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   BGH, 21.03.2023 - XI ZR 42/22   

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https://dejure.org/2023,6582
BGH, 21.03.2023 - XI ZR 42/22 (https://dejure.org/2023,6582)
BGH, Entscheidung vom 21.03.2023 - XI ZR 42/22 (https://dejure.org/2023,6582)
BGH, Entscheidung vom 21. März 2023 - XI ZR 42/22 (https://dejure.org/2023,6582)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 495 Abs. 1, § ... 355 BGB, Art. 247 § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 3 Abs. 1 Nr. 11 EGBGB, § 242 BGB, § 357 Abs. 4 Satz 1 BGB, § 322 Abs. 2 BGB, § 357 Abs. 7 BGB, § 355 Abs. 3 Satz 1 BGB, § 358 Abs. 3 BGB, § 492 Abs. 2 BGB, Art. 247 § 3 Abs. 1 Nr. 11 EGBGB, Richtlinie 2008/48/EG, Richtlinie 87/102/EWG, § 495 BGB, § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 BGB, § 358 Abs. 4 Satz 1 BGB, § 322 Abs. 1 ZPO, § 357a Abs. 3 Satz 1 BGB, § 562 Abs. 1 ZPO, § 561 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags; Umwandlung eines Verbraucherdarlehensvertrags in ein Rückgewährschuldverhältnis

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags; Umwandlung eines Verbraucherdarlehensvertrags in ein Rückgewährschuldverhältnis

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Autokäuferin muss weder Zinsen noch Tilgung leisten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Autokredit nach drei Jahren wirksam widerrufen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 25.10.2022 - XI ZR 44/22

    Rückabwicklung eines Kfz-Finanzierungsdarlehens: Berechnung des

    Auszug aus BGH, 21.03.2023 - XI ZR 42/22
    Diese Bewertung vorzunehmen ist Sache des Tatrichters und demgemäß in der Revisionsinstanz nur daraufhin zu überprüfen, ob sie auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht, alle erheblichen Gesichtspunkte berücksichtigt und nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt oder von einem falschen Wertungsmaßstab ausgeht (Senatsurteil vom 25. Oktober 2022 - XI ZR 44/22, WM 2022, 2332 Rn. 30 mwN).

    Dies gilt auch dann, wenn der Verbraucherdarlehensvertrag mit einem weiteren Vertrag, hier einem Kaufvertrag über ein Kraftfahrzeug, verbunden ist (Senatsurteil vom 25. Oktober 2022 - XI ZR 44/22, WM 2022, 2332 Rn. 37 mwN).

    Vorliegend hat die Beklagte aber - was der Senat mit Urteil vom 25. Oktober 2022 (aaO Rn. 38 ff. mwN) im Einzelnen begründet hat und hier gleichermaßen gilt - gemäß Ziffer IX. 5 ihrer Darlehensbedingungen auf eine Verzinsung verzichtet.

  • BGH, 24.01.2017 - XI ZR 183/15

    Verbraucherdarlehensvertrag: Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der

    Auszug aus BGH, 21.03.2023 - XI ZR 42/22
    Ist dem Kläger eine Klage auf Leistung möglich und zumutbar und erschöpft sie das Rechtsschutzziel, fehlt ihm, was auch in der Revisionsinstanz zu prüfen ist (vgl. nur Senatsurteile vom 24. Januar 2017 - XI ZR 183/15, WM 2017, 766 Rn. 11 und vom 4. Juli 2017 - XI ZR 741/16, WM 2017, 1602 Rn. 16, jeweils mwN), das Feststellungsinteresse, weil er im Sinne einer besseren Rechtsschutzmöglichkeit den Streitstoff in einem Prozess klären kann.

    Abweichend von dieser Regel kann allerdings eine Feststellungsklage ausnahmsweise zulässig sein, wenn im konkreten Fall gesichert ist, dass der Rechtsstreit die Meinungsverschiedenheiten der Parteien endgültig bereinigt (vgl. Senatsurteil vom 24. Januar 2017 aaO Rn. 16 mwN).

  • BGH, 31.01.2022 - XI ZR 113/21

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Richtlinie über

    Auszug aus BGH, 21.03.2023 - XI ZR 42/22
    Dabei kann dahinstehen, ob oder inwieweit die Rechtsprechung des Senats zur Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben auf das Widerrufsrecht nach § 495 BGB im Hinblick auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 9. September 2021 (C-33/20, WM 2021, 1986 - Volkswagen Bank) und die weitere Rechtsprechung des Gerichtshofs hierzu gegebenenfalls angepasst, d.h. eingeschränkt werden muss (vgl. aber Senatsbeschluss vom 31. Januar 2022 - XI ZR 113/21, WM 2022, 420).

    Dabei kann die Berufung des Verbrauchers auf sein wirksam ausgeübtes Widerrufsrecht als missbräuchlich zu bewerten sein, mit der Folge, dass ihm die vorteilhaften Rechtsfolgen des Widerrufs versagt werden können (Senatsbeschluss vom 31. Januar 2022 - XI ZR 113/21, WM 2022, 420 Rn. 70).

  • EuGH, 09.09.2021 - C-33/20

    Volkswagen Bank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie

    Auszug aus BGH, 21.03.2023 - XI ZR 42/22
    Dabei kann dahinstehen, ob oder inwieweit die Rechtsprechung des Senats zur Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben auf das Widerrufsrecht nach § 495 BGB im Hinblick auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 9. September 2021 (C-33/20, WM 2021, 1986 - Volkswagen Bank) und die weitere Rechtsprechung des Gerichtshofs hierzu gegebenenfalls angepasst, d.h. eingeschränkt werden muss (vgl. aber Senatsbeschluss vom 31. Januar 2022 - XI ZR 113/21, WM 2022, 420).
  • BGH, 05.11.2019 - XI ZR 650/18

    Widerrufsinformationen in mit Kfz-Kaufverträgen verbundenen

    Auszug aus BGH, 21.03.2023 - XI ZR 42/22
    Wie der Senat bereits entschieden und im Einzelnen begründet hat, erfordert zwar die Information über den Verzugszinssatz und die Art und Weise seiner Anpassung nach Art. 247 § 3 Abs. 1 Nr. 11 EGBGB nach den Maßstäben des nationalen Rechts nicht die Angabe des zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden konkreten Prozentsatzes (vgl. Senatsurteil vom 5. November 2019 - XI ZR 650/18, BGHZ 224, 1 Rn. 52 mwN).
  • BGH, 27.10.2020 - XI ZR 498/19

    Autokreditwiderruf mittels Widerrufsjoker

    Auszug aus BGH, 21.03.2023 - XI ZR 42/22
    Dies setzt allerdings voraus, dass die Beklagte im Verzug der Annahme ist (vgl. Senatsurteil vom 27. Oktober 2020 - XI ZR 498/19, BGHZ 227, 253 Rn. 29).
  • BGH, 04.07.2017 - XI ZR 741/16

    Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen: Zulässigkeit einer Feststellungsklage im

    Auszug aus BGH, 21.03.2023 - XI ZR 42/22
    Ist dem Kläger eine Klage auf Leistung möglich und zumutbar und erschöpft sie das Rechtsschutzziel, fehlt ihm, was auch in der Revisionsinstanz zu prüfen ist (vgl. nur Senatsurteile vom 24. Januar 2017 - XI ZR 183/15, WM 2017, 766 Rn. 11 und vom 4. Juli 2017 - XI ZR 741/16, WM 2017, 1602 Rn. 16, jeweils mwN), das Feststellungsinteresse, weil er im Sinne einer besseren Rechtsschutzmöglichkeit den Streitstoff in einem Prozess klären kann.
  • BGH, 12.04.2022 - XI ZR 179/21

    Wirksamkeit des Widerrufs der auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags

    Auszug aus BGH, 21.03.2023 - XI ZR 42/22
    Im Geltungsbereich der Richtlinie 2008/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 87/102/EWG des Rates (ABl. 2008, L 133, S. 66, berichtigt in ABl. 2009, L 207, S. 14, ABl. 2010, L 199, S. 40 und ABl. 2011, L 234, S. 46) genügt dies aber den Anforderungen des Art. 247 § 3 Abs. 1 Nr. 11 EGBGB nicht, sondern verlangt die Angabe des zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Prozentsatzes (vgl. Senatsurteil vom 12. April 2022 - XI ZR 179/21, WM 2022, 979 Rn. 11 f.).
  • BGH, 26.10.2021 - XI ZR 608/20

    Die Rechtsfolgen des Widerrufs eines mit einem Kaufvertrag verbundenen

    Auszug aus BGH, 21.03.2023 - XI ZR 42/22
    Soweit die Revisionserwiderung auf die vom Landgericht Ravensburg dem Gerichtshof der Europäischen Union mit Beschluss vom 19. März 2021 (2 O 282/19, 2 O 384/19, 2 O 474/20, 2 O 480/20, juris) vorgelegten Fragen zu Nummer 5a und 5b hinweist, hat der Senat die dort aufgeworfenen Fragen im Hinblick auf die Vorleistungspflicht des Käufers und Darlehensnehmers und eine diesbezügliche Vorlagepflicht bereits beantwortet (vgl. Senatsurteil vom 26. Oktober 2021 - XI ZR 608/20, WM 2021, 2248 Rn. 19 f.).
  • BGH, 25.01.2022 - XI ZR 559/20

    Widerruf der auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags gerichteten

    Auszug aus BGH, 21.03.2023 - XI ZR 42/22
    Wie der Senat mit Urteil vom 25. Januar 2022 (XI ZR 559/20, WM 2022, 418 Rn. 17) entschieden und im Einzelnen begründet hat, besteht das Leistungsverweigerungsrecht nicht nur in Bezug auf die bis zum Widerruf geleisteten Zahlungen für Zins, Tilgung und eventuelle Anzahlung, sondern auch in Bezug auf die nach der Widerrufserklärung auf das Darlehen erbrachten Zins- und Tilgungszahlungen, so dass hier eine Verurteilung hinsichtlich der nach der Widerrufserklärung geleisteten Zahlungen von 13.256,09 EUR Zug um Zug gegen Rückgabe des finanzierten Fahrzeugs nicht in Betracht kommt.
  • LG Ravensburg, 19.03.2021 - 2 O 282/19

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der

  • BGH, 20.06.2023 - XI ZR 2/22

    Wirksamkeit des Widerrufs der auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags

    Abweichend von dieser Regel kann allerdings eine Feststellungsklage ausnahmsweise zulässig sein, wenn im konkreten Fall gesichert ist, dass der Rechtsstreit die Meinungsverschiedenheiten der Parteien endgültig bereinigt (vgl. Senatsurteil vom 21. März 2023 - XI ZR 42/22, juris Rn. 29 mwN).

    Insbesondere ist nicht ausgeschlossen, dass die Parteien über die Höhe des der Beklagten zustehenden und gegen den Zahlungsanspruch des Klägers aufrechenbaren (weiteren) Wertersatzanspruchs in Streit sein werden (vgl. Senatsurteil vom 21. März 2023 - XI ZR 42/22, juris Rn. 30).

  • OLG München, 26.06.2023 - 19 U 6613/22

    Wirksamkeit des Widerrufs eines zum Zwecke der Finanzierung eines Fahrzeugkaufs

    Damit setzt sich der Senat bewusst in Opposition zur Rechtsprechung des BGH (z.B. Urteil v. 23.05.2023, Az. XI ZR 6/22, Rz. 14 ff.; Urteil v. 21.03.2023, Az. XI ZR 42/22, Rz. 17 ff.; Urteil v. 25.10.2022, Az. XI ZR 44/22, Rz. 23 ff.), der derartige Feststellungsanträge bislang für begründet erachtet.
  • OLG Saarbrücken, 13.07.2023 - 4 U 13/23

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags nach Rückgabe des finanzierten

    Der Eintritt dieser Rechtsfolgen hängt nicht davon ab, ob die fehlerhafte Angabe eine Information betraf, die für den Verbraucher zu keinem Zeitpunkt tatsächlich relevant wurde (vgl. BGH, Urteil vom 21.03.2023 - XI ZR 42/22 -, juris Rn. 23).
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