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   BGH, 24.06.2009 - 4 StR 188/09   

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BGH, 24.06.2009 - 4 StR 188/09 (https://dejure.org/2009,2132)
BGH, Entscheidung vom 24.06.2009 - 4 StR 188/09 (https://dejure.org/2009,2132)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 2009 - 4 StR 188/09 (https://dejure.org/2009,2132)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 19 Abs. 4 GG; § 101 Abs. 7 Satz 3 StPO; § 121 Abs. 1 Nr. 2 GVG; § 135 Abs. 2 GVG; § 348 StPO; § 121 Abs. 1 Nr. 2 GVG
    Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde bei einer Entscheidung in dem mit der Revision angegriffenen Urteil (Rechtsschutz gegen Überwachungsmaßnahmen der Telekommunikation und gegen den Einsatz Verdeckter Ermittler; Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der ...

  • lexetius.com

    StPO § 101 Abs. 7 Satz 3; GVG § 121 Abs. 1 Nr. 2, § 135 Abs. 2

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde eines Angeklagten oder Drittbetroffenen bzgl. einer Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der angegriffenen Maßnahme von dem mit der Sache befassten Gericht ; Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde als Rechtsmittel gegen die ...

  • Judicialis

    StPO § 101 Abs. 7; ; StPO § 300; ; StPO § 344 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 306c

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Feststellung von Verfahrensverstößen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verdeckte Ermittlungen

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die neue Unübersichtlichkeit - Die Rechtsprechung des BGH zum nachträglichen Rechtsschutz gegen verdeckte Ermittlungsmaßnahmen (Dr. Boris Burghardt; HRRS 12/2009, 567 ff.)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 54, 30
  • NJW 2009, 3177
  • NStZ 2010, 50
  • StV 2009, 626
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.01.2009 - StB 24/08

    Konzentration der Zuständigkeit für den nachträglichen Rechtsschutz

    Auszug aus BGH, 24.06.2009 - 4 StR 188/09
    Dies gilt - jedenfalls unter den hier gegebenen Umständen - auch für den am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen § 101 Abs. 7 StPO (im Ergebnis ebenso: BGH (3. Strafsenat) Beschlüsse vom 8. Oktober 2008 - StB 12-15/08 und vom 22. Januar 2009 - StB 24/08).

    Daher waren auch die prozessualen Geschehen, die hier im Rahmen von § 101 Abs. 7 StPO von Bedeutung sind, noch nicht abgeschlossen (vgl. zur Anordnung und Durchführung von Ermittlungsmaßnahmen vor dem 1. Januar 2008, aber einer erst danach erfolgten Benachrichtigung auch BGH, Beschluss vom 22. Januar 2009 - StB 24/08).

  • BGH, 19.03.1993 - 2 ARs 43/93

    Bestimmung des zuständigen Landgerichts durch das Oberlandesgericht bei Einlegung

    Auszug aus BGH, 24.06.2009 - 4 StR 188/09
    Der Senat gibt daher das Beschwerdeverfahren entsprechend § 348 StPO an das hierfür zuständige Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken ab (zur entsprechenden Anwendung von § 348 StPO im Beschwerdeverfahren: BGHSt 39, 162, 163; BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2008 - 2 ARs 467/08).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    Auszug aus BGH, 24.06.2009 - 4 StR 188/09
    Die Frage, ob die Strafkammer auch ohne Benachrichtigung des bzw. der Betroffenen (zu deren Zweck: BVerfG Urteil vom 3. März 2004 - 1 BvR 2378/98 und 1084/99 (dort Rdn. 320) und BTDrucks. 16/5846 S. 62) nach § 101 Abs. 7 Satz 4 StPO zur Entscheidung berufen war, betrifft nicht die Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde, die indes allein Voraussetzung der Zuständigkeitsprüfung ist.
  • BGH, 29.10.2008 - 2 ARs 467/08

    Zuständigkeitsbestimmung; Befugnis des Oberlandesgerichts als Beschwerdegericht

    Auszug aus BGH, 24.06.2009 - 4 StR 188/09
    Der Senat gibt daher das Beschwerdeverfahren entsprechend § 348 StPO an das hierfür zuständige Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken ab (zur entsprechenden Anwendung von § 348 StPO im Beschwerdeverfahren: BGHSt 39, 162, 163; BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2008 - 2 ARs 467/08).
  • OLG Frankfurt, 02.03.2007 - 3 Ws 240/07

    Rechtsmittel: Weitere Beschwerde gegen Entscheidungen über die Anordnung des

    Auszug aus BGH, 24.06.2009 - 4 StR 188/09
    Es kann dahingestellt bleiben, ob neues Verfahrensrecht auch dann anzuwenden ist, wenn innerhalb eines noch anhängigen Verfahrens für ein schon beendetes prozessuales Geschehen ein (neuer) Rechtsbehelf eingeführt wird (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2007, 180; zustimmend Meyer-Goßner aaO § 310 Rdn. 9, § 354a Rdn. 4); denn ein solcher Fall ist vorliegend nicht gegeben.
  • BGH, 08.10.2008 - StB 15/08

    Entscheidung über nachträglichen Rechtsschutz gegen eine

    Auszug aus BGH, 24.06.2009 - 4 StR 188/09
    Vielmehr spricht für die Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde auch in solchen Fällen, dass ein Drittbetroffener gegen die Entscheidung nach § 101 Abs. 7 StPO - von Ausnahmefällen (etwa einer Nebenklage) abgesehen - nicht mit der Revision vorgehen kann (a.A. Böse aaO S. 576; zur Anwendbarkeit von § 101 Abs. 7 Satz 4 StPO bei Anträgen des Drittbetroffenen: BTDrucks. 16/5846 S. 63; BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2008 - StB 15/08; KK-Nack StPO 6. Aufl. § 101 Rdn. 37).
  • BGH, 15.09.1977 - StB 196/77

    Beschwerden gegen Entscheidungen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofes

    Auszug aus BGH, 24.06.2009 - 4 StR 188/09
    Dabei schließen weder § 336 Satz 2 StPO die Überprüfung der Verwertbarkeit der durch die Ermittlungsmaßnahme gewonnenen Erkenntnisse in der Revision aus noch § 305 Satz 1 StPO die Beschwerdemöglichkeit gegen die in oder neben dem Urteil getroffene Entscheidung nach § 101 Abs. 7 StPO (vgl. BGHSt 27, 253, 254 f.; KK-Nack § 101 Rdn. 38; zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Durchsuchung und der entsprechenden Beweisverwertungsverbote auch LR-Matt aaO 25. Aufl., § 305 Rdn. 18 sowie Rdn. 30: a.A. Böse aaO S. 577, 580 f.).
  • BGH, 04.12.2014 - 4 StR 60/14

    Verfall (entgegenstehende Ansprüche Dritter: Voraussetzungen einer Feststellung

    Hiervon abzuweichen rechtfertigen weder die oben bezeichneten Ausnahmeregelungen, die schon mangels einer Gesetzeslücke einer analogen Anwendung nicht zugänglich sind, noch können das Anliegen, divergierende Entscheidungen zu vermeiden, oder verfahrensökonomische Gründe die Rechtsprechung dazu ermächtigen, den gesetzlichen Richter abweichend vom Gesetz zu bestimmen (zum Ganzen: BGH, Beschluss vom 24. Juni 2009 - 4 StR 188/09, NStZ 2010, 50, 51 mwN).

    Der Senat gibt daher das Beschwerdeverfahren entsprechend § 348 StPO an das hierfür zuständige Oberlandesgericht Hamm ab (zur entsprechenden Anwendung von § 348 StPO im Beschwerdeverfahren: BGH, Beschlüsse vom 29. Oktober 2008 - 2 ARs 467/08 u.a.; vom 24. Juni 2009 - 4 StR 188/09, NStZ 2010, 50, 51 mwN).

  • BGH, 08.06.2011 - 3 StR 115/11

    Betrug (Vermögensschaden; schadensgleiche Vermögensgefährdung; Prozessrisiko beim

    Von der Aufhebung nicht betroffen ist die in den Gründen des landgerichtlichen Urteils enthaltene Entscheidung nach § 101 Abs. 7 Satz 2 bis 4 StPO, die einer Überprüfung lediglich auf sofortige Beschwerde zugänglich (BGH, Beschluss vom 24. Juni 2009 - 4 StR 188/09, BGHSt 54, 30 ff.) und nicht Gegenstand der Revision der Angeklagten ist.
  • OLG Celle, 20.12.2016 - 1 Ws 604/16

    Zeitpunkt der Entscheidung über einen Antrag auf nachträgliche Überprüfung der

    Die sofortige Beschwerde ist nicht gemäß § 305 StPO ausgeschlossen (BGH, Beschluss vom 24. Juni 2009 - 4 StR 188/09, BGHSt 54, 30; MüKo-StPO/ Günther , 2014, § 101 Rn. 90; Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO, 59. Aufl. 2016, § 101 Rn. 25c).

    Denn eine dem § 305a Abs. 2 StPO oder § 464 Abs. 3 Satz 3 StPO entsprechende Sonderregelung zur Beschwerdezuständigkeit gibt es nicht (BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - StB 20/09, NStZ 2010, 225; BGH, Beschluss vom 24. Juni 2009 - 4 StR 188/09, BGHSt 54, 30; MüKo-StPO/ Günther , 2014, § 101 Rn. 88 ff.; Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO, 59. Aufl. 2016, § 101 Rn. 25c).

    Danach ist, sofern Anklage erhoben und - was hier geschehen ist - (auch) der Angeklagte selbst über die Überwachungsmaßnahmen informiert worden ist, zur Entscheidung über einen Antrag nach § 101 Abs. 7 Satz 2 StPO das mit der Sache befasste Gericht zuständig, und zwar auch insoweit, als es - wie hier - um den Antrag eines Drittbetroffenen geht (BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - StB 20/09, NStZ 2010, 225; BGH, Beschluss vom 24. Juni 2009 - 4 StR 188/09, BGHSt 54, 30; BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2008 - StB 12-15/08, BGHSt 53, 1; OLG Celle, Beschluss vom 24. Februar 2012 - 2 Ws 44/12, NStZ 2013, 60; vgl. auch BT-Drucks. 16/5846, S. 63).

  • OLG Zweibrücken, 26.05.2010 - 1 Ws 241/09

    Ermittlungsmaßnahmen im Kandeler Brandstiftungsfall ('cold case') waren

    Die gegen dieses Urteil eingelegte Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof durch Beschluss vom 24. Juni 2009 (4 StR 188/09; veröffentlicht u.a. in BGHSt 54, 30 u. NJW 2009, 3177) gemäß § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen.
  • OLG Hamm, 04.09.2014 - 3 Ws 253/14

    Fehlendes Vorhandensein des Wertes des Erlangten im Vermögen des Betroffenen

    Angesichts der gesetzlichen Zuständigkeitsregelung des § 121 Abs. 1 Nr. 2 GVG fehlt es an einer Gesetzeslücke, die eine analoge Anwendung des § 305a Abs. 2 StPO - oder einer sonstigen abschließenden Ausnahmevorschrift, wie etwa § 464 Abs. 3 Satz 3 StPO - eröffnen könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 2009 - 4 StR 188/09, BGHSt 54, 30, 36; Kissel/Mayer, GVG, 7. Aufl., § 73 Rn. 5; Karlsruher Kommentar/Hannich, StPO, 7. Aufl., § 135 GVG Rn. 12 mwN).
  • BGH, 29.10.2009 - StB 20/09

    Zuständigkeit des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs für einen Antrag auf

    Sie ist deshalb auch bei einheitlicher Entscheidung nicht mit der Berufung oder Revision, sondern nur mit der sofortigen Beschwerde gemäß § 101 Abs. 7 Satz 3 StPO anfechtbar (BGH NJW 2009, 3177, 3178).
  • BGH, 29.10.2020 - StB 30/20

    Anordnung der Überwachungsmaßnahme durch Abhören und Aufzeichnen des

    Das Oberlandesgericht hat die Entscheidung im nachträglichen Rechtsschutzverfahren zulässigerweise im Beschlusswege getroffen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Oktober 2009 - StB 20/09, BGHR StPO § 101 Abs. 7 Satz 4 Zuständigkeit 2 Rn. 11; vom 24. Juni 2009 - 4 StR 188/09, BGHSt 54, 30 Rn. 17).
  • OLG Celle, 24.02.2012 - 2 Ws 43/12

    Frage der Rechtmäßigkeit der Benachrichtigung als Gegenstand der Überprüfung der

    Da es aber an einer §§ 305 a Abs. 2, 464 Abs. 3 Satz 3 StPO, § 8 Abs. 3 Satz 2 StrEG i. V. m. § 464 Abs. 3 Satz 3 StPO entsprechenden Regelung, wonach dem mit der Revision befassten Rechtsmittelgericht auch die Entscheidung über die sofortige Beschwerde übertragen wird, fehlt, verbleibt es bei dem Grundsatz, dass zur Entscheidung über sofortige Beschwerden gegen Entscheidungen der Strafkammern die Oberlandesgerichte berufen sind, § 121 Abs. 1 Nr. 2 GVG (vgl. dazu BGHSt 54, 30 ff. Rdnr. 19, zitiert nach juris).
  • BGH, 29.10.2020 - StB 29/20

    Abhören und Aufzeichnen des nichtöffentlich gesprochenen Wortes in Gebäuden

    Es hat die Entscheidung im nachträglichen Rechtsschutzverfahren zulässigerweise im Beschlusswege getroffen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Oktober 2009 - StB 20/09, BGHR StPO § 101 Abs. 7 Satz 4 Zuständigkeit 2 Rn. 11; vom 24. Juni 2009 - 4 StR 188/09, BGHSt 54, 30 Rn. 17).
  • OLG Celle, 24.02.2012 - 2 Ws 44/12

    Anforderungen an die Feststellung der Rechtswidrigkeit des Vollzugs einer

    Da es aber an einer §§ 305 a Abs. 2, 464 Abs. 3 Satz 3 StPO , § 8 Abs. 3 Satz 2 StrEG i. V. m. § 464 Abs. 3 Satz 3 StPO entsprechenden Regelung, wonach dem mit der Revision befassten Rechtsmittelgericht auch die Entscheidung über die sofortige Beschwerde übertragen wird, fehlt, verbleibt es bei dem Grundsatz, dass zur Entscheidung über sofortige Beschwerden gegen Entscheidungen der Strafkammern die Oberlandesgerichte berufen sind, § 121 Abs. 1 Nr. 2 GVG (vgl. dazu BGHSt 54, 30 ff. Rdnr. 19, zitiert nach juris).
  • OLG Koblenz, 19.05.2010 - 1 AR 19/10

    Überwachungsmaßnahme: Zuständiges Gericht bei nach rechtskräftigem Abschluss des

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