Rechtsprechung
   BGH, 17.03.1964 - Ia ZR 178/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,505
BGH, 17.03.1964 - Ia ZR 178/63 (https://dejure.org/1964,505)
BGH, Entscheidung vom 17.03.1964 - Ia ZR 178/63 (https://dejure.org/1964,505)
BGH, Entscheidung vom 17. März 1964 - Ia ZR 178/63 (https://dejure.org/1964,505)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1964,505) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1964, 573
  • GRUR 1964, 491
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 07.07.1926 - I 365/25

    1. Unter welchen Voraussetzungen steht ein Vorbenutzungsrecht demjenigen zu, der

    Auszug aus BGH, 17.03.1964 - Ia ZR 178/63
    Das Berufungsgericht habe - so trägt die Revision vor - die Prüfung der Frage unterlassen, "ob auch eine unter Verwertung der fremden patentierten Erfindung erfolgte Benutzung ein Vorbenutzungsrecht gerade gegenüber diesem Patent begründen könne" (RGZ 114, 246, 249).

    Hiernach entstehe das gesetzliche Vorbenutzungsrecht nur dann, wenn der Vorbenutzer einen vom Erfinder des Patents unabhängigen Erfindungsbesitz erlangt (RGZ 123, 58, 62) und wenn er ferner die Erfindung redlich in Benutzung genommen habe (RGZ 114, 246, 250).

    Die Revision beruft sich auch auf den vom Reichsgericht in RGZ 114, 246 aufgestellten Grundsatz, daß nur derjenige in den Genuß des Vorbenutzungsrechts kommen dürfe, der den Besitz der Erfindung auf redliche Weise erlangt habe.

  • RG, 24.06.1912 - I 307/11

    Benutzung einer Erfindung durch Inverkehrbringen

    Auszug aus BGH, 17.03.1964 - Ia ZR 178/63
    Hierunter fällt nicht nur das gewerbsmäßige Herstellen und Gebrauchen, sondern auch das Inverkehrbringen und Feilhalten der Erzeugnisse eines Verfahrenspatents (Bestätigung von RGZ 80, 15 ff).

    Das Reichsgericht hat hierzu bereits in seinem grundlegenden Urteil vom 24. Juni 1912 (in RGZ 80, 15 ff), auf das das Berufungsgericht ebenfalls hingewiesen hat, die Ansicht vertreten, daß der Gesetzgeber in § 4 (jetzt: § 6) PatG festgelegt habe, was er unter der "Wirkung des Patents" verstehe, und daß es infolgedessen nicht angängig sei, diesen Begriff in der unmittelbar anschließenden Vorschrift (§ 5, jetzt: § 7 PatG) anders aufzufassen.

  • RG, 15.12.1928 - I 217/28

    Zum Tatbestand des Vorbenutzungsrechts nach § 5 des Patentgesetzes.

    Auszug aus BGH, 17.03.1964 - Ia ZR 178/63
    Hiernach entstehe das gesetzliche Vorbenutzungsrecht nur dann, wenn der Vorbenutzer einen vom Erfinder des Patents unabhängigen Erfindungsbesitz erlangt (RGZ 123, 58, 62) und wenn er ferner die Erfindung redlich in Benutzung genommen habe (RGZ 114, 246, 250).

    Da Billigkeitserwägungen zur Gewährung des Vorbenutzungsrechts geführt hätten, bedürfe § 7 Abs. 1 PatG als Ausnahmevorschrift einer einschränkenden Auslegung dahin, daß dort, wo Gründe der Billigkeit vollkommen fehlten, der Erwerb eines Vorbenutzungsrechts ausgeschlossen sei (RGZ 123, 58, 61).

  • BGH, 30.01.1956 - II ZR 168/54

    Enteignung einer GmbH

    Auszug aus BGH, 17.03.1964 - Ia ZR 178/63
    Nach den Grundsätzen, die die Rechtsprechung für derartige Fälle aufgestellt habe - gemeint ist damit der Durchgriff auf das Substrat der juristischen Person, insbesondere auf ihre Mitglieder (vgl. hierzu z.B. BGHZ 20, 4 ff und 22, 226 ff; BGB-RGRK, 11. Aufl., § 242 BGB Anm. 172, 173) -, könne der Beklagten zu 1 daher nicht gestattet werden, unter dem Schein der Rechtmäßigkeit rechtswidrige Ziele zu verfolgen und ihre formale Rechtsstellung zum Nachteil der Klägerinnen auszunutzen.
  • BGH, 13.03.2003 - X ZR 100/00

    "Enalapril"; Anforderungen an einen schutzwürdigen Besitzstand i.S. des ErstrG

    Benutzung der Erfindung ist, nicht anders als bei den Voraussetzungen eines Vorbenutzungsrechts nach § 12 PatG (s. dazu BGH, Urt. v. 17.3.1964 - I ZR 178/63, GRUR 1964, 491, 495 - Chloramphenicol; Urt. v. 28.5.1968 - I ZR 42/66, GRUR 1969, 35, 36 - Europareise; Benkard, Patentgesetz Gebrauchsmustergesetz, 9. Aufl., § 12 PatG Rdn. 11), bei einem Sachpatent als Benutzung i.S.d. § 9 Nr. 1 PatG zu verstehen, d.h. sie liegt in der Herstellung, dem Anbieten, Inverkehrbringen oder Gebrauchen eines Erzeugnisses, das Gegenstand des Patents ist, oder dem Einführen oder Besitzen eines solchen Gegenstandes zu einem dieser Zwecke (Busse, Patentgesetz, 5. Aufl., § 12 Rdn. 10; ebenso für das Weiterbenutzungsrecht nach § 9 Abs. 5 des Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes BGH aaO - Chloramphenicol).
  • BGH, 28.05.1968 - X ZR 42/66

    Rechtmäßigkeit einer Versagung des Vorbenutzungsrechts - Anforderung an die

    Zu den hiernach maßgebenden Benutzungshandlungen zählt auch das Feilhalten eines Gegenstandes nach der geschützten Erfindung (BGH GRUR 1964, 491, 493 - Chloramphenicol mit näherer Begründung und Rechtsprechungshinweisen).

    An der hierfür in RGZ 80, 15, 16 f gegebenen Begründung hat der Patentsenat des Bundesgerichtshofs in seiner in GRUR 1964, 491, 493 - Ghloramphenicol - abgedruckten Entscheidung festgehalten.

  • OLG Düsseldorf, 22.03.2007 - 2 U 128/05

    Patentverletzung durch Aluminium-Einfassungen zur Herstellung von Flechtmöbeln

    Auch der Verbrauch oder eine Weiterverarbeitung stellen ein Gebrauchen dar (vgl. BGH GRUR 1964, 491, 493 - Chloramphenicol; Busse/Keukenschrijver, a.a.O.), sofern der konkret verfolgte Verwendungszweck zu den bestimmungsgemäßen Möglichkeiten gehört.
  • BGH, 18.12.1969 - X ZR 52/67

    Vorführung einer in ein fremdes Patent eingreifenden Vorrichtung - Verletzung des

    Unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr könnte der Unterlassungsanspruch der Klägerin nur dann begründet sein (vgl. Reimer, PatG 3. Aufl. § 47 Rdn. 3; Benkard, PatG 5. Aufl. § 47 Rdn. 19, 21), wenn die Beklagte mindestens ein Mal im räumlichen Geltungsbereich des Klagepatents die durch das Klagepatent geschützte Erfindung "den Vorschriften der §§ 6, 7 und 8 zuwider" benutzt hätte (§ 47 Abs. 1 PatG), d.h. wenn sie mindestens ein Mal im räumlichen Geltungsbereich des Klagepatents eine der (viererlei) Benutzungshandlungen vorgenommen hätte, zu denen nach § 6 Satz 1 PatG allein der Patentinhaber befugt ist (BGH GRUR 1957, 208, 211 "Grubenstempel"; GRUR 1964, 491, 493 "Chloramphenicol"; Benkard a.a.O. § 47 Rdn. 5, § 6 Rdn. 21 m.w.Nachw.; vgl. auch Reimer a.a.O. § 6 Rdn. 84).
  • LG Düsseldorf, 17.02.1998 - 4 O 3/97

    Zeitzeichenempfänger

    Da das Gesetz verlangt, daß eine Erfindung Gegenstand der Benutzung ist, muß der Vorbenutzungsrechtigte am Prioritätstage im Erfindungsbesitz gewesen sein (vgl. BGH, GRUR 1960, 546, 548 - Bierhahn; GRUR 1964, 491, 493 - Chloramphenicol; GRUR 1964, 496, 497 - Formsand II; GRUR 1964, 673, 674 - Kasten für Fußabtrittsroste; 1969, 35, 36 - Europareise; Benkard/Bruchhausen, Patentgesetz/Gebrauchsmustergesetz, 9. Aufl., § 12 PatG Rdnr. 5).

    Die von den Beklagten für ihre gegenteilige Auffassung in Anspruch genommene Entscheidung des Bundesgerichtshofes "Chloramphenicol" (GRUR 1964, 491) steht dem im übrigen nicht entgegen.

  • OLG Düsseldorf, 25.03.2004 - 2 U 139/02

    Thermische Behandlung von Rohmehl, Wirbelkammer

    Daraus ergibt sich, dass Erfindungsbesitz nach deutschen Recht zur Begründung eines Vorbenutzungsrechtes nicht ausreicht, wenn er seinen Niederschlag nicht in Benutzungshandlungen oder Veranstaltungen zur Inbenutzungsnahme gefunden hat, die in Deutschland vollzogen worden sind (vgl. BGH GRUR 1969, 35 - Europareise; BGH GRUR 2002, 231 - Biegevorrichtung sowie Benkard/Bruchausen, PatG, 9. Aufl., § 12 PatG Rdn. 11 a; Benkard/Jestaedt, EPÜ, Art. 64 Rdn. 14), dabei ist der Begriff der Benutzung derselbe wie in § 139 Abs. 2 und 3 sowie § 142 PatG (vgl. BGH GRUR 1964, 491, 493 - Chloramphenicol) und umfasst die in §§ 9 und 10 PatG umschriebenen Benutzungsarten, zu denen der Patentinhaber ausschließlich befugt ist und die er jedem anderen verbieten kann.
  • LG Düsseldorf, 19.04.2011 - 4a O 236/09

    Kein Anspruch auf Unterlassung, Rechnungslegung, Feststellung der

    Unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr stehen der Klägerin die gegen die Beklagten geltend gemachten Ansprüche nur zu, wenn die Beklagten mindestens einmal im räumlichen Geltungsbereich des Klagepatents die durch das Klagepatent geschützte Erfindung den Vorschriften der §§ 9 bis 13 zuwider benutzt hätten (§ 139 Abs. 1 PatG), das heißt, wenn sie mindestens einmal im räumlichen Geltungsbereich des Klagepatents eine der (vielerlei) Benutzungshandlungen vorgenommen hätten, zu denen nach § 9 PatG allein der Patentinhaber befugt ist (BGH in GRUR 1957, 208, 211 - Grubenstempel; GRUR 1964, 491, 493 - Chloramphenicol; BGH GRUR 1970, 358, 359 - Heißlüfter).
  • LG Düsseldorf, 18.12.2008 - 4a O 216/07

    Treppenlift

    Unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr könnte der Unterlassungsanspruch der Klägerin nur dann begründet sein, wenn die Beklagte zu 1) mindestens einmal im räumlichen Geltungsbereich des Klagepatents die durch das Klagepatent geschützte Erfindung den Vorschriften der §§ 9 bis 13 zuwider benutzt hätte (§ 139 Abs. 1 PatG), das heißt, wenn sie mindestens einmal im räumlichen Geltungsbereich des Klagepatents eine der (vielerlei) Benutzungshandlungen vorgenommen hätte, zu denen nach § 9 PatG allein der Patentinhaber befugt ist (BGH in GRUR 1957, 208, 211 Grubenstempel; GRUR 1964, 491, 493 Chloramphenicol; BGH GRUR 1970, 358, 359 - Heißlüfter).
  • LG Düsseldorf, 28.10.2003 - 4a O 562/99

    Grill

    Voraussetzung ist neben dem Vorliegen von Erfindungsbesitz die Inbenutzungnahme oder entsprechender Veranstaltungen (vgl. RG, GRUR 1929, 220 - farbige Papierbahnen I; BGH, GRUR 1960, 546, 548 - Bierhahn, GRUR 1964, 491, 493 - Chloramphenicol; GRUR 1969, 35 - Europareise; LG Düsseldorf, Entsch. 1998, 28, 30).
  • BGH, 17.11.1970 - X ZR 13/69

    Begriff des Herstellens bei Herstellung von Druckmechaniken durch Zulieferer -

    Das Berufungsgericht hat den Begriff der Benutzung verkannt, der in § 5 Abs. 4 GebrMG i.V.m. § 7 Abs. 1 PatG derselbe ist wie in den §§ 47 Abs. 1, 49 Abs. 1 PatG sowie in den §§ 15 Abs. 1, 16 Abs. 1 GebrMG und die in den §§ 6 PatG und 5 Abs. 1 GebrMG bezeichneten Benutzungsarten umfaßt, zu denen der Schutzrechtsinhaber ausschließlich befugt ist und die er jedem anderen verbieten kann (vgl. BGH GRUR 1964, 491, 493 - Chloramphenicol -).
  • LG Düsseldorf, 28.08.2007 - 4a O 264/06

    Tilidinhydrochlorid

  • LG Düsseldorf, 10.08.2006 - 4b O 136/03

    Bei Erfindungsbesitz im Prioritätszeitpunkt besteht ein positives

  • LG Düsseldorf, 27.05.2008 - 4a O 112/07

    Befestigungsbandlasche II

  • LG Düsseldorf, 23.09.2003 - 4a O 325/02

    Zange

  • LG Düsseldorf, 08.07.2004 - 4a O 304/03

    Anforderungen an einen Patentverzicht

  • LG Düsseldorf, 03.09.2002 - 4a O 232/01

    Stangenschubvorrichtung

  • LG Düsseldorf, 10.03.2011 - 4a O 105/10

    Treppenlift II

  • LG Düsseldorf, 27.05.2008 - 4a O 26/07

    Befestigungsbandlasche

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht