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   BGH, 20.12.2021 - 4 StR 330/21   

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https://dejure.org/2021,57231
BGH, 20.12.2021 - 4 StR 330/21 (https://dejure.org/2021,57231)
BGH, Entscheidung vom 20.12.2021 - 4 StR 330/21 (https://dejure.org/2021,57231)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 2021 - 4 StR 330/21 (https://dejure.org/2021,57231)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 54 StGB; § 56f StGB; § 58 StGB; § 73c StGB
    Gesamtstrafenbildung (eigenständiger Zumessungsakt; eingehende Begründung bei Gesamtstrafe Nahe der oberen oder unteren Grenzen des Zulässigen; rechtsfehlerhafte Orientierung an der Summe der Einzelstrafen); Widerruf der Strafaussetzung (Leistungen auf ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 54 Abs 1 StGB, § 267 StPO
    Strafzumessung: Begründungserfordernis des Gesamtstrafenausspruchs bei Annäherung an Strafobergrenze

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Revision wegen des Schuldspruchs wegen Nichterkennung der Tateinheitlichkeit in einem Verfahren wegen besonders schweren Raubes

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 54 Abs. 1
    Revision wegen des Schuldspruchs wegen Nichterkennung der Tateinheitlichkeit in einem Verfahren wegen besonders schweren Raubes

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2022, 134
  • StV 2022, 388 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 20.03.1990 - 1 StR 283/89

    Wegfall einer Strafaussetzung zur Bewährung - Gesamtfreiheitsstrafe - Verkürzung

    Auszug aus BGH, 20.12.2021 - 4 StR 330/21
    Danach sind Leistungen, die auf Bewährungsauflagen nach § 56b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 bis 4 StGB erbracht worden sind, durch eine die Vollstreckung verkürzende Anrechnung auf die erneut zu bildende Gesamtfreiheitsstrafe auszugleichen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Februar 2014 - 3 StR 442/13, BeckRS 2014, 6116; Beschluss vom 17. September 2013 - 1 StR 489/13, juris Rn. 3; Beschluss vom 20. März 1990 - 1 StR 283/89, BGHSt 36, 378, 382).

    Die Anrechnung der erbrachten Bewährungsauflage steht in den Fällen des § 58 Abs. 2 StGB nicht im Ermessen des Gerichts, sondern hat in der Regel zu erfolgen (BGH, Beschluss vom 12. Februar 2014 - 1 StR 601/13, BGHR StGB § 58 Abs. 2 Satz 2 Anrechnung 5, Beschluss vom 2. April 2009 - 2 StR 11/09, NStZ-RR 2009, 201; Beschluss vom 20. März 1990 - 1 StR 283/89, BGHSt 36, 378, 381).

  • BGH, 13.02.2018 - 4 StR 585/17

    Bildung einer Gesamtstrafe (erforderliche Strafzumessungsüberlegungen:

    Auszug aus BGH, 20.12.2021 - 4 StR 330/21
    a) Die Gesamtstrafenbildung nach § 54 Abs. 1 StGB ist ein eigenständiger Zumessungsakt, bei dem vor allem das Verhältnis der einzelnen Taten zueinander, ihre größere oder geringere Selbstständigkeit, die Häufigkeit der Begehung, die Gleichheit oder Verschiedenheit der verletzten Rechtsgüter und der Begehungsweisen sowie das Gesamtgewicht des abzuurteilenden Sachverhalts zu berücksichtigen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Februar 2018 - 4 StR 585/17, juris Rn. 4 mwN).

    Fehlt es in einem solchen Fall an einer näheren Begründung, ist die Besorgnis gerechtfertigt, dass sich der Tatrichter bei der Bemessung der Gesamtstrafe nicht an den hierfür maßgeblichen Kriterien, sondern rechtsfehlerhaft an der Summe der Einzelstrafen orientiert hat (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Februar 2018 - 4 StR 585/17, juris Rn. 4; Beschluss vom 10. November 2016 - 1 StR 417/16).

  • BGH, 01.12.2020 - 4 StR 519/19

    Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (Öffentlichkeit eines Verkehrsraumes:

    Auszug aus BGH, 20.12.2021 - 4 StR 330/21
    c) Das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 StPO steht der Schuldspruchänderung auf die Revision des Angeklagten nicht entgegen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2020 - 4 StR 519/19, Rn. 7; Beschluss vom 28. November 2019 - 3 StR 482/19 Rn. 5).
  • BGH, 02.02.2017 - 4 StR 481/16

    Strafzumessung (strafmildernde Berücksichtigung eines Geständnisses;

    Auszug aus BGH, 20.12.2021 - 4 StR 330/21
    Allerdings ist der Gesamtstrafenausspruch umso eingehender zu begründen, je mehr sich die Gesamtstrafe der oberen oder unteren Grenze des Zulässigen nähert (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 2. Februar 2017 - 4 StR 481/16, juris Rn. 23; Urteil vom 18. Juni 2009 - 3 StR 171/09, juris Rn. 8; Beschluss vom 12. April 1994 - 4 StR 74/94, BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 8).
  • BGH, 12.04.1994 - 4 StR 74/94

    Gesamtstrafe - Zulässigkeit - Grenze - Verjährung - Strafzumessung -

    Auszug aus BGH, 20.12.2021 - 4 StR 330/21
    Allerdings ist der Gesamtstrafenausspruch umso eingehender zu begründen, je mehr sich die Gesamtstrafe der oberen oder unteren Grenze des Zulässigen nähert (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 2. Februar 2017 - 4 StR 481/16, juris Rn. 23; Urteil vom 18. Juni 2009 - 3 StR 171/09, juris Rn. 8; Beschluss vom 12. April 1994 - 4 StR 74/94, BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 8).
  • BGH, 10.11.2016 - 1 StR 417/16

    Gesamtstrafenbildung (eigenständiger Zumessungsakt: umfassende Würdigung der

    Auszug aus BGH, 20.12.2021 - 4 StR 330/21
    Fehlt es in einem solchen Fall an einer näheren Begründung, ist die Besorgnis gerechtfertigt, dass sich der Tatrichter bei der Bemessung der Gesamtstrafe nicht an den hierfür maßgeblichen Kriterien, sondern rechtsfehlerhaft an der Summe der Einzelstrafen orientiert hat (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Februar 2018 - 4 StR 585/17, juris Rn. 4; Beschluss vom 10. November 2016 - 1 StR 417/16).
  • BGH, 18.06.2009 - 3 StR 171/09

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Aufklärungshilfe); Verfall des

    Auszug aus BGH, 20.12.2021 - 4 StR 330/21
    Allerdings ist der Gesamtstrafenausspruch umso eingehender zu begründen, je mehr sich die Gesamtstrafe der oberen oder unteren Grenze des Zulässigen nähert (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 2. Februar 2017 - 4 StR 481/16, juris Rn. 23; Urteil vom 18. Juni 2009 - 3 StR 171/09, juris Rn. 8; Beschluss vom 12. April 1994 - 4 StR 74/94, BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 8).
  • BGH, 12.02.2014 - 1 StR 601/13

    Nachträglich gebildete Gesamtstrafe (Höhe einer Gesamtfreiheitsstrafe; Anrechnung

    Auszug aus BGH, 20.12.2021 - 4 StR 330/21
    Die Anrechnung der erbrachten Bewährungsauflage steht in den Fällen des § 58 Abs. 2 StGB nicht im Ermessen des Gerichts, sondern hat in der Regel zu erfolgen (BGH, Beschluss vom 12. Februar 2014 - 1 StR 601/13, BGHR StGB § 58 Abs. 2 Satz 2 Anrechnung 5, Beschluss vom 2. April 2009 - 2 StR 11/09, NStZ-RR 2009, 201; Beschluss vom 20. März 1990 - 1 StR 283/89, BGHSt 36, 378, 381).
  • BGH, 18.02.2014 - 3 StR 442/13

    Anrechnung von in Erfüllung einer Bewährungsauflage erbrachter gemeinnütziger

    Auszug aus BGH, 20.12.2021 - 4 StR 330/21
    Danach sind Leistungen, die auf Bewährungsauflagen nach § 56b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 bis 4 StGB erbracht worden sind, durch eine die Vollstreckung verkürzende Anrechnung auf die erneut zu bildende Gesamtfreiheitsstrafe auszugleichen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Februar 2014 - 3 StR 442/13, BeckRS 2014, 6116; Beschluss vom 17. September 2013 - 1 StR 489/13, juris Rn. 3; Beschluss vom 20. März 1990 - 1 StR 283/89, BGHSt 36, 378, 382).
  • BGH, 02.04.2009 - 2 StR 11/09

    Anrechnung einer erbrachten Bewährungsauflage in den Fällen des § 58 Abs. 2 Satz

    Auszug aus BGH, 20.12.2021 - 4 StR 330/21
    Die Anrechnung der erbrachten Bewährungsauflage steht in den Fällen des § 58 Abs. 2 StGB nicht im Ermessen des Gerichts, sondern hat in der Regel zu erfolgen (BGH, Beschluss vom 12. Februar 2014 - 1 StR 601/13, BGHR StGB § 58 Abs. 2 Satz 2 Anrechnung 5, Beschluss vom 2. April 2009 - 2 StR 11/09, NStZ-RR 2009, 201; Beschluss vom 20. März 1990 - 1 StR 283/89, BGHSt 36, 378, 381).
  • BGH, 20.02.2018 - 2 StR 12/18

    Verhängung einer Gesamtfreiheitsstrafe

  • BGH, 17.09.2013 - 1 StR 489/13

    Anrechnung erbrachter Leistungen auf Bewährungsauflagen

  • BGH, 28.11.2019 - 3 StR 482/19

    Änderung des Schuldspruchs wegen Vergewaltigung (hier: Verbinden der besonders

  • BGH, 06.06.2023 - 4 StR 144/23

    Strafzumessung (Strafrahmenwahl: Gesamtabwägung, unzulässige Mathematisierung,

    Allerdings ist der Gesamtstrafenausspruch umso eingehender zu begründen, je mehr sich die Gesamtstrafe der oberen oder unteren Grenze des Zulässigen nähert (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2021 - 4 StR 330/21 Rn. 7; Urteil vom 2. Februar 2017 - 4 StR 481/16 Rn. 23; Urteil vom 18. Juni 2009 - 3 StR 171/09 Rn. 8; Beschluss vom 12. April 1994 - 4 StR 74/94, BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 8).
  • BGH, 16.03.2022 - 5 StR 369/21

    Grenzen revisionsrechtlicher Überprüfung der tatrichterlichen

    Angesichts des engen zeitlichen, örtlichen und motivatorischen Zusammenhangs der an zwei aufeinanderfolgenden Tagen in derselben Ortschaft begangenen abgeurteilten Taten bedurfte der straffe Zusammenzug der Einzelstrafen bei der Gesamtstrafenbildung (§ 54 Abs. 1 StGB) auch unter Berücksichtigung der einbezogenen früheren Strafen (§ 55 Abs. 1 StGB), denen Taten zugrunde lagen, die ihrerseits überwiegend in einem derartigen Zusammenhang standen, keiner eingehenderen Begründung (vgl. für den umgekehrten Fall BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2021 - 4 StR 330/21).
  • BGH, 01.03.2022 - 4 StR 367/21

    Schadensersatzzahlung an einen Geschädigten für angefallene vorgerichtliche

    Der Senat stellt die Urteilsformel entsprechend klar (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2021 ? 4 StR 330/21 Rn. 13; Urteil vom 23. Januar 2018 ? 5 StR 488/17 Rn. 14).
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