütung des Berufsbetreuers: Zeitpunkt für die Feststellung der Mittellosigkeit

    Auszug aus BGH, 15.12.2021 - XII ZB 245/20
    Bei der Ermittlung des für die Vergütung eines Berufsbetreuers einzusetzenden Vermögens des Betreuten ist grundsätzlich nicht zu berücksichtigen, ob den Vermögenswerten Schulden oder Verpflichtungen des Hilfebedürftigen gegenüberstehen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 7. Juli 2021 - XII ZB 106/18, FamRZ 2021, 1743).

    Für die Feststellung, ob der Betreute mittellos oder vermögend ist, ist dabei auf den Zeitpunkt der Entscheidung in der letzten Tatsacheninstanz abzustellen (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Juli 2021 - XII ZB 106/18 - FamRZ 2021, 1743 Rn. 9 mwN).

    Die für die Wahl des Stundenansatzes maßgebende Frage der Mittellosigkeit ist für jeden Abrechnungsmonat einheitlich zu beurteilen, wobei es entscheidend auf die finanzielle Situation des Betreuten am Ende des Abrechnungsmonats ankommt (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Juli 2021 - XII ZB 106/18 - FamRZ 2021, 1743 Rn. 12 mwN).

    Dabei ist grundsätzlich nicht zu berücksichtigen, ob den Vermögenswerten Schulden oder Verpflichtungen des Hilfebedürftigen gegenüberstehen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 7. Juli 2021 - XII ZB 106/18 - FamRZ 2021, 1743 Rn. 13 und vom 6. Februar 2013 - XII ZB 582/12 - FamRZ 2013, 620 Rn. 12 f. mwN).

    Nach Erlass der angefochtenen Entscheidung hat der Senat zudem ausdrücklich entschieden, dass im Rahmen der Festsetzung der Betreuervergütung auch die festzusetzende Vergütung nicht vorab fiktiv als Verbindlichkeit vom einzusetzenden Vermögen des Betroffenen abgezogen werden darf (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Juli 2021 - XII ZB 106/18 - FamRZ 2021, 1743 Rn. 14 f. mwN).

  • BGH, 28.05.2008 - XII ZB 53/08

    Beginn der Ausschlussfrist für den Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers;

    Auszug aus BGH, 15.12.2021 - XII ZB 245/20
    Etwas anderes kann gelten, wenn das Amtsgericht zuvor bereits davon abweichend die Vergütung nach kalendarisch bestimmten Abrechnungszeiträumen rechtskräftig festgesetzt hat (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 28. Mai 2008 - XII ZB 53/08, FamRZ 2008, 1611).

    Sind indessen der streitgegenständlichen Vergütungsfestsetzung - wie hier - bereits mehrere rechtskräftige Vergütungsfestsetzungen vorausgegangen, die sich jeweils abweichend von § 9 VBVG an kalendarisch bestimmten Abrechnungsquartalen ausgerichtet haben, ist es nicht zu beanstanden, wenn die nachfolgende Vergütungsfestsetzung ebenfalls kalendarisch bestimmte anschließende Vierteljahre zugrunde legt (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Mai 2008 - XII ZB 53/08 - FamRZ 2008, 1611 Rn. 33; MünchKommBGB/Fröschle 8. Aufl. § 9 VBVG Rn. 9).

  • BGH, 15.12.2021 - XII ZB 355/20

    Vergütung des Berufsbetreuers: Berücksichtigung von Schulden oder Verpflichtungen

    Auszug aus BGH, 15.12.2021 - XII ZB 245/20
    Der für die Geltendmachung der Betreuervergütung in § 9 Satz 1 VBVG vorgeschriebene Abrechnungszeitraum ist grundsätzlich auch in Bezug auf den Beginn und das Ende der jeweiligen Abrechnungsmonate strikt einzuhalten (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 15. Dezember 2021 - XII ZB 355/20, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Dies gilt grundsätzlich nicht nur hinsichtlich des vorgeschriebenen Abrechnungszeitraums, sondern auch für den Beginn und das Ende der jeweiligen Abrechnungsmonate (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Dezember 2021 - XII ZB 355/20 - zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BGH, 06.02.2013 - XII ZB 582/12

    Vergütungsanspruch des Betreuers bei Mittellosigkeit des Betreuten:

    Auszug aus BGH, 15.12.2021 - XII ZB 245/20
    Dabei ist grundsätzlich nicht zu berücksichtigen, ob den Vermögenswerten Schulden oder Verpflichtungen des Hilfebedürftigen gegenüberstehen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 7. Juli 2021 - XII ZB 106/18 - FamRZ 2021, 1743 Rn. 13 und vom 6. Februar 2013 - XII ZB 582/12 - FamRZ 2013, 620 Rn. 12 f. mwN).
  • BGH, 25.05.2011 - XII ZB 440/10

    Betreuervergütung: Abrechnungszeitraum nach einem Betreuerwechsel

    Auszug aus BGH, 15.12.2021 - XII ZB 245/20
    Zwar hat der Senat bereits entschieden, dass der in § 9 Satz 1 VBVG vorgesehene Abrechnungszeitraum von drei Monaten, beginnend am Tag nach Wirksamwerden der Betreuerbestellung, nach Wortlaut und Zweck der Vorschrift grundsätzlich strikt einzuhalten ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. Juli 2016 - XII ZB 493/14 - FamRZ 2016, 1759 Rn. 12 und vom 25. Mai 2011 - XII ZB 440/10 - FamRZ 2011, 1220 Rn. 12).
  • BGH, 06.07.2016 - XII ZB 493/14

    Betreuervergütung: Zulässigkeit eines in die Zukunft gerichteten

    Auszug aus BGH, 15.12.2021 - XII ZB 245/20
    Zwar hat der Senat bereits entschieden, dass der in § 9 Satz 1 VBVG vorgesehene Abrechnungszeitraum von drei Monaten, beginnend am Tag nach Wirksamwerden der Betreuerbestellung, nach Wortlaut und Zweck der Vorschrift grundsätzlich strikt einzuhalten ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. Juli 2016 - XII ZB 493/14 - FamRZ 2016, 1759 Rn. 12 und vom 25. Mai 2011 - XII ZB 440/10 - FamRZ 2011, 1220 Rn. 12).
  • BVerfG, 20.08.2009 - 1 BvR 2889/06

    Differenzierung zwischen bemittelten und mittellosen Betreuten im Hinblick auf

    Auszug aus BGH, 15.12.2021 - XII ZB 245/20
    Auch der Gedanke der Begünstigung der Staatskasse (vgl. dazu BT-Drucks. 15/4874 S. 32; BVerfG FamRZ 2009, 1899 Rn. 11 mwN) vermag ein solches Vorgehen nicht zu rechtfertigen.
  • BGH, 15.12.2021 - XII ZB 355/20

    Vergütung des Berufsbetreuers: Berücksichtigung von Schulden oder Verpflichtungen

    Denn der in § 9 Satz 1 VBVG vorgeschriebene Abrechnungszeitraum ist nach Wortlaut und Zweck der Vorschrift grundsätzlich strikt einzuhalten (vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. Juli 2016 - XII ZB 493/14 - FamRZ 2016, 1759 Rn. 12 und vom 25. Mai 2011 - XII ZB 440/10 - FamRZ 2011, 1220 Rn. 12; zur Abgrenzung vgl. aber Senatsbeschluss vom 15. Dezember 2021 - XII ZB 245/20 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    Etwas anderes kann zwar gelten, wenn die Vergütung zuvor bereits abweichend von dem gesetzlich vorgeschriebenen Abrechnungszeitraum rechtskräftig festgesetzt worden ist (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 15. Dezember 2021 - XII ZB 245/20 - zur Veröffentlichung bestimmt).

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