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   BGH, 18.01.2022 - X ZR 125/20   

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https://dejure.org/2022,5478
BGH, 18.01.2022 - X ZR 125/20 (https://dejure.org/2022,5478)
BGH, Entscheidung vom 18.01.2022 - X ZR 125/20 (https://dejure.org/2022,5478)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 2022 - X ZR 125/20 (https://dejure.org/2022,5478)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 86 Abs. 1 VVG, § ... 651i Abs. 2 Satz 2 und 3 BGB, § 818 Abs. 3 BGB, § 651i BGB, § 86 Abs. 1 Satz 1 VVG, § 651i Abs. 2 Satz 1 BGB, § 812 Abs. 1 Satz 2 Fall 1 BGB, § 346 Abs. 1 BGB, § 651i Abs. 3 BGB, § 651i Abs. 2 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Teilweise Erstattung der Vergütung für eine Pauschalreise aus übergegangenem Recht eines Versicherungsnehmers; Darlegungslast und Beweislast eines Reiseveranstalters hinsichtlich der für die Angemessenheit der geforderten Entschädigung maßgeblichen Umstände

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 307; BGB a.F. § 651i; ZPO § 286
    Darlegungs- und Beweislast des Reiseveranstalters bei Rechtsstreit über die Wirksamkeit einer pauschalierten Entschädigungsklausel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilweise Erstattung der Vergütung für eine Pauschalreise aus übergegangenem Recht eines Versicherungsnehmers; Darlegungslast und Beweislast eines Reiseveranstalters hinsichtlich der für die Angemessenheit der geforderten Entschädigung maßgeblichen Umstände

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Reiseveranstalter muss Angemessenheit einer Entschädigung beweisen

  • reiserechtfuehrich.com (Kurzinformation)

    Reiseveranstalter muss Höhe der Stornoentschädigung beweisen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2022, 551
  • VersR 2022, 770
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.12.2014 - X ZR 85/12

    Zur Höhe von Anzahlungen auf den Reisepreis und zur Bemessung von

    Auszug aus BGH, 18.01.2022 - X ZR 125/20
    Eine Klausel, die diesen Anforderungen nicht genügt, ist nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam (BGH, Urteil vom 9. Dezember 2014 - X ZR 85/12, BGHZ 203, 335 = RRa 2015, 138 Rn. 39 ff.).

    Die Anforderungen an die sachliche Rechtfertigung eines pauschalen Prozentsatzes auch für die konkrete Reise dürfen hierbei nicht zu gering angesetzt werden, weil dem Reisenden der Einwand, im konkreten Fall sei die Ersparnis oder der anderweitige Erwerb höher als gewöhnlich, grundsätzlich verwehrt ist (BGH, RRa 2015, 138 Rn. 41).

  • BGH, 09.12.2014 - X ZR 13/14

    Zur Höhe von Anzahlungen auf den Reisepreis und zur Bemessung von

    Auszug aus BGH, 18.01.2022 - X ZR 125/20
    Die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Umstände, die für die Angemessenheit einer auf der Grundlage von § 651i Abs. 2 und 3 BGB aF geforderten Entschädigung maßgeblich sind, obliegt dem Reiseveranstalter (Bestätigung von BGH, Urteil vom 3. November 2015 - X ZR 122/13, NJW 2016, 1508 Rn. 13 und Urteil vom 9. Dezember 2014 - X ZR 13/14, RRa 2015, 144 Rn. 31).

    Ein Reiseveranstalter, der in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen pauschalierte Entschädigungssätze vorsieht, muss in einem Rechtsstreit über die Zulässigkeit dieser Klausel deshalb darlegen und beweisen, welche Aufwendungen gewöhnlich erspart werden und welche anderweitigen Verwendungsmöglichkeiten der Reiseleistungen gewöhnlich bestehen (BGH, Urteil vom 3. November 2015 - X ZR 122/13, NJW 2016, 1508 Rn. 13; Urteil vom 9. Dezember 2014 - X ZR 13/14, RRa 2015, 144 Rn. 31).

  • BGH, 03.11.2015 - X ZR 122/13

    Pauschalierte Stornoentschädigung des Reiseveranstalters bei Rücktritt von einer

    Auszug aus BGH, 18.01.2022 - X ZR 125/20
    Die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Umstände, die für die Angemessenheit einer auf der Grundlage von § 651i Abs. 2 und 3 BGB aF geforderten Entschädigung maßgeblich sind, obliegt dem Reiseveranstalter (Bestätigung von BGH, Urteil vom 3. November 2015 - X ZR 122/13, NJW 2016, 1508 Rn. 13 und Urteil vom 9. Dezember 2014 - X ZR 13/14, RRa 2015, 144 Rn. 31).

    Ein Reiseveranstalter, der in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen pauschalierte Entschädigungssätze vorsieht, muss in einem Rechtsstreit über die Zulässigkeit dieser Klausel deshalb darlegen und beweisen, welche Aufwendungen gewöhnlich erspart werden und welche anderweitigen Verwendungsmöglichkeiten der Reiseleistungen gewöhnlich bestehen (BGH, Urteil vom 3. November 2015 - X ZR 122/13, NJW 2016, 1508 Rn. 13; Urteil vom 9. Dezember 2014 - X ZR 13/14, RRa 2015, 144 Rn. 31).

  • BGH, 21.04.2021 - IV ZR 169/20

    Die Reiserücktrittskostenversicherung ist eine Schadenversicherung im Sinne von §

    Auszug aus BGH, 18.01.2022 - X ZR 125/20
    Wie der Bundesgerichtshof nach Erlass des Berufungsurteils entschieden hat, findet § 86 Abs. 1 Satz 1 VVG auf eine Reiserücktrittskostenversicherung Anwendung (BGH, Urteil vom 21. April 2021 - IV ZR 169/20, NJW 2021, 2118 Rn. 10 ff.).
  • BGH, 18.01.2022 - X ZR 109/20

    Erstattung der Vergütung für eine Pauschalreise aus übergegangenem Recht eines

    Die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der für die Höhe der Entschädigung maßgeblichen Umstände oblag schon nach der früher geltenden, weitgehend inhaltsgleichen Regelung in § 651i Abs. 2 und 3 BGB aF dem Reiseveranstalter (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 18. Januar 2022 - X ZR 125/20, Rn. 21 ff.).
  • BGH, 24.05.2022 - X ZR 12/21

    Obliegenheit des Reiseveranstalters zur Darlegung der maßgeblichen Umstände bzgl.

    Dementsprechend obliegt es dem Reiseveranstalter, die Voraussetzungen dieses Gegenanspruchs darzulegen und zu beweisen (BGH, Urteil vom 18. Januar 2022 - X ZR 125/20, MDR 2022, 551 = BeckRS 2022, 4755).
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